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Unterhalt bei Krankheit / Krankengeld

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(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich zahle monatlich 800EUR Unterhalt an meine Ex + an meinen Sohn. Netto habe ich im Monat ca. 2400 EUR. Es gibt keinen Titel und ich zahle freiwillig Unterhalt an meine EX.

Mein Sohn wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Er geht in die Ganztagsbetreuung und sie hat keinen Job. Will wohl auch nicht arbeiten gehen.

Nun bin ich schon seit 5 Wochen krank geschrieben und werde wohl länger als 6 Wochen krank geschrieben sein. 🙁

Ich werde dann deutlich weniger Geld bekommen (Krankengeld).

Wie errechne ich dann den Unterhalt an die BEiden. Ich kann das im Vorfeld auch nicht ausrechnen .....sagt die Krankenkasse wie viel ich dann bekomme.

Angenommen ich bekomme 1500 EUR ausgezahlt.....was muss ich dann an Unterhalt zahlen!?? Ich kann doch dann nicht die VOLLEN 800 EUR zahlen .....

Zudem muss ich sie ja mal langsam darüber informieren das es wohl weniger Unterhalt geben wird. Was ist dann mit den BEIDEN !?? Wenn ich nix zalen kann / muss oder ca. 200 EUR...dann fehlen denen 600 EUR.....das geht doch gar nicht!?

Springt dann jemand ein !??

Bitte um Hilfe!?

Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2011 21:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shonos!
Grundsätzlich gilt im Unterhalstrecht: Krankheiten und Arbeitslosigkeit sind über einem Zeitraum von 6 Monaten als vorübergehende Ereignisse zu betrachten.
Im Falle einer Titulierung der Unterhaltsverpflichtungen wäre das fatal, weil Du tatsächlich in voller Höhe weiterzahlen müsstest.

In Deinem Fall gibt es keine Titel/Urteile., also würde ich so vorgehen (um die Eigenverantwortung der KM anzuschieben):
Rede mit KM und schlage vor, während Deiner "Auszeit" den Kindesunterhalt (KU) in voller Höhe zahlen zu wollen. Für EU-Zahlungen sieht Du derzeit keine Grundlage, da KM ohne Weiteres durch bezahlte Arbeit  für sich selbst sorgen könnte.
Den KU überweist Du bitte auch weiterhin zum ersten des Monats (hast Du bei den 800€ die Anteile KU und EU rausgelöst?).
Falls KM sich sperren sollte, würde ich es darauf ankommen lassen, dass sie mich auf nachehelichen Unterhalt verklagt ...in diesem Fall würde ich vorab die KU-Pflicht notariell titulieren lassen, damit auf dieser Baustelle alles in trockenen Tüchern ist.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 10:36
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die ANtwort!!

Ja, ich habe immer 2 Überweisungen getätigt. Der Unterhalt für meinen Sohn ist 320 EUR / Monat.

Meine Sorge ist nur wenn ich nur den KU zahle dann hat sie ja nicht viel den Monat und kann nicht mal Miete zahlen. Da mache ich mir dann große Sorgen.

Bekommt sie zur Überbrückung irgendwo Geld her...wenn ich nicht zahlen kann!??

Wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt für mich...also...was DARF ich in jedem Fall von den ca. 1500 EUR behalten !??

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 10:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KM in einem Zweipersonenhaushalt von Deinen €800,-- lebt, ergo kriegt sie wahrscheinlich "Überbrückung" (ich vermute AlGII).
Dein SB beträgt 950,-- bei KU und 1.050,-- bei EU (oder BU).

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 10:53
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sie bekommt das Kindergeld und etwas Wohngeld + dann die 320 EUR für meinen Sohn an Unterhalt.

Was bedeutet der SB!? DArf ich dann nun 950 EUR behalten oder 1050 EUR ?

Soll sie jetzt schon mal bei der Arge vorsprechen oder macht das keinen Sinn!?

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 11:30
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie Marko schon schrieb: Geht es um KU, darst du 950 EUR behalten, geht es um BU 1050 EUR.

Bei den vorliegenden Fakten, Kind 10 Jahre, in Ganztagsbetreuung sehe ich überhaupt keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Wenn ich deine Aussagen so lese solltest du ganz dringend deine eigenen Prioritäten klar kriegen.
Du musst dir klar machen: Es ist nicht DEIN Problem wie deine Ex ihre Miete bezahlt. Sie hat offensichtlich keinen Bock auf arbeit, also ist es ihre Angelegenheit wenn der so gewohnte warme Geldregen vom Ex plötzlich ausbleibt.

Es steht sicherlich jedem Frei die Ansicht zu vertreten "Ach die ärmste weiss ja dann gar nicht wie sie die Miete zahlen soll" (das macht die vereinigte Richterschaft ja genau so, aber halt dann auch nicht jammern das hExe so viel Geld kriegt.

Merke: Auch eine alleinerziehende Mutter ist ein erwachsener Mensch der zunächst mal selber für seinen Lebensunterhalt verantwortlich ist. Das es viele Exen (und Richter) gibt die da anderer Meinung sind ändert da nix dran.

Und wie schon geschrieben: Krankheit gilt wie Arbeitslosigkeit, solange sie nicht länger als 6 Monate dauert, als Privatvergnügen des Unterhaltszahlers und ist von diesem zu kompensieren.
Anders herum, wenn der Unterhaltszahler aus irgend einem Grund jetzt für 6 Monate ein deutlich erhöhtes Einkommen erzielt, geht dies selbstverständlich direkt in den Unterhalt ein.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 12:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu habakuk:

Du musst dir klar machen: Es ist nicht DEIN Problem wie deine Ex ihre Miete bezahlt.

Und falls Deine Sorgen in erster Linie Eurem gemensamen Kind gelten, überlege Dir doch, ob und wie Du eine hieb- und stichfeste Ganztagsbetreuung auf die Beine stellen könntest, so dass EX mehr Zeit zum Arbeiten anstatt zur Kindesbetreuung bleiben könnte... :wink:.
Und nein, ein zehnjähriges Kind muss nicht den ganzen Tag von den Eltern beaufsichtigt und/oder betüddelt werden, nur so als Hinweis.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 12:14
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

.. Das Kind ist doch bereits in der Ganztagsbetreuung ....
Madame hat wohl schlicht keinen Bock - weder auf Kinderbetreuung, noch auf Arbeit ...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 12:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

.. Das Kind ist doch bereits in der Ganztagsbetreuung ....

Jou, aber als Vater muss man im Zweifelsfall diese Ganztagsbetreuung doppelt und dreífach absichern können... 😉

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 12:27
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, genau...das hält sie mir auch immer vor!!

Wenn Schule ist dann ist die Ganztagsbetr. gegeben!

Wenn FErien sind...sagt sie immer....wer passt dann auf unser Kind auf. Oma und Opa fallen weg. LEIDER! Zerstritten mit meiner Ex.

Ich bin voll berufstätig auch wenn ich jetzt, nach 13 Jahren in dem Unternehmen mal 5 Wochen krank bin.

So redet sie sich immer raus das sie nix findet und keiner sie nimmt ( keine Ausbildung und zudem ein Kind)

Verstehe ja was ihr meint aber mache mir sorgen dann um mein Kind wenn ich keinen Unterhalt mehr zahle an sie.

Aber, zurück zur Frage:
Ich zahle jeden Monat an BEIDE!!! Bedeutet 1050 EUR wäre mein Selbstbehalt oder 1050 EUR. Bitte mal konkret äußern damit ich es verstehe 😉

Wenn ich 1500 EUR raus bekommen sollte muss ich insgesamt dann wie viel Unterhalt insgesamt dann davon zahlen !?? Sonst habe ich immer 500 an sie und 320 an meinen Sohn gezahlt.

Wenn sie das jetzt schon weiß kann sie nun schon zur Arge gehen oder erst wenn es so weit ist. Dann kann sie aber im kommenden Monat keine Miete zahlen....usw.

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 12:44




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

KU musst Du zahlen, solange Dir der Selbstbehalt von 900 EUR bleibt.

Betreuungsunterhalt (oder nachehelicher Unterhalt) ist in diesem Fall nicht unmittelbar erkennbar. Wenn Du also "Angst" hast, dass Dein Kind darunter leidet, wenn Du nur noch 320 EUR KU bezahlst, dann kannst Du freiwillig natürlich soviel mehr überweisen wie Du magst und kannst. Nur Unterstützung für Dich aus öffentlichen Töpfen kannst Du dafür nicht erwarten. Vielmehr müsste KM schauen, ob Sie zu KU+Kindergeld+Wohngeld noch Unterstützung bekommt. Vermutlich lautet aber auch hier die Ansage -> geh arbeiten! So schlimm kann das nicht sein!

So, und wenn Du im vorliegenden Fall keinen Krieg mit Ex machen möchtest und der Meinung bist, im Normalfall 500 EUR gerne an Muddi zusätzlich zu zahlen, damit es Eurem Kind gut geht  :puzz: , dann solltest Du wenigstens für die Übergangszeit Deiner Krankschreibung hiervon abweichen und um Verständnis bitten. Sicherlich kann Muddi ja in den kommenden Wochen aushilfsweise irgendwo arbeiten, zunächst stehen ja auch keine Ferien an!

Aber ehrlich, ich würde ihre Faulheit nicht finanzieren wollen. Aber das solltest Du Dir unabhängig vom aktuellen Anlass mal überlegen,
gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shonos!
In Deinem Fall hast du erst mal 950 SB, d.h. die restlichen 550 aus Deinen 1.500 würden in Form von 320 KU und 230 BU an KM gehen. Nur: nach Deinen Aussagen ist der BU eine freiwillige Zahlung, insofern wäre die Leistung nicht zu erbringen; am KU gibts nix zu rütteln.
Ihr potentieller Antrag bei der ARGE würde allerdings auch nicht so schnell zum Erfolg führen, bis die Bewilligung erteilt wird und die erste Kohle fliesst vergehen meist mehrere Wochen ... allerdings wäre das vielleicht ein erster Schritt, dass KM sich Gedanken über eine eigenverantwortliche Lebensweise ohne Sponsoring durch Dritte macht, wenn sie beim Antrag erst mal "wirtschaftlich" die Hosen runter lassen muss.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 13:15
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

okay...verstanden.

Habe ihr das bereits gerade schriftlich mitgeteilt das ich wohl ende des Monats "nur" 320 EUR zahlen kann.

Das wird ja alles bitter wenn sie dann keine Miete zahlen kann...nicht das die aus der Wohnung fliegen! 🙁

Und, jaa...schon klar mit dem Unterhalt für sie!! Sie soll ja auch arbeiten gehen zumal meine jetzige Beziehung darunter leidet...sind eben 500 EUR weniger im Monat für mich und meine jetzige Lebensgefährtin (seit 8 Jahren) versteht die Welt nicht mehr warum ich immer noch an sie zahle.

Ich kann das doch aber nicht einfach so einstellen oder...da muss ich sicher zu nem Anwalt der mich auch wieder ordentlich Geld kostet was ich nicht habe 🙁

Hatte diesen Plan im Kopf. Wollte nen Schreiben fertig machen das ich ab dem 1.11.2012 den Unterhat ihr gegenüber einstellen werde. Somit hat sie noch ein JAhr Zeit etwas zu finden. Ist das gerecht und würde mir in einem Gerichtsverfahren / Klage gegen mich was bringen !??

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 13:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Shonos,

lass es trotz Deiner Antwort mal stehen ... und: nicht Du musst zum Anwalt, sondern sie (soviel zum Thema Eigenverantwortung).

Zwar ist nachvollziehbar, dass Du Dir Sorgen machst, wovon Deine Ex denn leben soll, wenn Du nicht mehr zahlst (denn sicherlich wird ihre Geldknappheit auch zu Lasten Eures Sohnes gehen) ...

Aber, in Ergänzung zu Marco:

AUFWACHEN !!!!!

Wie lange willst Du für sie die Verantwortung übernehmen ?

Bevor es an eine Unterhaltsberechnung geht, ist zu prüfen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht ... durch Deine freiwilligen Zahlungen verhinderst Du ja geradewegs, dass Deine Ex irgendwann einmal auf eigenen Beinen steht.
Die Ferienbegründung ? Ferien werden hälftig geteilt, so funktioniert das anderswo auch.

Für die Dauer des Krankengeldbezugs gibt es keine Ausnahmeregelung, da lediglich temporär.
D.h. so denn ein Unterhaltsanspruch bestünde, wäre von Deinem Normal-Einkommen auszugehen.

Ggü. Sohn ist Dein Selbstbehalt 950 EUR (bei der Kindesunterhaltsermittlung), gegenüber Deiner Ex 1.050 EUR.
KU ist in jedem Falle gewährt.

Wenn Du also weiterhin freiwillig zahlen möchtest, dann solltest Du - kleine Korrektur zu Marco - aufgrund des Krankengeldbezugs zumindest eine Reduzierung auf 450 EUR (320 EUR KU, 130 EUR BU) ins Auge fassen ...

Wovon sie ihre Miete bezahlt ?
Keine Ahnung, aber wovon willst denn Du Deine Miete zahlen ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 13:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich kann das doch aber nicht einfach so einstellen oder...da muss ich sicher zu nem Anwalt der mich auch wieder ordentlich Geld kostet was ich nicht habe 🙁

Doch - klar kannst Du Deine freiwilligen Zahlungen für Muddi einstellen! (nicht den KU!)

Eine rechtzeitige Ankündigung Deinerseits wäre allerdings fair! und die Begründung jetzt wegen des Krankengelds ist doch prima! Deine Argumentation muss somit nicht auf "ich will nicht mehr zahlen" (obwohl das richtig wäre), sondern "ich kann nicht mehr zahlen"! Und somit müsst ihr beide gemeinsam eine kfr Lösung suchen. Dein Angebot kann ja durchaus sein, dass Du - sobald Du wieder gesund bist - wieder zusätzliche Zahlungen zum KU nach DDT aufnimmst, diese aber sukzessive reduzieren wirst.

Gruß, Toto

meine jetzige Lebensgefährtin (seit 8 Jahren) versteht die Welt nicht mehr warum ich immer noch an sie zahle.

Das kann ich gut nachvollziehen!

Achja: Gute Besserung!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 13:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shonos!

Ich kann das doch aber nicht einfach so einstellen oder...da muss ich sicher zu nem Anwalt der mich auch wieder ordentlich Geld kostet was ich nicht habe 🙁

Nö. um in einem Zweizeiler Deine Absicht kundzutun, ihren Unterhalt zum tt.mm.jjjj einstellen zu wollen, brauchst Du keinen RA; diesen benötigst Du wahrscheinlich erst, wenn es zu einer Unterhaltsklage seitens EX kommen sollte.

Wollte nen Schreiben fertig machen das ich ab dem 1.11.2012 den Unterhat ihr gegenüber einstellen werde. Somit hat sie noch ein JAhr Zeit etwas zu finden. Ist das gerecht und würde mir in einem Gerichtsverfahren / Klage gegen mich was bringen !??

Ob das im Fall einer Klage was bringt oder nicht, kann Dir niemand ausser dem zuständigen Richter mit Bestimmtheit sagen. Nur könnte sich manch Schelm denken, wenn Herr shonos ohne zu Murren ein weiteres Jahr mit 6.000 Oyro ihre wirtschaftliche Abhängigkeit subventioniert, kann er das auch weiterhin machen ... er hat´s ja!
Demzufolge würde ich zum 01.07.2012 (wenn nicht sogar vorher) die Einstellung der Zahlung ankündigen...es kann noch verhandelt werden.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 13:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde es per 1.1.2012 ankündigen.

Mal aushelfen kann man dann ggf. immer noch.
Aber dann muss darum bitten und ihre Bemühungen müssen erkennbar sein.

Und, wie oben schon gesagt, wenn sie obdachlos wird, kannst du euer Kind ja bei dir aufnehmen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 14:53
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

DANKE für all Eure Tipps.

Ich werde es ankündigen. Wann überlege ich nochmals.

Wenn sie obdachlos wird !?? Ja, ich weiß wir sind geschieden.....sollte mich nicht kümmern aber das Helfersündrom ist LEIDER irgendwie in mir.

Zudem den Sohnemann von der Mutter weg...das würde ihm das Herz brechen. Zudem sind WIR BEIDE meine Lebensgef. und ich voll berufstätig. Klar, müsste man umorganisieren aber....ihr das Kind wegnehmen wäre wohl der ALLERLETZTE Schritt.

Versteht ihr mich etwas!??

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2011 15:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Wo steht geschrieben, dass Euer gemeinsames Kind überwiegend bei der Mutter zu leben hat? Du würdest ihr nicht das Kind nehmen...
Was hindert Euch daran, das Wechselmodell (hälftige Betreuung, hier ist allerdings eine einvernehmliche Bereitschaft BEIDER Elternteile erforderlich) einzuführen, was in jedem Fall die beste Lösung für Euer Kind wäre?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 15:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Versteht ihr mich etwas!??

Ganz ehrliche Antwort???

Du hast ein gesundheitliches Problem und deswegen demnächst zu wenig Geld, machst Dir aber Sorgen, wie Deine Ex-Frau mit zu wenig Geld auskommen soll, obwohl sie selbst nicht arbeiten geht und Deine aktuelle LG sich auch wundert, dass Du freiwillig der Ex Geld zahlst! Und zudem hast Du Probleme damit, wenn Euer Sohn zukünftig evtl weniger Mama-Zeit hätte, hast aber offenkundig kein Problem, das Sohn derzeit weniger Papa-Zeit hat...

Nein, dass verstehe ich nicht wirklich!

Wenn Du allerdings mit Deinen großzügigen Geldzahlungen an die KM dafür sorgen willst, dass Dein schlechtes Trennungs-Gewissen ggü Sohnemann beruhigt ist und zudem eine höhere Betreuungsleistung gar nicht auf Dich abfällt, sondern Du quasi Muddi finanzierst, dann kann man Dich verstehen. Aber gehe nicht davon aus, dass das Geld was beiden Familien zusammen zu wenig haben, weil Muddi nicht arbeitet, aus irgendwelchen öffentlichen Töpfen finanziert wird. Und gehe nicht lfr davon aus, dass Deine LG eine angespannte finanzielle Situation in Deiner neuen Familie akzeptiert, damit Muddi sich weiterhin ausruhen kann.

Sorry für meine Direktheit, ging grad nicht anders!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2011 15:41




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