Unterhalt bei Prakt...
 
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Unterhalt bei Praktikum

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kakadu59,

Hallo @Inselreif
Danke für Deine kurzes Statement. Zumindest der 2.Teil Deiner Antwort beruhigt etwas. Mich verstört gelegentlich die "Gelassenheit" meiner RAin...

Was diese durchaus angemessene Gelassenheit betrifft - die meisten Anwälte dürften reichlich Erfahrung haben mit solchen Schmutzkampagnen. Mindestens als Ziel solcher Kampagnen, manche sogar als Quelle einer solchen 😉

Ein möglicher Textbaustein für eine Entgegnung lautet sinngemäß: "Im Übrigen weisen wir die aufgeführten Anschuldigungen als unzutreffend zurück. Falls wir zu einem dieser Punkte detailliert Stellung nehmen sollen, bitten wir um entsprechenden richterlichen Hinweis."

Die unausgesprochene Botschaft im Subtext lautet dabei: "Haben Sie als Richter wirklich so viel Tagesfreizeit, dass Sie sich mit derartigem Blödsinn auseinandersetzen wollen?"

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 22:36
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
das Anwaltsschreiben ist raus. Die Anwältin hat kurz den rechtlichen "Hintergrund" des Schreiben der KM angerissen (rechtl. Stellung der Verfasserin ->KM;  nicht prozessbeteiligt, Handeln ohne Anwalt in einem Verfahren in dem grundsätzlich Anwaltspflicht herrscht).
Ansonsten hat sie sich auf das wesentliche beschränkt:
- falsche Angaben bezüglich Ihrer Einkommenssituation (die KM hat ja bis dato behauptet keine weiteren Einkünfte - außer denen aus ihrem Job - zu haben)
- nunmehr erorderliche Offenlegung der(Miet-) Einnahmensituation aus den im Steuerbescheid genannten Immobilien (Erwebseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Wenn es wirklich etwas Gutes an der aktuellen Situation gibt, dann ist es wohl der Faktor Zeit, der mir in die Karten spielt.
Im Moment sind es schon 2 Ausbildungsabschnitte, die dieses Verfahren andauert
1. ab Jan. 2018 (Volljährigkeit der Tochter bis Ende des Gymnasiums (Sep. 2018)
2. ab Oktober 2018 bis aktuell, bzw. bis Sept 2019 auswärtiges Praktikum
Je nachdem wie lange man die Angelegenheit von der Gegenseite noch hinzieht könnte auch das ab Okt. 2019 anvisierte Studium mit "abfrühstücken"

Unabhängig davon, dass ich die Aktionen der KM als dreist und fast schon übergrifflich finde zeigen sie aus meiner Sicht, wie wenig die KM damit gerechnet hat, selbst einmal derart finanziell in die Verantwortung genommen zu werden.

Nach einem Gespräch mit meiner RA in der ich die Schwärzung im Mietvertrag angesprochen habe (hier einhergehend, dass sich die gegenseite weigert, mir die Daten offenzulegen) ergibt sich folgende Situation:

Grundsätzlich gibt es wohl keinen Rechtsanspruch darauf, einen Mietvertrag (als Beweis) zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Andererseits sind wir (sprich und "meine" RAin) eben nicht verpflichtet einen solchen geschwärzten Mietvertrag als Beweis von Mehrkosten anerkennen zu müssen.
Sprich: Aus Sicht meiner Anwältin ist ein solcher (geschwärzter) Mietvertrag kein (geeignetes ) Beweismittel um Mehrkosten beanspruchen zu können...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2019 13:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, un noch ein weiterer Punkt.
Auch wenn der Unterhalt rückwirkend gefordert werden kann, wird dieser gequotelt. Durch die Mieteinnahmen und den Auskunftsanspruch, den Du hast, zeigt sich nun, wie die Einkommenssituation tatsächlich aussieht. Vielleicht kommst Du auch ohne weitere Zahlungen da heraus.

Ich drück die Daumen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2019 14:20
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kindesmutter noch mehr an Einkommen verschweigt.

Ich würde mal mit meiner Anwältin klären, ob das Gesamtverhalten von Mutter und Tochter schon die vom BGH geschaffene Sonderregelung zur direkten Auskunftsklage gegen die Mutter rechtfertigt. Und wenn, dann würde ich auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen.

Beispiel: https://www.familienrecht-deutschland.de/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Oberlandesgerichte_-_Rechtsprechung_zum_neuen_Unterhaltsrecht/Kammergericht/Neue_Seite_4

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2019 15:58
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Und eine Unterlassungserklärung wegen der schwachsinnigen Vorwürfe von annodazumal würde ich mindestens verlangen.

Auch über eine Strafanzeige wäre nachzudenken.

Dem perversen Gemache der Mama ist endgültig ein Ende zu setzen!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 03:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

damit muss ja eine neue Berechnung erfolgen.
Und wenn ihr den Mehrbedarf des Mietvertrages durch Schwärzung einfach nicht anerkennt würde ich auch die Diagnose Zöliakie nicht ohne ärztliches Attet anerkennen und das von einem Facharzt und nicht von einem Hausarzt. Und damit diesen Mehrbedarf auch erst einmal negieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 10:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kindesmutter noch mehr an Einkommen verschweigt.
[...]

Den Verdacht bzw. die Vermutung hatte ich schon, als es um die Offenlegung der Daten bezüglich Ihres (der KM) selbstbewohnten/ selbstgenutzten Einfamilienhauses ging.
Da war ja die Tochter auch aufgefordert worden, diese von der KM beizubringen.
Bis heute(!) ist in der Sache so etwas wie Schweigen im Walde. Die Forderung nach der Information bezüglich der Immobilie, welche dann zu einer Berechnung hätte herangezogen werden können wird von der Gegenseite schlichtweg ignoriert.
Da mir ein paar Eckdaten aus früherer Zeit bekannt sind (so erinnnerlich- schließlich habe ich da mal 1,5 Jahre gewohnt), haben wir einfach mal einen wohnwerten Vorteil "errechnet"... Bleibt abzuwarten, wie das dann von der Gegenseite bzw. Gericht bewertet wird.

Und eine Unterlassungserklärung wegen der schwachsinnigen Vorwürfe von annodazumal würde ich mindestens verlangen.
Auch über eine Strafanzeige wäre nachzudenken.
Dem perversen Gemache der Mama ist endgültig ein Ende zu setzen!

Was die "schwachsinnigen Vorwüfe von annodazumal" betrifft, so hat die KM zumindest an der Stelle sich (in der Öffentlichkeit) im Griff. Die Andeutungen die (aus meiner Sicht) eindeutig in diese Richtung gehen, sind im Grunde so diffus, das sie als Außenstehender (fast) nicht wahrnehmbar sind ->#64
Hier hatte ja meine Anwältin schon vorgeschlagen, die Sache argumentativ proaktiv anzugehen. Das habe ich erstmal nicht gewollt.
Ich hätte gerne, dass die Gegenseite diese Andeutungen "...meine Tochter will mit mir nichts zu tun habe weil; ich wüßte ja warum" klarer und greifbarer ausformuliert.
Ansonsten hat die KM diese falschen Mißbrauchsvorwürfe nur einmal noch - nämlich am 28.09.2018; bei Ihrem "Hausbesuch" bei mir - wiederholt und hier sogar mit neuen (mir bis dato unbekannten) "Pseudobeweisen" versucht zu untermauern. Plötzlich gab es nicht nur die Erzählung der Tochter in der Angelegenheit, sondern (angeblich) mehrere Informationen von verschiedenen Personen aus unserem damaligen Umfeld, die von "sog. Auffälligkeiten im Verhalten der Tochter" zu berichten wußten...

Ich denke, ich werde da noch mal mit der RAin drüber reden müssen...
Die Unterlassungserklärung in Sachen falscher Unterstellung/ Verleumdung  die ich ja  - mittlerweile mehrfach - in Schriftform vorliegen habe, ist schon mal eine gute Idee

Hallo,
damit muss ja eine neue Berechnung erfolgen.
Und wenn ihr den Mehrbedarf des Mietvertrages durch Schwärzung einfach nicht anerkennt würde ich auch die Diagnose Zöliakie nicht ohne ärztliches Attet anerkennen und das von einem Facharzt und nicht von einem Hausarzt. Und damit diesen Mehrbedarf auch erst einmal negieren.
Sophie

Auch darüber haben wir schon nachgedacht.  😉

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2019 13:56
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
es gibt wieder mal ein kleines Update... (ich habe mir ein paar Tag Ruhe gegönnt...)
Seit einigen Tagen liegt mir die vollstreckbare Ausfertigung des Teibeschlußes vor. Daraufhin hat meine RA.-in die Gegeseite mit Fristsetzung zum 07.03.2019 aufgefordert, vollständige die Steuererklärung nebst vollständigem Steuerbescheid vorzulegen.
Am 11.03.2019 erreicht mich eine eMail meiner RA.-in mit einem Schreiben (eMail) der KM mit folgendem Inhalt (Zitat):

Sehr geehrte Fr. RA (Name meiner RA.-in);
von einer Zwangsvollstreckung gegen (Name Tochter) ist abzusehen.
Ich werde am Donnerstag den 14.03.2019 wieder in Deutschland sein und anwaltlich vertreten durch Frau RA.-in (Name der RÄttin)
Die gewünschten Unterlagen werde ich einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name KM)

Diese eMail wurde von der KM per CC an die Gegenseite (RÄttin der Tochter) gesendet...
Bis dato keinerlei Einlassung und/ oder Reaktion der Gegenseite (also seitens meiner Tochter... - ganz so als würde man nun das Zepter komplett aus der Hand in die Hand der KM geben...) Man sollte doch eigentlich davon ausgehen, dass es Aufgabe der Gegenseite ist, hier um terminlichen Aufschub zu bitten...
Statt dessen fordert die KM die Dinge ein und setzt nicht genau bezifferte (Nach-) Fristen

Ich habe morgen einen Gesprächstermin mit meiner Anwältin, weil mir diese zunehmende Übergriffigkeit immer mehr auf den "S.ck" geht.

Irgendwelche Ideen was ich da gesprächstechnisch ins Feld führen kann?
Irgendwie möchte ich der zunehmende Übergriffigkeit (und Einflußnahme) der KM in der Sache Einhalt gebieten...

PS. Die neue RÄttin der KM ist ihres Zeichens übrigens Fachanwältin in Sachen Steuerrecht...

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2019 18:15
(@inselreif)
Moderator

Bis dato keinerlei Einlassung und/ oder Reaktion der Gegenseite

Also, wenn es Dir auf den Senkel geht: Frist reaktionslos verstrichen - vollstrecken.
Da gibt es dann nichts zu fackeln. Du investierst nicht viel und die Gegenseite muss es auch noch übernehmen.

andererseits: hilft es Dir überhaupt was, wenn die Sache schneller zu Ende ist? (ich hab den Anfang jetzt nicht im Blick)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2019 21:34
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Inselreif,
da gibt es tatsächlich 2 Seiten der Medaillie:
Aus der Sicht des Verfahrensfortschritt wäre eine Zwangsvollstreckung kontraproduktiv. Die Zeit spielt mir in die Karten...
Derzeit werden 2 Zeitfenster unterhaltstechnisch abgewickelt:
1. Die Zeit ab Volljährigkeit bis zum Abschluß des Abiturs meiner Tochter (01/2018 bis 09/2018) =Privilegierung
2. Die Zeit des Praktikums von 10/2018 bis 09/ 2019

Danach währe der Unterhalt erneut zu beziffern, weil dann ein Studium der Tochter angedacht ist. Zumindest von der Seitet ist mir jeder Tag "Verfahrensverschleppung" willkommen, weil hier u.U. der Unterhalt für die Studienzeit dann in einem Abwasch mit berechnet werden könnte.

Die andere Seite- und das ist die, die mir auf den Senkel geht - ist die, dass die KM (als Verfahrensunbeteiligte) zunehmend mehr in der Angelegenheit rumpfuscht...
- mit pers. Telefonaten und eMails an meine Anwältin
- mit pers. Schreiben an die Richterin
- aktuell mit Schreiben an meine Anwältin, mit der Forderung keine Zwangsvollstreckung gegen die Tochter einzuleiten und mit dem Hinweis, dass die geforderten Unterlagen (irgendwann) vorgelegt werden.

So nebenbei wird dann immer mal wieder in den Briefen suggeriert, dass sie als KM immer nur das Beste fürs Kind will, während es mir nur ums Geld ginge und mich auch sonst nie gekümmert hätte.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2019 22:18




(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit einigen Tagen liegt mir die vollstreckbare Ausfertigung des Teibeschlußes vor. Daraufhin hat meine RA.-in die Gegeseite mit Fristsetzung zum 07.03.2019 aufgefordert, vollständige die Steuererklärung nebst vollständigem Steuerbescheid vorzulegen.

Verstehe ich nicht. Was soll denn eigentlich bei der Tochter vollstreckt werden?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 21:58
(@inselreif)
Moderator

Die Vorlage der Steuererklärung.
Das ist eine unvertretbare Handlung, also ggf. Ordnungsmittel.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2019 00:52
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Genau, wie @Inselreif schon geschrieben hat die Steuererklärung 2016 in Gänze..
Das wurde am 03.01.02019 von der Richterin in Abwesenheit der Prozeßbeteiligten so entschieden und Ende Februar ging uns dann die vollstreckbare Ausfertigung zu.

Die von der KM vorgelegte (siehe mein Update vom 14.02.2019 #72) war von 2017 - also eigentlich die aktuellere.

Habe im Moment wenig Zeit (muß auf die Arbeit...;o)
Werde nachher etwas ausführlicher schreiben...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2019 06:22
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
es hat nun tatsählich etwas länger mit dem "ich werde nachher ausführlicher berichten"...
Wie angedeutet hatte ich am 14.03.2019 ein Gespräch mit meiner RA.-in.
Der Gesprächsverlauf war etwas iritierend für mich. Zunächst hatte ich mich ja gewundert, dass die KM sich direkt bei meiner Anwältin meldet und nicht über die RÄttin der Tochter... Daraufhin äußerte sich meine RA-in dahingehend, mit der Gegenseite telefonisch in Kontakt getreten zu sein...
Leider wurde mir die "Tragweite" dieser Vorgehensweise erst später bewußt...
- Das Gespräch meiner RA.-in mit der Gegenseite (RÄttin der Tochter) führte zu einem Gespräch mit der KM
- Kindesmutter verfaßt daraufhin den Brief an meine RA.-in mit CC an die RÄttin der Tochter
- dies führt in der Argumentationskette meiner RA-in zu einem Terminaufschub der Zwangsvollstreckung bis einschließlich 19.03.2019
- am 21.032019 erfolgte dann schlußendlich "Antrag auf Zwangsvollstreckung" unter Hinweis auf § 888 ZPO. Die Höhe des Ordnungsgeldes überläßt meine RA.-in "dem Ermessen des Gerichtes"

Was mich im Nachgang echt stört ist die Kontaktaufnahme meiner RA.-in mit der Gegenseite, da diese dadurch Gelegheit bekommt Zeit zu gewinnen bis hin zur Prozessbeinflußung (?)
Ist so etwas "üblich", vor allem wenn nicht abgesprochen und unter Beachtung der (Gesamt-)Situation?
Für mich stellt sich in solchen Situationen die Frage: wie weit gehen solche Vorgehensweisen, welche Tragweite können die haben um den Verlauf des Prozesses (u.U. für Beide Seiten) zu beeinflussen?
Wie geht man am Besten mit der Situation um?
Einerseits bin ich recht zufrieden mit meiner Anwältin, andererseits bin ich im Moment ziemlich (stink.)sauer...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2019 10:54
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

- am 21.032019 erfolgte dann schlußendlich "Antrag auf Zwangsvollstreckung" unter Hinweis auf § 888 ZPO.

Siehe nochmals Antwort #83. Kennt deine Anwältin das?

Die KM lügt! Eine eidesstattliche Versicherung bricht ihr das Genick!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2019 00:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
es gibt wieder mal was Neues, ohne das wirklich Bewegung in die Sache kommt.

Seit gestern habe ich de Reaktion des hiesigen Fam.G. auf unseren Zwangsvollstreckungsantrag auf dem Tisch:
Unsere Tochter bekommt noch bis zum 18.04.2019 Zeit, die/ den Steuererklärung/-Bescheid der KM von 2016 vorzulegen. Dann würde man aber Zwangsmittel einsetzen wollen...

Keine Ahnung, was ich davon halten soll... Ist dies Vorgehensweise (der Terminaufschübe) tatsächlich üblich? Zumindest eine Zwangsvollstreckung eines Unterhalsttitels geht in der Regel deutlich(!) schneller- so meine (ureigene schmerzliche) Erfahrung.

Seit 03.01.2019 liegt der richterliche Beschluß der Tochter vor und es passiert nicht wirklich etwas.
Im Moment glaube ich, dass es nicht wirklich klug war, dem Gericht die Entscheidung der Zwangsmaßnahme (Höhe des Ordnungsgeldes) zu überlassen.
Im Nachgang denke ich, dass es besser gewesen wäre, selbst konkret ein angemessenes Ordnungsgeld zu beantragen. Was könnte der Grund dafür sein, dass "meine" RA.-in diese Entscheidung dem Gericht überlassen hat?

Zur Erinnerung:
- 03.01.2019 kam es durch das hiesige Fam.-G. zu einem Teilbeschluß (->#70)
- 01.03.2019 Zusendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Teilbeschlusses vom 03.01.2019 durch das Gericht.
 Fristsetzungsschreiben "meiner" RA.-in an die Gegenseite bis zum 07.03.2019 die geforderten Unterlagen (Steuer 2016) beizubringen.
- 21.03.2019 Antrag auf Zwangsvollstreckung (siehe #93)
- 02.04.2019 Fristverlängerung durch das hiesige Fam.G. bis 18.04.2019

Mittlerweile hat die KM einen eigenen Anwalt eingeschaltet.
Vornehmlich soll der wohl die Steurerklärung/ Steuerbescheid der KM prüfen und der wird wohl im weiteren Verlauf auch die Unterhaltslast der KM gegenrechnen.
Tatsächlich habe ich im Moment das Gefühl, das diese RÄttin (der KM) Einfluß auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen mir und unserer Tochter nehmen will.
Seit gestern liegt mir von der RÄttin der KM ein erstes Schreiben vor:
Die RÄttin der KM versucht hier zunächst mehr als eine halbe DIN A4 Seite lang die Rechtsgrundlage des Teilbeschlusses in Frage zu stellen.
Eine weitere halbe DIN A4 Seite lang wird darüber geschrieben, dass die Steuererklärung der KM so nicht verwertbar sei, weil diese durch gemeinsame Veranlagung zustande gekommen ist und
1.) der Ehemann der Verwendung seiner Daten widerspricht
2.) die Steuererklärung deshalb neu und auf Grundlage St.kl. 1 berrechnet werden muß (aktuell 4/ 4), da der Splittingvorteil nicht relevant sei (-> gemäß Leitlinien OLG FFM) Keine Ahnung was das bedeutet

Im Zusammenhang mit der RÄttin der KM habe ich auch das Gefühl, dass da (eventuell) neue (Anwalts-)Kosten für mich generiert werden. Eventuelle Entgegnungen auf die Schreiben der RÄttin der KM dürften ja nicht mal ebenso (kostentechnisch) von der Auskunftsstufenklage gegen die Tochter abgedeckt sein/ werden...
Mich irritiert(?), dass die Rättin der KM mit uns direkt kommuniziert. Aus meiner Sicht wäre ja der korrekte Weg, dass die KM (bzw. deren RÄttin) alle Informationen an unsere Tochter (bzw. deren Rechtsbeistand) weiterleitet und die RÄttin der Tochter diese uns zukommen läßt...
Der einzige Grund den ich sehe, ist der, dass auch hier von der KM versucht wird die Fäden in die Hand zu kriegen und zu halten, um die Tochter außen vor zu lassen (lassen zu können)
Seitens der RÄttin der Tochter herrscht übrigens seit dem letzten Schreiben vom 21.012.2018 (mir am 09.01.2019 zugegangen) absolute Funkstille...

Irgendwer eine Idee, wie man hier die Kuh vom Eis kriegt (bzw ob das überhaupt notwendig ist)?

@egalo:
Ich überlasse "meiner" RA.-in immer wieder die Links in Sachen Urteile und Entscheidungen, so auch das von Dir Verlinkte in #83.
In vielen Sachen reden wir dann auch darüber. Mir ist im Nachgang nicht klar, ob Sie die Entscheidungen schon kennt/ kannte oder nicht.
Diesbezüglich auch ein Problem für mich: ich möchte nicht (unbedingt) den Eindruck hinterlassen, "meiner" RA.-in Ihre Arbeit zu erklären. Das Weiterleiten und Besprechen derartiger Entscheidungen ist (für mich) immer sowas wie eine Gratwanderung...

In Sachen Unterlassungserklärung komme ich mit Ihr nicht so richtig weiter. Sie sieht in der aktuellen Situation keine Möglichkeit hier adäquat gegen die KM vorgehen zu können, außerdem sagt Sie, hier (rechtlich) nicht sattelfest genug zu sein. Wenn ich also da weiter vorgehen will, müßte ich wohl einen anderen RA beauftragen...
In der Kostenfrage (Auferlegung der gesammten Prozesskosten der Gegenseite - gemäß§ 243 FamFG -, wie von Dir in #48 geschrieben) weicht sie auch regelmäßig aus. Auch hier ist Sie der  ihre Meinung, es zu wenig Substanz da, um diesen Antrag erfolgreich voranzutreiben.
Auch hier weiß ich nicht so recht, was ich davon halten soll (außer das hier noch weniger verdient wird?)
Zumindest hat "meine" RA.-in schon angedeutet, das Ihr dieses Mandat wenig einbringt....

Oft habe ich nach unseren Gesprächen immer mal wieder das Gefühl, das zwar viel gesprochen, aber wenig gesagt wurde.

PS: @ egalo was meintest Du übrigens damit(?):

[...]
Die KM lügt! Eine eidesstattliche Versicherung bricht ihr das Genick!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2019 12:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte mit dem Schluß anfangen ...

PS: @ egalo was meintest Du übrigens damit(?):

Damit ist gemeint, dass wenn jemand in einer eidesstaatlichen Versicherung eine Unwahrheit steht, dies automatisch ein Strafverfahren nach sich zieht und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Allerdings habe ich dies nicht nie erlebt, dass es auch so gekommen ist ... und ich habe viele, nachweislich und widerlegte unwahre Aussagen gesehen.

Seit gestern habe ich de Reaktion des hiesigen Fam.G. auf unseren Zwangsvollstreckungsantrag auf dem Tisch:
Unsere Tochter bekommt noch bis zum 18.04.2019 Zeit, die/ den Steuererklärung/-Bescheid der KM von 2016 vorzulegen. Dann würde man aber Zwangsmittel einsetzen wollen...

Keine Ahnung, was ich davon halten soll... Ist dies Vorgehensweise (der Terminaufschübe) tatsächlich üblich? Zumindest eine Zwangsvollstreckung eines Unterhalsttitels geht in der Regel deutlich(!) schneller- so meine (ureigene schmerzliche) Erfahrung.

Seit 03.01.2019 liegt der richterliche Beschluß der Tochter vor und es passiert nicht wirklich etwas.
Im Moment glaube ich, dass es nicht wirklich klug war, dem Gericht die Entscheidung der Zwangsmaßnahme (Höhe des Ordnungsgeldes) zu überlassen.
Im Nachgang denke ich, dass es besser gewesen wäre, selbst konkret ein angemessenes Ordnungsgeld zu beantragen. Was könnte der Grund dafür sein, dass "meine" RA.-in diese Entscheidung dem Gericht überlassen hat?

Zur Erinnerung:
- 03.01.2019 kam es durch das hiesige Fam.-G. zu einem Teilbeschluß (->#70)
- 01.03.2019 Zusendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Teilbeschlusses vom 03.01.2019 durch das Gericht.
 Fristsetzungsschreiben "meiner" RA.-in an die Gegenseite bis zum 07.03.2019 die geforderten Unterlagen (Steuer 2016) beizubringen.
- 21.03.2019 Antrag auf Zwangsvollstreckung (siehe #93)
- 02.04.2019 Fristverlängerung durch das hiesige Fam.G. bis 18.04.2019

Es ist traurig zu sagen, aber das ist eines der Probleme dieses Rechtsstaates ... Recht setzen sie nur gegen Personen durch, von denen sie annehmen, dass diese sich auch nicht richtig wehren (können). Dieser Leitfaden ist das weichgespülte Vorgehen, "aber eine Chance geben wir ihr noch, jetzt aber die Letzte!" (und dann noch eine, dann noch eine .... ). Im Endeffekt merken die Richter überhaupt nicht, dass sie das Problem sind, denn durch diese Möglichkeiten fördern sie den Konflikt und den Twist.
Machen kann kannst Du derzeit nicht viel, vor allem da Deine Rechtsanwältin eher Lustlos agiert. Und ja, die Entscheidung der eigenen Rain zu überlassen war grundsätzlich falsch.

Mittlerweile hat die KM einen eigenen Anwalt eingeschaltet.
Vornehmlich soll der wohl die Steurerklärung/ Steuerbescheid der KM prüfen und der wird wohl im weiteren Verlauf auch die Unterhaltslast der KM gegenrechnen.
Tatsächlich habe ich im Moment das Gefühl, das diese RÄttin (der KM) Einfluß auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen mir und unserer Tochter nehmen will.
Seit gestern liegt mir von der RÄttin der KM ein erstes Schreiben vor:
Die RÄttin der KM versucht hier zunächst mehr als eine halbe DIN A4 Seite lang die Rechtsgrundlage des Teilbeschlusses in Frage zu stellen.
Eine weitere halbe DIN A4 Seite lang wird darüber geschrieben, dass die Steuererklärung der KM so nicht verwertbar sei, weil diese durch gemeinsame Veranlagung zustande gekommen ist und
1.) der Ehemann der Verwendung seiner Daten widerspricht
2.) die Steuererklärung deshalb neu und auf Grundlage St.kl. 1 berrechnet werden muß (aktuell 4/ 4), da der Splittingvorteil nicht relevant sei (-> gemäß Leitlinien OLG FFM) Keine Ahnung was das bedeutet

Alles uninteressant und ich würde den Schriftverkehr der RA der KM an die RA der Tochter zurück senden. Denn ihr seid in diesem Zusammenhang kein Verfahrensbeteiligter. Die KM versucht nur Dir die Verantwortung zuzusschieben und warte ab, mit dieser Begründung wird nochmal eine Fristverlängerung beantragt werden... Die Tochter muss gegen die KM Klagen, und das versucht die durch nebulöses Vorgehen zu unterwandern. Mich wundert wie RA's dies mitmachen, eigentlich sollte deren Namen verbrannt werden ...
Ich würde darauf drängen, dass diese nach Standesrecht Dir diese Schreiben garnicht schicken dürfte.

Im Zusammenhang mit der RÄttin der KM habe ich auch das Gefühl, dass da (eventuell) neue (Anwalts-)Kosten für mich generiert werden. Eventuelle Entgegnungen auf die Schreiben der RÄttin der KM dürften ja nicht mal ebenso (kostentechnisch) von der Auskunftsstufenklage gegen die Tochter abgedeckt sein/ werden...
Mich irritiert(?), dass die Rättin der KM mit uns direkt kommuniziert. Aus meiner Sicht wäre ja der korrekte Weg, dass die KM (bzw. deren RÄttin) alle Informationen an unsere Tochter (bzw. deren Rechtsbeistand) weiterleitet und die RÄttin der Tochter diese uns zukommen läßt...
Der einzige Grund den ich sehe, ist der, dass auch hier von der KM versucht wird die Fäden in die Hand zu kriegen und zu halten, um die Tochter außen vor zu lassen (lassen zu können)
Seitens der RÄttin der Tochter herrscht übrigens seit dem letzten Schreiben vom 21.012.2018 (mir am 09.01.2019 zugegangen) absolute Funkstille...

Das würde ich mit der eigenen RA'in sprechen ... dies soll der RA untersagen, irgendwelche Schreiben zu schreiben, da diese nicht zum Verfahren gehören. Oder einfach ignorieren. Was sagt Deine Rain dazu?

@egalo:
In Sachen Unterlassungserklärung komme ich mit Ihr nicht so richtig weiter. Sie sieht in der aktuellen Situation keine Möglichkeit hier adäquat gegen die KM vorgehen zu können, außerdem sagt Sie, hier (rechtlich) nicht sattelfest genug zu sein. Wenn ich also da weiter vorgehen will, müßte ich wohl einen anderen RA beauftragen...
In der Kostenfrage (Auferlegung der gesammten Prozesskosten der Gegenseite - gemäß§ 243 FamFG -, wie von Dir in #48 geschrieben) weicht sie auch regelmäßig aus. Auch hier ist Sie der  ihre Meinung, es zu wenig Substanz da, um diesen Antrag erfolgreich voranzutreiben.
Auch hier weiß ich nicht so recht, was ich davon halten soll (außer das hier noch weniger verdient wird?)
Zumindest hat "meine" RA.-in schon angedeutet, das Ihr dieses Mandat wenig einbringt....

Oft habe ich nach unseren Gesprächen immer mal wieder das Gefühl, das zwar viel gesprochen, aber wenig gesagt wurde.

Schonmal über einen Anwaltswechsel nachgedacht?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2019 13:24
(@inselreif)
Moderator

Was könnte der Grund dafür sein, dass "meine" RA.-in diese Entscheidung dem Gericht überlassen hat?

das ist völlig normal. Ansonsten liefest Du Gefahr, einen Teil der Kosten zu tragen, wenn das Gericht ein niedrigeres Ordnungsgeld für angemessen hält. Schneller oder langsamer wird die Sache dadurch auch nicht.

Die RÄttin der KM versucht hier zunächst mehr als eine halbe DIN A4 Seite lang die Rechtsgrundlage des Teilbeschlusses in Frage zu stellen.
Eine weitere halbe DIN A4 Seite lang wird darüber geschrieben, dass die Steuererklärung der KM so nicht verwertbar sei, weil diese durch gemeinsame Veranlagung zustande gekommen ist und

Das kann Dir alles egal sein. Tochter muss liefern. Im Übrigen ist die Aussage zum Splittingvorteil Blödsinn, der wird aufgeteilt. Der Ehemann kann auch gerne widersprechen, dann werden seine Angaben und daraus folgende Angaben geschwärzt - allerdings wäre dann mangels besserer Erkenntnis sein Einkommen mit Null anzusetzen, mit der Folge dass der gesamte Splittingvorteil bei der Ehefrau liegt. Das wäre ein Eigentor.

In der Kostenfrage (Auferlegung der gesammten Prozesskosten der Gegenseite - gemäß§ 243 FamFG -, wie von Dir in #48 geschrieben) weicht sie auch regelmäßig aus. Auch hier ist Sie der  ihre Meinung, es zu wenig Substanz da, um diesen Antrag erfolgreich voranzutreiben.

In der Tat ist da Fingerspitzengefühl gefragt. In der Kostenfrage zu sehr auf den Putz zu hauen, das sehen Familiengerichte nicht gern. Gewinnt erst mal in der Hauptsache.

Auch hier weiß ich nicht so recht, was ich davon halten soll (außer das hier noch weniger verdient wird?)

sie verdient dadurch nicht mehr und nicht weniger.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2019 14:22
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi zusammen,

Moin
[...]
Alles uninteressant und ich würde den Schriftverkehr der RA der KM an die RA der Tochter zurück senden. ... [...]
Gruß
Kasper

Vlcht habe ich falsch ausgedrückt...
alle Schriftsätze (ob seitens des RÄttin Tochter, der Rättin der KM oder seitens des Gerichtes) laufen ausschließlich über meine RA.in.
Ich bekomme dann die jeweiligen Schriftsätze je nach Bedarf von "meiner" RA.-in entweder zur Kenntnisnahme oder aber zur Stellungnahme (zb. Bitte um Rücksprache usw)
Ich werde seit dem pers. Gespräch mit der KM am 28.09.2018 nicht mehr "pers." angesprochen. Es läuft ausnahmslos alles über "meine" RA.-in

Bei dem Zitat hier:

[...]
Die KM lügt! [...]

ging es mir vornehmlich um das - jetzt herausgelöste- Fettmarkierte...
Das die KM die ganze Zeit lügt ist aj klar- aber vllcht. hatte @egalo was ganz konkretes gemeint?

Moin,
[...]
Machen kann kannst Du derzeit nicht viel, vor allem da Deine Rechtsanwältin eher Lustlos agiert. Und ja, die Entscheidung der eigenen Rain zu überlassen war grundsätzlich falsch.
[...]
Gruß
Kasper

naja, ich kriege die Schriftsätze ja immer als Entwurf vorher zur Einsicht zugestellt und soll die dann absegnen...
Je nach Lage der Dinge stelle ich dann Dinge richtig oder bitte um anderweitige Korrekturen oder aber belasse es dabei.
In dem Fall habe ich das Schreiben mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung (und die Entscheidung eine geeignete Zwangsmaßnahme dem Gericht zu überlassen) abgesegnet, da ich davon ausging, dass diese Vorgehensweise die Übliche ist...  Schließlich sollte ja auch meine RA.-in wissen was klug, angemessen oder (strategisch) zielführend ist.

Da Du @Inselreif zwischenzeitlich auch etwas dazu geschrieben hast:

[...]
Das kann Dir alles egal sein. Tochter muss liefern.
[...]

wie schon geschrieben:
seit Anfang Jan.2019 kommt von Seiten der Tochter gar nichts. Seitdem umso mehr von der KM. und aktuell von deren Rättin - ohne Umwege -direkt an "meine" RA.-in
Ich hatte diese Angelegeheit ja schon mit meiner Anwältin erörtert. Sie findets nicht schlimm oder tragisch:
Es sei -im Grunde - egal von wem die (gewünschten) Infos (hier Steuererklärung -bescheid) kommen

Hierzu:

Im Übrigen ist die Aussage zum Splittingvorteil Blödsinn, der wird aufgeteilt. Der Ehemann kann auch gerne widersprechen, dann werden seine Angaben und daraus folgende Angaben geschwärzt - allerdings wäre dann mangels besserer Erkenntnis sein Einkommen mit Null anzusetzen, mit der Folge dass der gesamte Splittingvorteil bei der Ehefrau liegt. Das wäre ein Eigentor.

folgendes als Zitat aus dem Brief der RÄttin der KM in der Steuersache:
"[...]Zunächst einmal erinnere ich, dass der Ehemann meiner Mandantin bereits der Verwendung der auf Ihn bezogenen Daten widersprochen hat. Nach Leitlinien des OLG FfM ist der Splittingvorteil aus der neuen Ehe irrelevant. Ich habe meiner Mandantin daher empfohlen vom Steuerberater eine Berechnung vornehmen zu lassen, die auf Basis der Steuerklasse1 erfolgt, ohne gemeinsame Veranlagung mit Ihrem jetzigen Ehemann. Dies korrekte Berrechnung mag dann für dieBerechnung des Kindesunterhaltes verwendet werden. Anbei finden Sie die Steuererklärung, bei der die auf den Ehemann meiner Mandantin fallenden Zahlen unkenntlich gemacht sind"
Im Anhang befinden sich dann die Steuererlärung (hier noch nach 4/ 4)sowie die detaillierten (steuerrelevanten) Infos über die 3 immobilien

Wieder einmal allen hier im Forum ein Danke fürs Einbringen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2019 14:58
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo nochmal,

[...]
In der Tat ist da Fingerspitzengefühl gefragt. In der Kostenfrage zu sehr auf den Putz zu hauen, das sehen Familiengerichte nicht gern. Gewinnt erst mal in der Hauptsache.
[...]

Gruss von der Insel

Wie meinst Du das?
Davon ausgehend, dass es (irgendwann) zu einem abschließenden Prozess kommt, bei dem die einzelnen Unterhaltsquoten  abschließend berrechnet/ ermittelt und entschieden werden, würde dann doch (unmittelbar) auch die Kostenfrage erörtert und festgelegt...(!?)
Spätestens da sollte dann doch auch  (von meiner/ unserer) die Marschrichtung feststehen, wie wir gerne die Kostenfrage entschieden haben wollen?

Da ich aus meiner Sicht schon der Auffassung bin, dass die aktuelle Situation einzig und allein meiner Tochter zuzuschreiben ist, wäre ich schon dafür die gesammten Prozeßkosten Ihr auferlegen zu wollen.
Damit meine ich vor allem, dass es (zunächst) nicht meine Absicht war eine Abänderungsstufenklage zu führen. Schließlich hatte ich im Vorfeld alle Beteiligten (Tochter und KM) recht umfassend über die Unterhaltssituation mit Volljährigkeit der Tochter informiert und ein außergerichtliche Regelung angestrebt und angeboten.

Sorry dafür, das ich da (eventuell) etwas einfältig daher komme...

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2019 15:14




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