Hallo Zusammen!
Meine Tochter möchte im nächsten Jahr für 6 Monate nach der 10. Klasse mit einer Organisation in die USA. Dort will sie in einer Gastfamilie wohnen und zur High School gehen. Ich habe mich bereit erklärt, den kompletten Aufenthalt - etwa 6.000,-- - 7.000,-- € aus meinem Ersparten zu finanzieren, da ich das für die Entwicklung eines Kindes für eine sinnvolle Investition halte.
Im Gegenzug würde ich meine Kindesunterhalt (160 % gem. Düsseldorfer Tabelle) für die Dauer des Unterhaltes gerne streichen.
Ist da etwas gegen einzuwenden? Wie ist die Meinung anderer User?
Hallo Haspe,
Wenn es einen Titel gibt muss du den bedienen, bzw. ändern lassen.
Ob das Aufenthaltsjahr ein anerkannter Änderungsgrund ist weiss ich ehrlich gesagt auch nicht da müssten Berufenere vortreten.
Das müsste doch aber eigentlich zwischen den Eltern diskutierbar sein, schliesslich sollte das für die KM durch dein Angebot kostenneutral sein. Wie will sie denn deiner Tochter die Verweigerung begründen oder seid völlig tonlos?
Aber um auf deine Frage zu antworten: Ich habe nichts dagegen einzuwenden 😉
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Auslandsaufenthalte sind kein Sonderbedarf und daher nicht von dir nicht zu übernehmen. Leistet du trotzdem einen Beitrag, so ist dies freiwilling und nicht an Bedingungen zu knüpfen. Soweit die Betrachtung formaljuristisch.
Natürlich kannst privatrechtlich mit der Ex einen (notariellen) Vertrag aufsetzen, dass in Folge deiner Übernahme der Kosten des Auslandsaufenthaltes du keinen KU für diesen Zeitraum zu leisten hast und, ganz wichtig, sie für diesen Zeitraum den Vollstreckungsverzicht erklärt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Man könnte, um ihr das schmackhaft zu amchen auch so argumentieren:
Bei Minderjährigen leistet der nichtbetreuende Elternteil Barunterhalt, der Betreuende Betreuungsunterhalt. Wohnt das Kind zeitweise oder permanent bei keinem Elternteil sind beide zu Barunterhalt verpflichet, da müßte man ja auch auf diesen Schüleraustausch anwenden...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Mal 'ne evtl. doofe Frage: Warum so umständlich?
Du willst den freiwilligen Sonderbetrag leisten? Wieso ziehst du den normalen K-Unterhalt nicht einfach von diesem Sonderbetrag ab? Kommt doch auf das selbe raus.
Zumindest hättest du so juristisch keine Schwierigkeiten.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo BM RK,
ich denke, dass funktioniert leider nicht.
Da der Auslandsaufenthalt wohl ein Sonderbedar ist, den ich nicht zahlen muß - er ist also freiwillig. Zahlen müßte ich allerdings den Unterhalt, wohl obwohl meine Tochter nicht zu Hause ist.
Oder sehe ich das jetzt falsch? :question:
Gruß
Haspe
Hi!
Hm...ich glaub' ich hab's falsch erklärt.
Ich versuch nochmal:
Geld für Auslandaufenthalt (freiwillig)
- KU (Pflicht) der innerhalb des Auslandaufenthaltes zu zahlen ist
= Betrag X
Der Betrag X ist nun der Betrag, den haspe zur Finanzierung des Auslandaufenthaltes zahlen könnte.
Rechnerisch ist DAS doch das Gleiche wie, den kompletten Sonderbetrag zu zahlen und kein KU für diese Zeit, oder?
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hm,
ich spekulier mal. Es geht dem TO nicht um die Sumemr an sich, sondern um deren Verwendungszweck. Das Geld für den Auslandsaufenthalt geht wahrscheinlich direkt an die Tochter bzw. die Gastfamilie oder was weiß ich. Sie wird dort ja auch Taschengeld bekommen. Ob der KU für diese Zeit auch bei der Tochter ankommt oder bei der KM verbelibt ist ne andere Frage.
KU steht dem Kind zu und wird vom betreuenden Elternteil verwaltet. Daher wäre doch noch zu beleuchten wie es mit der Unterhaltspflicht überhaupt bestellt ist. Barunterhaltspflichtig wird der Elternteil der das Kind nicht betreut. Während des Auslandsaufenthalts betreut aber auch die KM das Kind nicht und wäre demnach ja für diese Zeit auch zu Barunterhalt verpflichtet. Gleiches gilt ja auch für die zeitweise Unterbringung von Kindern in irgendwelchen Einrichtungen (da wird der KU ja auch an das JA gezahlt und zwar von KV und KM). Dies wäre nochmal kurz zu beleuchten und wäre vielleicht ein Ansatzpunkt mit der KM zu reden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es muss nicht spekuliert werden 🙂 Mir geht es darum, dass ich bereit bin, den Aufenthalt in USA zu spendieren. Das Taschengeld soll sich meine Tochter so weit es geht selbst verdienen, bzw. zu Geburtstag und Weihnachten schenken lassen. Dann muss halt die Lieblingsbeschäftigung 15-jähriger Mädels (shoppen) mal etwas zurückstehen.
Die KM soll während des Aufenthaltes deshalb auf den Unterhalt für meine Tochter verzichten. Die Frage ist halt jetzt, ob ich das darf? Aber wie oben bereits beschrieben, geht das wohl nur, wenn es vertraglich geregelt wird.
Also werde ich die KM jetzt in dieser Woche vor die Wahl stellen: Entweder Unterhalt oder USA. Der Ausgang der Wahl ist ungewiß, sie hat nämlich das HNV-Syndrom (Hals-nicht-vollkriegen).
Viele Grüße
Haspe
Moin haspe,
Also werde ich die KM jetzt in dieser Woche vor die Wahl stellen: Entweder Unterhalt oder USA. Der Ausgang der Wahl ist ungewiß, sie hat nämlich das HNV-Syndrom (Hals-nicht-vollkriegen).
das wirst Du bei dieser "Symptomatik" nicht wegdiskutiert bekommen: Madame wird sich dann vorhersehbar auf den Standpunkt stellen, dass ihre Miete ja nicht geringer wird, nur weil Töchtings Zimmer leer ist. Oder dass sie 24 Stunden am Tag einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, wenn für Töchting kein Essen zu kochen und keine Wäsche zu waschen ist.
Andererseits ist Deine Tochter mit geschätzten 16 Lebensjahren ja auch kein Baby mehr, das man von allem Übel der Welt fernhalten muss. Wenn der USA-Aufenthalt 7.000 Oyros kostet und Du in diesen 6 Monaten beispielsweise 1.500 Ücken an Unterhalt bezahlen müsstest, würde ich Töchtig sagen: "Ich spendiere Dir dafür 5.500 EUR aus meinem Ersparten, weil ich diesen Aufenthalt für ganz wichtig halte; der Rest kommt von Deiner Mutter." Dann sollen sich die Damen eben direkt miteinander auseinandersetzen. Als Vater einer ebenfalls 16-jährigen Tochter kann ich Dir recht genau sagen, was dann los ist: Meine Tochter würde in diesem Fall jedenfalls ordentlich Dampf machen. Und Mutters "steht mir zu"-Argumente würden sie dabei sehr wenig interessieren...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
ich denke genauso wird es laufen, ich freue mich schon ein wenig auf die Diskussion :rofl2: