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Unterhalt bei Krankheit / Krankengeld

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wer schreibt denn jetzt genau - sunny oder shonos?

Zum Schreiben: Man muss wirklich nicht über jedes Stöckchen springen, das man hingehalten bekommt. Mit Einkommensnachweisen tust Du aber genau das. Der KU steht ausserdem gar nicht zur Debatte - warum willst Du hier vorauseilenden Gehorsam beweisen?

Wenn Du Deiner Ex etwas schreiben möchtest, genügt:

„Liebe xxx
von einer Rechtsanwältin XXX habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem sie für Dich Nachscheidungsunterhalt, zumindest aber Betreuungsunterhalt verlangt. Die erforderliche Begründung, warum Dir Betreuungsunterhalt zustehen sollte, fehlt. Da XXX ganztägig in der Schule betreut wird und dies schon seit längerer Zeit, entfällt für Dich jeglicher Unterhaltsanspruch und damit auch ein Auskunftsanspruch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2012 15:40
(@shonos100)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

okay...dann weisss ich bescheid...hoffe alles wird gut !!!

🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2012 15:52
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