Hallo, meine lieben,
lange habe ich mich nicht gemeldet aber es lief auch alles einigermaßen, konnte mich nicht beschweren, meine EX-Frau zahlte laut Urteil unterhalt und dass fast 3 Jahre lang. So aber nun mus ich doch eine frage los werden.
Unterhalt wurde im Feb. 2010 auf Mindestunterhalt vom Gericht mit Titel festgelegt, da sie sich nicht zu aufforderungen vom Gericht gemeldet hat. Sie hat die ganze zeit durchgehend bei der selben Firma gearbeitet bis ende aug. diesen Jahres. So zum 1. sept. hat sie dann eine umschulung begonnen und diese dauert 2 jahre. gestern sagte sie dann ich MUSS beim Jugendamt anrufen dass sie den Titel abändern kann da sie ab Januar nicht mehr zahlen kann wegen Steuer, Versicherung fürs Auto....
Was vielleicht auch noch interresant ist, sie hat bis dato keine abgeschlossene ausbildung, hat jedoch die letzten jahre ungelernt gearbeitet und war unterhaltsfähig, so nun meine Frage kann sie den Unterhalt ändern lassen wie stehen ihre Chancen damit?
Vielen Dank und liebe Grüße
Moin JP,
So zum 1. sept. hat sie dann eine umschulung begonnen und diese dauert 2 jahre.
Die Frage ist
1. ob ein Richter dieses als unterhaltsrechlich vorwerfliches Verhalten bewertet (z.B. wurde ihr gekündigt oder hat sie selber gekündigt)
2. wieviel Geld sie während der Umschulung zur Verfügung hat und ob ihr nicht ein Nebenverdienst zumutbar wäre.
kann sie den Unterhalt ändern lassen wie stehen ihre Chancen damit?
Das lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen ...
gestern sagte sie dann ich MUSS beim Jugendamt anrufen dass sie den Titel abändern kann
Heißt das jetzt, dass sie von Dir fordert, dass Du einer Abänderung zustimmst ?
Je nachdem wie Euer Verhältnis ansonsten ist und wie Eure (Deine und ihre) finanzielle Lage aussieht, würde ich eine Abänderung des Titels eher verneinen und ihr anstelle dessen temporär einen Unterhalts-(und Vollstreckungs-)verzicht (evtl. über einen Teilbetrag) vorschlagen.
Besten Gruß
United
Erstmal Danke für die Antwort,
naja ih muss sagen es geht uns finanziell nicht schlecht aber der Unterhalt ist bisher immer voll und ganz zugunsten unseres sohnen gegangen, hobbys, wünsche sparbuch.... es würde dann doch fehlen denn ein großverdiener bin ich nicht....
Ich weis nicht ob sie gekündigt hat oder es selbst wollte geschweige denn was sie verdient....
Und ja sie will dass ich beim Jugendamt zustimme den Titel ändern zu lassen, aber damit würde ich mir/uns ja ins eigene Fleisch schneiden.
Ich bin einfach nur sauer, nicht weil ich ihr die Umschulung nicht gönne man kann mit mir reden aber schon wieder dieses Vordernde, ich hasse es und ich möchte nicht dass der Lütte drunter leidet.
Ich habe ja schon meinen Urlaub so geplant dass es ihr recht ist da die Urlaubstage in der Umschulung vorgegeben sind, habe ich getan ohne zu meckern, ist für mich selbstverständlich, aber sie weis doch nicht erst seid gestern dass sie während dessen weniger geld haben wird, und hätte mich vorher informieren können und nicht jetzt so ins kalte wasser schmeisen...
Ach und was unser Verhältniss angeht, ja wir streiten nicht benehmen uns anstänig unserem sohn gegenüber, sagen Hallo, können auch über umgangstausch sprechen meist ohne Probleme, es ist in Ordnung aber für mehr reicht es nicht...
Liebe Grüße
Moin,
nunja ...
[...] geschweige denn was sie verdient....
Vor diesem Hintergrund solltest Du (ruhigen Gewissens) zunächst auf keinen Fall einer Abänderung zustimmen.
Zunächst mal freundlich nach Einkommensnachweisen fragen.
Gruß
United
Dann Danke euch erstmal, die Idee mit der einigung ür die 2 Jahre finde ich nicht schlecht, mal sehen ob sie mit sich reden lässt, ich will sie nicht ausboten aber dann muss sie belege vorlegen, wenn ich diese habe werde ich mich wieder melden.
Ich danke euch recht herzlich und liebe grüße
Jetzt muss ich doch noch etwas Fragen,
also welchen selbstbehalt hat sie denn als Umschüler für sich und den Sohn den sie noch aus einer anderen Beziehung hat ( 12 Jahre)? Zählt der Unterhalt und das Kindergeld den sie bekommt auch als einkommen dazu? Ich lasse jetzt mal weg dass sie wiedr im Haus der Eltern wohnt und wohl keine Miete zahlt...
Lieben Dank und Gruß
Moin JP,
also welchen selbstbehalt hat sie denn
Ihr Selbstbehalt wird ab 1.1.13 bei 1.000 EUR liegen.
So der Bedarf ihres Sohnes aus UH-Zahlungen gedeckt ist, spielt dieser keine Rolle.
Weder der erhaltene KU noch das Kindergeld zählen zu ihrem Einkommen.
Ich lasse jetzt mal weg dass sie wiedr im Haus der Eltern wohnt und wohl keine Miete zahlt...
Da Du´s ja nicht so wirklich weggelassen hast ...
... das mietfreie Wohnen bei den Eltern zählt als freiwillige Zuwendung Dritter nicht zum Einkommen.
Theoretisch könnte ein Richter dieses bei einem Mangelfall aber zum Anlass nehmen, um eine Kürzung des Selbstbehalts vorzunehmen.
Besten Gruß
United
O.k. vielen dank, dann muss alles was über den 1000 euro liegt durch 2 geteilt werden da ja zwei kindder da sind (unser gemeinsames und ihr sohn aus einer vorangeganener beziehung) richtig?
Fahrtgeld ect. dass sie wohl vom arbeitsamt erhällt zählt dann wohl auch nicht als einkommen oder?
lieben gruß
Moin JP,
[...] dann muss alles was über den 1000 euro liegt durch 2 geteilt werden da ja zwei kinder da sind
So sie von KV1 Mindest-KU erhält, ist der Bedarf vom Älteren gedeckt.
D.h. mit Aufteilen wäre da nix ...
... aber nun warte erstmal ab, wie Ex auf eine Aufforderung zur Auskunft reagiert.
Besten Gruß
United
Danke Dir, ja dass weis ich sicher dass sie Mindestunterhalt für den jungen Mann bekommt 😉
So wenn ich ihre Einkommen bekommen sollte stell ich sie mal hier ein, ihr könnt mir bzw. meinem Sohnemann bestimmt helfen!
Liebe Grüße
So Hallo ihr lieben nochmal,
leider Rückt Madame nicht so Recht mit Zahlen raus, hat sich aber in einem Telefonat gestern verplappert 😉 desshalb könnt ihr mir vielleicht helfen.
Sie wohnt mit einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung zusammen (12 Jahre) bekommt für ihn den Mindestunterhalt 272€ und Kindergeld 184€ vom Arbeitsamt bekommt sie für die Umschulung wohl 940€ Plus Fahrtgeld (angeblich hat sie noch keinen Bescheid laut meiner Rechnung müssten es 248€ sein allerdings ohne Gewähr).
So wenn nun dass Fahrtgeld als Einkommen zählen sollte, dann müsste sie doch Leistungsfähig sein Richtig?
Ach ja die Umschulung macht sie, dass sie mal mehr Geld verdient, denn sie wüsste jetzt schon was sie danach bekäme.
Vielleicht hat ja jemand Lust für mich zu rechnen, würde mich sehr freuen!
Viele liebe Weihnachtsliche Grüße