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Unterhalt bei Praktikum

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für einen Umzug braucht man keinen Führerschein. Die Umzugskosten könnten Sonderbedarf sein.
Der Führerschein ist auch nicht für die Ausbildung notwendig, da es sich nur um ein nicht nachgewiesenes Praktikum handelt.

Schrittweise vorgehen, ohne Praktikumsvertrag passiert gar nichts, da kein Unterhaltsanspruch.
Sollte ein Praktikumsvertrag vorgelegt werden, dann diesen prüfen und es besteht ggf. ein Unterhaltsanspruch.
Danach ist die gute Nachricht, dass die Tochter einen eigenen Hausstand hat, damit hat sie nur noch eine pauschalen Unterhaltsanspruch von 735 Euro minus volles KG = 538 Euro, die zu quoteln wären, wobei eigene Einkünfte (z.B. aus dem Praktikum) bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen ebenfalls anzurechnen sind).

VG Susi

In Ergänzung zu sturkopp: KG Berlin, Az: 18 WF 431/03
" ... Der Besuch der Fahrschule begründet keinen Sonderbedarf. ...  Für den Antragsteller war der Aufwand jedenfalls nicht überraschend. Er hatte ihn schon bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses vorausgesehen. Von vornherein strebte er den Erwerb einer Fahrerlaubnis an. Er und seine damalige gesetzliche Vertreterin, seine Mutter, konnten auch die Höhe der zu erwartenden Kosten einschätzen. "

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 13:55
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Neuer Gerichtstermin ist der 19.11.2018

Der Gerichtstermin stimmt noch?

Und immer noch keine Stellungnahme zum Praktikum über das Gericht erhalten?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2018 02:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
erstmal Danke für die (aufschlußreichen) Antworten..
Habe an meine RA.-in ein paar Zeilen geschrieben (sie wollte ja auch eine Rückmeldung/ Freigabe bezüglich Ihres Antwortschreiben an die gegn. RA.-in in der Sache Sonderbedarf)
Für mich tut sich da nämlich noch die Frage auf, in wieweit die Sonderbedarfsangelegenheit von dem Mandat in Sachen Stufenklage abgedeckt wird (oder eben nicht und dadurch weitere/ zusätzliche Kosten entstehen/ entstehen würden...)

@egalo:
der 19.11.2019 steht
Bis heute ist noch kein Praktikumsvertrag eingetroffen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2018 06:16
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

kleiner Nachtrag..
... auch keine Stellungnahme bzw. Begründung zum Widerruf des Vergleiches

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2018 20:16
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendetwas ist da faul. Ich würde spätestens am Mittwoch die eigene Anwältin anrufen und nachfragen, ob was eingetroffen ist. Wenn nicht, würde ich ihr erneute Akteneinsicht für Donnerstag oder Freitag ankündigen. Ich weiß, das nervt, aber ist ja nur noch einmal. Ich kann es nämlich überhaupt nicht leiden, wenn mir gleich zu Beginn eines Gerichtstermins seitenlange Schriftsätze und Anlagen vorgelegt werden, die aus Zeitgründen angeblich nicht mehr zugestellt werden konnten. Dann hat man nur wenige Minuten Zeit, sich mit dem Inhalt zu beschäftigen...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2018 21:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... nämlich überhaupt nicht leiden, wenn mir gleich zu Beginn eines Gerichtstermins seitenlange Schriftsätze und Anlagen vorgelegt werden, die aus Zeitgründen angeblich nicht mehr zugestellt werden konnten. Dann hat man nur wenige Minuten Zeit, sich mit dem Inhalt zu beschäftigen...

Ja, sehr nervig.
Meist wird dann darüber nicht mehr gesprochen bzw. wenn man den Blödsinn wiederlegen will, dann winken die meisten Richter ab und wenn dann der Beschluss Tage später erfolgen soll, dann wird das als gegeben hingenommen. Ein Spiel, welches ich öfter auch erlebt habe.
Gerne - auch erlebt - das einem da ganze Papierstapel übergeben wurden, die man sich in der Verhandlung ganricht durchlesen kann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2018 12:59
(@inselreif)
Moderator

In solchen Fällen (hier: Unterhaltssache = Familienstreitsachen) gibt es den § 115 FamFG

Heisst: unbedingt Verspätungsrüge erheben.
Würde die Berücksichtigung den Rechtsstreit verzögern, dann bleibt das Vorbringen aussen vor.
Wenn die Sache wegen anderer Dinge noch nicht entscheidungsreif ist (also keine Verzögerung): keine mündliche Stellungnahme sondern Schriftsatzfrist (protokolliert) einräumen lassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2018 13:54
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
wie immer ein Dankeschön in die Runde. Bis jetzt gibt es nichts Neues.
Habe heute ein Gespräch mit meiner RA.-in...

Habe allerdings mal noch eine Frage: was bedeutet die Abkürzung [color=]FamFG?
Bin auch bei der letzten Akteneinsicht mehrmals darüber gestolpert (waren Randbemerkungen der Richterin). Hatte im Nachgang gedacht dass ich da irgendwie was im BGB dazu finden würde- allerdings ohne Erfolg... Wo also kann ich da was zu den betreffenden Paragraphen nachlesen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 08:06
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Habe allerdings mal noch eine Frage: was bedeutet die Abkürzung [color=]FamFG?

Familiensachen Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG ist ein eigenes Gesetzbuch, zu den Paragraphen findest du die Texte durch gidf.de.  🙂

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 08:45
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten.
Die Begründung des Widerrufes ist eingegangen.
Gesamtbedarf eines auswärts wohnenden Unterhaltsberechtigten: 735,-€
Tochter hat am Praktikumsort eine Wohnung: Kosten 400,-. Da nur 300,- € durch den Unterhalt (siehe Leitlinien des OLG Frankfurt) gedeckt sind, macht sie hier 100,- € Mehrbedarf geltend
Beweis: Mietvertrag (liegt noch nicht vor)
Tochter hat Zöliakie (chron. Glutenunverträglichkeit) - sie macht 97,- € Mehrbedarf geltend (für Mehraufwendung wegen Mehrkosten Nahrungungsmittel)
Beweis: Zöliakiepass (liegt noch nicht vor) und Artikel der Deutschen Zöliakie Gesellschaft Februar 2015 (liegt noch nicht vor)
Tochter macht 90,- € ausbildungsbedingten Mehrbedarf geltend (ausbildungsbedingte Aufwendungen)

KM verfügt über ein Nettoinkommen von 2800,-€, es werden 140,-€ berufsbedingte Aufwendung abgezogen (5% Klausel)
Es wird ein wohnwerter Vorteil von 1000,- € eingeräumt.
Zugleich wird aber die komplette Belastung in Höhe von 842,-€ in Abzug gebracht... Beweis Kontoauszug: (liegt noch nicht vor)
Verbleibende Einkommen nach deren Rechnung:
2818,- €
KM zahlt für Ihren Großen Unterhalt in Höhe von 375,-€, da er im 5. Semester studiert. Beweis: Kontoauszug (liegt noch nicht vor)
Der wird bei dem Einkommen der KM gerade mal direkt abgezogen und mindert so (gemäß der Berechnung der gegn. Rechtsanwältin) das Einkommen um eben diesen Betrag
Hier würde mich tatsächlich mal interressieren, wie der Unterhalt bei mehreren- hier 2 - (volljährigen) Unterhaltsberechtigten bei der Quotelung berücksichtigt wird:
Glit auch hier die eherne Regel, das die DDT auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist? Das wäre zumindest mein Ansatz

Verbleibendes Einkommen der KM zur Ermittlung der Quoten für unser gemeinsames Kind daraus resultierend:
2443,- €

PS Der geldwerte Vorteil durch das Firmenfahrzeug wird bei der Ermittlung des Einkomens komplett unterschlagen.
Ebenso der Steuerbescheid...

Zu den Hinweisen "liegt noch nicht vor":
Die Widerrufsbegründung wurde mir heute früh per eMail zugestellt.
Der Gesprächstermin mit meiner RA.-in sollte heute vormittag sein..., der wurde gecancelt da:
Zwischenzeitlich sind die ganzen Anlagen (Beweise) nachgesendet worden (an meine RA.-in). Meine Ra.-in möchte sich diese Anlage/ Beweise) erstmal "zu Gemüte führen" bevor wir über den ganzen Widerruf/ Sachverhalt miteinander reden...
Neuer Termin morgen vormittag...

Ich gehe mal davon aus, das ich die Anlagen/ Beweise im Zuge der nächsten Stunden(?) noch kriege...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 13:47




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich gehe mal davon aus, das ich die Anlagen/ Beweise im Zuge der nächsten Stunden(?) noch kriege...

Bist Du Dir da sicher?
Wenn ich mir Deinen Faden so durchlese, dann sind da ziemliche viele Vermutungen in den Forderungen und Annahmen der Gegenseite enthalten. Weiterhin sind wesentliche Angaben, wie Du ja auch feststelltes, nicht mit enthalten.
Der Steuerbescheid ist der eine Teil. Auch beim Wohnvorteil dürfen nur die Zinsen berücksichtigt werden. Dann stellt sich die Frage, ob die Tilgungsleistung nicht auch den Anteil des Partners (Miteigentümer - wenn es den gibt) enthalten.
Die wesentlichen Unterlagen fehlen nach wie vor und damit kann keine Berechnung stattfinden.

KM zahlt für Ihren Großen Unterhalt in Höhe von 375,-€, da er im 5. Semester studiert. Beweis: Kontoauszug (liegt noch nicht vor)

Kontoauszug reich meiner Meinung nicht.
Bekommt dieser Sohn Unterhalt von seinem Vater? Wird Bafög gezahlt?
ein Kontoauszug, am Besten noch aus November, reicht meiner Meinung nicht aus. Es könnte ja sein, dass sie schnell eine Zahlung veranlasst haben, die auf anderem Wege wieder zurück kommt ...

Gesamtbedarf eines auswärts wohnenden Unterhaltsberechtigten: 735,-€
Tochter hat am Praktikumsort eine Wohnung: Kosten 400,-. Da nur 300,- € durch den Unterhalt (siehe Leitlinien des OLG Frankfurt) gedeckt sind, macht sie hier 100,- € Mehrbedarf geltend
Beweis: Mietvertrag (liegt noch nicht vor)
Tochter hat Zöliakie (chron. Glutenunverträglichkeit) - sie macht 97,- € Mehrbedarf geltend (für Mehraufwendung wegen Mehrkosten Nahrungungsmittel)
Beweis: Zöliakiepass (liegt noch nicht vor) und Artikel der Deutschen Zöliakie Gesellschaft Februar 2015 (liegt noch nicht vor)
Tochter macht 90,- € ausbildungsbedingten Mehrbedarf geltend (ausbildungsbedingte Aufwendungen)

Nach wie vor fehlen also die eigentlichen Unterlagen und ein Zeitungsartikel reicht hier mit Sicherheit nicht aus. Es ist nachwievor völlig ungeklärt, wofür dieses Praktikum benötigt wird und ob es dieses überhaupt gibt.
Selbst wenn ich den Bedarf zusammen rechne, der hier angebenen wird:
Wohnung 400,00
Zölikaie 97,00
Ausbildungaufwendung 90,00 (ich dachte immer die dürften nur vom Einkommen abgezogen werden?)
dann fehlt mir da die Summe, von der sie Leben will (normale Nahrung, Kleidung, Fahrten, etc.).

Für mich liest sich das so, als wenn das Schreiben mit der heißen Nadel zusammen gestrickt wurde.

Gruß
Kasper

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Geschrieben : 13.11.2018 14:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
sodele...
Die fehlenden Anlagen/ "Beweise" hat mir meine RA.-in soeben noch zugemailt (die wurde vom Gericht im Nachgang an meine RA.-in verschickt).
1. ich habe einen Praktikumsvertrag (soweit einschätzbar vollständig): Das Praktikum wird mit 320.- € monatl. bezahlt (=Einkommen)
2. Ich habe einen sog. Zöliakiepass, ausgestellt auf meine Tochter aus 04/2015
3. Es gibt einen Mietvertrag, der den Namen Mietvertrag nicht verdient:
Es ist ein mehrseitiges Pamphlet zwischen einer Person (Name Vermieter und ?????) unterschrieben nur vom Vermieter.
Es wird eine ca 43 m2 große Wohnung im 2.OG vermietet: 1 Generalschlüssel für Haustür/ Wohnungstür/ Garage
Miete beträgt 300,- € zuzüglich 100,- € Heizung und Wasser.
Es gibt noch eine Kontonummer auf der die Miete zu überweisen ist und das der "Mietvertrag" auf die Zeit vom 01.09.2018 bis 31.07. 2019 befristet ist
Alle anderen pers. Daten sind entweder unkenntlich gemacht und/ oder nicht existent:
Also keine Name des Mieters/ der Mieter bei WG(?), keine Adresse, wo was angemietet wird keine Unterschrift des/ der vermeintlichen Mieter/s
4. Tochter läßt sich von Ihrem Arbeitgeber für den kommenden Gerichtstermin entschuldigen: wegen wichtiger Theaterproben (als Hauptdarstellerin) ist sie unabkömmlich
5. Es gibt eine Studienbescheinigung - ausgestellt auf den Namen des Sohnes der KM mit den Eckdaten wie Name der Studieneinrichtung; Name des Studierenden; 5. Semester (Wintersemster vom 01.10.2018 bis 31.03.2019), versehen mit dem Hinweis, dass die Studienbescheinigung  ohne Unterschrift und Stempel der Studieneinrichtung gültig ist. Das Ganze sieht irgendwie komisch aus...zumindest kenne ich sowas anders von den Schulbescheinigungen.

Es gibt diverse Kontoauszgüge:
- die 375,- € die die KM als Unterhalt geltend macht sind Zahlungen bezügl. eines Mietverhältnisses (???) zugunsten des Vermieters
- die 842,- € sind eine per Lastschrift eingezogener Betrag der sich zumindest im Kontoauszug nicht zuordenen läßt für was der ist (es steht halt das einziehende Kreditinstitut drauf  und ein paar (Vertrags-?) Nummern. Es ist kein Verwendungszweck erkennbar
- es gibt diese mehrseitige Studie, die belegt, dass glutenfreie Nahrung im Durchschnitt Mehrkosten in Höhe von 97,- € verursacht (aus 2015)
Als Grundlage wird eine Erhebung eines Einpersonenhaushaltes gemäß staistischen Bundesamtes herangezogen und miteinander verglichen (Kostengegenüberstellung)

Habe in der Sache mal etwas gegoogelt.
Bei Zöliakie wird wohl (in der Regel) eine Behinderung von 20% "angesetzt" (finde gerade nicht die richtige Begrifflichkeit)
In der Regel werden solche Nahrungsmittelmehrkosten nicht anerkannt (sie können wohl auch nicht steuerlich geltend gemacht werden): Ausnahme bei HartzIV Empfängern - da läuft das über das Sozialhilfegesetz ab und wird auf Antrag und Nachweis bezuschusst.
Keine Ahnung, wie dass jetzt und hier in der aktuellen Unterhaltssituation ist...

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen...

Gruß Kakadu59
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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 15:52
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Kakadu,

zum Unterhalt für den Studenten:

Ich denke du wirst dich da mit dem Kontoauszug zufrieden geben müssen. Dir bleiben da keine Angriffspunkte  um Forderungen zu stellen.
Was aber nicht geht ist der Vorwegabzug als Einkommensbereinigung. Auch Unterhalt für minderj. Kinder würde das Einkommen nicht bereinigen, sondern käme erst beim quoteln zum tragen.

Beim Unterhalt für 2 vollj. wird jeder einzeln betrachtet und der Unterhalt bestimmt.
Sind 2 Elternteile für Unterhaltszahlungen Leistungsfähig wird auch nicht hoch oder runtergestuft.

Sollte bei der Berechnung, nach dem quoteln, ein ET mehr leisten müssen als bei alleiniger U-Pflicht, wird in der Tabelle solange nach unten gestuft bis es passt.

An deiner Stelle würde ich deine Tochter dazu Auffordern einen BAB Antrag zu stellen. Sie möchte das Praktikum ja als Ausbildung bewertet wissen dann sollte sie auch die nötige staatliche Unterstützung einfordern.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 13.11.2018 16:02
(@kasper)
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Es gibt diverse Kontoauszgüge:
- die 375,- € die die KM als Unterhalt geltend macht sind Zahlungen bezügl. eines Mietverhältnisses (???) zugunsten des Vermieters

Würde ich schon in Frage stellen.

Also wieder mehr Fragen, wie Antworten!?

Gruß
Kasper

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 16:02
(@sturkopp)
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Hallo Kakadu,

bei den Nachweisen würde ich alles in Frage stellen.

zur Zöliakie:

Die geforderten 97,-€ stammen wohl aus dieser Publikation:

https://www.dzg-online.de/files/2015_2_ergebnisse_mehrkostenstudie.pdf

Zur Schwerbehinderung: Das was du gesucht hast heißt G(rad) D(er) B(ehinderung) und wird nicht in % angegeben. Richtig- GDB 20

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 16:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @sturkopp

Moin Kakadu,
[...]
An deiner Stelle würde ich deine Tochter dazu Auffordern einen BAB Antrag zu stellen. Sie möchte das Praktikum ja als Ausbildung bewertet wissen dann sollte sie auch die nötige staatliche Unterstützung einfordern.

Der Meinung war ich auch immer (zumal es ja immer wieder so propagiert wird)... meine RA.-in hat mich eines Besseren Anderen belehrt:

Wenn klar wäre, dass auf Grund der komfortablen Einkommenssituation der Eltern (wie bei der KM und mir) ein Bafög Bescheid abschlägig beschieden werden würde, bräuchte der potentielle Student keinen Antrag zu stellen...
Hatte ja "unsere" Zahlen mal in den Bafögrechner eingegeben und es hat sich herausgestellt, das Töchting nichts kriegen würde...

Wie darf ich mir das mit der Berechnung des Unterhaltes vorstellen. Irgendwie raffe ich es gerade nicht...
Einkommen (gemäß realer Zahlen):
Ich (unterhaltsbereinigt) 3250.-
KM (unterhaltsbereinigt 3600,-
KM studierenden Sohn und unserer Tochter zu unterhalt verpflichtet
(Der Sohn ohne Einkommen, da der Vater ähnlich gut verdient wie ich) unsere Tochter 320,- € Praktikumsgehalt)
Ich nur unserer Tochter unterhaltsverpflichtet
Könntest Du dadraus mal eine Beispielhafte Berechnung durchführen, damit ich das "Prozedre" verstehe?
PS @sturkopp ja die Studie meine ich (bzw. auf die beruft sich die Gegenseite (Anwältin, Tochter/ KM). Und Danke für die Aufklärung in Sache GDB
Hier (und an anderen Fundorten) habe ich das mit Mehrbedarf für HartzIV-Empfänger herausgelesen: https://www.hartz4.org/mehrbedarf-ernaehrung/
@Kasper
Einiges an Fragen beantwortet; neue aufgetaucht (mal sehen, was meine Anwältin morgen dazu sagt...)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 16:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Es gibt diverse Kontoauszgüge:
- die 375,- € die die KM als Unterhalt geltend macht sind Zahlungen bezügl. eines Mietverhältnisses (???) zugunsten des Vermieters
[...]

Würde ich schon in Frage stellen.
GrußKasper

Naja im Grunde kann man alles und nichts hineininterpretieren....
Miete für den Sohn am Studienort(?)
Miete für eine (eigene Zweitwohnung) der KM (?)
Miete für ein Lager  usw. usf. ... im Grunde gibt es keinen Hinweis  über den personenbezogenen Verwendungszweck.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 16:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja im Grunde kann man alles und nichts hineininterpretieren....
Miete für den Sohn am Studienort(?)
Miete für eine (eigene Zweitwohnung) der KM (?)
Miete für ein Lager  usw. usf. ... im Grunde gibt es keinen Hinweis  über den personenbezogenen Verwendungszweck.

Naja, aber ein Unterhalt ist zu Händen des Empfängers zu entrichten. Und wenn es die reine Unterkunft ist, wovon lebt der Kerl dann?

Aber, grundsätzlich musst Du ja garnichts hineininterpretieren. Die Gegenseite muss klar und deutlich darlegen und diesen Punkt scheint sie immer wieder zu umschiffen.

Ich mutmaße einmal ...
Da wird rumgejammert, bei der Verhandlung auf den Kosten herumgeritten, ohne dass diese wirklich bestehen und dann ist der Richter genervt und es gibt einen Vergleich. Die Summe wird dann vermutlich höher sein, wie unter normalen Umständen zugestanden hätte, aber das wird so gemacht, weil keiner sich die Mühe machen will, da mal wirklich hinter den Berg zu schauen ...
Ich nehme Wetten an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 17:10
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kakadu,

Anspruch der Tochter: 735,-€ (+ evtl. Mehrbedarf) abzgl. 197,-€ KG, -320,- Vergütung =  218,-€ (+ evtl. MB)

Dieser Betrag wird im Verhältnis eurer Einkommen gequotelt.

Der KM Sohn interessiert in der Berechnung nicht weil

1. gleichgestellt in der Rangfolge
2. der SB der Mutter nicht unterschritten wird.

Beim volljährigen Unterhalt wird in DD´er Tabelle, solang beide ET leistungsfähig sind, nicht gestuft.
Ausnahme davon:    Sollte bei der Berechnung, nach dem quoteln, ein ET mehr leisten müssen als bei
                                alleiniger U-Pflicht, wird in der Tabelle solange nach unten gestuft bis es passt.        

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 17:33
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @sturkopp und @all

[...]
Beim volljährigen Unterhalt wird in DD´er Tabelle, solang beide ET leistungsfähig sind, nicht gestuft.
Ausnahme davon:    Sollte bei der Berechnung, nach dem quoteln, ein ET mehr leisten müssen als bei
                              alleiniger U-Pflicht, wird in der Tabelle solange nach unten gestuft bis es passt.             

Verstehe ich das richtig: unabhängig von der Anzahl der volljährigen Kinder bezahlt der betroffen ET immer den vollen Quotensatz bis zum Selbstbehalt von 1300,-€
(unter Beachtung Deiner genannten Ausnahme)

Dann verstehe ich so gar nicht, warum man bei der Gegenseite überhaupt die weiteren Unterhaltsverpflichtungen  (der KM) ins Spiel bringt (außer nat. weil man denkt "Versuchen kann man es ja...")

Was ist mit den Berufsbedingten Aufwendungen (hier 90,- €)? Sind die auch im Praktikumsfall anwendbar?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2018 17:56




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