Unterhalt bei Prakt...
 
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Unterhalt bei Praktikum

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(@inselreif)
Moderator

Ja, alles kein Thema, Du hast ja völlig Recht. Ich würde auch zur Kostenverteilung kurz und klar vortragen.
Es bringt nur nichts, auf der Kostenfrage herumzureiten und am Ende das Gericht damit zu vergrätzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2019 15:43
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die RÄttin der KM versucht hier zunächst mehr als eine halbe DIN A4 Seite lang die Rechtsgrundlage des Teilbeschlusses in Frage zu stellen.
Eine weitere halbe DIN A4 Seite lang wird darüber geschrieben, dass die Steuererklärung der KM so nicht verwertbar sei, weil diese durch gemeinsame Veranlagung zustande gekommen ist und
1.) der Ehemann der Verwendung seiner Daten widerspricht
2.) die Steuererklärung deshalb neu und auf Grundlage St.kl. 1 berrechnet werden muß (aktuell 4/ 4), da der Splittingvorteil nicht relevant sei (-> gemäß Leitlinien OLG FFM)

Um die Vorlage des Steuerbescheides kommt sie nicht herum.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54054&pos=0&anz=1

Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Ehegatte eines Unterhaltspflichtigen es zum Beispiel hinnehmen, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen der zu belegenden Auskunft über sein Einkommen Steuerbescheide vorzulegen hat, die aufgrund einer Zusammenveranlagung der Ehegatten ergangen sind. In einem solchen Fall können zwar die Angaben geschwärzt werden, die von dem Auskunftsanspruch nicht umfasst werden. Soweit der Steuerbescheid aber Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, bleibt es bei der Vorlagepflicht, falls insofern Auskunft zu erteilen ist. Wenn hierdurch Schlüsse auf die Verhältnisse des Ehegatten bezogen werden können, muss dies hingenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682). Daraus ergibt sich, dass das Interesse des Auskunftbegehrenden dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder einem Dritten grundsätzlich vorgeht (st. Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - XII ZR 116/92 - FamRZ 1994, 28 f.).

Ich überlasse "meiner" RA.-in immer wieder die Links in Sachen Urteile und Entscheidungen, so auch das von Dir Verlinkte in #83.
In vielen Sachen reden wir dann auch darüber. Mir ist im Nachgang nicht klar, ob Sie die Entscheidungen schon kennt/ kannte oder nicht.
Diesbezüglich auch ein Problem für mich: ich möchte nicht (unbedingt) den Eindruck hinterlassen, "meiner" RA.-in Ihre Arbeit zu erklären. Das Weiterleiten und Besprechen derartiger Entscheidungen ist (für mich) immer sowas wie eine Gratwanderung...

Das "Problem" musst du irgendwie selbst lösen. Du hast sie ausgewählt...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2019 23:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das "Problem" musst du irgendwie selbst lösen. Du hast sie ausgewählt...

Ein Argument, welches ich nicht umkommentiert stehen lassen möchte ...

Viel zu viele Anwälte entpuppen sich im Nachhinein als (vorsichtig ausgedrückt) "nicht geeignet"! Das hängt mit dem unmöglichen Vergütungssystem zusammen, dass die Anwälte ihr Geld schon bekommen, wenn sie nur ein Schreiben gefertigt haben ... und wenn es nur die Anforderung der Bürobedarfsübersicht ist. Schon bekommen Sie Geld ... egal, ob sie sich bewegen, oder eben (viel zu oft) nicht.
Und da zieht auch nicht das Argument, dass Anwälte in dem Gerichtsbezirk noch weiter arbeiten wollen. Wenn ich das teilweise unmögliche Verhalten so mancher Anwälte lese, was auch nicht im geringsten etwas mit Rechtsvertretung zu tun hat, dann kann das nciht sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2019 13:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen...
in den letzten 3 Wochen hat sich "ein bischen was" getan...

Meine RA.-in hat auf Grundlage des Steuerbescheides 2017 der KM (und der bereits länger bekannten Einkommensituation der KM aus nichtselbstständiger Arbeit)
eine detailierte Quotenberechnung durchgeführt.
Es sieht da ganz gut für mich aus (KM um die 60 % ich halt die 40 %.
Das Schreiben ging an das Gericht, dies hat die mündl. Verhandlung für den 23.05.2019 anberaumt

Unabhängig von der Berechnung meiner RA.-in hat sich in der Zwischenzeit die RA.-in der KM ein weiteres Mal an das hiesige Gericht gewandt. Die Schreiben haben sich irgendwie zeitlich überschnitten.
Die RA.-in der KM betont ausschließlich die Interressen der KM zu vertreten nimmt aber in Ihrem aktuellen Schreiben ausschließlich Stellung zu der beabsichtigten Zwangsvollstreckung und das diese weder korrekt noch rechtskonform ist. Die versuchte Einflußnahme seitens der KM wird hier immer deutlicher....
Hier der Brief der RA.-in der KM an das Gericht vom 03.04.2019:
(bezogen auf die gerichtsanhängige Familiensache zwischen unserer Tochter und mir)

...teile ich mit, die KM zu vertreten. Die Antragsgegnerin (die Tochter; Anm.)  ist verurteilt worden, Unterlagen meiner Mandantin vorzulegen. Diese hat meine Mandantin ihr nicht ausgehändigt. Sie (die Tochter; Anm.) ist daher nicht in der Lage Auskunft zu erteilen. Der Beschluss verpflichtet sie (die Tochter; Anm.) zu einer von ihr unmöglich zu erbringenden Leistung. Er ist damit nicht vollstreckbar, nicht mit Zwangsgeldern und nicht mit Zwangshaft, denn die Vorlage der Unterlagen hängt nicht vom Willen der Antragsgegnerin ab. Der Antrag geht insoweit fehl. Wenn der Antragsteller (Ich, Anm.) Unterlagen haben will, muss er meine Mandantin (hier die KM, Anm.) verklagen. Auskunft kann alle 2 Jahre neu verlangt werden. Es existiert allerdings ein Beschluss zur Auskunft für das Jahr 2017 erteilt ist Auskunft für das Jahr 2016. Nun kann erst wieder Auskunft für 2018 verlangt werden.
Ausweislich der Kenntnis meiner Mandantin (hier die KM, Anm.) hat der Kindesvater Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung gestellt. Ich teile jedoch weiterhin mit, dass meine Mandantin (hier die KM, Anm.) den Anwälten des Antragstellers (Ich, Anm.) am 28.03.2019 die Steuererklärung und den Bescheid für das Jahr 2016 (*) übersandt hat.
Dies sind die Unterlagen, die dieser hat in diesem Verfahren einklagen lasse. Dies sind auch die Unterlagen, die für die Abänderung benötigt werden.
RA.-in XX; Beglaubigt-Stempel ohne Unterschrift....

-(XXX, Anm.):Die in Klammern als Anm = Anmerkung hinterlegten Infos sind von mir nachträglich und zum besseren Verständnis eingefügt worden...
- (*): tatsächlich waren die Steuerklärung und -bescheid von 2016 im Beschluß eingefordert worden. Die KM hat aber schlußendlich die Steuererklärung (und -bescheid) aus 2017 vorgelegt, von dem sie noch vor geraumer Zeit behauptet hat, diese nicht vorliegen zu haben....

Keine Ahnung was die KM (bzw. deren Anwältin) mit dem Kauderwelsch der 2-Jahresfrist meint. Vor allem unter dem Aspekt, dass die KM ja bis dato Ihrer Auskunftpflicht nicht vollständig nachgekommen war....

Ist so ein nicht eigenhändig unterschriebener Schriftsatz überhaupt "rechtskräftig"?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2019 13:57
(@inselreif)
Moderator

Ist so ein nicht eigenhändig unterschriebener Schriftsatz überhaupt "rechtskräftig"?

Du kannst ziemlich sicher sein, dass der Schriftsatz, der dem Gericht vorliegt, also das Original, unterschrieben ist. Wenn nicht, gilt er als nicht existent. Ob Deine Ausfertigung jetzt einfach (ohne alles) oder beglaubigt (Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift) ist, spielt keine Rolle. Nur mit Stempel ist sie einfach und wenn Du drauf bestehst, wird Dir das Gericht eine beglaubigte Abschrift erstellen. Letztlich ist das aber alles Banane, weil es nichts zur Sache tut und die KM ja am Verfahren eh nicht beteiligt ist.

Viel wichtiger: Die Rechtsanwältin vertritt die KM. Damit kann sie die Tochter in diesem Verfahren selbst bei wohlwollendster Auslegung nicht ebenfalls vertreten. Die Tochter hat also keinen Anwalt in einem Verfahren mit Anwaltszwang. Ihr könnt Euch in der nächsten Anhörung hinsetzen, die Tochter gilt als nicht anwesend und ihr beantragt ganz genüsslich einen Versäumnisbeschluss.
Und: wer hat denn ihren Antrag eingereicht? Wenn das auch die Anwältin war, dann hat sie jetzt eine ganz saftige Interessenkollision und muss unverzüglich alle Mandate niederlegen. Das einzutüten lass aber besser Deine Anwältin machen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 15:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

weiss eigentlich die Anwältin, was sie tut??
Ich denke Du solltest dem Rat von Inselreif annehmen und schlicht die Vertretungsfrage klären lassen.
Außerdem ist das Schreiben der Anwältin einfach Unfug, letzendlich wirft sie ja dem Gericht Rechtsunkenntnis vor. Lass Dich nicht beirren, die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 15:31
(@maxmustermann1234)
Registriert

Aber was ist denn richtig, liegen die Unterlagen der Tochter vor oder nicht? Falls nein, kann man der Tochter auch nicht mehr zumuten als sie einzuklagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 15:34
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

@MaxMustermann

Ich hab's so verstanden dass sie der Tochter nicht vorliegen weil KM diese nicht herausgegeben hat (so verstehe ich das Geschreibsel der RA). Theoretisch hätte die Tochter auf Herausgabe klagen müssen, hat sie wohl nicht getan.

Ist der RA der KM eigentlich klar, dass hier zugegeben wird wer das Verfahren bremst bzw. verschleppt?? Schön, dass man das dem Gericht gleich offenlegt.

Ich bin zwar kein Fachmann, aber das Geschreibsel der RA ist schon abenteuerlich. Man weiß wirklich nicht, wen sie jetzt tatsächlich vertritt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 15:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Kakadu hat doch geschrieben, dass seine Anwältin auf der Grundlage der Angaben gerechnet hat.
Also liegen die Unterlagen vor und auch ein Vorschlag für die Unterhaltsberechnung.
Das Schreiben der Anwältin entbehrt eigentlich jeder Grundlage, außer, dass sie sich damit komplett angreifbar macht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 15:57
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Inselreif und @all,

[...]
Viel wichtiger: Die Rechtsanwältin vertritt die KM. Damit kann sie die Tochter in diesem Verfahren selbst bei wohlwollendster Auslegung nicht ebenfalls vertreten. Die Tochter hat also keinen Anwalt in einem Verfahren mit Anwaltszwang. Ihr könnt Euch in der nächsten Anhörung hinsetzen, die Tochter gilt als nicht anwesend und ihr beantragt ganz genüsslich einen Versäumnisbeschluss.
Und: wer hat denn ihren Antrag eingereicht? Wenn das auch die Anwältin war, dann hat sie jetzt eine ganz saftige Interessenkollision und muss unverzüglich alle Mandate niederlegen. Das einzutüten lass aber besser Deine Anwältin machen.
Gruss von der Insel

Ich versuche mal etwas Ordnung reinzubringen...
1. Die Tochter hat eine "eigene" Rechtsanwältin - und das schon von Anfang an (Feb./2018).
Aber um die ist es sehr still geworden (was mich irritiert...)
Anfang Januar 2019 gab es noch ein letztes Schreiben von der Anwältin der Tochter, in dem Sie die (nicht vollständige) Steuererklärung der KM aus 2017 vorlegte mit dem Verweis, dass der Bescheid hierzu noch nicht vorliegt.

2. Seit dem (12.02.2019) erhalte ich ausschließlich Schriftsätze von meiner RA.-in, die entweder von der KM (2 Schriftsätze; siehe #72 und #87)  oder - wie aktuell - 2 Schriftsätze der Anwältin der KM (den ersten habe ich hier erwähnt #95) stammen.
Sowohl die Schriftsätze der KM als auch die von der RÄttin der KM sind direkt an das Gericht gerichtet und werden auch erstmal direkt an das Gericht gesandt.
Von dort finden die Ihren Weg zu meiner RA.-in. Die wiederrum läßt sie mir zukommen...
In den Schriftsätzen der RÄttin der KM wird dann auch immer Bezug auf das Aktenzeichen der Familiensache Tochter./.Vater xxxx genommen

In der Tat alles sehr verwirrend (habe selbst gut zu tun, hier alle Fäden in der Hand zu halten bzw. auseinanderzuklabüsern)

Ein kleiner Nachtrag: Ich vermute (wiederholt), dass die Einlassung der KM bei Gericht nicht zielführend war und sie deshalb eine RÄttin ins Spiel (beauftragt) hat um hier Einfluß zu nehmen.
Wie schon von Anfang an von mir vermutet, versucht die KM unter allen(!) Umständen die Tochter aus der Angelegenheit herauszuhalten...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2019 16:22




(@maxmustermann1234)
Registriert

Ist das nicht auch klar? Tochter will Geld und nicht mit dir reden. Gericht sagt ihr: Wir brauchen die Unterlagen von Mama. Mama sagt: Ne, kriegt Papa nicht. Tochter guckt doof, also verspricht Mama sich um alles zu kümmern. Menschlich auf Seite der beiden nachvollziehbar, nur ist das Problem, dass wohl keiner Geld von dir sehen wird, wenn Mama die Karten nicht auf den Tisch legt. Wieso man ein Verfahren, das Geld kostet so unnötig in die Länge zieht, verstehe ich nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 16:45
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo

@MaxMustermann

Ich hab's so verstanden dass sie der Tochter nicht vorliegen weil KM diese nicht herausgegeben hat (so verstehe ich das Geschreibsel der RA). Theoretisch hätte die Tochter auf Herausgabe klagen müssen, hat sie wohl nicht getan.

Ist der RA der KM eigentlich klar, dass hier zugegeben wird wer das Verfahren bremst bzw. verschleppt?? Schön, dass man das dem Gericht gleich offenlegt.

Ich bin zwar kein Fachmann, aber das Geschreibsel der RA ist schon abenteuerlich. Man weiß wirklich nicht, wen sie jetzt tatsächlich vertritt.

Ich habe von Anfang an die Einkommenssituation der KM bei der Tochter abgefragt und beleghaft eingefordert. Bis fast zum Schluß ließ die Tochter durch ihre Anwältin mitteilen, das die KM lediglich Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hat und sonst "über kein weiteres Einkommen verfüge"
Ob hier die Tochter schuld ist oder aber die KM sei mal dahin gestellt
Mein Gefühl und der bisherige Ablauf läßt vermuten, dass die KM die Fäden in der Hand hält und die Tochter wahrscheinlich nicht im Ansatz weiß, was hier gespielt wird.
Die Tochter wird wahrscheinlich irgendwann mal eine Vollmacht unterschrieben haben und das wars, den Rest versucht die KM irgendwie am Laufen zu halten (aber auch das ist sowas wie Kaffesatzleserei).
Fakt ist ja auch, dass die Tochter an 2 Verhandlungstagen (von 2) bei Gericht nicht zugegen war.

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2019 16:49
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Ist das nicht auch klar? Tochter will Geld und nicht mit dir reden. Gericht sagt ihr: Wir brauchen die Unterlagen von Mama. Mama sagt: Ne, kriegt Papa nicht. Tochter guckt doof, also verspricht Mama sich um alles zu kümmern. Menschlich auf Seite der beiden nachvollziehbar, nur ist das Problem, dass wohl keiner Geld von dir sehen wird, wenn Mama die Karten nicht auf den Tisch legt. Wieso man ein Verfahren, das Geld kostet so unnötig in die Länge zieht, verstehe ich nicht.

menschlich (auf Seiten der Beiden) nachvollziehbar? Wieso?
Da ist nichts (menschlich) nachvollziehbar, nicht ansatzweise und definitv nicht für mich!

Ich hatte es ja andernorts (aber auch hier) schon geschrieben:
Die KM hat mich zu Minderjährigenzeiten der Tochter alle 2 Jahre mit Hilfe Ihrer Anwältin mit Einkommensüberprüfungen "drangsaliert".
Jetzt wo sie selber die Karten auf den Tisch legen soll windet die sich wie ein Wurm, versucht mit allen Tricks und jedweder Hinhaltetaktik ihr Einkommen zu verschleiern.
Sie versucht das Gericht einzulullen in dem sie dahin schreibt und mich dort diskreditiert.... alles menschlich? Hör doch auf.

Das Gericht hat schon vor fast 8 Monaten gesagt, wir könnten doch auch ohne Steuererklärung der Mama den Unterhalt berechnen (Hintergrund war, das ich keine Steuererklärung mache und die Gegenseite argumentiert hat, dass dann auch die Steuer der KM  nicht hinzugezogen werden solle).
Dem hab ich nicht zugestimmt. Seit geraumer Zeit ist ja auch klar warum die KM so ein Gedöns um Ihre Steuer gemacht hat. Dort stand ja auch drin, dass sie 3 Immobilien hat, aus denen Mieteinanhmen generiert werden. (Eine Immobiliedavon ist übrigens an die große Tochter der KM vermietet ;o)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2019 17:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe nicht gesagt, dass es sozial, gerecht oder nett ist. Ich sagte, dass es menschlich sei. Du wirst doch sicher auch schon rausgefunden haben, auf wessen Seite das Familienrecht steht. Und eine Vorteile auszunutzen ist doch nur menschlich, die wenigsten würden es in der Situation der beiden was anders machen.

Da bei uns Auskünfte nicht so das Problem darstellen: hast du nicht auch einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter? Wenn du eh schon darüber nachdenkst das Minimum zu zahlen, kannst du sie ja ärgern, indem du diesen mal gerichtlich verfolgst.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 17:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dort stand ja auch drin, dass sie 3 Immobilien hat, aus denen Mieteinanhmen generiert werden. (Eine Immobiliedavon ist übrigens an die große Tochter der KM vermietet ;o)

Nur mal so ....
Wenn eine Immobilie an die Tochter vermietet wurde, wird sie vermutlich nicht den vollen Mietzins wahrnehmen. Das heißt, sie mach Steuerlich einen negativen Mietzins geltend (sie nimmt nicht das ein, was sie tatsächlich einnehmen könnte). Das ist bei eigenen Kindern legal. Heißt aber, dass ihr ein Nachteil nicht Unterhaltstechnisch angerechnet werden kann. Sprich sie man müsste ein überobligatorisches Einkommen zu Grunde legen ...
Da hat sie dann wieder etwas, wo sie im Dreieck springen kann und ihre Abende sind gefüllt mit Diskussionen 😉 !

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2019 18:03
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

[...]
Da bei uns Auskünfte nicht so das Problem darstellen: hast du nicht auch einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter? Wenn du eh schon darüber nachdenkst das Minimum zu zahlen, kannst du sie ja ärgern, indem du diesen mal gerichtlich verfolgst.

doch tut es, es ist -wenn die Gegenseite nicht will - ist es immer wieder nicht unproblematisch an alle Infos ranzukommen - wie man hier in dem Faden (und einigen Anderen) sieht und gerne nachlesen kann. In meinem Fall geht das schon seit 11/2017 ...
Ja ich hätte auch einen Auskunftsanspruch gegenüber der KM, und man kann tatsächlich auch da einen Anwalt hinzuziehen und klagen. In der Regel kommen dann die Infos. Um das dort investierte Geld zurückzubekommen (Anwalts-und Gerichtskosten) kann man die KM erneut dahingehend verklagen...
Kostet alles Geld, Zeit, Nerven  (die Reihenfolge der "Kostenfaktoren" ist willkürlich gewählt und ist vermutlich erweiterbar).
Mittlerweile gibt es ja das hier (Erneut Danke an @Kasper und @egalo und dem Rest der ungenannten hilfreichen Forianer hier im Board):
Zitat:
BGH, Beschl. 7.12.2016 - XII ZB 422/15
Das volljährig gewordene Kind trägt im Abänderungsverfahren die Darlegungs- und Beweislast für alle Umstände, die den Fortbestand seines titulierten Unterhaltsanspruchs rechtfertigen; hierzu gehören die Haftungsanteile beider Eltern gem. § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Diese Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Unterhaltstitel aus der Zeit der Minderjährigkeit stammt und der früher allein barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Herabsetzungsantrag auf eine Mithaftung des vormals betreuenden Elternteils stützt.

da macht eine Klage gegen die KM erstmal entbehrlich...
Im Grunde habe ich aktuell alle Infos (hoffe ich, :wink:)

[...]
Wenn du eh schon darüber nachdenkst das Minimum zu zahlen, kannst du sie ja ärgern, indem du diesen mal gerichtlich verfolgst.

Es war nie mein (vordergründig) erklärtes Ziel, dass Minimum zu zahlen bzw. zahlen zu wollen.
Aber so wie sich die Dinge entwickeln (entwickelt haben), besteht tatsächlich wenig Interresse meinerseits, mehr zu zahlen als man(n) (ich) muß...

Nur mal so ....
Wenn eine Immobilie an die Tochter vermietet wurde, wird sie vermutlich nicht den vollen Mietzins wahrnehmen. Das heißt, sie mach Steuerlich einen negativen Mietzins geltend (sie nimmt nicht das ein, was sie tatsächlich einnehmen könnte). Das ist bei eigenen Kindern legal. Heißt aber, dass ihr ein Nachteil nicht Unterhaltstechnisch angerechnet werden kann. Sprich sie man müsste ein überobligatorisches Einkommen zu Grunde legen ...
Da hat sie dann wieder etwas, wo sie im Dreieck springen kann und ihre Abende sind gefüllt mit Diskussionen 😉 !
Gruß
Kasper

Danke für die Info...
Das Schreiben an das Gericht ist ja schon raus. Der Gerichtsermin (23.05.2019) steht auch schon fest.
Keine Ahnung ob man das noch "nachträglich" erörtern kann...
Werde aber schon "meiner" Anwältin drüber reden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2019 18:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für die Info...
Das Schreiben an das Gericht ist ja schon raus. Der Gerichtsermin (23.05.2019) steht auch schon fest.
Keine Ahnung ob man das noch "nachträglich" erörtern kann...
Werde aber schon "meiner" Anwältin drüber reden.

Das kann man auch im Termin noch fallen lassen ... und sollte eigentlich eher als Druckmittel für die KM verwendet werden ... frei nach dem Motto "man könnte da ja auch nochmal genauer nachbohren!".

Als Ziel würde ich jetzt ins Auge fassen, nicht mehr zu zahlen. Dann ist mehr für freiwilliges über.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2019 20:18
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
ein kleines Update,
Am 11.04.2019 hatte meine RA.-in eine vollumfänglich Berechnung der Unterhaltsquote aufgestellt.
Im gleichen Schreiben haben wir Unterhaltsansprüche für die Zeit der Priveligierung (also von Febr.2018 bis August 2018) eingeräumt und entsprechend der Berechnung beziffert (247,-€ monatl).
Weitere Unterhaltsansprüche haben wir  u.A. wegen Verwirkung abgelehnt.
- wegen fehlender Begründung, warum ein weiteres Praktikum (für welchen Studiengang?) notwendig ist
- keine Ausführung/ Einlassung über das zukünftig angestrebte Studium
- passive/ aktive Einkommensverschleierung
- kategorische Ablehnung jeglichen Kontaktes mit mir als KV(-> Reduzierung meiner Person auf auschließlichen Geldgeber)

Vorsorglich, für den Fall, dass das Gericht keine Unterhaltsverwirkung sieht, wurde ab dem Sep. 2018 meine Quote mit 90,- € monatl. beziffert.

Heute kam ein gerichtliches Schreiben mit dem Hinweis, (Zitat):
... wird festgestellt, dass das pers. Erscheinen der Beteiligten zu weiteren Sachaufklärung entbehrlich ist.
Bitte teilen Sie uns mit, ob einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt wird. [...]

Weiterhin kam ein Schreiben der Gegenseite (RÄttin Tochter):
Deren Schreiben wurde in Kenntnis des o.g. Gerichtsschreibens abgefasst:

Sie akzeptiert die Berechnung meiner Anwältin bis auf wenige Euro (!!!), was ziemlich erstaunlich ist.
Eine Unterhaltsverwirkung sieht sie nicht, sie springt auf den Argumentationszug der Rättin der KM auf, und schreibt dass die Verschleierung nicht der Tochter anzulasten sei und die Tochter im Übrigen alle Einkommensunterlagen zur Verfügung gestellt hat...
Auch das aktuelle Praktikum sieht sie als hinreichend begründet
PS: in Sachen "keine Unterhaltsverwirkung" beruft sich die Rättin derTochter auf Wendl/Staudigl/ Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 6. Aufl. §2 Rz. 388.

Meine Anwältin hat noch eine Gegendarstellung fertig gemacht (mit ausführlicher Begründung der Unterhaltsverwirkung) und bittet um zeitnahe Freigabe....

Beide Seiten (von meiner Seite als Vorschlag der Anwältin) wird dem schriftlichen verfahren zugestimmt...

Deshalb mal zwei Fragen in die Runde .
1.) gibt es entsprechende Urteile (die ggf auch im Frankfurter Raum Anwendung und Berücksichtigung finden) die meine Argumenation der Unterhaltsverwirkung stützen und unterstreichen?
Die würde ich dann nämlich meiner Anwältin gerne noch "mitgeben, mit der bitte diese in das Schreiben aufzunehmen...."
2.) spricht irgendwas gegen eine Entscheidung zum schriftlichen Verfahren?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2019 18:49
(@inselreif)
Moderator

2.) spricht irgendwas gegen eine Entscheidung zum schriftlichen Verfahren?

Nöö, überhaupt nicht.
Wobei man bezüglich des anerkannten Teils überlegen könnte, entweder einen schlanken Satz zu schreiben von wegen Kostentragung der Gegenseite (quasi sofortiges Anerkenntnis)
oder aber den (soweit es im Gesamtkontext passt) kurzerhand zahlt und nur noch über die Kosten zu entscheiden ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2019 09:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
ich "mußte" ja die Entscheidung bereits am vergangenen Freitag (17.05.) fällen...
Gut war, dass ich in der Sache nochmals mit meiner Anwältin habe reden können...

Mein RA.-in hatte ja als Antwort auf das letzte Schreiben der gegn. Rättin einen Entwurf verfasst und dort wiederholt unseren Standpunkt vertreten, dass für die Zeit nach dem Abitur der Unterhaltsanspruch verwirkt sei....
Alternativ hatte meine RA.-in für die Zeit nach dem Abitur (-> Praktikum) eine Berechnung durchgeführt und den Unterhalt beziffert (ca. 90,-€).
Dies für den Fall, dass die Richterin unsere Ansicht der Unterhaltsverwirkung eben nicht sehen würde.
Sowohl der Mehrbedarf in Sachen Zöliakie als auch den geforderten Mehrbedarf für die erhöhten Mehrkosten der Miete am Praktikumsort haben wir nicht berücksichtigt.
Ebenso wurde an keiner Stelle u.U. abzugsfähige Positionen seitens der KM berücksichtigt.
Hier waren wir der Meinung, dass dies Sache der Gegenseite wäre.

Meine Bedenken bezüglich des schriftlichen Verfahrens waren folgende:
Was würde passieren, wenn auf unser Scheiben nur noch ein einmaliges Antwortscheiben der Gegenseite erfolgen würde (mit dessen Inhalt und Berechnung wir ggf. nicht einverstanden gewesen wären) und die Richterin hätte daraufhin ein Urteil fällt was zu meinen Ungunsten ausfallen würde?

Schließlich war die Angelegenheit mit den erhöhten Mehrkosten durch Miete ("geschwärzter" Mietvertrag) noch nicht abschließend erörtert...
Es scheint ja richtig zu sein, dass die Tochter nicht zur Vorlage des ungeschwärzten Mietvertrage verpflichtet werden kann, andererseits wir aber einen geschwärzten Mietvertrag nicht anerkennen müssen/werden, um zu Mehrkosten verpflichtet zu werden....

Nach eingehendem Gespräch mit meiner Anwältin haben wir den Passus der Bezifferung für die Praktikumszeit weggelassen und warten nun auf die Bezifferung des Unterhaltes auf diese Zeit durch die Gegenseite.
Weiterhin haben wir im Zusammenhang mit meinem Einverständnis zum schriftl. Verfahren Schriftsatzfrist beantragt.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2019 16:20




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