Unterhalt bei Gründ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Gründung neuer Familie?

 
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo! Kurz und knapp: ich zahle 120 % Kindesunterhalt an meine Ex (waren nicht verheiratet), Kind ist fast 6 Jahre alt, Titel besteht. Meine neue Freundin ist schwanger im und das Kind kommt ca Mai 2022. Für mein "altes" Kind müsste ich ja dann ab Mai 2022 etwas weniger Unterhalt bezahlen. Bzw meine Frage: gibts noch andere Kürzungen die man vorher angehen kann? Habe mal hier im Forum gehört das man seiner Freundin die schwanger ist ebenfalls Unterhaltspflichtig ist. Schon bevor das Kind auf die Welt kommt. Vielleicht kennt ihr euch besser aus? Oder fällt der Unterhalt dann erst ab Mai 2022 etwas geringer aus und das ist schon alles?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2021 09:16
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
Frage: wieso soll denn dein "altes KInd" benachteiligt werden, wenn du weitere KInder, also "neue Kinder" in die Welt setzt?
Essen die "alten Kinder" dann weniger oder kostet Wohnung und Kleidung dieser dadurch weniger?

Rutscht das "alte Kind" in seiner Wertigkeit einen Rang nach unten, weil du ein "neues Kind" bekommst?

Nein, du kannst da gar nichts weiter abziehen, warum auch?

Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn ja, darfst du nichtmal ab Mai irgendetwas abziehen sondern musst im Zweifel klagen.

Sorry, ich bin gerade ein wenig angefressen ob deines Ansinnens und deiner Wortwahl

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 10:51
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Wasserfee
Ich denke der To hat sich da nur etwas missverständlich ausgedrückt. Er meint wahrscheinlich mit weniger Unterhalt zahlen, das er dann wenn das 2. Kind da ist in der DDT eine Stufe abgestuft wird, da er dann ja für 2 Personen Unterhaltspflichtig wird. Die KM des 2. Kind wird wohl nicht angerechnet, da er ja dann in Stufe 1 der DDT rutscht.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 10:59
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja gelesenes fasst man gern anders auf. Sobald weitere Kinder gezeugt werden bin ich diesen ebenfalls zu „Unterhalt“ verpflichtet. Titel besteht, bitte richtig lesen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2021 11:01
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Nunja (@Wasserfee),
das erstgeboren Kind wird ja perse nicht benachteiligt, wie Du es so (un)schön ausdrückst...
Nach Deiner Lesart - @Wasserfee - dürften auch Familien nur ein Kind Kind bekommen (China läßt grüßen), da alle nachgeborenen Kinder dem erstgeborenen "Königskind" etwas vom (immer noch gleichgroßen) Kuchen "Familienkasse" abgeben muß...

Moin,
[...]
Rutscht das "alte Kind" in seiner Wertigkeit einen Rang nach unten, weil du ein "neues Kind" bekommst?
[...]
WF

Natürlich ist das Erstgeborene nicht "weniger Wert", aber das nächstgeborene doch auch nicht - oder :question:
Der vorhandene Kuchen (hier gemeint das vorhandene Einkommen des TO) wird halt un nur anders aufgeteilt werden (müssen)...

Ob der TO heruntergestuft werden könnte, läßt sich so nicht eindeutig beantworten, da man (wir) nicht wissen, wie er seinerzeit eingestuft wurde (die 120% sind da als Alleinstellungsmerkmal) wenig aussagekräftig.
Man müßte da auch die Einkommensentwicklung des TO kennen und auf welcher Einkommensbasis Basis seinerzeit die 120% festgelegt wurden.
Im Regelfall wird(kann) ja bei Unterhaltszahlung für (nur) einen Unterhaltsberechtigten in der DT hochgestuft.
Bei aktuell abseharen 3 Unterhaltsberechtigten besteht die Möglichkeit, um 2 Stufen herabgestuft zu werden.
Das ist aber kein Selbstläufer (siehe @Wasserfee mit dem Hinweis auf eine ggf. Klage).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 11:35
(@wasserfee)
Registriert

es geht aber nicht nur um die DDT, für mich las sich es so, dass der TO nach jedem Halm sucht, der den Unterhalt vom Erstgeborenen schmälert

"Bzw meine Frage: gibts noch andere Kürzungen die man vorher angehen kann? Habe mal hier im Forum gehört das man seiner Freundin die schwanger ist ebenfalls Unterhaltspflichtig ist. Schon bevor das Kind auf die Welt kommt. "

Wenn ich mich geirrt habe und das nur unglücklich ausgedrückt war bzw. ich nicht wohlwollend gelesen habe bitte ich dies zu entschuldigen.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 11:46
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi (@Wasserfee),
auch ich finde die Ausdrucksweise des TO etwas unschön, aber das ändert doch erstmal nichts an der (meiner Meinung nach) berechtigten Situation, dass alle Kinder gleichbehandelt werden sollten...
Und: vielleicht hat der TO deshalb nachgefragt weil er hier:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-32929.html
mit seinem ersten Anwalt schon mal richtig in die :toilette: gegriffen hat...
Da gab es ja auch reichlich Probleme bei der Findung der korrekten Unterhaltshöhe...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 12:13
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Gut getroffen Kakadu danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2021 12:21
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Guten Morgen
[...] Die KM des 2. Kind wird wohl nicht angerechnet, da er ja dann in Stufe 1 der DDT rutscht.

LG der Frosch

Wie kommst Du dadrauf?
Aktuell zahlt der TO 120% - das entspricht einem Einkommen der Einkommenstufe 5 in der aktuellen DDT...
2 Stufen runter (bei ggf. korrekter Hochstufung im vergangenen Jahr) entprächen dann einem Kindesunterhalt von 110% (=Einkommensstufe 3 der DDT)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 12:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zunächst einmal gibt es dann 2 unterhaltsberechtigte Kinder und auch die Mutter des weiteren Kindes = 3 unterhaltsberechtigte Personen. Damit kann es in der DDT 1 Stufe herunter gehen, da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist.
Im Moment sollte der TO eine Stufe hochgestuft sein, da es nur eine unterhaltsberechtigte Person gibt, deshalb wären es für ihn 2 Stufen.
Prinzipiell kann aber nicht unter Mindestunterhalt heruntergestuft werden.

DDT gemäß bereinigtem Einkommen bei nur einer unterhaltsberechtigten Person +1 Stufe (sollte also Stufe 5 = 120% sein).
DDT gemäß bereinigtem Einkommen bei 2 unterhaltsberechtigten Personen = Stufe (sollte Stufe 4 sein).
DDT gemäß bereinigtem Einkommen bei 3 unterhaltsberechtigten Personen -1 Stufe (sollte Stufe 3 sein).

Das neue Kind kann natürlich erst an Geburt berücksichtigt werden. Betreuungsunterhalt für die Mutter muss gefordert werden und wird erst ab Forderung wirksam. Gemäß § 1615l kann BU gemäß Absatz 1 ab 6 Wochen vor der Geburt (errechnetem Termin) gefordert werden. Kann die Mutter wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten, dann kann BU gemäß Absatz 2 frühestens 4 Monate vor der Geburt gefordert werden.
Wenn es in der DDT eine Stufe herunter geht, ist der Unterschied beim KU für das ältere Kind 20-25 Euro pro Monat. Ob man deshalb schon eine Abänderung anstrebt, die ja nur bis zur Geburt des weiteren Kindes gilt, sollte man sich schon überlegen.

Das Problem im vorliegenden Fall könnte aber ein bestehender Titel sein, der den neuen Umständen angepasst werden müsste. Die Anpassung des Titels an sich ist u.U. nicht ganz einfach, sie kann aber nicht verweigert werden, da sich die Umstände nachweislich geändert haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 12:56




(@maxmustermann1234)
Registriert

Frage: wieso soll denn dein "altes KInd" benachteiligt werden, wenn du weitere KInder, also "neue Kinder" in die Welt setzt?
Essen die "alten Kinder" dann weniger oder kostet Wohnung und Kleidung dieser dadurch weniger?

Rutscht das "alte Kind" in seiner Wertigkeit einen Rang nach unten, weil du ein "neues Kind" bekommst?

Nein, du kannst da gar nichts weiter abziehen, warum auch?

Naja, die sachlich korrekte Antwort wäre hier, dass das Kind ja nur 120% Unterhalt bekommt, da es vom Status des Vaters profitieren soll (notwendig sind nur 100%). Der Status verschlechtert sich aber mit zunehmender Anzahl der Unterhaltsberechtigten, also muss das erste Kind natürlich auch eine Abwertung in seiner Stellung in Kauf nehmen. Ist aber auch in Familien, wo die Eltern zusammenleben nicht anders. Wäre mein Sohn Einzelkind geblieben, wäre für ihn auch mehr Geld da als jetzt mit 3 Geschwistern.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 16:03
(@wasserfee)
Registriert

ist ja alles richtig und wird ja auch in der DDT abgebildet.
Mir stieß nur das hier

"Bzw meine Frage: gibts noch andere Kürzungen die man vorher angehen kann? Habe mal hier im Forum gehört das man seiner Freundin die schwanger ist ebenfalls Unterhaltspflichtig ist. Schon bevor das Kind auf die Welt kommt. "

sauer auf.

Nun ist es ja gut, ich habe offensichtlich was falsch verstanden und der TO sucht nicht jede Nische, um den UH für das 1. Kind zu kürzen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2021 16:09