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Unterhalt bei Umkehrung der Betreuung wegen Lockdown

 
(@rakrusoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab da mal ne Frage zum Kindesunterhalt im Lockdown.
Seit 9 Wochen, also während der gesamten Zeit des Lockdowns sind unsere beiden Kinder (15 Jahre) dauerhaft bei mir. Wir haben das Residenzmodell und ich habe sie deshalb normalerweise nur alle 2 Wochenenden. Da ich aber im Homeoffice bin und die Kindesmutter normal arbeitet, hat sich das so ergeben.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie es sich mit dem Unterhalt verhält? Ich besorge ja nun alle Dinge des täglichen Bedarfs, kaufe auch mal ne Klamotte (z.B. Handschuhe kürzlich) habe die erhöhten Nebenkosten (Heizung zusätzlicher Zimmer usw.), koche täglich, wasche usw.

Bisher habe ich sehr unterschiedliche Meinungen gehört von einfach weiter zahlen müssen bis hin zu dem, dass jetzt die Frau etwas oder komplett an mich zahlen müsste. Ich denke, die regelmäßigen Kosten für Monatskarte, Vereinsmitgliedsbeitrag u.ä. müsste ich natürlich zur Hälfte zahlen das ist klar aber was ist mit dem Rest? Beim letzten Lockdown hab ich noch die Hälfte an Unterhalt gezahlt, das kommt mir aber nicht gerecht vor.

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2021 16:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @rakruso,

wie so oft alles kann nichts muß...
Theorethisch und der Fairness halber wäre für die Zeit die KM Dir gegenüber unterhaltspflichtig... - schließlich hast Du ja jetzt all die Kosten, die sonst die KM hat...

Dazu 2 Fragen:
1. existiert ein Unterhaltstitel?
2. wie ist Euer Verhältnis?

In beiden Fällen hilft es, darüber zu reden...

Selbst bei Vorhandensein eines Unterhaltstitels könnte dieser für die Zeit x  - von beiden Seiten einvernehmlich verinbart - ausgesetzt und/ oder gekürzt werden.
Falls ein Titel besteht wäre es ganz (mehr als) sinnvoll, diese Vereinbarung schriftlich zu fixieren, damit es im Nachgang nicht zu "bösen Überraschungen" kommt

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 14:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das sind immer diese Grenzfälle.

Rechtlich steht dem Unterhalt zu, bei dem sich das Kind aufhält. Allerdings, da die Karten der Mütter vor Gericht immer besser sind, da nach meiner Meinung Gerichte oftmals ideologisch unterwegs sind, würde vermutlich das folgende Szenario passieren, solltest Du Unterhalt verlangen.
Die KM wird dies verweigern, dadurch wirst Du gezwungen den Rechtsweg einzuschlagen. Darauf hin behält sie die Kinder ein, und vor Gericht wird ihr Anwalt vortragen, was alles während deiner Betreuungszeit nicht geklappt hat und das du eigentlich unfähig bist. Daher werden die Kinder jetzt wieder von ihr betreut. Vielleicht noch von jemanden anderen.

Wichtig ist, wie kannst Du mit ihr reden? Oder gehört sie zu der Sorte KM die sofort abdrehen, wenn sie selber finanzielle Verantwortung übernehmen sollen? Dann ist wiederum wichtig wie Deine Kinder dazu stehen? Wie sehen sie ihre Zukunft?

Ich würde ein vernünftiges Gespräch führen. Sollte des nicht zum Erfolg führen, dann musst du selber entscheiden  ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 22.02.2021 14:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Unterhalt steht nicht dem zu, der das Kind hat. Wenn das Kind 1 Monat Urlaub bei den Großeltern macht, dann bekommen diese auch keinen Unterhalt.

Der Unterhalt steht demjenigen zu, der das Kind in Obhut hat. Da ihr euch darauf geeinigt hat, dass das die KM ist, steht ihr der Unterhalt zu. Wenn Du allerdings das Kind über einen längeren Zeitraum betreust, dann hast Du natürlich höhere Kosten und die könntest Du wiederum von der KM verlangen.
Zum Unterhalt gehört auch ein Mietanteil, deshalb wäre eine Teilung des KU durchaus sinnvoll. Kleidung, die Du kaufst könnte etra verrechnet werden.

VG Susi

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Geschrieben : 22.02.2021 20:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir stellt es sich so dar, daß KM und Du relativ entspannt das Thema 'Kinder' behandeln könnt. Und die Kinder - immerhin 15 Jahre und daher ausgeprägte Vorstellungen - kommen auch klar.
Von daher stellt sich mir die Frage, ob Du mit der KM nicht einfach mal über das Thema sprechen könntest und ihr beide sachlich und die Umstände des anderen beachtend euch (neu) einigen könntet. Bisher ist Deinen Ausführungen nach nichts gegenteiliges zu vernehmen.Titel hin, Titel her. Wenn Du und die KM klar kommt, gibt es auch keine Probleme.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2021 22:22
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mir würde sich die Frage stellen: wie geht es nach dem Lockdown weiter? Bleibt die 15 Jahre alte Tochter dann bei dir (sie kann da in diesem Alter klare Vorstellungen äußern), strebt ihr ein Wechselmodell an oder geht es wieder zurück. Davon würde ich es abhängig machen.

Will sie zu dir oder ein WM, würde ich den Unterhalt so anpassen, dass er auf die zukünftige Situation passt. Wenn sie wieder zurück will und du nur 2 Monate voll Betreuung bei vollem Unterhalt leistest, würde ich klar machen, dass ich mich gerne kümmere, aber das nur unter dem Zugeständnis, dass der Unterhalt dann wegfällt (das Argument mit dem Mietanteil finde ich bescheuert, auch Umgangselternteile haben Zimmer, wird auch nicht berücksichtigt), denn schließlich ist die Betreuung ihre Aufgabe, für welche sie den Unterhalt bekommt.

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Geschrieben : 23.02.2021 15:23
(@rakrusoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

vielen dank für die Anregungen und Tipps.
Es ist wie im richtigen Leben, beim Unterhalt gibt es viele Meinungen und wie ich finde auch Ungerechtigkeiten für den, der sowieso nur alle 2 Wochenenden seine Kinder hat.
Die Regelung , dass man auch (vollen) Unterhalt zahlen muss, wenn man längere Zeit die Kinder betreut ob am Stück oder regelmäßig gehört unbedingt reformiert und ist in aller Regel väterfeindlich, weil sie davon überwiegend betroffen sind und viele Richter und Jugendämter wohl immer noch der Meinung sind, Mütter wären die besseren Eltern.

Zumindest in unserem Fall ist das sicher nicht so. Unsere Kinder würden im Gegenteil lieber bei mir leben und ihre Mutter nur alle 2 Wochenenden sehen. Das will ich ihr aber im Moment noch nicht antun, mal sehen wie es sich entwickelt im neuen Wechselmodell.
Das Jugendamt hat doch tatsächlich von mir verlangt, dass die Mutter eine Einverständniserklärung abgeben soll. Also nicht unsere 15 jährigen Mädels sollen befragt werden, was sie lieber wollen, nein die Mutter soll es entscheiden. Gehts noch??
Nun mit der vorgeschlagenen gütlichen Einigung wird es nichts werden, das Band ist leider zerschnitten nach 5 Jahren Scheidungskrieg. Ich hatte ihr ja ein Angebot gemacht, welches letztlich genau so kam zumindest was die Auszahlungshöhe für das Haus betrifft. Man hätte sich viele viele Euronen sparen können bei gütlicher Einigung (6.000 € für den einen Anwalt , 2.500 € Gutachterkosten, Teile der Notarkosten usw.). Aber nein, sie wollte das maximal Erreichbare raus quetschen, so sind sie dann eben, nachdem die Liebe verschwindet, unsere lieben Frauen. Bitte nicht falsch verstehen aber ich bin hier wirklich eine Erfahrung reicher geworden, die ich mir hätte gerne erspart.

Zurück zum Unterhalt. Unser Jugendamt ist der Meinung, meine Frau müsse mir einen Teil an Unterhalt zahlen. Pro Familia ist der Meinung, meine Frau müsse den vollen Unterhalt zahlen abzüglich Fixkosten wie Monatskarte u.dgl.
Ich persönlich würde es schon dabei bewenden lassen, wenn keiner an den anderen etwas zahlt. Nur dass ich noch etwas zahlen soll, dafür würde mir jedes Verständnis fehlen, wir reden hier ja auch nicht von einem Urlaub oder verlängertem Urlaub, der kommt ja ohnehin noch obendrauf. Im letzten Lockdown habe ich im Übrigen noch 50 % gezahlt, nur dass niemand auf die Idee käme, ich sei hier besonders geizig oder kleinlich.

Aus meiner Sicht wird es Zeit, dass der Gesetzgeber hier mehr Klarheiten für solche Fälle schafft, flexibler auf verschiedene Lebensmodelle eingeht und den Vater als gleichberechtigten Elternteil ansieht. Das alles ist heute nicht gegeben.

Man könnte sicher auch noch andere Bereiche finden, die bei einer Scheidung den Mann benachteiligen z.B. mit der Regelung der Rentenpunkte, denn wenn der Zahlungspflichtige zuerst in Rente geht, gibt er/sie seine Punkte zunächst an den Staat ab bis der Punkte-Empfänger auch in Rente geht. Da meist die Männer mehr verdienen und gleichzeitig meist älter sind, streicht so der Staat wieder mal so ganz unbemerkt vom meist männlichen Bürger die Kohle ein. In meinem Fall auch noch mit dem zusätzlichen Nachteil, dass ich auf Grund von Studium 2 Jahre länger arbeiten muss. Bei 10 Jahre Altersunterschied sind das so ca. 25.000 €, die der Staat einstreicht. So könnte ich weitere Beispiele nennen, will aber hier auch kein Fass aufmachen.

LG
Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2021 16:12
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Ralf,

wenn du über Ungerechtigkeiten nachdenken willst, führe dir vor Augen, dass Männer im Schnitt deutlich kürzer leben als Frauen. In der Rentenversicherung war das aber noch nie ein Problem, da haben alle das gleiche bekommen. Nur so...

Ich verstehe nicht, warum du den Willen der Kinder so übergehst. Wenn die Kinder wirklich lieber zu dir wollen und das in dem Alter auch sinnvoll begründen können, würde ich mindestens auf ein Wechselmodell drängen, wenn nicht gar auf ein Residenzmodell bei dir. Die sind 15, die wissen schon sehr gut, was die wollen. Die Belange deiner Ex-Frau sollten hier nun wirklich keine Rolle spielen.

Die Meinung des Jugendamts ist (wie meistens) schlicht und ergreifend falsch. Unterhalt geht nur in voller Höhe oder nach Regeln des Wechselmodells. Etwas dazwischen gibt es nicht. Pro Familia ist da sicher richtig.

Für was wollte das Jugendamt die Zustimmung der Mutter haben? Eigentlich ist die Meinung der Mutter irrelevant. Entweder ihr einigt euch, oder es geht vor Gericht. Und das Gericht kann nur im absoluten Ausnahmefall gegen den Willen der Kinder im Alter von 15 entscheiden. Vor daher: ich rede gar nicht mehr mit dem Jugendamt, die haben eh wenig bis nichts zu sagen. Man muss das nur wissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 16:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Jugendamt hat doch tatsächlich von mir verlangt, dass die Mutter eine Einverständniserklärung abgeben soll. Also nicht unsere 15 jährigen Mädels sollen befragt werden, was sie lieber wollen, nein die Mutter soll es entscheiden. Gehts noch??

Naja, kommt darauf an, was vorher wie festgelegt wurde. Also so mit Einvernehmen, Verträge beachten, Titel berücksichtigen, gerichtliche Entscheidungen umsetzen. Ich habe keine Ahnung, was davon zutrifft. Nur irgend etwas davon ist da sicher. Und das JA wird erst einmal den status quo aufrecht erhalten wollen. Das ist bekanntes Terrain, neue UZmstände sind auch Mehrarbeit und hier = Unsicherheit beim MA.  Bedenke das.

Zurück zum Unterhalt. Unser Jugendamt ist der Meinung, meine Frau müsse mir einen Teil an Unterhalt zahlen. Pro Familia ist der Meinung, meine Frau müsse den vollen Unterhalt zahlen abzüglich Fixkosten wie Monatskarte u.dgl.
Ich persönlich würde es schon dabei bewenden lassen, wenn keiner an den anderen etwas zahlt. Nur dass ich noch etwas zahlen soll, dafür würde mir jedes Verständnis fehlen, wir reden hier ja auch nicht von einem Urlaub oder verlängertem Urlaub, der kommt ja ohnehin noch obendrauf. Im letzten Lockdown habe ich im Übrigen noch 50 % gezahlt, nur dass niemand auf die Idee käme, ich sei hier besonders geizig oder kleinlich.

Hm, also doch ein wenig strittig bei Dir, und Du bist auch ein wenig (angep...) frustiert. Mal abseits der derzeitlichen (Corona-) Situation: wie soll es weitergehen? Für die Kinder, für die KM, und für Dich? Du hast Dinge behauptet, dass wenn der vorherige 'Zustand' wider hergestellt werden würde - und bitte das provokativ verstehen - Du dem Kindeswohl nicht entsprichst. Du redest lieber über Geld. Dabei habe ich bisher nicht den Eindruck, das Geld bei Dir ein Problem ist. Vielleicht sind die Kinder bei der KM tatsächlich besser aufgehoben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2021 19:23
(@susi64)
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Hallo,

die Kinder sind minderjährig, deshalb entscheiden die Eltern über die Kinder. Deshalb geht es auch um das Einverständnis der Eltern. Kinder dürfen eine Meinung haben, mehr aber auch nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 19:00




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

die Kinder sind minderjährig, deshalb entscheiden die Eltern über die Kinder.

Na sicher. Die Kinder sind 15 J. Und Du billigst ihnen eine Meinung zu, aber mehr nicht. Willkommen im 21. Jahrhundert. Wenn es hart kommt, werden sie nicht nur nach ihrer Meinung gefragt, diese wird auch in aller Regel respektiert und gehört. Etwas, was Dir wohl nicht in den Sinn gekommen ist bisher. Hast Du selber Kinder? :phantom:

oldie

PS: Sorry, wenn ich Kinder gesagt habe - ich meinte das familiär, eben aus Elternsicht. Rechtlich sind es natürlich Jugendliche.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 22:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ging einzig und alleine darum, dass JA erklärt hat, dass die KM eine Einverständniserklärung abgeben soll. Dazu sind die Kinder nicht berechtigt und auch bei 15jährigen sind die Eltern in der Pflicht sich zu einigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 12:53
(@annasophie)
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Hallo,

Ab einem gewissen Alter können Kinder auch die Hilfe des Jugendamtes selbst, direkt ohne Zustimmung der Eltern, in Anspruch nehmen.
Und wenn die Kids dort erklären, dass sie nun dauerhaft beim Vater bleiben wollen und die Mutter am Wochenende sehen wollen, also das Residenzmodell tauschen, was soll das Jugendamt dann sagen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 14:16
(@rakrusoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

genau so ist es gekommen, gegen den Wunsch der Kinder konnte letztlich niemend etwas haben.
Die Mutter hätte es natürlich gerne verhindert, mit großer Wahrscheinlichkeit wegen des Wegfalls eines Teiles der monatlichen Geldquelle Kindesunterhalt aber wahrscheinlich war es auch ein Stück Kränkung, dass die Kinder lieber bei Ihrem Vater sind.
Das Jugendamt hat sich letztlich raus gehalten und auch mein Angebot ausgeschlagen, mich mit den Kindern zusammen bei ihnen zu erklären.

Nun bin ich gespannt, wie das Ganze abläuft, jeden Einkauf zu teilen und gemeinsam zu entscheiden, was gekauft werden muss und was unnütz ist, wird sicher noch spannend, zumal meine Frau (noch bis 09.04. :-)) auch ein wenig kaufsüchtig ist.
Und das Geschleppe alle 2 Wochen die Schulsachen von einer Wohnung in die andere zu transportieren, ist sicher auch ein wenig nervig.

Zum eigentlichen Thema meines Beitrages sei gesagt, dass nun auch das Jugendamt der Meinung ist, dass ich kein Unterhalt während des Lockdowns zahlen muss und sogar die Mutter an mich zahlen muss abzüglich ihrer Fixkosten für die Kinder. Dieser Punkt ist natürlich schwer diskutabel, was alles zu diesen Fixkosten gehört. Ich sehe schon wieder das genüssliche Lächeln der Anwälte. Aber vorher werde ich wohl wieder nachgeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2021 17:37