Mal eine Frage an das ganze Expertenteam.In unserer Firma liegen jetzt zirka 6 Wochen Kurzarbeit an und ich beziehe dann zirka 950 € Kurzarbeitergeld, was genau dem neuen Selbstbehalt entspricht.Bin ich verpflichtet bei einem Titel den vollen Unterhalt zu zahlen auch wenn mein Selbstbehalt bzw. mein exentielles Minimum unterschritten wird ? Ist eine Ratennachzahlung legitim bevor der Geruchtsvollzieher kommt ? Wie hoch wäre das exentielle Minimum eines Erwerbstätigen ? Schon vielen Dank an euch alle im Vorraus ! !
Moin.
Die Gerichte sind der Meinung, dass du bis zu 6 Monate den vollen Unterhalt weiter zahlen kannst und musst.
Auch bei Arbeitslosigkeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.