Unterhalt bei ungew...
 
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Unterhalt bei ungewisser Vaterschaft

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt Martin,

da ich meinen allerbesten Mann ja erst nach dem Schnitt kennengelernt habe, war es eines der ersten Dinge die ich erfahren hab. Meine Reaktion war nur, das ich mich dann ja nicht darum kümmern muß  :wink:, weil ein 4. Kind wollte ich definitiv nicht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 02.07.2011 18:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung:
das finde ich schräg; die Mutter erbringt ja offensichtlich die Betreuung; da muss sie nicht auch noch die (finanziellen) "Mittel" aufbringen.

Nicht zu vergessen, dass viele Mütter (zB Nadda und ich) genau das nämlich tun!! Ohne zu jammern. Grr.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 02.07.2011 19:05
(@chiarasdad)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin zusammen,

mag ja sein, das ich es aus meiner Sicht sehr eigennützig sehe, doch wenn mir eine Frau, sagt, wenn es eben um den Fall geht, das etwas passiert ist, das sie, absolut nicht in der Lage ist noch ein Kind zu haben und auch nicht zu wollen, weil sie endlich ihre Schule fertig machen will und etwas für die beiden anderen tun will und sie mir versichert das ich mir keine "Platte" machen muss darum, denn es wird kein Kind geben, dann denke ich eben einfach so.

Doch das alles ist eh Vergangenheit und nicht zu ändern, ich habe jetzt nur eine Frage oder auch zwei. Das JA hat mich angeschrieben, das ich zu jedem ersten den errechneten Unterhalt ans JA überweisen soll und bis zum 5.8. 2011 die Vaterschaft anerkennen muss und ebenso, mich verpflichten soll, den 105 %tigen Unterhalt vom Mindestunterhalt zu zahlen.
Muss ich diese Verpflichtungsurkunde unterschreiben oder nicht, die vaterschaft ist ja anhand des Vaterschaftstest erwiesen und das seh ich ja ein.

Nur warum soll ich 105 % zahlen????

MfG Peter

Ich möchte mich entschuldigen, wenn hier ein sehr egoistischer Eindruck von mir entstanden ist, das bin ich nicht, doch ich denke, das unser Rechtssystem eben auch in betrachtung ziehen sollte, was ein Mann oder auch ne Frau, wenn sie Unterhaltspflichtig ist, eben sonst noch an Verpflichtungen hat, denn wenn Kredite und andere Dinge nicht in Betracht gezogen werden, dann ist die logische Folge nur die, das es den der zahlen muss, auch in die Tiefe zieht und dann bekommt keiner was.

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 12:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die Vaterschaft mußt du wohl anerkennen ,wenn diese durch Test festgestellt wurde.

Was die 105 % angeht. Das können wir dir nur sagen ,wenn wir wissen was das JA gerechnet hat. Wenn dein Einkommen so hoch ist, das du in diese Gruppe gehörtst oder du nur einen Utnerhaltsberechtigten hast könnte eine Hochstufung von 100% auf 105 % erfolgen. Aber ohne dein ber. Netto und die Berechnugn des JA zu kennen, kann dir niemand eine vernünftigte Anwort darauf geben.

Mit Sicherheit wirst du einen Titel über den KU errichten lassen müssen. Zumindest über 100%, ob mehr gerechtfertigt ist, wäre eben zu klären.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 24.07.2011 12:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und in Ergänzung: würden Kredite anerkannt werden, was meinst Du, wieviele Väter mal eben noch nen hübschen Kredit aufnehmen und sich was kaufen, statt nach Anerkennung der Vaterschaft KU zu leisten?

Dir passiert nichts anderes, als würde ein Kind in eine bestehende Familie geboren werden: Dann muss der kleine Scheißer ebenso versorgt werden und zur Not ein Kredit mit der Bank umverhandelt werden. Du kannst Deinem Kind schlecht sagen, dass es keine Windeln und keine Milch bekommt, weil Papa den Kredit fürs TV-Gerät abbezahlen muss.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.07.2011 12:59
(@chiarasdad)
Schon was gesagt Registriert

Das JA hat ein Netto von 1618 Euro ermittelt und ich zahle für meine Tochter 291 und jetzt sollen eben die 241 für den Jungen dazu kommen und was die Kredite betrifft, die bestehen schon länger.

Aber ich sehe schon, ist alles in Ordnung so wie das JA das ermittelt hat und danke für die schnellen Antworten.

MfG Peter

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 13:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn das Netto korrekt ermittelt wurde, stimmen die Beträge. Da Du aber theoretisch auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet bist, da der Kleine ja noch keine 3 Jahre alt ist, müsste/könnte auch nach Stufe 1 eingestuft werden. Dann wären es 225 plus 272 Euro = 497 Euro.

Dann blieben noch ca. 70 Euro für BU und Dein SB von 1.050 Euro ggü der KM bliebe gewahrt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.07.2011 13:48
(@chiarasdad)
Schon was gesagt Registriert

Und warum muss ich das ans JA überweisen und nicht an die Mutter selbst????

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Es besteht wohl eine Beistandschaft. Im Rahmen dieser kann es sein, das der KU an das JA überwiesen wird und diese es an die KM weiterleiten. Gründe gibt es sicher einige. Evtl. will die KM dir keine Kontoverbindung bekannt geben. Aber darüber würde ich mich weder ärgern, noch groß Gedanken machen.

@ lbm:

Grundsätzlich hast du recht. Ich würde hier aber keine schlafende Hunde wecken. Wenn eine Runterstufung will, könnte bei einer Forderung der KM auf BU auch gefordert werden das der Titel für sein erstes Kind auf 1 reduziert wird und das würde ja neue Probleme aufwerfen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 14:40
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