Unterhalt bei Gesch...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Geschwistertrennung

 
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Hi@all,

Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier und jetzt alles richtig mache.
Ich bedanke mich auf jeden Fall schon jetzt mal für eure Hilfe.

Ok. Los gehts:

Situation:
Zwei Kinder aus gemeinsamer Ehe. Scheidung ist 2003 vollzogen worden.
Alter zum Zeitpunkt dieser Fragestellung: 16 und 17 Jahre.
Die jüngere schulpflichtig, möchte aber nach dem Erreichen des Realschulabschlusses (dieses Jahr) eine ausbildung anfangen. Die ältere plant Abitur und wird dementsprechend noch eine Weile in der Schule bleiben.
Die 17jährige ist nun (08/2013) zu mir gezogen. Die 16jährige wohnt weiterhin bei Mutter.

Ich: voll berufstätig, meine Ex-Frau: nicht.
Ich: zahle Kindes-Unterhalt (365,-€), meine Ex-Frau: nicht.
Ich bin zwar in einer (Fern-)Beziehung, allerdings nicht Lebensgemeinschaft oder Ehe oder Verlobung und wohne mit meiner Tochter alleine.
Meine Ex-Frau ist neu verheiratet, hat ein weiteres Kind (< 6 Monate) mit neuem Partner (Ehemann; berufstätig).

Meine Ex-Frau kann keinen Unterhalt erbringen, aufgrund des neuen Nachwuchses. Ich möchte aber auch nicht zwingend, dass das Einkommen des neuen Partners zu ihrem (nicht vorhandenen) Einkommen aufgerechnet wird, da er ja mit meinem Nachwuchs nichts zu tun hat. (Sofern dies überhaupt in Frage käme...)

Ich weiß, ich kann die Leistungen nicht einfach einstellen, da der Anspruch für meine Tochter ist und nicht für meine Ex-Frau.

Nun hat meine Tochter aber auch Ansprüche, die hingegen nicht erbracht werden.
Allerdings kann ich keine Unterhaltsersatzleistungen mehr beim Jugendamt beantragen, da meine Tochter mit ihren 17 Lenzen zu alt ist, und das Jobcenter sieht sich außer Lage zu bezahlen, da ich dafür wiederum einen Tacken (viel mehr ist es nicht) zu viel verdiene.

Erste Frage:
An wen kann ich mich also wenden, wenn ich diesen Unterhalt einfordern möchte und auch bekomme? Und geht das auch rückwirkend?

Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich die Unterhaltsleistungen einstellen kann, wenn meine jüngere Tochter eine berufliche Ausbildung anfängt? (Unter dem Aspekt der Geschwistertrennung)

Dritte Frage:
Würde das Gehalt des neuen Partners tatsächlich mit angerechnet werden?

Vierte Frage:
Ist es möglich, den Unterhalt unter den gegebenen Umständen zu reduzieren?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Lieben Gruß und vielen Dank schon im Vorfeld.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 15:11
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier und jetzt alles richtig mache.

Nein, Du nutzt meinen Avatar! 😉

Erste Frage:
An wen kann ich mich also wenden, wenn ich diesen Unterhalt einfordern möchte und auch bekomme? Und geht das auch rückwirkend?

Na, zunächst mal an den, der den Unterhalt zahlen soll, Deine Ex. Prinzipiell würde ich mich aber so aufstellen, das der Unterhalt sich gegenseitig aufhebt.

Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich die Unterhaltsleistungen einstellen kann, wenn meine jüngere Tochter eine berufliche Ausbildung anfängt? (Unter dem Aspekt der Geschwistertrennung)

Einstellen sicherlich nicht, kommt drauf an, ob und wieviel sie verdient. Wird sie volljährig wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Dritte Frage:
Würde das Gehalt des neuen Partners tatsächlich mit angerechnet werden?

Nein, und wenn doch, was stört es Dich??

Vierte Frage:
Ist es möglich, den Unterhalt unter den gegebenen Umständen zu reduzieren?

Zunächst eine Gegenfrage: Gibt es einen Unterhaltstitel?

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dorpmaniac,

Unterhalt bemisst sich in erster Linie nach dem Einkommen des UH-Pflichtigen. Bei Eurer Konstellation gibt es zwei UH-Pflichtige: Dich und Deine Ex. Die Höhe Deiner Unterhaltspflicht für die bei Deiner Ex lebende 16-jährige Tochter bemisst sich also nach Deinem Netto; der Unterhalt für die bei Dir lebende Tochter nach dem Netto der Mutter. Deshalb kann es durchaus sein, dass Du mehrere 100 EUR pro Monat an Deine Ex überweist und von dieser 0 ER bekommst. Die Sache mit dem "Unterhalt, der sich gegenseitig aufhebt", stimmt also nicht, zumindest juristisch nicht.

Und ja: Niemand wird von der Mutter eines Kleinkindes eine Erwerbstätigkeit erwarten; auch wenn das nicht Dein Kind ist. Bestenfalls ist der neue Ehemann Deiner Ex per "Taschengeldanspruch" mit im Boot - aber welche Ehefrau bekommt schon mehr als 1.000 EUR Taschengeld im Monat?

Was Du allerdings umgehend tun solltest (sofern noch nicht geschehen): Eventuell noch an Deine Ex laufende Unterhaltszahlungen für die jetzt bei Dir lebende Tochter einstellen und das Kindergeld auf Dich umleiten. Ich persönlich würde das auch riskieren, wenn es noch einen alten Unterhaltstitel gibt.

Was Dich in jedem Fall beruhigen sollte: Sobald Deine jüngere Tochter in wenigen Monaten ihre Ausbildung anfängt, kann ihre Ausbildungsvergütung bedarfsmindernd auf ihren UH-Anspruch angerechnet werden. Und natürlich kannst Du - abseits von gesetzlichen Verpflichtungen - Deiner Ex trotzdem mitteilen, das Du aufgrund der aktuellen Konstellation - ein Kind hier, eins dort - keine Veranlassung mehr siehst, weiter Unterhalt zu bezahlen - wie sie reagiert, wirst Du sehen. Wo kein Kläger, da kein Richter; vielleicht lässt sie sich ja darauf ein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 16:37
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Hi und danke für die schnelle Rückmeldung.

Zunächst eine Gegenfrage: Gibt es einen Unterhaltstitel?

Es gibt einen Titel, aber der umfasst die Unterhaltspflicht beider Töchter, wenn sie bei Mutter wohnen. Nun ist das ja nicht mehr der Fall. Und die Grundsituation hat sich damit ja komplett geändert.

Nein, und wenn doch, was stört es Dich??

Was den neuen Mann betrifft: Hab nichts gegen den, wüsste nicht, warum ich ihn belangen sollte, wenn er mit den Kindern nichts zu tun hat.

Lieben Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 16:40
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] Die Sache mit dem "Unterhalt, der sich gegenseitig aufhebt", stimmt also nicht, zumindest juristisch nicht. [...]

Richtig, ABER

Wo kein Kläger, da kein Richter

[...] Was den neuen Mann betrifft: Hab nichts gegen den, wüsste nicht, warum ich ihn belangen sollte, wenn er mit den Kindern nichts zu tun hat. [...]

Du KANNST ihn auch nicht belangen.
Aber, wenn Deine Ex unterhaltspflichtig würde, und er sie dabei aufgrund ihrer Lebenssituation unterstützen müsste, dann wäre das eben so, und kann dir egal sein.

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 16:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber, wenn Deine Ex unterhaltspflichtig würde, und er sie dabei aufgrund ihrer Lebenssituation unterstützen müsste, dann wäre das eben so, und kann dir egal sein.

die Ex IST unterhaltspflichtig - aber eben nur dem Grunde nach. De facto hat sie aktuell kein Einkommen und schon gar keines, das den gesetzlichen Selbstbehalt übersteigt; also ist bei ihr auch nichts zu holen.

Mit der Unterhaltspflicht des TO für das andere Kind hat das aber nichts zu tun. Bei einer gerichtlichen Entscheidung würde er zum Weiterzahlen verpflichtet und die Unterhaltspflicht der Mutter dem Grunde nach bejaht, aber wegen nachgewiesener Leistungsunfähigkeit mit "0 EUR beziffert".

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 16:52
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank, dass ihr alle so schnell antwortet,

aber mir ist ja vom Prinzip her klar, dass ich von meiner Ex nichts bekommen kann, wegen zu wenig Einkommen, und selber das Geld nicht einbehalten darf, weil die Person, dioe Anspruch hat, ja nicht meine Exfrau ist, sondern meine bei ihr wohnende Tochter.

Aber gibt es eine Anlaufstelle, wo man diese Leistung als Vorschuss beantragen kann?

Allerdings weder Unterhaltsersatzleistungen (da zu alt), noch Jobcenter, da zu viel Verdienst.

Es kann doch eigentlich nicht sein, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht vorliegt, aber wegen mangelden Geldes heißt es dann einfach "Pech gehabt"?! Meine bei mir wohnende Tochter hat doch auch Anrecht auf Leistungen... Oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 19:27
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen Dorpmaniac,

Meine bei mir wohnende Tochter hat doch auch Anrecht auf Leistungen... Oder?

Hat sie ...
1. gegen ihre Mutter (solange sie bei dir lebt)
2. dich
3. deine Eltern bzw. Schwiegereltern

Falls 1. nicht leistungsfähig und 2. leistungsfähig ist, ist die Sache durch.

Das geht Müttern, die selbst nicht am Sozialtropf hängen, und Kinder von mittellosen Vätern haben, nicht besser als deiner Tochter und dir.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 19:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber gibt es eine Anlaufstelle, wo man diese Leistung als Vorschuss beantragen kann?

nein, die gibt es nicht, solange Du selbst genug verdienst. Unterhaltsvorschuss gibt es auch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Es kann doch eigentlich nicht sein, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht vorliegt, aber wegen mangelden Geldes heißt es dann einfach "Pech gehabt"?! Meine bei mir wohnende Tochter hat doch auch Anrecht auf Leistungen... Oder?

natürlich kann das sein. Es ist auch in Millionen Familien mit einem Haupt- oder Alleinverdiener nicht anders als dass einer der Elternteile den Grossteil der Kohle heranschafft. Bei alleinerziehenden Eltern ebenfalls; auch die müssen den Lebensunterhalt ihres/r Kinder zunächst einmal selbst erwirtschaften. Und mit denen, bei denen die Kohle dafür nicht reicht, möchtest Du nicht tauschen.

100-prozentige "Gerechtigkeit" hat niemand versprochen und kann es auch nicht geben. Aber wie so vieles ist auch das eine Frage der Perspektive: Hier im Forum gibt es Tausende von Elterteilen/Vätern, die sich einen Arm abhacken und auf sämtliche Unterhaltsleistungen verzichten würden, wenn sie das Glück hätten, dass wenigstens eines ihrer Kinder bei ihnen lebt...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 19:36
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin superfroh, dass endlich eine Tochter bei mir wohnt. Und ich glaube, es ist auch nur eine Frage der Zeit, bis die andere nachzieht.
Meine Ex hat mal zu mir gesagt, ich würde zwischen ihr und den Kindern einen Keil schieben, was DEFINITIV nicht stimmt, habe darauf lediglich geantwortet, dass ich das gar nicht brauche. Sie müsse nur so bleiben wie sie ist.

Und wenn ich mich so umhöre, wie Väter auch sein können, ist definitiv fremdschämen angesagt. Ich denke, KEINER von diesen Vätern ist auf dieser Seite hier angemeldet.

Es gibt noch einen weiteren Grund:

Bei meiner Tochter entstehen jetzt Kosten für zwei Klassenfahrten. Einmal 300,-€, eine Ski-Freizeit, die Pflichtprogramm ist und wofür man auch die zusätzlichen Sachen kaufen muss (also Kleidung, Brillen etc) und eine Klassenfahrt in die Toskana für 334,-€.
Ich habe meine Exfrau gefragt, ob sie sich daran beteiligt und ihre Antwort war stumpf: "Nein" Es gab ein zwei Begründungen, die aber weder haltbar, noch logisch waren.

Aber es gibt ja den Zugriff auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe? Denkste. Nur, wenn man von Staat in irgendeiner Form eine andere Unterstützung bekommt.  Selbst die Fördervereine in der Schule sagen: "Nein" Und ich bin jetzt kein Krösus. Ist alles schon recht eng bemessen. Neben Unterhalt, Miete, laufenden Kosten und den Kosten für die Klassenfahrten habe ich/haben wir diesen Monat grob zehn Euro.

Also war meine Idee, sich an das Jugendamt oder das Jobcenter zu wenden, welche aber bereits beide abgesagt haben. Und ich habe gehofft, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt. Denn meine Exfrau weiß ziemlich genau Bescheid, dass ich den Unterhalt nicht einfach einbehalten darf und würde das ggf auch einklagen, genau so wie sie weiß, das ihr ja nichts passieren kann, da sie mit dem Nachwuchs zu sehr eingeschränkt ist.

Also mir gehts hier nicht um Rache, sondern ums (Drama) überleben, ohne sich dabei verschulden zu müssen...

Hat da jemand eine Idee?

Und nun stehen meine Tochter und ich da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 20:08




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dorpmaniac,

ich will das gar nicht kleinreden. Wir lesen hier sehr oft, dass Damen, die zuvor jeden Cent aus ihren Ex-Männern herausgeholt haben, in Unterhaltsfragen komplett die Seiten und die Ansichten wechseln, sobald sie selbst zahlungspflichtig werden - zum Beispiel, weil Kinder volljährig werden oder zum Vater ziehen.

Nur: Die Dinge sind eben so, wie sie sind. Es gibt nicht für alles einen Sponsor oder einen Geldtopf. Da braucht es dann eben etwas Kreativität und sicher auch das eine oder andere Mal Verzicht. Vielleicht kann/muss eine 17-Jährige für eine solche Schulfreizeit auch selbst mal jobben gehen.

Und wenn Deine jüngere Tochter ebenso zu Dir ziehen sollte, wird es noch knapper: Du könntest den UH an Deine Ex dann zwar einstellen, aber ihrer Unterhaltspflicht würde Deine Ex vorhersehbar auch dann nicht nachkommen. Sich darüber aufzuregen lohnt trotzdem nicht: Es würde nichts ändern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 21:24
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei meiner Tochter entstehen jetzt Kosten für zwei Klassenfahrten. Einmal 300,-€, eine Ski-Freizeit, die Pflichtprogramm ist und wofür man auch die zusätzlichen Sachen kaufen muss (also Kleidung, Brillen etc) und eine Klassenfahrt in die Toskana für 334,-€.
...
Also mir gehts hier nicht um Rache, sondern ums (Drama) überleben, ohne sich dabei verschulden zu müssen...

Hat da jemand eine Idee?

Schlaues Timing deiner Ex. Ohne Verschuldung fällt mir für euch auch nichts ein.

Für meine Tochter hatte ich seit ihrer Geburt ein Sparbuch.
Darauf habe ich anfangs jeden Monat 50 Mark eingezahlt, später 30 Euro.
Dazu kam Geld meiner Eltern und anderer Verwandter zu Weihnachten, Geburtstagen o.ä..
Während unserer Ehe hat der Stiefvater meiner Tochter das "unrentable" Sparbuch als "rentablen Aktienfonds" angelegt.
Das ursprüngliche Sparbuch war auf meinen Namen gelaufen, der neue Fonds lief auf seinen Namen. Das schien während der intakten Ehe keine Rolle zu spielen. Einigkeit bestand, dass die Ersparnisse für Schulabschlussfahrten, Führerschein und andere "Extra-Würste" der dann Volljährigen gedacht war.

Als mein Ehemann ausgezogen ist, stand auf dem Fonds sein Name, nicht der der minderjährigen Stieftochter. Das Geld war ihm sehr willkommen für den Auszug: Makler, Kaution, neue Möbel ... da war der "Sparstrumpf" meiner Tochter eine feine Sache.

Rechtlich gibt es dagegen absolut keine Handhabe.

Also habe ich bei meinem Arbeitgeber einen zinslosen Kleinkredit aufgenommen. Anders ging es nicht. Denn Führerschein, Abschlussfahrt etc. fallen ja nicht aus, nur weil die Eltern bei der Finanzplanung blauäugig, leichtfertig oder vorsätzlich den Mehrbedarf nicht eingeplant haben. Den Kredit stottere ich über Jahre mit 50 Euro pro Monat ab. Wohl mir, dass meine Arbeitgeber Verständnis für die Notlage hatte. Solche Mehrausgaben werden in fast allen Familien über einen längeren Zeitraum angespart. Mein ursprünglicher Plan war gewesen, das im Voraus zu tun. Jetzt muss ich es rückwirkend tun. Und auch dir wird nichts anderes übrig bleiben. 

Da du regelmäßig Unterhalt an deine geschiedene Ehefrau gezahlt hast, hättest du im Falle einer Forderung ihrerseits nach Mehrbedarf des Kindes für diese Ausgaben damit kontern können, dass sie vom Unterhalt hätte Rücklagen machen müssen. Viele Gerichte sehen das mittlerweile genauso.

Dir das Kind pünktlich zur Fälligkeit der teuren Angelegenheiten zu überlassen ist (wenn man es geschickt anfängt) ebenso schlau - und ebenso wenig justiziabel - wie sich die Ersparnisse der Stieftochter unter den Nagel zu reißen. Als Vater wirst du (ebenso wie ich als Mutter) in den sauren Apfel beißen müssen, deine Ansparphase "nachgelagert" zu terminieren  - oder deiner Tochter die Teilhabe an den üblichen Aktivitäten ihrer Mitschüler zu verbieten.

Ich bin absolut keine Freundin davon, mich "verschulden zu müssen" .
In der Situation nach der Trennung und vor dem Schulabschluss meiner Großen habe ich für uns keine andere Möglichkeit gesehen.
Die Alternative - meine Tochter für meine Naivität gegenüber dem skrupellosen Ex - "bluten" zu lassen, habe ich nicht über's Herz gebracht.

Vielleicht kann/muss eine 17-Jährige für eine solche Schulfreizeit auch selbst mal jobben gehen.

Meine Tochter geht jobben. Aber nicht um solche Dinge zu bezahlen, sondern um ihr karges Taschengeld aufzubessern. Ich hätte es einfach nicht fair gefunden, mein Kind lebenslang mit dem Wissen aufwachsen zu lassen, dass solche Dinge solide geplant und gesichert sind - und dann, wenn es soweit ist zu sagen: "Sorry, dumm gelaufen, mein Schatz."

Wie du dich entscheidest, kannst nur du wissen. Schön wird das so oder so nicht. Fairness und Anstand sind fast immer die ersten Opfer einer Trennung. Und wenn die erst hin sind, wird es für die Kinder "zwischen den Fronten" besonders bitter. Du entscheidest, wie du euer Problem löst. Dabei darfst du von Dritten wenig Hilfe erwarten. Mein Arbeitgeber war in dieser Hinsicht ein echter Glücksfall für meine Tochter.

Die besten Wünsche von  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 12:25
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Moin Dorpmaniac,

Unterhalt bemisst sich in erster Linie nach dem Einkommen des UH-Pflichtigen. Bei Eurer Konstellation gibt es zwei UH-Pflichtige: Dich und Deine Ex. Die Höhe Deiner Unterhaltspflicht für die bei Deiner Ex lebende 16-jährige Tochter bemisst sich also nach Deinem Netto; der Unterhalt für die bei Dir lebende Tochter nach dem Netto der Mutter.

wenn dorpmaniac keinen Unterhalt erhält, da die Ex nicht leistungsfähig ist, müsste dann nicht bei seinem netto entsprechend berücksichtigt werden, dass er für den Barunterhalt für beide Kinder aufkommt? (klar, dabei kann immer noch eine Zahlungsverpflichtung rauskommen)

Zum Thema Skisachen, na klar kostet das alles was, aber es gibt auch sehr preiswerte gebrauchte Angebote, und auch eine Skibrille kostet nicht die Welt, wenn man auf Angebote achtet, und da es nur für eine Woche sein soll, muss es nicht die teuerste Brille am Markt sein. Manche haben auch zwei, und vielleicht kann sie sich sogar eine Brille borgen. Helm kann man preiswert vor Ort mieten, mit der Ausrüstung zusammen (aber manchmal ist vorher buchen besser). Und vor der nächsten Saison, verkaufst du die Kleidung/Brille wieder, dann hast du das Geld fast wieder rein.  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 12:09
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Hmmmmm...

wenn dorpmaniac keinen Unterhalt erhält, da die Ex nicht leistungsfähig ist, müsste dann nicht bei seinem netto entsprechend berücksichtigt werden, dass er für den Barunterhalt für beide Kinder aufkommt? (klar, dabei kann immer noch eine Zahlungsverpflichtung rauskommen)

@ ginnie: genau so sehe ich das ja auch.

Aber ich glaube, so wie unser Rechtssystem funktioniert - was ja zu häufig wenig mit Rechtsempfinden zu tun hat, dann befürchte ich, dass Biggi62's Aussage den Kern trifft.

Es ist halt, wie es ist.

Ich bedanke mich trotzdem für die - bittere und Augenöffnenden - Antworten.

Wenn aber jemand noch eine Idee haben sollte, dann schreibt es ruhig.

Übrigens: Fahrten sind jetzt bezahlt und Ski-Klamotten (relativ) günstig besorgt.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dorpmaniac,

Aber ich glaube, so wie unser Rechtssystem funktioniert - was ja zu häufig wenig mit Rechtsempfinden zu tun hat,

persönliches Rechtsempfinden ist sowieso individuell; jedem recht machen kann man es (auch abseits von Gerichten) nun einmal nicht.

Stell Dir einfach vor, Deine Tochter fände es ungerecht, dass der Vater ihrer besten Freundin im Gegensatz zu Dir klotzig verdient und seine Familie auch daran teilhaben lässt - mit reichlich Taschengeld, tollen Urlauben, den immer neuesten Klamotten und dem geilsten Handy. Oder nimm auf der anderen Seite den Fall einer Witwe, die ihre Kinder alleine gross kriegen muss, vielleicht ein paar Jahre lang mit ein bisschen Unterhaltsvorschus und Waisenrente, aber unterm Strich deutlich schlechter gestellt als wenn es noch einen gut verdienenden Vater gäbe. Wie sollte man in jedem Einzelfall "Gerechtigkeit" herstellen - und wer sollte es tun?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 14:40
(@dorpmaniac)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube auch, dass persönliches Rechtsempfinden sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, aber ich finden dein Vergleich hinkt.
In meinem Fall ist es interfamiliär und Bezugsrechte sind per Gesetz vorhanden, aber eben nicht erfüllbar und damit Pech.
In deinem handelt es sich um das Vergleichen der persönlichen (Miß-)Stände.

Nicht böse gemeint, aber das hinkt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dorpmaniac,

Ich glaube auch, dass persönliches Rechtsempfinden sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, aber ich finden dein Vergleich hinkt.

das tun grundsätzlich alle Vergleiche. Nur: Wo steht, dass Du einen Anspruch auf "Gerechtigkeit" hättest? Oder dass im Leben überhaupt alles gerecht zu sein hätte?

In meinem Fall ist es interfamiliär und Bezugsrechte sind per Gesetz vorhanden, aber eben nicht erfüllbar und damit Pech.
In deinem handelt es sich um das Vergleichen der persönlichen (Miß-)Stände.

Du wirst in  diesem und anderen Foren tausende von Elternteilen - hauptsächlich Väter - finden, die den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt für einen grossen Segen halten, denn er verhindert, dass ihnen nach Abzug des Kindesunterhalts nichts mehr zum Leben bleibt. Das gilt aber auch in die andere Richtung, für Deine Ex. Diese ist überdies aufgrund eines 6 Monate alten Kindes, das möglicherweise sogar noch gestillt wird, derzeit nun einmal nicht in der Lage (und auch nicht verpflichtet), einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch das halte ich grundsätzlich für eine grosse gesellschaftliche Errungenschaft, auch wenn sie für Dich persönlich aktuell gerade nachteilig ist.

Aber wie gesagt: 100-prozentige Gerechtigkeit hat sowieso niemand versprochen. Ich verspreche Dir aber, dass es hier im Forum tausende von Vätern gibt, die gerne mit Dir tauschen würden, wenn sie dafür ihr Vater-Sein leben dürften...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 17:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht böse gemeint, aber das hinkt...

Das hinkt gar nicht.

Der ein greift ins Klo bei der Auslosung des Elternhauses bzw. der Grundschule:
Hauptschule ohne Abschluss, Geringverdiener, Aufstocker ... dumm gelaufen.
Der andere greift ins Klo bei der Auswahl des Lebenspartners:
Geschieden, finanziell ruiniert, Kinder wachsen unter belastenden Umständen auf ... dumm gelaufen.
Der Dritte hat eine seltene Krankheit oder wird auf dem Heimweg von der Arbeit Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines Raubüberfalls:
Berufsunfähigkeit, sozialer Abstieg, ggf. bleibende körperliche Schäden ... dumm gelaufen.

Alle drei leben am Existenzminimum.
Alles drei sind Schicksalswege, die man sich so nicht freiwillig aussuchen würde.
Und die doch weder selten noch unwahrscheinlich sind.
Eine Garantie auf ungebrochenen sozialen Aufstieg steht nicht im Grundgesetz.

Die Frage ist, wie wir unsere unterschiedlichen Schicksale meistern.

LG  🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 10:03