Unterhalt bei Trenn...
 
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Unterhalt bei Trennung - wieviel?

 
(@schluckwasser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Frau will sich von mir trennen, um Geld und Nerven zu sparen, habe ich eine Mediation vorgeschlagen, trotzdem würde ich mich gern vorab informieren, um zu erfahren, was auf mich zukommt. Habe mich im Internet in den letzten Tagen eingelesen, verstehe aber nicht alles.
Der Hintergrund: Wir kennen uns seit 22 Jahren, sind seit 12 Jahren verheiratet, haben 2 Kinder, 10 + 12 Jahre alt, leben gemeinsam in einem Haus, das wir vor 10 Jahren gemeinsam gebaut haben, beide im Grundbuch und allen Darlehen. Sie hat ein Verhältnis mit einem guten Freund angefangen, jetzt ist es Liebe und sie und will mit ihm leben, er hat sich mittlerweile von Frau und Kind getrennt. Ich soll aus dem Haus ausziehen, sie will dann dort mit Ihm zusammen leben, ein Kind würde mit mir kommen. Ich verdiene mit umgelegtem Weihnachtsgeld 2530,- EURO, sie halbtags 562,- EURO bei Steuerklasse 3(II)/5.

Ist meine Rechnung richtig?
Mein Einkommen 2534/5% =2407 EURO
Ihr Einkommen 562/ 5%(mind. 60,-EURO) =502,- EURO

Das ältere Kind zieht mit mir aus, ich kann mietfrei wohnen, für das Jüngere zahle ich 294,- EURO.(nach Abzug Hälfte Kindergeld)
Ich kann Ihr einen Wohnwert für das Leben im Haus von ?400?,- EURO anrechnen.
Sie zahlt die Darlehensraten von 640,- EURO, die vom Einkommen abgezogen werden.
Bleiben bei mir 2113 EURO, bei Ihr 262,- EURO.
Sie erhält vom Überschuß 3/7, macht793 EURO.

Jeder von uns bekommt 154 EURO Kindergeld.

Sie kriegt also von mir 294,- + 793,- EURO?

Stimmt das soweit, oder ist da ein Fehler drin?

Wenn er in 8 Wochen zu Ihr ins Haus zieht, muss ich dann weiter EU zahlen oder kann ich den wegen Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft kürzen/streichen?

Wenn wir uns dieses Jahr noch trennen, wann ist der Steuerklassenwechsel nötig/sinnvoll. Momentan zahlen wir jedes Jahr ca. 1000,-  EURO nach!

Wenn das ältere Kind auch bei Ihr bleibt, dann kriegt Sie für beide Kinder Unterhalt, für sich selbst Ehegattenunterhalt und das Kindergeld, macht zusammen mit Ihrem Einkommen ca. 2150 ERUO, mir bleiben ca. 1250 EURO. Der Grund ihres Ehebruchs zieht dann bei ihr ein, die beiden machen sich ein schönes Leben und ich zahle Alles, sehe ich das so richtig!!??!!

Wie wird das Haus bei der Scheidung bewertet?
Muss meine Frau mich auszahlen, die Hälfte der getilgten Zahlungen oder Hälfte vom Verkehrswert – Restschulden oder so was?

Hoffe auf Eure kompetenten Antworten und Hinweise, um mich mal auf mein weiteres Vorgehen einzustimmen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 18:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im großen und ganzen sind deine Rechnungen ziemlich richtig.

Der Wohnvorteil kommt mir etwas niedrig vor aber das können wir so nicht beurteilen.

Zwei Sachen fallen mir auf!

1. Sie muss auch Ganztags arbeiten um KU zu erwirtschaften. Damit ändert sich das ganze Bild erheblich.
2. Warum ziehst du aus? In der Regel schwächst du deine Position erheblich.
Gut, in deinem Fall habt ihr die Frage der Kinder wohl schon geklärt, dann ist das nicht mehr ganz so entscheidend.

Zu ihrem "Untermieter": Das zählt i.d.R erst nach 2-3 Jahren.

Gruss Beppo

P.S. das mit dem Mietfrei wohnen solltest du niemand erzählen, sonst gilt das ggf. auch als Wohnvorteil

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 18:32
 elwu
(@elwu)

Hallo,

du solltest einen Teufel tun und ausziehen. Das soll mal schön deine Nochfrau machen. Die Rechnerei geht auch deutlich komplizierter. Aber damit fange ich nicht an solange du nicht sicher bist, ob du nun ausziehst oder bleibst. Da kommen nämlich sehr unterschiedliche Zahlen raus.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 18:32
(@schluckwasser)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich nicht ausziehe, zieht sie aus, ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Haus allein halten kann, mit ungefähr 1350,- EURO im Monat bei 1000,- EURO festen Kosten???
Zurückkommen wird Sie nicht, Ihr Neuer hat geerbt und könnte Geld in die Beziehung stecken, wenn ich ausziehe, so ist zumindest ihr Plan, dem ich ziemlich mittel- und hilflos gegenüberstehe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 22:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Normalerweise hat der, der bleibt die besseren Aussichten im Kampf um die Kinder.

Das scheint in deinem Fall aber nicht ganz so entscheidend zu sein. Insofern klingt euer Ansatz nicht so falsch.

Wichtig ist nur, dass eurem älteren Kind dann nicht plötzlich einfällt, dass es ja doch lieber im Haus bei Mama bleiben möchte. Dagegen könntest du dann wenig machen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 22:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zu ihrem "Untermieter": Das zählt i.d.R erst nach 2-3 Jahren.

Nach 2-3 Jahren erst so richtig, aber vorher durchaus auch schon:

  • Ueber den Wohnwert, weil einen betont niedrigen "angemessenen Wohnwert" von z.B. 400 Euro gibt es natuerlich nur, wenn das tatsaechlich angemessen ist. Fuer eine Haushalt mit "Untermieter" ist es das aber nicht.
  • Ausserdem gibt es da noch das fiklive EInkommen fuer "Haushaltsfuehrung" von typisch 360 Euro dafuer, dass sie ihm  die Hemden buegelt.

Deine Wohnwert/Darlehens-Berechnung scheint mir naiv, irgendwie hast Du es ja auch komplett rausgelssen, aber sobald "Untermieter" da wohnt, kommt das ja hin.

Und dann  musst Du natuerlich auch fuer die Zukunft den Steuerklassenwechsel nach II/II sowie das Realsplitting mit einrechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 23:18
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Mal was zum Haus:

Angenommen,du ziehst aus,dann hast du immer noch den hälftigen Kredit für das Haus an der Backe.Und da kommst net raus denn deine Frau kann den Abtrag gar nicht allein zahlen,wovon auch.Evntl. zahlst auch die kompletten Raten allein weiter und deine Ex macht sich einen Lenz in dem Haus.... So war es nämlich bei mir!Besser,du bleibst im Haus,handelst erstmal Zahlungsaufschub aus oder senkst die Tilgung um zahlungsfähig zu bleiben.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 01:45
(@schluckwasser)
Schon was gesagt Registriert

"Deine Wohnwert/Darlehens-Berechnung scheint mir naiv, irgendwie hast Du es ja auch komplett rausgelssen, aber sobald "Untermieter" da wohnt, kommt das ja hin"

Inwiefern naiv? Bin gerade dabei, mich einzulesen, und das sind bis jetzt meine Erkenntnisse, mir kommt es ja auch nicht auf den letzten EURO an, sondern um das Prinzip zu verstehen, um mich auf einen Anwaltsbesuch vorzubereiten und den anstehenden Forderungen meiner Frau begegenen zu können. Darüberhinaus spielen Sie eine Rolle für die Entscheidung, ob sich der Kampf ums Haus lohnt oder ob ich das finanziell sowieso nicht wuppen kann und das Feld meinem "Nachfolger" räumen soll und dann darauf baue, möglichst viel Geld für mich zu behalten, z.B. durch Kürzen des Ehegattenunterhalts, da sie vorsätzlich die Ehe gebrochen hat und vorsätzlich mit Ihrem Neuen in eine eheähnliche Gemeinschaft zieht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und dann darauf baue, möglichst viel Geld für mich zu behalten, z.B. durch Kürzen des Ehegattenunterhalts, da sie vorsätzlich die Ehe gebrochen hat und vorsätzlich mit Ihrem Neuen in eine eheähnliche Gemeinschaft zieht.

das ist die "volkstümliche" (und menschlich verständliche) Variante des Unterhaltsrechts, die juristisch alerdings kaum eine Rolle spielt. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber schon vor Jahrzehnten das Schuld- durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt: Wie soll man vor Gericht auch klären, warum eine Ehe im Detail gescheitert ist? Preisfrage: Wenn ein Paar sich monate- oder gar jahrelang über alles und jedes streitet und einer von beiden dann irgendwann mit jemand anderem in die Kiste hüpft - was genau war dann der Grund für das Scheitern der Ehe?

Es ist also durchaus vorteilhaft, dass Gerichte nicht (mehr) auf der Bettkante sitzen. Theoretisch gibt es zwar den § 1579 BGB; praktisch ist mir jedoch kein Fall bekannt, bei dem "Ehebruch" (der juristisch nicht illegal, sondern heute Teil der persönlichen Lebensgestaltung ist) zu einer Unterhaltsversagung geführt hätte, sofern der Unterhalsbegehrende ausserstande, war sich selbst zu versorgen. Also hak diese Option besser ab; sie führt ins Nirvana.

Was Du stattdessen versuchen kannst: Nutze die Gunst der Stunde und komm den Turteltäubchen doch einfach entgegen. Im Moment ist für sie nichts wichtiger als zu zweit auf einem Fleck zu sein. Also wäre es vielleicht eine Option, eine Scheidungsfolgenvereinbarung anzustreben, nach der Deine Noch-Frau Deinen Anteil an der Hütte samt Schulden übernimmt, Dir Deinen Anteil auszahlt (gerne mit Kohle von ihrem Neuen) und einen Unterhaltsverzicht unterschreibt. Je eher das alte Leben erledigt ist, desto früher beginnt Dein neues.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 15:25
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo Leutz,

er kann sein Haus nicht der Ex überlassen.Die Bank will nun mal ihre Kohle und da Ex kein festes Einkommen
in brauchbarer größenordnung hat wird ihn die Bank nicht aus den Kreditverträgen rauslassen.
besser im Haus bleiben und die Zeit für sich arbeiten lassen.Dann gehört das Haus auch irgendwann
dir.Und nicht ihr......

Ciao

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:20




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Bank will nun mal ihre Kohle und da Ex kein festes Einkommen
in brauchbarer größenordnung hat wird ihn die Bank nicht aus den Kreditverträgen rauslassen.

bitte keine Falschinformationen - die Bank will nur Kohle - von wem diese kommt, ist der Bank vollkommen egal. Ein Mensch ohne entsprechendes Einkommen dürfte theoretisch nicht einmal in die Haftung für einen solchen Kredit genommen werden; es sei denn, die eingetragene Grundschuld sichert die Schulden komplett ab. Insofern ist es durchaus möglich, dass ein neuer Kreditnehmer ins Boot (und ggf. ins Grundbuch) kommt, wenn die Bank ihn für ausreichend solvent hält.

besser im Haus bleiben und die Zeit für sich arbeiten lassen.Dann gehört das Haus auch irgendwann
dir.Und nicht ihr......

Auch dafür gibt es keinerlei Gewähr. Einmal abgesehen von der Frage, ob nach Unterhaltszahlungen überhaupt noch genügend Geld überbleibt, um das Haus halten zu können, kann die Ex spätestens beim Zugewinnausgleich auch noch die Auszahlung ihres Anteils verlangen. Wenn der Opener diese nicht leisten kann, muss notfalls das ganze Haus - ggf. sogar unter Wert - verkauft werden. Das Spiel nennt sich "Scheidungsruine" und ist auf jeder Zwangsversteigerung zu besichtigen.

Deshalb mein Rat, die Gunst der Stunde zu nutzen und den beiden Turteltäubchen JETZT ein Angebot zu machen, auf das sie SPÄTER vielleicht gar nicht mehr eingehen wollen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 17:50
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Wenn der Opener diese nicht leisten kann, muss notfalls das ganze Haus - ggf. sogar unter Wert - verkauft werden. Das Spiel nennt sich "Scheidungsruine" und ist auf jeder Zwangsversteigerung zu besichtigen.

Just my 2 cents
Martin

Genau,Scheidungsruine.....

diese Scheidungsruine muss man halt selbst ersteigern.Die Differenz zur offenen Bankforderung ist durch 2 zu teilen.Somit hat man die Scheidungsruine günstig selbst erworben,man muss keine Anteile auszahlen.Es wird kein Wohnwertvorteil anrechenbar sein....
Daher ja auch,die Zeit für sich arbeiten lassen.... Ich mochte mein Haus nicht aufgeben.Es steckte sehr viel Arbeit drin.Also hab ich es so laufen lassen....

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 17:59
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Inwiefern naiv? Bin gerade dabei, mich einzulesen, und das sind bis jetzt meine Erkenntnisse, mir kommt es ja auch nicht auf den letzten EURO an, sondern um das Prinzip zu verstehen

Ja sorry, ich habs verwirrt und Deine Rechnung war konsistent: 502+400-640 = 262.

Wobei aber der Ansatz mit dem "angemessenen Wohnwert" weit unter dem Mietwert nur vorgesehen ist fuer eine Ueberganzszeit, bis die Wohnsituation irgendwie einen "Zielzustand" erreicht hat. Wenn Du fachgerecht entsorgt worden bist und Dein Nachfolger da wohnt, ist der aber erreicht. Ich wuerde also zumindest nicht von mir aus mit dem angemessenen Wohnwert winken.

Ausserdem verstehe ich ueberhaupt nicht, wieso Du die Tatsache, dass Du selbst ein Kind betreut, fast unterschlaegst. Ueblich in solchen Faellen, in denen Ex keinen KU zahlt (wozu sie aber durchaus leistungsfaehig waere!), den KU fuer das bei Dir lebende Kind vorab abzuziehen. Zusaetzlich noch einen Betreuungsbonus, hat der BGH ja gerade wieder bestaetigt.

Und wenn Du jetzt die Steuerklassen umrechnest, dann haben wir den TU/EU doch eigentlich vom Tisch:

Netto 2213 Euro bei Steuerklasse II
- 5% Werbungskosten = 2100
- KU Stufe 3 fuer beide Kinder (355+402) = 1345 Euro
- Betreuungsbonus (300) = 1045 Euro

Da ist vielleicht noch ein Fehler bei der Kindergeldanrechnung (die ja keiner Logik mehr folgt und die man daher ohnehin nicht verstehen kann), aber entscheidend ist, Du bist da nah am Selbstbehalt und so klar ist das erstmal garnicht, dass Du ueberhaupt EU schuldest. Mit Ausnahme natuerlich den Rueckausgleich des Splittingeffekts, den Du daher schnellstmoeglichst durch Aenderung der Steuerkarten abstellen solltest.

Und wirklich beduerftig ist sie mit ihrem Einkommen dann auch nicht, denn aus 562 Euro in Steuerklasse V werden 710 in II, und wenn der "Neue" da wohnt kommen dazu noch fiktiv 340 Euro fuer Haushaltsfuehrung, und dann ist sie auch bei 1050.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 19:17