Moin,
Da die KM ja klagen nix kost, wird also direkt eine Klage erfolgen.
Das ist ein mögliches Szenario.
Genau so kann Madame zur Arge gehen (weil ihr egal ist, woher das Geld kommt - Hauptsache, sie muss nicht zu viel dafür tun), Arge schreibt Shonos an, Shonos antwortet und Arge gibt sich mit Antwort zufrieden (kein Unterhaltsanspruch).
Abwarten.
Einen Anwalt braucht Shonos derzeit jedenfalls noch nicht.
Gruß
United
Hallo,
alles klar!!
Wenn nun ein Brief von der Arge kommt bzw. vom Anwalt...darf ich dann nochmals um Unterstützung bitten !?
Gruss
Servus!
Wenn nun ein Brief von der Arge kommt bzw. vom Anwalt...darf ich dann nochmals um Unterstützung bitten !?
Jederzeit! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
bisher keine Regung von ihr. Kein Brief vom Anwalt oder von der Arge. (13 Tage hat sie nun schon das Schreiben)
Gruss
Hallo,
habe gerade erfahren, dass sie mich wohl auf Unterhalt verklagen will...oh jeee...abwarten oder schon zum Anwalt gehen !??
Gruss
Servus shonos!
Erst mal abwarten, ob und was ihr RA schreibt ... danach reagieren oder auch nicht. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
Ganz klar abwarten und auch Klappe halten. Das hat ungefähr soviel Signalwirkung als würde sie sagen, Du wärst doof.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
was ist hier passiert!??? Mit dem Forum....alle folgenden Beiträge bist GESTERN sind futsch! 🙁
shonos100
« Reply #67 on: 09. January 2012, 11:29:26 »
Hallo,
so, habe HEUTE diese Email von ihr erhalten:
kannst du mir bitte die frist bis november geben,bis du mit der insolvenz fertig bist?
ich schaffe das alles nicht.ich werde keinen unterhaltsvorschuss bekommen,weil du zahlungsfähig bist.ich müsste das geld dann wahrscheinlich einklagen und bis dahin habe ich 500 euro weniger.das heisst,ich kann entweder keine miete mehr zahlen oder wir müssten von 60-80 euro im monat leben,wenn ich die miete zahlen würde.bald sind anmeldungen von der schule,er braucht wieder tausend sachen für die schule und die abschlussklassenfahrt ist auch im sommer.
hinzu kommt,das ich unbedingt meine krankenversicherungsbeiträge zahlen muss,weil ich unbedingt zum arzt muss.ich habe schon seit wochen schmerzen und ich musste meine versichertenkarte schon bei der krankenkasse abgeben,weil ich nicht zahle.ich habe im moment so viele probleme,ich weiss,das interessiert dich alles nicht,ich bin mit allem alleine,ich habe hier niemanden in dortmund und ich kann einfach nicht mehr.ich will doch nur,das es dem j* gut geht und er bald einen guten start in der neuen schule hat.
ich unterschreibe es dir auch,wenn du was schriftliches fertig machen möchtest.
Eigentlich der Hammer oder !!!!?
Nur, ist es wirklich so wie sie schreibt!? Bekommt sie dann nirgendwo Geld her!?? das kann doch nicht sein das die dann aus der Wohnung fliegt oder !?? Selbst wenn sie mich jetzt verklagen würde, würde das doch länger dauern!! Was soll ich tun ?? Eigentlich ist es mir ja egal aber wie gesagt, ich habe Sorgen um meinen Sohn der ja bei ihr lebt.
Hat jemand Tipps/Anmerkungen wie ich sie hier beratungstechnisch unterstützen kann?
MfG
Änderung durch Malachit: Namen des Kindes unkenntlich gemacht, siehe Forenregeln.
« Last Edit: 09. January 2012, 22:50:32 by Malachit »
AnnaSophie
« Reply #68 on: 09. January 2012, 11:38:54 »
Hallo,
sie bekommt 320, € KU plus 184 € Kindergeld. Damit fällt euer Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Wenn sie zur Arge geht und für sich Hartz 4 beantragt erhält sie den Grundsatz für sich und entsprechend hälftige Miete. Damit müsste sie doch Miete zahlen können.
KV sollte sie schon zahlen bzw. müsste ja über Hartz 4 abgedeckt sein. Euer Sohn ist bei dir mit versichert?
Unabhängig davon warum will sie das Geld haben bis du mit der Insolvenz fertig bist?
Sophie
shonos100
« Reply #69 on: 09. January 2012, 11:57:57 »
Hallo,
das ist es ja, sie war wohl bei der Arge! Die haben gesagt das die von ihr nix bekommen weil ich zahlungsfähig bin. Wenn sie Geld haben will soll sie mich verklagen!
Das kann doch wohl nicht sein oder!?? Ja, mein Sohn läuft über mich!!!!
Das frage ich mich auch warum sie noch so lange Gelöd haben will und was soll dann anders sein als jetzt!!!
Was mache ich nurn !???
Danke + Gruß
AnnaSophie
« Reply #70 on: 09. January 2012, 12:16:37 »
Hallo,
sie soll einen offiziellen Antrag stellen. Ich würde mich mit solch einer Aussage nicht zufrieden geben. Und Hartz 4 kann auch als Darlehen vergeben werden, sie muss doch erstmal die Möglichkeit haben dich zu verklagen, wovon soll sie leben.
Sie muss einfach alle Unterlagen zusammen sammeln, einen Antrag ausfüllen und dort vorstellig werden oder ihn abgeben (was genau nötig ist, weiss ich nicht). Und darauf hinweisen, ab wann du keinen Unterhalt mehr für sie zahlst und das kein Titel über ihren Unterhalt existiert, sie also keinerlei Möglichkeit hat schnell dafür zu sorgen, dass sie weiterhin Geld von dir bekommt.
Allerdings muss sie jetzt tätig werden und nicht du.
Hinweis: Wenn deine Insolvenz durch ist hast du wieder mehr Geld zur Verfügung, entsprechend könnte ein Unterhalt für sie auch höher ausfallen. Ich würde ihr jetzt keine finanziellen Zugeständnisse mehr machen.
Hinweis: Sie kann ja auch Wohngeld beantragen, das würde ich sogar parallel machen.
Sophie
United
« Reply #71 on: 09. January 2012, 14:35:40 »
Moin Shonos,
ich schaffe das alles nicht.ich werde keinen unterhaltsvorschuss bekommen,weil du zahlungsfähig bist.
... dass sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, ist ziemlich klar. Der wäre für Euer Kind und für Sohnemann zahlst Du ja schon, wieso sollte Vater Staat da nochmals einspringen.
das ist es ja, sie war wohl bei der Arge! Die haben gesagt das die von ihr nix bekommen
... mmh, weisst Du sicher, dass sie da war ?
Deine Fristsetzung war angemessen, wie AnnaSophie schon schrieb, lass sie doch bitte zur Arge gehen.
Etwaige Unterhaltsansprüche von Madame werden mit der Beantragung von Sozialleistungen auf die Arge übergehen, d.h. nicht Deine Ex wird klagen, sondern (gegebenenfalls) die Arge.
Lass Dir hier kein schlechtes Gewissen einreden, das brauchst Du nicht zu haben ...
... was (außer einer evtl. höheren Leistungsfähigkeit Deinerseits) wäre denn im November anders ?
Selbst wenn sie Dir jetzt schriftlich gibt, dass sie ab Nov. nichts mehr haben möchte, wärest Du nicht auf der sicheren Seite (das Problem würde lediglich erneut vertagt).
Besten Gruß
United
habakuk
« Reply #72 on: 09. January 2012, 17:17:51 »
Hallo !
Also die ganze angebliche Aussage der Arge macht irgendwie gar keinen Sinn:
Ein Antragsteller hat dann pauschal keinen Anspruch auf Harz4 wenn der ExEhepartner in Insolvenz ist ???
Wenn nicht in diesem Fall, wann denn dann ?
brille007
« Reply #73 on: 09. January 2012, 18:10:08 »
Moin shonos,
unabhängig von allen ARGE-Fragen: Was genau hindert Deine Ex, einfach arbeiten zu gehen? Wenn sie die Energie in die Arbeitssuche stecken würde, die sie gerade aufwendet, um irgendwelche Sozialtöpfe oder Dich anzuzapfen, hat sie das Problem vermutlich bald nicht mehr. Warum solltest Du jetzt fast ein Jahr weiterzahlen?
Ein Recht auf "ich muss selbst nicht arbeiten" gibt es bei einem 10-jährigen Kind nun einmal nicht. Wenn sie das nicht packt: Kannst Du ihr nicht anbieten, dass Euer Sohn auch bei Dir leben kann?
Grüssles
Martin
shonos100
« Reply #74 on: 09. January 2012, 21:02:58 »
Hier mal die Antwort die ich gerade erhalten habe:
dann frag mal deine freundin,ob die ein kind für immer bei sich haben will.ich glaub,da hat die auch noch ein wort mitzureden.zumal es ja jetzt ihre wohnung ist und vor allem,wo soll er denn schlafen bitte?er muss ja jetzt auch im wohnzimmer schlafen und hat noch nicht mal einen platz für sich,wo er sich mal zurückziehen kann!
ausserdem ist j* irgendwann erwachsen und kann dann hin,wo er möchte und hat dann sein eigenes leben.
sag mal,was darf ich eigentlich?ich soll arbeiten,darf aber den j* nicht da unterbringen,wo ich möchte.ich soll meine fresse halten,alles immer so hinnehmen,wie es mir vorgegeben wird.darf kein privatleben haben,schon seit acht jahren.ich lebe seit acht jahren nur nach anderen menschen,seit acht jahren stecke ich zurück,in allem!und du hast ALLES!!!
du brauchst mir bestimmt nicht helfen und du hast auch nicht in mein leben reinzureden,es ist meins und ich kann so leben,wie ich es für richtig halte und j gehört zu mir!und du wirst uns NICHT trennen!ich lass j* doch nicht von einer fremden frau grossziehen.sag mal,geht`s noch?was soll denn aus dem kind werden?auch so ein verwöhntes wie deine freundin?
ok,dann machen wir das so.zahl ab märz nicht mehr.ab märz nimmst du j* jedes zweite we,wie es jeder vater macht!und das werde ich durchsetzen.
die unterschrift für deine steuererklärung kannst du dann einklagen,weil ich unterschreibe nichts mehr!es kann ja nicht sein,das du jetzt alles bekommst.und lass dir nicht einfallen,sie zu fälschen.
wir werden uns dann sicher vor gericht sehen!bis dahin,ein schönes leben!
und ich hoffe nicht,das du auch noch so asozial bist und gegen mich hetzt,wenn j* dabei ist und vor allem,wenn deine mutter mit dabei ist.ich habe nie ein schlechtes wort zu ihm gesagt über dich und ich hoffe,du tust es auch nicht,so wie deine mutter es macht!
Was soll ich hier noch antworten !?? Tun !??
Gruss
Änderung durch Malachit: Namen des Kindes unkenntlich gemacht
« Last Edit: 09. January 2012, 22:56:40 by Malachit »
shonos100
« Reply #75 on: 10. January 2012, 06:03:14 »
Hallo,
zumal sie jetzt schon wieder damit droht weg zu ziehen. Darf sie das einfach so aus Frust!?? Der Junge ist 10 Jahre und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Sie war schon mal so einfach weg gezogen....als der Junge 5 war.....kam dann aber wieder zurück mit der Begründung der Junge würde so darunter leiden.
Darf sie nun einfach wegziehen !?? Hat der Junge schon Mitspracherecht wo er gerne wohnen möchte oder habe ich das wenigstens!?
Gruss
Beppo
« Reply #76 on: 10. January 2012, 08:18:49 »
Moin.
Sie kann hinziehen wo sie will, daran kann sie niemand hindern.
Die Frage ist, ob sie euer Kind mitnehmen kann und das hängt davon ab, ob du als Alternative zur Verfügung stehst.
Du müsstest ein Betreuungskonzept vorlegen, dass du möglichst persönlich, ohne Unterhalt und ohne zu große Hilfe von Oma und ähnlichen auf die Beine stellst.
Sie muss nichts dergleichen, denn sie ist die Mutter.
Bei einem 10-Jährigen spielt auch seine Meinung schon eine Rolle.
Was will er?
United
« Reply #77 on: 10. January 2012, 08:37:14 »
Moin Shonos,
dass Madame Deine Ankündigung nicht erfreut aufnehmen wird, wird Dir wohl hoffentlich klar gewesen sein ...
Ein paar Dinge lassen sich aus dem Geschreibsel entnehmen:
1. Auf keinen Fall hinsichtlich der Unterhaltszahlungen einknicken ... wenn´s vor Gericht gehen soll, dann geht es vor Gericht.
Eine erneute Verlängerung wird Dir nicht helfen, sondern die Streitigkeiten lediglich aufschieben.
Schliesslich willst Du ihr mit Deinen Unterhaltszahlungen nicht länger im Weg stehen, sondern ihr ermöglichen, ihr Leben eigenverantwortlich zu führen (analog Martin).
2. Die Drohung, Junior 14tägig nehmen zu müssen, nimmst Du dankend an !
Zwingen kann sie Dich nicht dazu ... diese Pflicht solltest Du Dir schon selbst auferlegen.
3. Den Hinweis, in Gegenwart von Junior nicht schlecht über Exe zu reden, nimmst Du Dir zu Herzen !
Selbiges gilt für Oma (und das verpuhlst Du Deiner Mutter, wenn das bis dato nicht der Fall war) ... so etwas schadet nur einem und zwar dem Kind.
Mit Kumpels, Mama und Freundin kannst Du über Madame herziehen wie Du lustig bist, gegenüber Sohnemann nicht !
4. Zur Steuererklärung: Auf Erpressung braucht man nicht einzugehen, wenn sie tatsächlich verweigert, dann musst Du halt klagen.
Zum Wegzug ist Beppo´s Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen.
Besten Gruß
United
shonos100
« Reply #78 on: 10. January 2012, 08:52:09 »
Hallo,
und das zum Thema H4 beantragen:
ich werde nicht zum amt gehen und mich da wie ein stück dreck behandeln lassen wie letztes jahr,als ich um die krankenversicherung gebettelt habe und die mich zweimal weggeschickt haben.dann fress ich eben nichts mehr.
Zudem, vor Jahren ist sie weggezogen wie ich geschrieben habe! Dann kam sie nach 3 Jahren wieder zurück mit der Begründung sie findet da keinen Job, Hund begraben aber vorallem weil Junior so darunter leidet das ich ihn nur 1 mal im Monat besuche (wohnen dann 130 km entfernt)
Nun aus lauter Frust schreibt sie:
also erstmal,wenn du keinen unterhalt mehr zahlst,dann nimmst du ihn jedes zweites wochenende,wie es ja auch vom gesetz her vorgegeben ist,wenn du schon mit rechten und pflichten anfängst.also dann kann er gerne auf drei stunden in der woche verzichten,er wird sich sicher freuen,zwei we im monat bei dir sein zu dürfen.
er ist gerne in Ort XXX und ja,es geben da jobmöglichkeiten für mich und wenn ich nach XXX oder XXX fahren muss.aber ich weiss,er ist gut untergebracht und ich kann ruhigen gewissens arbeiten gehen
Wo denn unter gebracht!??? Bei der Oma wo er keinen anderen Kontakt mehr hat?
Er geht momentan in die Ganztagsbetreuung und hat auf der weiterführenden Schule auch schon einen Platz dafür. Wo kann man denn besser betreut sein als da insbesondere was soziale Kontakte betrifft.
Mir geht es schlecht....sehe schon das sie wieder weg ziehen wird ohne das ich was machne kann!??
Das kann doch nicht wahr sein!?
🙁
shonos100
« Reply #79 on: 11. January 2012, 11:43:18 »
Hallo,
und das kam gerade noch oben drauf:
du hast bisher unterhalt gezahlt und die arge sagt bestimmt nicht,weil du keine lust mehr hast zu zahlen,kommen die dann für mich auf.die werden das geld sich von dir wiederholen und wenn du es nicht machst,dann wird gepfändet.eine alleinerziehende frau braucht nicht arbeiten,bis das kind 8 bis 10 jahre ist,danach kann der geschiedene mann verlangen,das die frau stundenweise oder halbtags arbeiten geht,was auch völlig in ordnung ist.mit erpressen hat es überhaupt nichts zu tun,ich versuche nur,es so zu regeln.
Oh mann
United
« Reply #80 on: 11. January 2012, 11:57:43 »
Moin Shonos,
1. Lass Dich nicht verrückt machen !
2. Mach dich nicht verrückt !
die werden das geld sich von dir wiederholen
Da hat Madame insofern Recht, dass die Arge es versuchen wird (was Dir in diesem Thread auch gesagt wurde), evtl. sogar mit (Teil-)Erfolg.
eine alleinerziehende frau braucht nicht arbeiten,bis das kind 8 bis 10 jahre ist
Das wiederum ist ein Märchen !
Nochmal: Wenn Du jetzt Angst vor der Arge (oder der Ex) hast, was denkst Du, wird im November anders sein ?
Genau dieselben Probleme tauchen dann wieder auf. Ex will nicht arbeiten, deutlicher kann sie es kaum sagen.
Besten Gruß
United
brille007
« Reply #81 on: 11. January 2012, 12:02:43 »
Moin shonos,
eine alleinerziehende frau braucht nicht arbeiten,bis das kind 8 bis 10 jahre ist
kann es sein, dass Deine Ex etwa Mitte der 90er Jahre zum letzten Mal in eine Zeitung oder ein Buch geschaut hat? Und dass sie keine anderen alleinerziehenden Eltern kennt, die Kinderbetreuung und (Vollzeit-)Job unter einen Hut bekommen, ohne ständig über ihr "schweres Schicksal" zu stöhnen?
Die lebt ja wirklich auf einem anderen Stern...
Grüssles
Martin
nadda
« Reply #82 on: 11. January 2012, 15:43:52 »
Hi Shonos,
na da hat dein Exchen ja ein dickes Problem. Wenn ich raten darf:
Auf dem Amt hat ihr ein freundlicher Herr erklärt, dass sie in der Lage ist arbeiten zu gehen und ihren Hintern bewegen soll.
Jetzt versucht sie nur noch totalen psychischen Druck auf dich auszuüben weil sie fix und fertig mit der Welt ist und kapiert, dass sie so nicht weitermachen kann.
Ja, beim Sozialamt sind sie manchmal echt nicht grade freundlich. Aber entweder sie hat Anspruch auf Sozialleistungen und dann muss sie die durchboxen, oder sie hat ihn nicht. Beides ist ihr Problem, sie versucht aber gerade ihr Problem auf dich abzuwälten. Wenig fair und absolut nicht das Verhalten eines verantwortungsvollen Erwachsenen.
Du kannst ja anbieten deinen Sohn zu dir zu nehmen und auf Kindesunterhalt von ihr zu verzichten. Wenn du allerdings wirklich willst das dein Sohn zu dir wechselt solltest du dazu ein eigenes Thema aufmachen und dich darauf sehr gut vorbereiten.
Was ich nicht ganz kapiere ist ihre "Drohung" mit dem Umgang jedes zweites Wochenende, wie ist euer Umgang denn bisher geregelt?
LG
Nadda
shonos100
« Reply #83 on: 11. January 2012, 16:13:12 »
Hallo,
also, werde ich sehen was weiter passiert. Aber, wenn ich den Unterhalt einstelle geht das denn so wirklich einfach das die die beim
Amt weg schicken mit der Aussage, gibt nichts! Gehen sie arbeiten obwohl die wissen das bei ihr unser Sohn lebt!?
Klar!!!! SOLLTE und IST nicht mein Problem...aber ich mache es zu meinem Problem denn wenn die bald keine Miete mehr zahlen kann weil ich und das Amt NIX zahlen ....dann fliegen
die noch aus der Wohnung!?
Dann wird sie es wohl jetzt mit einer Unterhaltsklage versuchen und mir weiter drohen mit meinem Sohn weg zu ziehen.
Den kleinen zu mir nehmen, natürlich habe ich auch schon darüber nachgedacht aber das würde ihm glaube ich das Herz brechen wenn er zu mir kommen muss.
Er hängt so sehr an Mama....
Der Umgang ist eigentlich ganz klar geregelt! 1 mal im Monat schläft er bei mir von Fr- So. Jede Woche fahre ich Donnerstags zu ihm und hole ihne ab nach der Arbeit.
Dann unternehmen wir meist etwas. Wir sehen uns dann immer so ca. 3-4 Stunden an dem Nachmittag.
Heilig Abend durfte ich ihn übrigens noch nie haben. Nur an einem Feiertag danach.
Diese Jahr war mal ein Highlight. Er durfte Sylvester mit mir verbringen!!
Gruss
82Marco
« Reply #84 on: 11. January 2012, 16:33:20 »
Servus shonos!
Mal unabhängig, dass die momentane Umgangsregelung auf jeden Fall ausbaufähig wäre:
Sobald die liebe Ex versucht, Umgang als Druckmittel einzusetzen, um Kohle von Dir zu erpressen, beantragst Du eine gerichtliche Umgangsregelung und gut ists.
aber ich mache es zu meinem Problem denn wenn die bald keine Miete mehr zahlen kann weil ich und das Amt NIX zahlen ....dann fliegen
die noch aus der Wohnung!?
Sorry, mit dieser Einstellung hast Du Ex bis an Dein Lebensende an der Backe (und das weiss sie auch!). Sie ist erwachsen und sollte auf eigenen Beinen stehen. Deswegen:
eine mögliche Alternative wäre, dass Du Sohni betreust, auf KU evtl. verzichtest und mit KM eine großzügige Umgangsregelung im Sinne Eures Kindes vereinbarst. Überlege Dir genau, ob Du das gebacken bekommen würdest/könntest ....
[...] aber das würde ihm glaube ich das Herz brechen wenn er zu mir kommen muss. Er hängt so sehr an Mama....
Und wer sagt, dass er nicht mindestens genau so viel an Dir hängt?? Mit einer 50:50 Umgangsregelung wäre das kein Thema mehr...
Grüßung
Marco
TotoHH
« Reply #85 on: 11. January 2012, 16:53:09 »
Moin.
Na das klingt doch gut: Du bekommst eine Ausweitung des Umgangs aufgezwungen! Hier gibt es sehr viele User, die sich dies wünschen!
Oder kannst (oder willst?) Du den Mehr-Umgang nicht leisten? Das wäre schade ;( Und dann wird natürlich die Reaktion der KM verständlich und sie fordert quasi, dass Du Dich durch zusätzliche Unterhaltszahlungen vom Regel-Umgang freikaufst :puzz: Klingt schon ein wenig absurd, oder? Erwarte hier nicht viel Verständnis dafür...
Den kleinen zu mir nehmen, natürlich habe ich auch schon darüber nachgedacht aber das würde ihm glaube ich das Herz brechen wenn er zu mir kommen muss.
Er hängt so sehr an Mama....
Nö! Er wird Dich als primäre Bezugspersonen akzeptieren. Und da Du ja (sehr) großzügigen Umgang mit der KM förderst, hat er nachher mehr als nur einen BetreuungsET und einen Nur-UmgangsET, den er nur 1 WE im Monat und jeden Do sieht! Nicht umsonst ist das WM unter gewissen Voraussetzungen optimal für Trennungskids.
Dann wird sie es wohl jetzt mit einer Unterhaltsklage versuchen und mir weiter drohen mit meinem Sohn weg zu ziehen.
Naja, das mit dem Wegzug ist leider immer wieder das Erpressungsmittel, dass KM anwenden und das auch schwierig zu sanktionieren ist. Aber - dazu wirst Du hier im Forum auch einige Posts finden - Du solltest ihr vorab klar machen, dass Gerichte durchaus Urteile sprechen, dass KMs, die Entfernung schaffen, die Kosten für den Umgang (tw) zu tragen haben. Vielleicht schreckt das ja ab. Und das sie damit dem Kindeswohl nicht entspricht, weil sie den Umgang weiter einschränkt ist ja wohl auch klar und sollte als Argument vorgebracht werden (und das so etwas den Kind "das Herz brechen" könnte, scheint sie dann ja wohl nicht zu interessieren...)
Aber, wenn ich den Unterhalt einstelle geht das denn so wirklich einfach das die die beim
Amt weg schicken mit der Aussage, gibt nichts! Gehen sie arbeiten obwohl die wissen das bei ihr unser Sohn lebt!?
Naja, ersteinmal - und das wurde Dir ja schon vor einigen Wochen mal geschrieben - hatte Deine Ex bislang das Glück einen freiwilligen Sponsor zu haben. Und wenn der nun keine Lust mehr hat, dann muss sie sich eben selbst um Finanzierung Ihres Lebens bemühen (für das Kind bekommt sie ja übrigens KU). Aus dem Sponsoring ein "Gewohnheitsrecht" abzuleiten, halte ich für gewagt (auch wenn man sie es versuchen wird). Und wenn ich mich recht erinnere, hast Du ja auch nicht sofort den Geldhahn zugedreht (obwohl DU es Dir ja nicht leisten kannst), sondern ihr sogar eine gewisse (nur aus ihrer Sicht nicht und niemals ausreichende) Übergangsfrist gewährt! Sehr großzügig, wie ich finde! Und mach Dir mal keine Sorgen, irgendwann greift das soziale Netz dieser Republik, aber eben nicht (mehr) sofort. Sie muss halt mal Ihren A* hoch kriegen und arbeiten gehen!
So, war das deutlich genug?
Liebe Grüße, toto
brille007
« Reply #86 on: 11. January 2012, 16:58:18 »
Moin shonos,
in Ergänzung zu nadda: Wenn Deine Ex bei einem Amt aufschlägt, um Geld abzugreifen mit der Begründung "als Mutter eines 10-Jährigen kann man von mir doch keine wirtschaftliche Eigenständigkeit in Form eigener Erwerbstätigkeit verlangen!" hat das etwa dieselbe Überzeugungskraft als würde sie eigene Arbeit ablehnen mit der Begründung, dass sie dienstags immer kegeln und donnerstags pokern gehen "muss": Keine. Würde ich auf diesem Amt sitzen, würde ich sie auslachen; diese Begründung ist ein Schlag ins Gesicht aller AE-Eltern, die ihr Leben auch ohne den Griff in fremde Taschen geregelt kriegen.
Lass Dir kein schlechtes Gewissen einreden. Wenn Du jetzt nachgibst, hast Du sie für ewig an der Backe; dann sind es demnächst eben die Pubertätsprobleme von Junior, die sie am Arbeiten hindern.
Und ja: Deine Umgangsregelung ist durchaus ausbaufähig; zwei komplette Wochenenden pro Monat sollten von Deiner Seite aus schon drin sein, ohne dass Deine Ex Dir damit "drohen" muss.
Grüssles
Martin
was ist hier passiert!??? Mit dem Forum....alle folgenden Beiträge bist GESTERN sind futsch! 🙁
einfach mal >>>HIER<<< lesen.
Ob, wie und wann die Beiträge der letzten Tage wieder hier herüber geholt werden können, stellt sich noch heraus. Die (ehrenamtlichen) Admins dieses Forums haben noch einen Beruf und können nicht jeden "Service" sofort und auf der Stelle leisten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo lieber Moderator,
schade das meine Frage so sehr in den falschen Hals gekommen ist.
Weiterhin so gute Arbeit wünsche ich Euch in dem Forum.
War doch nur neeeee Fraaggeee.....
Bin wieder lieb!!! Alles wieder gut !??
🙂
Hallo shonos,
ich bin erst seit heute im Forum, habe heute selbst verzweifelt Hilfe gesucht und wurde so wunderbar mit Informationen versorgt.
Jetzt hae ich jedes einzelne Posting deines Beitrags durchgelesen und kann gar nicht glauben was ich gelesen habe.
Sorry, wenn ich es so sage aber ich hatte nach meiner Scheidung vor 11 Jahren so die Schnauze voll und hab die Männerwelt ziemlich negativ betrachtet. Für mich ist das Thema Beziehung/Mann durch. Bin seit der Scheidung Single und es geht mir besser als jeh zuvor.
Nun lese ich deine Beitäge und ich glaube es kaum. Es gibt Männer mit Herz, die nicht nur an sich denken, sich Gedanken machen um ihr Kind (vermutlich gibts hier noch mehr Typen dieser Art).
Ich kann mich eigentlich nur allen bisherigen Beiträgen anschliessen.
Hör damit auf deiner Ex das faule Leben zu finanzieren.
Laß dir kein schlechtes Gewissen machen, so schnell fliegt man schliesslich nicht aus einer Wohnung.
Bewundern muss ich deine jetzige Partnerin, dass sie das schon so lange mitmacht. Ganz ehrlich Liebe hin oder her ich würde so einen Zirkus nicht mitmachen.
Halt durch, bleib stark.
Alles Gute und auch gute Besserung
Viele Grüße
Pikchic
Hallo,
nun ist es so weit. Sie droht mir mit Kindesentzug und will wieder 100 km weit weg ziehen.
Habe unseren kurzen schon durch die Blume gefragt ob er für immer hier bleiben will (wo er jetz5t wohnt9 oder ob er sich vorstellen kann noch mal weg zu gehen.
Neeee.....ich will hier bleiben sagte er.
dann war das Thema durch. Wollte nicht beeinflussen und tiefer darauf eingehen und ihn beunruhigen. Mittlerweile bettelt sie um 2-3 Monate Aufschub mit dem Unterhalt. dann würde sie mir unterschreiben, dass sie dann auf Unterhalt verzichtet nach den 2-3 Monaten. Sowas ist doch nicht rechtens oder !?? Also, könnte sie das irgendwann doch wieder umdrehen oder !?? Also, vor Gericht ist so ein Wisch mit Unterschrift doch nichts oder !??
Was mache ich bloß wegen meinem Sohn. ALLEINIGES Sorgerecht beantragen !?? Das würde doch eh nicht durch kommen oder !?? Er lebt schon immer bei ihr und das Jugendamt hält doch immer zu den Müttern oder !?? Weg ziehen darf sie einfach so obwohl wir das GEMEINSAME Sorgerecht haben !??? darf ich da nix mitbestimmen und darf der KURZE nicht mitbestimmen wo er wohnen will!?
Bin völlig fertig....
🙁
Moin.
Siehe Beppos Antwort oben: Den Wegzug der Ex kannst Du nicht verhindern. Du hast hoffentlich schon mehr an Deinem Alternativ-Bettreuungskonzept gearbeitet, als die bloße Frage an den Jungen, bei der die Antwort ja schon klar war!?
Wenn Du keine Möglivhkeit siehst und dafür kämpfst den Jungen bei Dir zu behalten, dann musst Du akzeptieren, dass sie umzieht. Oder, Du gehst auf Ihre Erpressung ein und subventionierst sie weiter, geh aber davon aus, dass das ewig so weiter geht!
Was anderes: Grund für die Eröffnung des Threads war doch, das Du krank bist und letztendlich aufgrund des geringeren Krankengeldes nicht mehr zahlen kannst. Wie ist das ausgegangen? Und wie geht es Dir?
Gruß, Toto
Moin Shonos,
Er lebt schon immer bei ihr und das Jugendamt hält doch immer zu den Müttern oder !??
... dennoch sollte Dein nächster Weg dorthin führen. Wenn Du dazu tendierst den gewöhnlichen Aufenthalt zu Dir zu verlagern (gegen den Willen der Ex), wird das JA so oder so gehört.
Ein Antrag auf ASR halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für unnötig (und aussichtlos), wieso sollte man Deiner Ex das GSR entziehen ?
Lediglich das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) würde ggf. Sinn machen ... aber wie gesagt, zunächst JA um Vermittlung bitten.
Wie groß ist denn tatsächlich die Gefahr eines Wegzugs ?
Hat sie dort Familie/Freunde ? Oder gibt´s da Arbeit ?
Welche Bemühungen hat Madame denn zwischenzeitlich hinsichtlich alternativer Geldquellen unternommen ?
Bewerbungen ? Arge ?
Gruß
United
Hallo,
war etwas länger nicht online...sorry das ich jetzt erst antworte.
Es geht mir wieder besser was meine Krankheit betrifft! Bin seit 6 -7 Wochen wieder arbeiten!!! ZUM GLÜCK!!!!!!!
Zudem bricht nun der Absolute Krieg bei uns aus! Habe einen tollen Brief vom Anwalt bekommen...der den Unterhalt an meine Ex und meinen kleinen berechnen will und mich notfalls darauf verklagen will.
Der will alles von mir haben.
Was nun !?? Darf ich diesen Brief hier mal posten und ihr sagt was dazu was ich machen soll/kann!??
Oder muss ich mir nun direkt nen Anwalt nehmen !??
Termin beim Jugendamt folgt. Habe da angerufen und melden sich zwecks TErminbestätigung!
Bitte um HILFE wie ich nun mit dem TOLLEN Anwaltsschreiben umgehen soll.
Danke EUCH
Bin jetzt schon fertig! Sie verklagt mich tatsächlich auf Unterhalt!! HAmmer alles!
Gruuss
Hallo Shonos,
Was nun !?? Darf ich diesen Brief hier mal posten und ihr sagt was dazu was ich machen soll/kann!??
Klar, wenn du magst, dann stelle die wichtigsten Passagen dieses Schriebs hier ein (anonymisiert, versteht sich). Dann schauen wir uns das mal zusammen an und dann kannst du nach dem Wochenende immer noch entscheiden, ob du jetzt gleich einen eigenen Anwalt brauchst oder ob du im Moment mit der gegnerischen RAtte noch alleine fertig wirst.
Vorab schon mal der übliche Hinweis: Der Anwalt von Madame hat dir genau so viel zu sagen wie der Friseur von Madame, nämlich genau gar nichts. Entscheidungen trifft nämlich nicht der Anwalt, sondern der Richter. Ist eigentlich 'ne Selbstverständlichkeit, muss man sich aber immer wieder bewusst in Erinnerung rufen, wenn der eigene Briefkasten mit solch anwaltlichen Drohbriefen verschmutzt ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
okay....here it comes 🙁
Sehr geehter Herr xxx,
ich mache Mitteilung, dass ich die Interessenvertretung Jhrer von Ihnen geschiedenen Ehefrau xxx sowie Ihres gemeinsamen Sohnes übernommen habe. Auf mich lautende Vollmacht wird anwaltlich versichert
Die Mandantin berichtete mir, dass Sie außergerichtlich den Mindestunterhalt für den gemeinsamen Sohn von 272 EUR sowie an Ehegattenunterhalt weitere 563 EUR anerkannt und seit der Scheidung bis heute gezahlt haben.
Sie hatten Ihrer geschiedenen Ehefrau ursprünglich zugesichert, Zahlungen bis November 12 in einer Gesamtgrößenordnung von 835 EUR monatlich weiter zu erbringen.
Von dieser Zusage sind Sie zwischenzeitlich abgerückt. Sie ließen der Mandantin gegenüber verlauten, ab März 12 würden Sie Nachscheidungsunterhalt nicht mehr zahlen.
Ich bin beauftragt, den Nachscheidungsunterhalt notfalls gerichtlich geltend zu machen und weise jetzt schon darauf hin, dass zumindest noch Betreuungsunterhalt an die Mandantin für die Betreuung des gemeinsamen Sohnes in Betracht kommt.
Weitere Überprüfungen der Sach- und Rechtslage bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Hierzu fordee ich Sie zunächst auf, damit die Höhe beider Unterhaltsbeträge ermittelt werden kann, Auskunft über Ihre gesamten Einkommensverhältnisse zu erteilen und folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:
Lohnsteuerkarte 2011
Gehaltsabrechnungen für die Monate Januar bis einschl. Dezember 2011
Einkommensteuerbescheide bzw. Bescheide über Lohnsteuerjahresausgleich der Kalenderjahre 2009 und 2010, sowie die dazugehörigen Einkommensteuererklärungen
Auskunft über Zinseinnahmen in 2011 unter Vorlage von Bankbestätigungen
Auskunft über Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen im Jahr 2011
Auskunft über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Jahr 2011
Auskünfte über Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen im Jahr 2011
Die Auskunftserteilung bitte ich bis spätenstens zum
15. diesen Monats.
Sobald Auskunft erteilt ist, werde ich die Unterhaltsberechnungen erstellen und die Ansprüche im Einzelnen beziffern.
Sollten Sie sich befreit finden, den bisherigen Unterhalt entsprechend Ihrer Zusage bis November 12 in der Größenordnung von 835 EUR fortwährend zu erbringen, wird vorerst auf die Auskunft verzichtet.
Bestätigung der Fortzahlungen des oben genannten Unterhals wird innerhalb o.a. Frist erbeten. Erfolgt sie nicht, wird auf dem Auskunftsanspruch bestanden.
Die Korrespondens führen Sie ab sofort bitte nur noch über mich.
MfG
RechtsanwältinXXX
🙁
Oh mann.....alles doof 🙁
Moin.
Rechnen können andere besser. Auch die Beurteilung der Grundlage, ob überhaupt Anspruch auf Unterhaltszalungen bestehen, die über der KU hinausgehen.
Aber bis dahin zur Beruhigung: Hier wird noch in kleinster Weise eine Klage herhoben. Es wird zunächst einmal damit gedroht - und Klappern gehört zum Handwerk!
Ich denke, am Ende des Wochenendes bist Du mit der Hilfe hier ein ordentliches Stück weiter und weist, was passieren kann.
So, nun sind die Kollegen 😉 hier dran.
schönes WE, toto
Moin shonos,
bevor ich hier jetzt knapp 80 Postings durchlese: Was genau steht zum Thema "nachehelicher Unterhalt" im Scheidungsurteil (bzw. steht dazu überhaupt etwas drin)? Einzig das ist entscheidend; freiwillige Zahlungen kannst Du nämlich jederzeit einstellen. Wobei man daran mal wieder erkennt, dass manchen Damen der Unterschied nicht bewusst ist und sie deshalb grosszügige Unterhaltsgeschenke als selbstverständliches Recht ihrerseits betrachten, dessen Fortsetzung sie dann auch einklagen zu dürfen glauben.
Wenn Euer Scheidungsurteil keine Regelung zum EU enthält und es keine Scheidungsfolgenvereinbarung gibt, brauchst Du auf das Anwaltsschreiben nicht einmal zu antworten; dann soll Madame Dich eben verklagen. Sie wird dabei grosse Schwierigkeiten haben, zu erklären, warum die Mutter eines 10-jährigen Kindes ausserstande sein sollte, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. "Ich bin das eben so gewöhnt" ist jedenfalls kein Grund für Unterhaltszahlungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
es STEHT nichts im Scheidungsurteil außer das wir uns darüber selber geeinigt haben. Die Parteien haben sich zur Frage der Unterhaltsregelung selbst geeinigt.
Ich schaue aber am Montag noch mal GENAU nach was da drin steht!!!! Den genauen Wortlaut meine ich!
Antworten möchte ich aber trotzdem und zwar in diesen Wortlaut ca.....aber nicht der Anwältin sondern meiner EX!
„Liebe xxx
von einer Rechtsanwältin XXX habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem sie für Dich Nachscheidungsunterhalt, zumindest aber Betreuungsunterhalt verlangt. Die erforderliche Begründung, warum Dir Betreuungsunterhalt zustehen sollte, fehlt. Da XXX ganztägig in der Schule betreut wird und dies schon seit längerer Zeit, entfällt für Dich jeglicher Unterhaltsanspruch und damit auch ein Auskunftsanspruch.
Die Höhe des Unterhaltes für J* habe ich nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Damit Du meine Berechnung überprüfen kannst, übersende ich Dir folgende Einkommensnachweise:
o …….
o ……
Weiteres Einkommen habe ich nicht.
Solltest Du einen abweichenden Betrag errechnen, bitte ich Dich höflich, mir Deine Berechnung aufgeschlüsselt mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Was meint ihr !??
Gruss
Oer Einkommensnachweise besser nicht mit schicken !?
Änderung durch Malachit: Bitte nicht den Namen des Kindes nennen, siehe Forenregeln!