Hallo zusammen,
Nun hatte ich gedacht es kehrt Ruhe ein aber wie das Leben so spielt... 🙂
Im November bekommen meine Frau und ich ein gemeinsames Kind. Jetzt geht das Rechnen von vorne los und ich bin grad unsicher.
Zu den Ausgangsdaten:
1 Kind bei mir für das ich 185€ Unterhalt erreiche
1 Kind Student für den ich derzeit 329 Unterhalt gem DDT Stufe 2 alleine zahle da Mutter nach Unterhalt für Kind 1 nicht mehr leistungsfähig ist.
Mein bereinigtes Einkommen gem JA und für mich auch nachvollziehbar EUR 2.566,00 ./. Fahrtkosten 400,00 ./. Altersvorsorge EUR 286,00 = EUR 1.880,-
Jetzt meine Fragen:
- würde ich bei 3 Unterhaltsberechtigten in Stufe 1 gehen?
- ist meine Frau während der Elternzeit auch unterhaltsberechtigt? Wenn ja wie wird dort gerechnet?
- da Sohn 2 nicht mehr priveligiert ist gehe ich davon aus dass ich wenn ich in Elternzeit gehe nicht zum Mindestunterhalt verpflichtet bin, oder?
Vielleicht hat ja einer von euch hier schon Erfahrungen oder sonst Ahnung. So sehr ich mich auch freue macht mich diese ganze Rechnerei auch echt unruhig 🙁
In diesem Fall bleibt für den Studenten nix.
Zunächst wirst du wegen 3 Berechtigten in Stufe 1 herabgestuft.
Je nachdem wie alt das 1. Kind bei ist, musst du bei ihm aufstocken.
Wenn es unter 6 ist, wären das 229,€ minus 185,-€ = 44,-€. Rest 1.836,-
Deine Frau steht im 2. Rang und bekommt mindestens 800,-€ wenn vorhande.
So bekommt sie 636,- € und für deinen Studenten, der im 4. Ramg steht, gibt es nix nix.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo, danke für deine Antwort.
Kind 1 bei mir wohnend ist 16 und in Ausbildung. Seine Mutter rechnet sein Gehalt an daher erhalte ich für ihn statt 334€ die 185€. Ich leiste für ihn Betreuungsunterhalt.
Wird denn das Elterngeld meiner Frau nicht bei ihr angerechnet? Es werden wohl ca. 1100€ sein?
Sie kann die Hälfte seines Gehalts minus 90 € anrechnen. Bei diesem Betrag dürfte das passen.
Vom Elterngeld sind 300 anrechnungsfrei.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo, ja die Berechnung des UH für den Sohn bei mir ist formal rechtlich auch so ok und ein Haken dahinter.
Mir geht es jetzt um den neuen Unterhalt den ich für meinen studierenden Sohn, mein neues drittes Kind und meine jetzige Ehefrau zu zahlen habe. Mit dem Studenten gibt es leider keinen richtigen Kontakt dank jahrelanger Beeinflussung durch seine Mutter ;(
Hab mal ein bisschen weiter gegoogelt. Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist?
Bereinigtes Einkommen 1.880,- €
Abzüglich Unterhalt neues Kind (Rang 1) 225,- €
Kind bei mir Betreuungsunterhalt (Rang 1) 0,0 €
= Berechnungsrelevant 1.655,- €
Einkommen meiner Frau
Elterngeld 1.100,- €
abzüglich anrechnungsfrei 300,- €
= 800,- €
Differenz Ehemann zu Ehefrau
1.655,- - 800,- = 855,-
Davon 3/7 Betreuungsunterhalt = 366,- €
Ich zahle also von 1.880,- €
Kind neu (Rang 1) 225,- €
Kind bei mir (Rang 1) 0,0 €
Betreuungsunterhalt Ehefrau (Rang 2) 366,-€
Bleiben 1.289,- €
Selbstbehalt daher ggü studierendem Kind (Rang 3 über 1.300,-€ unterschritten)
Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist? Ich würde am liebsten alle unterstützen. Sollte vielleicht mal Lotto spielen :rofl2:
Ich schubs es noch mal hoch. Keiner eine Idee?
Hallo,
richtig beantworten kann ich es auch nicht.
Aus meiner Sicht ist es aber richtig. Der Unterhalt des minderjährigen Kindes hat vorrang vor allen anderen. Das Kind, das bei Dir lebt wird gezählt, aber kein Unterhalt abgezogen.
Der Unterhalt für die Mutter richtet sich nach den ehelichen Verhältnissen, wird also so wie angegeben berechnet. Für den Studenten im 4. Rang bleibt nicht übrig.
VG Susi
Moin Highlander,
hast Du jemals einen BAFöG-Bescheid des Studenten gesehen ?
Ist der Unterhalt tituliert ?
Was verdient KM ?
Ungeachtet dessen:
Das Rechenergebnis (Null Unterhalt) und den Weg halte ich für in Ordnung.
Gruß
United
Moin zusammen,
super vielen Dank für die Rückmeldungen. Gefühlt ist die Rechnung so für mich auch stimmig. Die Dame vom JA die mir vor kurzem den Unterhalt für den Studentensohn und Azubisohn bei mir berechnet hat wollte auch mal neu rechnen für mich. Bin mal gespannt.
@United
Unterhalt ist nicht tituliert. Die KM von Student und Azubi verdient bereinigt in TZ 1.275€. Damit ist sie für den Azubisohn bei mir (<18 Jahre) noch leistungsfähig beim Studenten weg Selbstbehalt 1.300€ nicht mehr.
Derzeit jobbt der "Student" noch und fängt im Oktober erst an zu studieren. Er wollte erst mal chillen...Er jobbt nebenbei was ich ihm anrechne (lt. JA so ok). Bafög will er nicht beantragen weil er nicht auf Schulden aufbauen will, so seine jüngste Aussage. Und ich finde irgendwie auch keine Rechtsgrundlage dass er das vorrangig vor Unterhalt tun muss. Vielleicht kennt die jemand von euch?
Hallo,
das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung 26.09.2013 (2 WF 161/13) erklärt, dass es Studierenden zuzumuten ist, Bafög in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Hälfte später als Darlehen zurückzuzahlen ist.
In eurem Fall, wo niemand leistungsfähig ist, bekommt der Studi ja volles Bafög und kann 400 € hinzuverdienen. Damit hat er - sofern er nicht mehr zu Hause wohnt 670 € Bafög, auf das das Kindergeld angerechnet werden plus einen Nebenjob von 400 €. Damit dürfte er seine Kosten decken können.
Natürlich muss er kein Bafög beantragen, würde dann aber bei einem gerichtlichen Verfahren so gestellt werden, als hätte er beantragt.
Sophie
Meine in zwei Jahren studierende Tochter würde mir was erzählen, wenn ich nochmal ein Kind ansetzen würde und sie deswegen in die Röhre schauen müsste. Mit Recht, wie ich finde.
@ psoidonuem
Darf sich auch entscheiden mit wem, wann und wie oft das Bett mit eine Dame teilst :puzz:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mit Recht, wie ich finde.
Hallo Psoidonuem, mit welchem Recht?
Ältere Kinder müssen immer und in jeder Familie zurückstecken, sobald jüngere Geschwister zur Welt kommen. Je nach vorhandenen zeitlichen, räumlichen und finanziellen Ressourcen mal mehr, mal weniger. Dabei ist völlig egal ob die Geschwister 20 Monate oder 20 Jahre auseinander sind.
Wenn du als liebender Vater es vorziehst, vorhandene Kinder optimal zu fördern, statt den Mangel unter möglichst vielen Nachkommen zu teilen, ist das allein deine persönliche Entscheidung - und die der Frauen, mit denen du bisher intim gewesen bist.
Dass du selbst Rücksicht auf die Interessen der Älteren üben willst, ehrt dich. Aus Sicht deiner vorhandenen Kinder. Diese Rücksicht ist in den meisten Familien der Grund dafür, die Menge eigener und geplanter Kinder auf eine Anzahl zu begrenzen, die die Eltern ohne gravierende Einschränkungen aufziehen können.
Ein Mitspracherecht haben die älteren Kinder dabei üblicherweise nicht. Ebenso wenig, wie wenn ein Elternteil auszieht, arbeitslos wird, erkrankt oder stirbt. Die Lebensstellung ihrer Eltern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko abhängiger Kinder. Ob als Säugling oder Student. Für bedürftige Kleinkinder gibt es Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe, für Studierende im 4. Rang gibt es BaföG und für alle anderen ALG2, falls das Geld der unterhaltsverpflichteten Eltern zum Überleben nicht reicht.
LG 🙂 Biggi
PS und völlig OT: Was sagt eigentlich deine junge Freundin zu deiner abgeschlossenen Familienplanung?
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ich wüsste nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat
PS und völlig OT: Was sagt eigentlich deine junge Freundin zu deiner abgeschlossenen Familienplanung?
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Und im Gegensatz zu den Herrschaften, die hier solche Freds eröffnen, kann ich mir 4, 5 oder 6 Kinder leisten.
Ich finde es eine Unverschämtheit, den "geschiedenen" Nachwuchs, egal ob über 18 oder nicht, aus selbstbezogenen Motiven irgendwelchen Sozialsystemen zu überstellen. An Stelle der betreffenden Frauen würde ich mir mal lieber Gedanken machen, wo ich lande, wenn es dem betreffenden gnädigen Herrn beliebt, die nächste zu schwängern.
@alle beide
Ich kann hier nichts von einer "Mitsprache" erkennen
"Ich finde es eine Unverschämtheit, den "geschiedenen" Nachwuchs, egal ob über 18 oder nicht, aus selbstbezogenen Motiven irgendwelchen Sozialsystemen zu überstellen."
Ich finde es eine Unverschämtheit hier "geschiedenem" Nachwuchs eine Sonderstellung geben zu wollen. Du bist also der Meinung, jeder darf soviel Nachwuchs auf Kiel legen wie er will, solange man verheiratet bleibt - egal wie das dann finanziert wird?
Und nach einer Trennung gilt plötzlich das Gegenteil?
Seltsame Einstellung.
Nein, ich bin der vollkommen unpopulären und abwegigen Ansicht, dass man nur so viele Kinder haben sollte, wie man sich leisten kann.
Und ja, Scheidungskinder leider auch so schon genug, da ist es sehr nett wenn Papa sich einfach neue macht und dann auch noch den Unterhalt sparen will. Wissend, dass Psoidonum und die anderen Deppen sie durchfüttern.
Und das dann auch noch mit Publikum, hier, wo es doch tatsächlich Leute mit echten Problemen gibt.
Moin,
Nein, ich bin der vollkommen unpopulären und abwegigen Ansicht, dass man nur so viele Kinder haben sollte, wie man sich leisten kann.
Mit dieser Deiner Ansicht, stehst Du nicht alleine da ... und die wurde im Forum auch schon vielfach diskutiert.
Allerdings passt diese als Grundsatzdiskussion nicht in diesen Thread, da weder KV noch KM Sozialleistungen beziehen und es hier auch nicht um die Abwälzung auf Sozialleistungen, sondern um die Alternative "Ausbildungsförderung" geht.
Gruß
United
sie deswegen in die Röhre schauen müsste. Mit Recht, wie ich finde.
Find ich auch. :thumbup:
Wenn der studierende Nachwuchs jahrelang davon ausgehen kann das die Eltern flüssig sind um ein Studium zu finanzieren und dann plötzlich "in die Röhre" guckt hat er Grund sich aufzuregen.
Wenn sowieso von Anfang an klar ist das keine Kohle da ist find ich BaföG voll OK. Meine Geschwister und ich haben auch damit studiert.
die Alternative "Ausbildungsförderung"
Ist für mich nicht vergleichbar mit UHV oder HartzIV. :knockout:
im Gegensatz zu den Herrschaften, die hier solche Freds eröffnen, kann ich mir 4, 5 oder 6 Kinder leisten.
Wenn genug Kohle da ist um einen Stall voll Kinder studieren zu lassen ist doch alles in Butter. Egal wieviel Elternteile an der Familienplanung beteiligt sind.
Das nach einer Scheidung das Geld knapp wird und die Ex und ihre Brut plötzlich BaföG und Wohngeld usw. braucht war und wär für mich kein Grund mit einer Frau zusammenzubleiben die ich nicht ausstehen kann.
Gruss Horst
Moin,
Meine Geschwister und ich haben auch damit studiert.
Wenn Deine Eltern sich nicht mehrere studierende Kinder haben leisten können, dann hätten sie - nach Deinen Kriterien - bei einem Schluß machen müssen ...
Und im Gegensatz zu den Herrschaften, die hier solche Freds eröffnen, kann ich mir 4, 5 oder 6 Kinder leisten.
Ich finde es eine Unverschämtheit, daß die Leistungsträger unserer Gesellschaft aus selbstbezogenen Motiven nicht ihren Beitrag an der Bekämpfung des demografischen Wandels leisten.
Also: Hau rein.
:knockout:
Gruß
United