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Unterhalt bei über 18 Jährigen

 
(@uli2000)
Schon was gesagt Registriert

Zahle derzeit 75 % (meine Ex-Frau 25 %) des Unterhalts für meine 20 jährige Tochter, die kein eigenes Einkommen hat.
Nun ist meine Ex-Frau wieder mit einem Freund zusammengezogen und sie werden auch heiraten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei diesen geänderten Lebensbedingungen in irgend einer Weise auch das neue Einkommen ihres Freundes miteingerechnet wird. Denn sie leben mit 2 Einkommen jetzt sehr gut und ich zahle dann trotzdem 75 % des Unterhalts. Kann eigentlich aus Gerechtigkeitsgründen doch sein.

Wer kann mir hierzu etwas sagen??????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 16:40
(@sandgren)

hy uli 2000,
gerechtigkeit bei FGs zu suchen ist genauso sinnlos wie logik zu erwarten.

Nun ist meine Ex-Frau wieder mit einem Freund zusammengezogen und sie werden auch heiraten.

wenn sie eine nachweislich,und da liegt die schwierigkeit,auf dauer angelegte lebensgemeinschaft darstellen wird das einkommen ihres LG mit in die berechnung einbezogen.

also solange sie nicht wirklich verheiratet sind wirds schwer.

versuche sie mal darauf anzusprechen ob sie nicht von sich aus ihren anteil erhöht,ein wenig mit dem anwalt dabei zu winken kann da sehr hilfreich sein.

viel glück
sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 17:13
(@uli2000)
Schon was gesagt Registriert

So wie es aussieht werden die beiden im Juni 2007 heiraten. Ein gemeinsames Haus haben sie schon gemietet und wohnen auch dort zusammen seit gut 3 Monaten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 17:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sandgren,

wenn sie eine nachweislich,und da liegt die schwierigkeit,auf dauer angelegte lebensgemeinschaft darstellen wird das einkommen ihres LG mit in die berechnung einbezogen.

also solange sie nicht wirklich verheiratet sind wirds schwer.

Ich hab nun den ganzen Tag gewartet, ob es hier ein reply gibt, aber nada. Also meine Frage: wo siehst du die Grundlage, dass ein neuer Ehemann, der nicht Vater des Kindes ist, mit seinem Einkommen für das erwachsene Kind der Ehefrau aufkommen muss? Mir ist das neu.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 02:16
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn sie eine nachweislich,und da liegt die schwierigkeit,auf dauer angelegte lebensgemeinschaft darstellen wird das einkommen ihres LG mit in die berechnung einbezogen.

Hallo,

ich interpretiere das einfach mal etwas freier.
Für mich heißt das wegen der auswärts wohnenden Unterhaltsberechtigten, daß bei Mutti der Selbstbehalt erst später sinkt wegen Haushaltsersparnis, wenn ihre häusliche Partnerschaft länger andauert.
Gut zu wissen, daß bei Vati schon am ersten Zusammenwohntag der Selbstbehalt runtergeschraubt wird.

So frei von mir interpretiert ....daher @eskima  [mein (fiktives) Einkommen rechtfertigte bereits am ersten Tag, daß Papi mehr Unterhalt zahlen durtfe.]

Aber wer weiß, was sandgren damit meinte.....nicht das er nun EU meinte  :puzz:

Aus Erfahrung heraus würde ich nun sagen, das Mutti bestimmt nie und nimmer mehr Unterhalt zahlen müßte.

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 04:31
(@sandgren)

hy eskima,

Also meine Frage: wo siehst du die Grundlage, dass ein neuer Ehemann, der nicht Vater des Kindes ist, mit seinem Einkommen für das erwachsene Kind der Ehefrau aufkommen muss? Mir ist das neu.

für das kind muss der neue mann nicht bezahlen,aber für seine ehefrau.
zuerst wird ja nun der selbstbehalt heruntergesetzt und die lebenshaltungskosten ja durch 2 geteilt,
das schafft rechnerisch ja freies kapital
und sollte das immer noch nicht reichen kommt stufe 2.

in der rechtssprechung ist ja jeder ehepartner dem anderen gegenüber unterhaltsverpflichtet.
hier kommt das von paulina erwähnte fiktive einkommen ins spiel das hier schon so manchem vater das genick gebrochen hat.

im fall von uli2000 würde folgendes passieren:
da seine ex kein einkommen hat geht sie ja nicht arbeiten,
ergo ist sie hausfrau und führt ihrem mann den haushalt.

nun wird fiktiv berechnet was zb.diese haushaltsführung durch eine bezahlte haushälterin kosten würde.
voila schon hat die ex ein einkommen nachdem sie anteilig zum unterhalt beigezogen wird.
alternativ wird von gerichten auch gerne ein wert genommen den eine person verdienen würde hätte sie einen ihrer qualifikation entsprechenden job.
selbst wenn sie nun unter den selbstbehalt rutschen würde müsste sie bezahlen,da ja ihr eheman für ihre versorgung und lebenshaltung verantwortlich ist.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 09:46
(@uli2000)
Schon was gesagt Registriert

Korrektur: Die Ex-Frau arbeitet sehr wohl ganztags, verdient jedoch erheblich weniger als ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 11:49