Unterhalt bei neuem...
 
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Unterhalt bei neuem Kind

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe 4 Kinder zu Zeiten gezeugt, in denen ich mir das noch leisten konnte.
Seit der Scheidung kann ich das nicht mehr.
Was nun?
Soll ich einen Teil davon verkaufen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.04.2015 14:41
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist doch was völlig anderes. Hast Du, als Du Dir die 4 nicht mehr leisten konntest noch welche nachgelegt?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Psoidonuem, es ist dein gutes Recht, diesen Standpunkt zu haben und ich will ihn dir auch gar nicht nehmen.

Einen Anspruch darauf, dass andere ihn teilen oder sich gar danach richten hast du allerdings nicht, da es seit fast 70 Jahren in D niemanden in Regierung oder Justiz gegeben hat, der jemand das Recht auf (weitere) Kinder aus materiellen, gesundheitlichen, rassehygienischen oder sonstigen Gründen abgesprochen hätte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 15:33
(@psoidonuem)
Registriert

Den Anspruch habe ich auch nicht.

Ich finde es nur ein wenig sonderbar, wie hier in regelmäßiger Manier Männer auftauchen, die versuchen, den Unterhalt ihrer Ex-Kinder zu Gunsten einer neuen Familie zu, äh, optimieren. Ich meine, wir sind ja alle einig darin, den Unterhalt gieriger Exen beiderlei Geschlechts klein zu rechnen - aber hier ist eben der Punkt, wo ich die Grenze ziehe. Kann jeder machen wie er will.

(Schließlich muss ich mir ja auch wegen meiner Freundin ständig moralische Schläge gefallen lassen)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dass jemand extra noch mehr Kinder in die Welt setzt, um damit Unterhalt zu sparen, halte ich für recht unwahrscheinlich.

Im Normalfall kann der Vater damit vielleicht 30,-€ KU sparen, handelt sich damit aber 225,- bis 500,-€ neue Lasten auf.
Wer sich damit für einen Sparfuchs hält, muss wohl nochmal nachsitzen.

Dass die Gesetze aber so sind, dass es sich für jemand der bereits Hartz4 und Kinder in beliebiger Anzahl hat, nicht mehr lohnt, zu arbeiten halte ich auch für falsch.
Das ist aber eher ein Fehler des Gesetzgebers, als desjenigen, der diese Gesetze anwendet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.04.2015 17:47
(@enter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo highlander1,

"Derzeit jobbt der "Student" noch und fängt im Oktober erst an zu studieren. Er wollte erst mal chillen...Er jobbt nebenbei was ich ihm anrechne (lt. JA so ok)."

Habe ich das richtig verstanden und er ist noch gar kein Student sondern fängt erst im Oktober an zu studieren? Wann ist er denn mit der letzten Ausbildung fertig geworden? Wenn das schon länger als 2-4 Monate zurückliegt, bist Du im Moment überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig. Und da kein Titel vorliegt, kannst Du den Unterhalt einstellen. Ab Oktober wird dann neu gerechnet. Und das Jugendamt sagt viel, wenn der Tag lang ist.

Frag mal den zukünftigen Studenten, wie viel er auf der hohen Kante hat und lass es Dir nachweisen. Da er nicht mehr privilegiert ist, sind nicht nur die Zinsen anzurechnen, sondern das ganze Vermögen. Vielleicht mag er deshalb auch kein Bafög beantragen?

Ich bin im Moment in einer ähnlichen Situation und bin von der Gegenseite wunderschön jahrelang -ich sag`s mal nett- an der Nase herumgeführt worden. Alles zum Wohle dieses "Kindes" natürlich und zum Schaden der kleinen Kinder aus der nachfolgenden Beziehung. Nur-darüber regt sich niemand auf.

Nimms ansonsten  locker, der  Erwachsene ist über 18 Jahre. In anderen Ländern - und auch in den skandinavischen Ländern, die immer im Familienrecht als Vorbild herhalten, ist man als Erwachsener auch erwachsen genug, um für sich selber sorgen zu können. Deutschland bildet da eine  Ausnahme. Herzlichen Glückwunsch übrigens zum neuen Nachwuchs und alles Gute für Deine Frau für die restlich Zeit der Schwangerschaft.

Und übrigens - ein gesunder, über  18 jähriger, der  darf auch arbeiten gehen, natürlich auch neben dem Studium. Das müssen nämlich auch andere Studenten, die keinen Unterhalt bekommen. Manche von denen bekommen auch gar kein Bafög (mehr),einfach weil die Bezugsdauer abgelaufen ist, aber das Studium länger dauert.

VG
enter

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Geschrieben : 28.04.2015 14:04
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