Hallo,
ein paar Fragen zu dem, was vielleicht auf mich zukommt.
Mein Nettoeinkommen ist ca. 9800 Euro. Wieviel Trennungsunterhalt müsste ich zahlen? Nochfrau ist Hausfrau und daher ohne Einkommen.
Wir haben 2 Kinder unter 5 Jahren. Vieviel Unterhalt bekämen die jeweils ?
In 2 Jahren könnte ich in Frühpension gehen. Darf ich das als Unterhaltszahler ? Oder bin ich gezwungen bis 60 weiter zu arbeiten?
Die Pension wäre ca. 2300 Euro. Was müsste ich in dem Fall an Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt bzw Kindsunterhalt ungefähr zahlen?
Wie passt das:
Mein Nettoeinkommen ist ca. 9800 Euro. Wieviel Trennungsunterhalt müsste ich zahlen? Nochfrau ist Hausfrau und daher ohne Einkommen.
mit dem:
Die Pension wäre ca. 2300 Euro. Was müsste ich in dem Fall an Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt bzw Kindsunterhalt ungefähr zahlen?
zusammen?
Bei solchen Einkommen kann ein Forum nicht mehr viel leisten. Ich empfehle hier, einen Anwalt zu trollen kontaktieren ....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich hab nur eine Bitte: Wenn jemand keine Ahnung hat und beispielweise nicht mal weiß, dass man bei Frühpensionierung heftige Einbußen hinnehmen muss, dann soll er oder sie einfach nichts dazu sagen!
Hi,
gibt es einen stichhaltigen Grund mit 49 Jahren in Pension zu gehen? Wenn nicht, sehe ich kaum eine Chance, dass von den 2.300 etwas für Dich übrig bleibt.
Gruss von der Insel
Hallo,
im Regelfal wird ein Gericht davon ausgehen, dass bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet und ein entsprechendes Einkommen erwirtschaftet wird.
Da du dich mit deinem Einkommen - sofern nicht hohe Bereinigungskosten dazu kommen - oberhalb der Düsseldorfer Tabelle befindest wird - so die Düsseldorfer Tabelle - nach Einzelfall entschieden.
Klar dürfte aber sein, dass du zumindest die oberste Tabellenstufe für die Kinder zahlen musst und einen entsprechenden Trennungsunterhalt.
Ob deine Nochfrau oder ein Gericht sagt, dass in 2017 nur noch das Einkommen der Frühpension gerechnet wird, steht in den Sternen, vermutlich aber wegen deines Alters wird man dir dann ein fiktives Einkommen in alter Höhe anrechnen. Da bleibt dann nichts für dich.
Oder hast du noch sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen, die dein Einkommen auch während der Frühpension erhöhen?
Was du vielleicht noch nicht bedacht hast, für die Zeit wo ihr verheiratet wart und deine Frau weniger verdient hat als du wird ein Rentenausgleich fällig. Es kann also sein, dass du gar keine Frühpension von 2.300 € mehr nach der Scheidung erhältst.
Sophie
Hallo,
KU wäre nach der höchsten Stufe der DDT zu zahlen, ein höherer Bedarf des/der Kinder müsste konkret nachgewiesen werden.
Als Trennungsunterhalt sind 3/7 des bereinigten Netto-Einkommens zu zahlen, grob gesagt Netto minus Altervorsorge minus berufsbedingte Aufwendungen = bereinitgtes Netto minus KU ergibt Summe von der 3/7 als TU zu zahlen wäre.
Im Fall der Frühpension gilt das analog, nur sind die Zahlen wesentlich kleiner, inwieweit dann Altersvorsorge abziehbar wäre, weiss ich auch nicht. Berufsbedingte Aufwenungen gibt es dann auch nicht. Der Selbstbehalt beim KU würde sinken, da keine Erwerbstätigkeit vorliegt, sollte sich aber nicht auswirken, da die Frührente immer noch hoch genug wäre den KU für beide Kinder zu zahlen (mehr als Mindestunterhalt).
Trennungsunterhalt wäre Frührente minus KU und davon die Hälfte (es gibt keinen Erwerbstätigenbonus mehr).
Wenn die Scheidung dann schon durch wäre, wäre KU nach DDT zu zahlen, inwieweit nachehelicher Unterhalt zu zahlen wäre ist unklar. Bei Kindern unter 5 Jahren gehe ich von nicht mehr als ca. 5 Jahren Ehe aus.
Problematisch ist die gesteigerte Erwerbobliegenheit, die im Prinzip besagt, dass Du soviel arbeiten musst wie Du kannst um KU zu bezahlen. Andererseits wäre in jedem Fall der Mindestunterhalt gesichert, was in gewisser Weise die untere Grenze des Zulässigen darstellt. Eine weitere Unbekannte in der Rechnung wäre der nacheheliche Unterhalt. Zwar ist dieser stark eingeschränkt worden, es gibt aber immer noch Möglichkeiten, dass er unbefristet ausgeurteilt wird.
Eine richtige Beratung kann Dir in diesem Fall nur ein Anwalt geben, der Dich ggf. auch vertreten würde und den Du auch bezahlen kannst.
VG Susi
Wobei der Anwalt natürlich auch in erster Linie Geld kostet und auch nicht vorhersagen kann, wie dein Richter entscheidet.
Ich würde in dieser Konstellation aber von KU der höchsten Zeile der DT und dauerhaft 3/7 von 9.800,-.
Egal ob du in Rente gehst oder nicht.
Plus horrende Anwaltskosten von dir und deiner Ex.
Wie sieht es denn bei dir mit dem Zugewinnausgleich aus?
Was ist da denn noch zu holen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
KU wäre nach der höchsten Stufe der DDT zu zahlen, ein höherer Bedarf des/der Kinder müsste konkret nachgewiesen werden.
Als Trennungsunterhalt sind 3/7 des bereinigten Netto-Einkommens zu zahlen, grob gesagt Netto minus Altervorsorge minus berufsbedingte Aufwendungen = bereinitgtes Netto minus KU ergibt Summe von der 3/7 als TU zu zahlen wäre.VG Susi
Gilt die Rate für mein Haus (muss noch 7 Jahre tilgen) als anrechenfähige Altersvorsorge ?
Für mich ist mein Haus meine Altersvorsorge. Etwas anderes habe ich nicht.
Nochwas:
Wenn ich von 2300 Pension zB 700 Euro für die Kinder abziehe, dann bleiben 1600 Euro übrig. Wenn ich nun 1100 Euro Selbstbehalt berücksichtige, müsste ich an die Nochfrau also 500 Euro Trennungsunterhalt überweisen. Korrekt ??
Hallo,
ja, die Rate fürs Haus ist Altersvorsorge, ist aber gedeckelt auf 4 % des Vorjahresbruttos.
Das Haus gehört dir alleine? Zugewinnausgleich?
Der Selbstbehalt gegenüber deiner Ehefrau liegt höher, 1.200 €.
Bei deiner Rechnung kommt also zu den 2.300 € (Pension) noch der geldwerte Vorteil für das Haus abzgl. Altersvorsorge. Der geldwerte Vorteil ist die erzielbare Kaltmiete für das Haus.
Evtl. wird hier aber keine Altersvorsorge mehr anerkannt, da du ja schon in Pension bist.
Höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle sind als Zahlbetrag pro Kind 433 €. Ab dem 6. Geburtstag 510 €/Nase.
Wenn der geldwerte Vorteil on top kommt kann es sein, dass dir zwar rechnerisch der Selbstbehalt von 1200 € bleibt, aber auf dem Konto nicht, wenn deine Frau noch Unterhalt von dir bekommt.
worst-case-Beispiel:
Pension 2.300
Haus 1.000 (geldwerter Vorteil)
Gesamt 2.300
abzg.
Kind 1 433
Kind 2 433
Rest 2.433
durch 2
1.217
Selbstbehalt gewahrt, Ehefrau 1.217 + Kind 1 433 + Kind 2 433 = 1217 € für dich.
Was kostet dein Haus monatlich an Kreditraten plus Unterhaltskosten?
Sophie
Sophie
Darf ich das als Unterhaltszahler ? Oder bin ich gezwungen bis 60 weiter zu arbeiten?
Niemand zwingt dich bei vollen Bezügen deinen Dienst bis zur Regelaltersgrenze zu versehen.
Selbstverständlich darfst du die Frühpensionierung wählen wenn dein Dienstherr das erlaubt.
Nur den Unterhalt musst du bis 60 (nicht 67?) bei Ex und Kindern so abliefern als hättest du noch 9800 Euro netto.
Wie du das machst ist deine Sache.
Gruss Horst
Entweder Du trennst Dich erst in 2 Jahren, wenn Du in Frührente gehst oder Du wirst auch über die Frührente hinaus den höheren Unterhalt zahlen. Ich bin mit nicht mal sicher ob eine günstige Anwälte/ Richter-Konstellation auch in >2 Jahren dazu führen könnte, dass Du ein fiktives Einkommen angerechnet bekommst.
Mein Rat: Krieg Dich mit Deiner Frau wieder ein oder vergiss die Frührente. Wie lange verheiratet?
Niemand zwingt dich bei vollen Bezügen deinen Dienst bis zur Regelaltersgrenze zu versehen.
Selbstverständlich darfst du die Frühpensionierung wählen wenn dein Dienstherr das erlaubt.
Nur den Unterhalt musst du bis 60 (nicht 67?) bei Ex und Kindern so abliefern als hättest du noch 9800 Euro netto.
Wie du das machst ist deine Sache.
Gruss Horst
Das ist jetzt aber schon arg widersprüchlich zu dem was andere hier schon geschrieben haben.
Entweder Du trennst Dich erst in 2 Jahren, wenn Du in Frührente gehst oder Du wirst auch über die Frührente hinaus den höheren Unterhalt zahlen. Ich bin mit nicht mal sicher ob eine günstige Anwälte/ Richter-Konstellation auch in >2 Jahren dazu führen könnte, dass Du ein fiktives Einkommen angerechnet bekommst.
Mein Rat: Krieg Dich mit Deiner Frau wieder ein oder vergiss die Frührente. Wie lange verheiratet?
4,5 Jahre.
Über Zugewinn mach ich mir übrigens keine Gedanken, da ich einen Ehevertrag habe, in dem ua Gütertrennung vereinbart wurde.
Mit dem Einkriegen ist das so eine Sache. Ich habe ja den Verdacht, dass sie depressiv ist und sich das mit der Schwangerschaft und danach verschlechtert hat. Zumindest zeigt sie jetzt deutliche Symptome wie Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit, auch den Kindern gegenüber, Weinerlichkeit etc. Ich hab mal mit der Gyn telefoniert. Die hat Postnatale Depris vermutet. Nur was soll ich da machen? Ich hab gesagt, sie soll sich Hilfe holen und ich unterstütze sie dabei. Antwort: Ich möchte Dich verlassen.
Nun ja bei der Ehedauer dürfte sich die Dauer des Ehegattenunterhalts in übersichtlichen Grenzen halten. Wenn es überhaupt welchen gibt.
Hallo,
dein Ehevertrag hat aber auch Ausgleich vorgesehen, wenn deine Ehefrau durch Kinder keiner Berufstätigkeit mehr nachgeht? Und alles andere ist auch wasserdicht?
Ansonsten wäre das nämlich die Frage, ob der vor Gericht so Bestand hätte.
Vor allem wenn dann als Diagnose vielleicht die vermutete Postnatale Depression feststeht.
Was den Unterhalt angeht, das kommt immer darauf an. Es kann dir dein Einkommen während der Frühpension so angerechnet werden als würdest du noch arbeiten. Es muss aber nicht, da der Unterhalt für die Kinder gewährleistet ist. Es könnte aber passieren, vor allem wenn deine Noch-Ehefrau ansonsten Sozialleistungen beantragen müsste.
Das hängt von den Unterhaltsleitlinien und den Urteilen des für dich zuständigen Oberlandesgerichts ab.
Sophie
Hallo,
"Wer ohne Grund in die Altersteilzeit oder in den Vorruhestand geht, verstößt gegen die unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit, wenn das noch erzielbare Arbeitseinkommen höher sein könnte (BGH, Urteil v. 3.2.1999, AZ XII 1 46/97).
Grundsätzlich muss bis zur Erreichung der Altersgrenze von 65 bzw. 60 Jahren gearbeitet werden. Anders sieht es nur aus, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen dürfte oder der Unterhaltspflichtige Gründe hätte – wie etwa gesundheitliche Probleme (z.B. OLG Köln, Urteil v. 18.6. 2002, FamRZ 2003, 602)"
(<a href="http://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/themen/abc-des-unterhaltsrechts?mime-type=application/pdf>unter" Altersteilzeit</a>.)
VG Susi
Hallo,
dein Ehevertrag hat aber auch Ausgleich vorgesehen, wenn deine Ehefrau durch Kinder keiner Berufstätigkeit mehr nachgeht? Und alles andere ist auch wasserdicht?
Zur 1. Frage: Nein. Die Anwältin meinte damals, dass solche Vereinbarungen sowieso vom Gericht kassiert werden und es daher besser sei, nichts derartiges aufzunehmen.
Zur 2. Frage: Was heißt schon wasserdicht. Ich glaube ja. Den Passus zum Versorgungsausgleich hätte man zwar besser formulieren können, aber gut, mal schauen was die Zukunft bringt.
Moin PMH21,
Nun ja bei der Ehedauer dürfte sich die Dauer des Ehegattenunterhalts in übersichtlichen Grenzen halten. Wenn es überhaupt welchen gibt.
Sehe ich ähnlich. Zumindest was die Höhe angeht, sollte der Aufstockungsanteil (auf die Höhe des eheprägenden hohen Gehalts) zeitlich zu befristen sein.
Mit dem Ausgleich ihrer ehebedingten Nachteile (für Kindererziehung und/oder Krankheit ?) kann es etwas anders aussehen.
Insgesamt hängt es hier sehr vom Einzelfall ab (und damit dem Ermessen eines Richters).
Jetzt einen Vertrag zur Frühpensionierung zu unterzeichnen, hielte ich jedenfalls für keine gute Idee.
Es sei denn, ein Leben am Rande des Existenzminimums macht Dir nichts aus.
Zumindest zeigt sie jetzt deutliche Symptome wie Antriebslosigkeit, Interesselosigkeit, auch den Kindern gegenüber, Weinerlichkeit etc. Ich hab mal mit der Gyn telefoniert.
Gerade deshalb solltest Du Dich einkriegen.
Gruß
United
Hallo,
"Wer ohne Grund in die Altersteilzeit oder in den Vorruhestand geht, verstößt gegen die unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit, wenn das noch erzielbare Arbeitseinkommen höher sein könnte (BGH, Urteil v. 3.2.1999, AZ XII 1 46/97).
Grundsätzlich muss bis zur Erreichung der Altersgrenze von 65 bzw. 60 Jahren gearbeitet werden. Anders sieht es nur aus, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen dürfte oder der Unterhaltspflichtige Gründe hätte – wie etwa gesundheitliche Probleme (z.B. OLG Köln, Urteil v. 18.6. 2002, FamRZ 2003, 602)"(<a href="http://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/themen/abc-des-unterhaltsrechts?mime-type=application/pdf>unter" Altersteilzeit</a>.)
VG Susi
Das ist ja Wahnsinn. Ein Gericht kann mich dazu zwingen arbeiten zu gehen ????
Was ist mit meiner Freiheit hinsichtlich meiner persönlichen Lebensgestaltung ??
Wieso kann ich gezwungen werden zu arbeiten, wenn ich auch mit meiner Pension einen Kindsunterhalt von zB 350 Euro pro Kind zahlen kann ??
Was machen die, wenn ich mich einfach pensionieren lasse ? In den Knast stecken? Wieviel Unterhalt ich dann wohl zahlen kann...
So tun als ob ich 9800 verdienen würde? Uninteressant, siehe anderer Thread, wo steht, dass niemand soviel Unterhalt zahlen muss,dass er selbst bedürftigt wird!