Hallo Kakadu,
ich habe auch die Befürchtung, dass die Mutter Kontakt von dir zur Tochter unterbinden möchte, damit du nicht auch deinen Standpunkt rüberbringen kannst. Du könntest ihr natürlich einen Brief schreiben, indem du ihre Adresse mithilfe einer Meldeauskunft ermittelst. Du könntest ihr anbieten einfach mal in einem Cafe miteinander zu reden, muss ja auch gar nicht um Unterhalt gehen. Dann siehst du von wem der Wunsch nach Kontaktabbruch kommt.
Selbst wenn es von ihr ausgeht, ist sie einfach zu jung um zu verstehen, was da gerade geschieht.
Hallo zusammen,
dass die ganze Sache die eindeutige Handschrift der KM trägt ist (mir) schon sehr lange bewußt und hatte ich auch hier schon geschrieben.
Ich hatte auch schon mal angedeutet/ umrissen (anderer Faden?), was der Hintergrund der Geschichte ist bzw. dessen Verlauf (Mißbrauchsvorwürfe).
Es wurde ja von der Gegenseite immer mal wieder angedeutet "...das ich ja wohl wüßte, warum meine Tochter absolut(!!) keinen Kontakt zu mir wolle". Da es an keiner Stelle und zu keiner Zeit Mißbrauch jedweder Art gegeben hat, ist (mir) völlig klar, wer von der Gegenseite hier die Fäden in der Hand hat (KM).
Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt (werde ich wohl auch machen), die Tochter auf die aktuelle Lebenssituation anzusprechen. Ein Angebot hatte ich ja schon Ende 2017 gemacht. Darauf hat meine Tochter allerdings nicht reagiert.
Die Praktikumszeit ist ja mit dem 31.08.2019 beendet. Somit dürfte ja auch der Aufenthalt am Praktikumsort Geschichte sein und Töchting wieder zu Hause wohnen.
Aktuell müßte meine Tochter ja ein Studium begonnen haben (zumindest aber die Immatrikulation müßte erfolgt sein) So zumindest der an vieler Stelle kommunizierte Plan der Tochter über die Schriftsätze Ihrer RÄttin.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Sodele, es gibt Neues, aber wenig Gutes...
ich hatte vorgestern ein Gespräch mit meiner RA.-in und bin über die Infos, die ich erhalten habe wenig begeistert (in einem Punkt sogar ziemlich entsetzt)....
Aber der Reihe nach:
Folgende Punkte wurden ja in der Begründung der Beschwerde von der gegenseite moniert (ich kopiere der Einfachheit halber einfach mal die Kurzfassung aus meinem Beitrag #137):
[...]
1.) Wie von meiner Anwältin bereits vermutete geht es um die Zöliakiekosten (Mehrbedarf).
Die wurden ja von der Tochter eingefordert und mit einer (etwas älteren) Studie belegt. Wir hatten seinerzeit gegenargumentiert, dass die Kosten niedriger sind (mit einer aktuelleren Studie -> hier Mehrkosten von um die 80,- €) und damit, dass derartige Nahrungsmittel mittlerweile gängiger Bestandteil verschiedener Supermärkte sind; mit durchaus vergleichbaren Preisen von herkömmlichen Nahrungsmitteln (also ohne wirkliche Mehrkosten). Grundsätzlich haben wir (eventuelle) Mehrkosten nicht in Abrede gestellt.
[...]
Die Richterin hat in Ihrer Bergündung auf die im Nachgang fehlende Auflistung der Mehrkosten durch die Gegenseite diese Mehrkosten nicht anerkannt.
2. Weiterhin wird in der Begründung der Beschwerde das Nichtanerkennen der berufsbedingten Mehrkosten gerügt.
Die Gegenseite wollte 90,- € anerkannt haben. Diese habe wir verneint und allenfalls(!) bei vorhandensein entsprechender nachgewiesener Merkmale auf die 5% Regel verwiesen (dies hätte dann einem Anspruch von 16,- € entsprochen).
Grundsätzlich stand für mich hier die Frage im Raum, ob ein Praktikum überhaupt eine Ausbildung darstellt, aus der sich berufsbedingte Mehrkosten ableiten lassen (-> zust. OLG FFM)
3. Mehrkosten durch Miete.
Hier ging es dann tatsächlich um den geschwärzten Mietvertrag, der so von der Ricterin nicht anerkannt wurde (Name/ Adresse des Vermieters nicht lesbar, Name und Adresse des Mieters und des angemieteten Objektes nicht lesbar - da alles unkenntlich gemacht.
Soviel dazu.
[...]
Das Gespräch mit der Anwältin ergab folgendes (ich gebe hier zunächst die Meinung meiner Anwältin wieder):
Zu Pkt. 1
Meine Anwältin hat in Sachen Zöliakie die Ablehnung der Kosten durch die Richterin nicht nachvollziehen können, da ja von unserer Seite ein (Teil)zugeständnis erfolgte.
Meine Anwältin sieht hier tatsächlich zu Recht einen Beschwerdegrund und im Grunde auch zweitinstanzlich eine Anrechnung der Kosten als sehr wahrscheinlich
Zu Pkt. 2
Meine Anwältin ist der Meinung, dass wegen fehlender Begründung durch die Gegenseite eine Anrechnung von Berufsbedigten Mehrkosten nicht erfolgen könne...
Zur Erinnerung: Bezüglich der Mehrkosten hatten wir auf max 5% abgestellt, wenn "hierfür entsprechende Gründe vorliegen würden und diese aufgezeigt und belegt werden"
zu Pkt. 3
Hier gibt es wohl das Hauptproblem:
Zu Recht hat die Richterin bezüglich des "geschwärzten" Mietvertrages diesen nicht anerkannt....
Aber:
zweitinstanzlich (also vor dem OLG) werden die Karten komplett neu gemischt und quasi alles scheint wieder offen.
Während ich die zweitinstanzliche Anerkenntnis der Kosten unter Pkt 1 noch nachvollziehen kann (und ich mich etwas über die Richterin am Familiengericht ärgere)
habe ich bei Pkt 2 und 3 richtige Bauchschmerzen.
Mein Anwältin sagte nämlich, das es jetzt durch aus möglich sei, dass der (erstinstanzlich geschwärzte) Mietvertrag nunmehr zweitinstanzlich in der ungeschwärzten (also komplett lesbaren) Version aus dem Zylinder gezaubert werden kann und somit als nachträglicher Beweis anerkannt werden und voll in die Urteilsfindung am OLG einfließen könne.
Wenn das stimmt, bin ich darüber mehr als entsetzt...
Zur Erinnerung:
Tochter (vermutlich aber die KM) hat ja immer wieder erklärt, dass sie nichts mit mir zu tun haben will und keine(!!) Kontakte zu mir wünscht. Der Mietvertrag wurde ja seinerzeit ausschließlich in der geschwärzten Version vorgelegt um eine Kontaktaufnahme durch mich mit der Tochter zu verhindern....
Jetzt(!) nachdem das Praktikum vorüber ist und das Mitobjekt am Praktikumsort aufgegeben wurde kann man ja trefflich den Mietvertrag in seiner ungeschwärzten Version vorlegen....
Meine Frage:
Ist das tatsächlich so, dass man erstinstanzlich unter Zurückhaltung von Beweisen (hier Schwärzung des Mietvertrages) sich quasi ein Hintertürchen für eine Beschwerde offenhalten kann, weil man (Die RÄttin) ja weiß, dass zweitinstanzlich eine sog. 2. Chance besteht, vollständige Beweise (hier ungeschwärzter Mietvertrag) vorzulegen/ nachzureichen, welche dann mit großer Wahrscheinlichkeit anerkannt werden würden...
Weiterhin könnte die Gegenpartei auf diesem Wege trefflich Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zu meinen Ungunsten generieren...
Ein weiteres Problem ist der zukünftige Unterhaltsanspruch bezüglich des angedachten Studiums unserer Tochter...
Im Moment habe ich noch keine Infos darüber, wann und wo was meine tochter studieren wird (von den zurückliegenden "ich habe vor-"Ankündigungen mal abgesehen...)
Ich habe sie nochmals persönlich angeschrieben und unter Fristsetzung um entsprechende Auskünfte gebeten...
Wenn bis Fristende keine Info kommt wird es wohl zu einer Widerklage kommen.
Wie seht Ihr das?
Welche Vorschläge und/ oder Ideen habt Ihr Ihr bezüglich der Vorgehensweise?
Für sachdienliche Hinweise bin ich (wie immer) dankbar
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hi Kakadu,
ja, das ist wirklich so. In der Beschwerdeinstanz lässt das Familienrecht (im Gegensatz zum allgemeinen Zivilrecht) auch in Familienstreitsachen neue Angriffs- und Verteidigungsmittel ausdrücklich zu (die Spitzfindigkeit, ob die ungeschwärzte Version "neu" ist, hilft da auch nicht weiter).
Aber...
Weiterhin könnte die Gegenpartei auf diesem Wege trefflich Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zu meinen Ungunsten generieren...
Wenn (was im Familienrecht ja nicht immer gesagt ist) es richtig läuft, dann gibst Du nach Vorlage der ungeschwärzten Version ein sofortiges Anerkenntnis ab (sofern das auch sonst gerechtfertigt ist) und die Gegenseite trägt die Kosten, weil Du ja keinen Anlass zur Klage gegeben hast.
Gruss von der Insel
Hi @Inselreif,
Danke für schnelle melden und den "sachdienlichen Hinweis" mit dem Anerkenntnis.
Im Moment ist es noch so, dass die Gegenseite in ihrem Begründungsschreiben bezügl. der Beschwerde den geschwärzten Mietvertrag weiterhin mit dem Argument verteidigt hat " Tochter wünsche keinen Kontakt zu mir".
Nichtdestrotz fordert Sie die Anerkennung der Beträge wegen "der außergewöhlich hohen Wohnkosten/ Mietkosten am Praktikumsort" (siehe #137)
Noch eine Anschlußfrage:
Du schreibst in #136
[...] Aber nur, wenn es die Beschwerde nicht verwirft, was wir ja hoffen.[...]
Gruss von der Insel
Ab wann erkenne ich(oder woher weiß ich) wann dieser Pkt. erreicht ist?
Hat das Anschlußgericht (OLG) der Beschwerde schon stattgegeben, in dem es die Begründung eingefordert hat oder gibt es da einen extra Schriftsatz vom OLG aus dem ich entnehmen kann:
"Sehr geehrter Hr. XYZ, hiermit wird der Beschwerde stattgegeben bzw verworfen"???
Ahnungslose Grüße
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
Meine Frage:
Ist das tatsächlich so, dass man erstinstanzlich unter Zurückhaltung von Beweisen (hier Schwärzung des Mietvertrages) sich quasi ein Hintertürchen für eine Beschwerde offenhalten kann, weil man (Die RÄttin) ja weiß, dass zweitinstanzlich eine sog. 2. Chance besteht, vollständige Beweise (hier ungeschwärzter Mietvertrag) vorzulegen/ nachzureichen, welche dann mit großer Wahrscheinlichkeit anerkannt werden würden...
Weiterhin könnte die Gegenpartei auf diesem Wege trefflich Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zu meinen Ungunsten generieren...
Ich erinnere mich in diesem Verlauf, dass es aber auch Zweifel gab, ob dieser Mietvertrag überhaupt existiert und es sich nicht um eine zusammenkopierte Vorlage handelt. Ist denn überhaupt zweifelsfrei klar, dass die Tochter eine Unterkunft an diesem Ort bezogen hat?
Weiterhin erinnere ich mich, dass die KM doch auch noch nicht vollumfänglich ihr Einkommen dargelegt hatte und es dort einige Fragen gab. Ergab nicht einiges sogar, dass die KM umfangreiches Immobilienvermögen hat? Das wäre dann mein Punkt auf dem ich etwas aufbauen würde, denn dann geht es ja immer noch um die gequotelte Zahlung. Ich meine mich erinnern zu können, dass Du die Zugeständnisse nur gemacht hattest, weil du das Verfahren endlich schließen wolltest und die Tochter eh nicht alle Daten vorlegen konnte.
Wenn jetzt eh wieder alles gemischt wird und auch neue Beweise zugelassen sind, dann würde ich dieses Fass auch noch mal aufmachen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
"Sehr geehrter Hr. XYZ, hiermit wird der Beschwerde stattgegeben bzw verworfen"???
Da kommt ein Beschluss wie in der ersten Instanz und damit ist die zweite Instanz dann auch beendet.
Gruss von der Insel
Hallo @Kasper,
da der (geschwärzte) Mietvertrag als Beweismittel vorgelegt wurde ist die eine Seite. Ob der echt ist eine andere.
Was tatsächlich doof ist und zunächst komisch klingt:
Laut Richterin habe ich keinen Anspruch auf die Vorlage eines vollständigen (ungeschwärzten) Mietvertrages... allerdings hat die Gegenseite eben auch keinen Anspruch auf Anerkenntnis eines solchen geschwärzten (und somit beweisuntauglichen) so die gleiche Richterin im erstinstanzlichen Urteil.
Die Einkommenssituation der KM wurde ja per Teilbeschluß vom 03.01.2018 eingefordert.
Im weiteren Verlauf hat dann die KM tatsächlich alles offengelegt: Steuerbescheid/ Steuererklärung usw.
An Hand der Steuererklärung war ja dann auch erkennbar dass die KM über 3 weiter Immobilien verfügt (neben dem selbstbewohnten Haus).
(Dazu hattest Du @Kasper übrigens in #114 selbst was geschrieben- aber ich räume gerne ein, dass man da den Überblick verlieren kann 😉
Alles in allem war das ja dann auch (u.A.) die rechnerische Grundlage für die in erstinstanzliche Berrechnung des Unterhaltes
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
(Dazu hattest Du @Kasper übrigens in #114 selbst was geschrieben- aber ich räume gerne ein, dass man da den Überblick verlieren kann 😉
Verzeih ...
Die fremden Fälle hat man manchmal nicht wo im Überblick, während ich die Daten meines eigenen Falles auch nach 10 Jahren noch nahezu vollständig herunterbeten kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
[...]
Die Einkommenssituation der KM wurde ja per Teilbeschluß vom 03.01.2018eingefordert.
[...]
Das Datum ist falsch es muß richtig heißen 03.01.2019 :redhead: :redhead:
@Susi64,
mit der Beschwerde und dem zeitlichen Verlauf (Praktikumsende zum 31.08.2019 ist die neue Baustelle schon eröffnet
Tatsächlich habe ich unsere Tochter noch einmal persönlich angeschrieben und ein Treffen und Gespräch angeboten (also unter Umgehung Ihres Anwaltes). In gleichem Schreiben habe ich (mit Fristsetzung) beleghaft hinterfragt, wie Ihr weiterer beruflicher Werdegang aussieht bzw. ob sie - wie beabsichtigt - ein Studium anfängt (angefangen hat).
Wenn bis zum Stichtag nichts kommt, muß man sehen wie es weiterläuft.
Wir haben einen Monat Zeit auf die Beschwerdebegründung mit einer Beschwerdeerwiderung (ggf mit einer Widerrufsbeschwerde oder Anschlußbeschwerde oderso(?) zu reagieren...)
Ansonsten: es ist wirklich schwer bis unmöglich das Verhalten meiner Tochter einzuordnen/ einzuschätzen. Aus dem Wissen heraus, dass die KM hochmanipulativ ist, ist quasi alles möglich.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen,
ein kurzes Update...
Die Beschwerdebegründung durch die Gegenseite ist (fristgerecht) eingegangen.
Es gibt das "übliche" Geplänkel wegen Anerkenntnis der erhöhten Wohnkosten und der Anerkennung der höheren Ernährungskosten in Sachen Zöliakie ohne weitere Nachweise und/ oder Belege...
Wir (meine Anwältin und ich) hatten - unter Bezug der beharrlichen Auskunftsverweigerung - auf eine Unterhaltsverwirkung hingearbeitet.
Dem hat ja die Richterin - erstinstanzlich - nicht folgen wollen/ können (wie auch immer)
Hier schien (und scheint) die Intervention der KM (die ja mehrmals das Gericht mit eigenen Ergüssen torpediert hatte) Früchte getragen zu haben.
Die RÄttin der Tochter greift diese Argumentation in Ihrer Beschwerdebegründung auf...(beispielhaft sei hier genannt, dass ich seit 2002 keinen Kontakt zur Tochter habe und da JA seinerzeit "nur begleitenden Umgang gestattet hat"),
was
1.) entweder ein deutlicher Hinweis für mich, dass hier weiterhin die KM federführend in der Sache ist und mit der Rättin der Tochter in engen Kontakt steht...,
oder
2.) mindestens den Schluß zuläßt, dass die KM hochmanipulativ den Lebenslauf der Tochter beeinflußt hat.
Des Weiteren gibt es einen kurzen zweizeiligen Hinweis, in dem ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde/ werde, dass unsere Tochter seit dem Wintersemester 2019 ein Studium "Theaterpädagik" in Lxxxx begonnen hat.
Beweis: Die Semesterbescheinigung wird umgehend nachgereicht...
Eine explizite Unterhaltsforderung ist aktuell von der Gegeseite noch nicht "ausformuliert" worden....
So das wars an dieser Stelle...
Weiteres werde ich in einem Neuen Faden erfragen und kundtun....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
was mir in Deinem Faden massiv auffällt, die "Gegenseite" (wer auch immer sich letztendlich dahinter verbirgt) kommt sehr selten mit klaren Belegen und und nachprüfbaren Dokumenten rüber kommt. Mietvertrag völlig unleserlich, Allergien über die es keine Zettellage gibt, ... und eine Richterin nimmt das so hin und erkennt einen Unterhalt.
Was ist das nur für ein ausgemachter Blödsinn? Da darf man sich wirklich nicht mehr über die Bananenrepublik, äh, den Rechtsstaat Deutschland wurden. Das reinste Schlaraffenland ...
Und jetzt Sol die Erfolgsgeschichte weitergehen und - natürlich auch ohne weitere Belege - die Fortführung des Verfahrens erfolgen, mit der gleichen Rumeierei und wieder ohne klare, nachprüfbare Belege!?
Angeblich ein Studium, dessen Bescheinigung ein Gang ins Büro ist, Weiterführung einer Allergie, die nicht belegt wird ...
Ich würde mir diesen Kasperkram nicht mehr antun!
Ohne Nachweise kann keiner etwas fordern und die KM soll erst einmal ordentlich Ihr Einkommen nachweisen, was sie ja auch nicht getan hat, und ich vermute mal das mit den Mieteinnahmen und den anderen Kram Du schon seit mehreren Jahren gar nicht mehr verpflichtet bist irgendwas zu zahlen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Angeblich ein Studium, dessen Bescheinigung ein Gang ins Büro ist
Noch nichtmal das. Die Studenten können sich die Imma inzwischen online ausdrucken oder als PDF gleich weiterschicken
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
wie bereits angedeutet, hier:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-32669-start-msg390586.html#new
gehts weiter...
Hallo @Kasper:
was ich viel schlimmer finde, ist, dass der erstinstanzlich geschwärzte (und hier folgerichtig nicht als Beweis anerkannte) Mietvertrag in der 2. Instanz in ungeschwärzter Version als Beweis vorgelegt werden kann und dort Berücksichtigung fände (was nat. - jetzt wo der Markt verlaufen ist und die Tochter nicht mehr dort wohnt - leicht ist... ).
Mir ist nicht wirklich klar, welchen Zweck und welches Ziel der Gesetzgeber hier verfolgte, in "Familiensachen" sowas zuzulassen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Mir ist nicht wirklich klar, welchen Zweck und welches Ziel der Gesetzgeber hier verfolgte, in "Familiensachen" sowas zuzulassen...
Ich bin inzwischen der festen Überzeugung, dass dies nicht der Gesetzgeber ist, sondern vielmehr die unantastbaren Richter hier eine undemokratische Rechtssprechung einführen, die so garnicht gewollt ist. Mehr ein "großzügiger" Interpretierungspielraum...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper, Du irrst. Der Gesetzgeber hat das sehr bewusst (weiterhin) so gewollt, indem er den alten § 23 FGG nach § 65 III FamFG kopiert hat. Da können Richter nichts dran rütteln.
Mir ist nicht gelungen herauszufinden, ob der § 23 FGG seit Beginn (also dem Jahr 1900) im Gesetz verankert war oder erst später hinzukam. In 1962 gab es ihn jedenfalls schon.
Bei der Idee dahinter spielt (meine Vermutung) der begrenzte Amtsermittlungsgrundsatz eine Rolle, der sonst ggf. undurchführbar wäre.
Gruss von der Insel