Unterhalt bei Verlu...
 
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Unterhalt bei Verlusten aus Vermietung

 
(@kresileriana)
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Hallo,
habe schon einiges zu diesem Thema gelesen,aber bin noch immer nicht ganz schlau geworden.

Also kurz zur Sachlage:Scheidung vor 4 Jahren.Unterhalt wurde außergerichtlich ausverhandelt für 2 jahre.
Nun trudelt eine Klagsdrohung ein wegen angeblicher Unterhaltsverletzung,weil ich den Unterhalt nicht erhöhte.
Prinzipiell geht es aber ums Thema,was ich aus meinen derzeitigen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung unterhaltsmindernd geltend machen kann.Denn zur Zeit ist meine finanzielle Lage mehr als prekär.Trotz guten Gewinnen aus selbständiger Tätigkeit fressen die Unterhaltsverpflichtungen(im jetzigen Niveau,die Ex will aber gleich noch 50% mehr) und die Kosten aus der Vermietung alles auf und mir bleiben im Monat gerade mal 200 Euro zum Leben.
Anwalt der Ex macht eine Milchmädchenrechnung und sagt,mein Nettoeinkommen ist Brutto-Gewinn minus Einkommenssteuer(die wegen der Verlusten aus der Vermietung natürlich niedrig ist),Verluste aus Vermietung zählen für ihn nicht,macht ein stolzes Nettoeinkommen am Papier und rechnet daraus einen astronomischen Unterhalt heraus.

Ich weiß auch,Vermögensaufbau ist nicht geltend zu machen.ich kann das Miethaus aber nicht verkaufen und muss,um dem Finanzamt genüge zu tun,in den nächsten Jahren in die Gewinnzone kommen,sonst ist es ja Liebhaberei.Habe also keine Wahl.Die Verluste entstehen aus der vor 13 Jahren unternommenen Generalsanierung des Gebäudes,in dem nun 5  Wohnungen vermietet werden.Die Einkünfte decken natürlich die Rückzahlungen für die Sanierung noch nicht ab,dazu kommen die Ausgaben für Wohnungssanierungen.

Das Gericht meint,ich solle mich klagen lassen und es auf ein Gutrachten ankommen lassen,vielleicht zahl ich jetzt schon zu viel.mein Anwalt will außergerichtlich weiter wursteln.

Ausgaben für nötige Sanierungen sind so viel ich weiß anrechenbar,aber was ist mit den Krediten(Ankauf und Gerneralsanierung):Tilgung ist nicht anrechenbar,ist mir klar,da Vermögensaufbau,
aber was ist mit den Zinsen??

Und nächstes großes Problem durch die Verluste zahle ich weniger Einkommenssteuer,da freut sich der Anwalt der ex,denn er erkennt nur die geringe ESt an,die ja durch die von mir finanzierten Verluste teuer "erkauft "  wurde,die verluste sollen aber nicht anerkannt werden wie gesagt,das kann sich logischerweise nie ausgehen,bei den jetzigen Forderungen bliebe mir am Ende ein stattliches monatliches Minus und ich könnte villeicht noch um Notstand oder so was ansuchen,das kanns doch nicht sein.

danke für Meinungen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 12:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

geht es um KU oder EU?

Wie ist deine finanzielle Situation überhaupt? Bist du selbständig oder irgendo angestellt? Warum kannst du das Haus nicht verkaufen?

Wieviel zahlst du aktuell? Wie alt sind die/das Kind(er)?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 12:35
 elwu
(@elwu)

Und nächstes großes Problem durch die Verluste zahle ich weniger Einkommenssteuer,da freut sich der Anwalt der ex,denn er erkennt nur die geringe ESt an,die ja durch die von mir finanzierten Verluste teuer "erkauft "  wurde,die verluste sollen aber nicht anerkannt werden

Hallo,

diese Rosinenpickerei ist üblich, geht aber normalerweise nicht bei Gericht durch. Wenn er den steuerlichen Vorteil aus den Verlusten anzieht, muss er sich auch die Aufwendungen entgegenhalten lassen. Wie auch immer, wir spielen hier Tennis im Nebel, es fehlen viel zu viele Angaben. Würdest du das Tians Fragen beantworten und das Schreiben der Gegenseite (anonymisiert) hier einstellen, könnten wir sicherlich zielgerichteter antworten.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 12:56
(@kresileriana)
Schon was gesagt Registriert

danke für die rasche Antwort,also hier Details:

der EU ist zwar auch in Diskussion,aber kein Riesen Thema,also KU hauptsächlich:
Eckdaten:bin selbständig,
Miet-Haus kann nicht verkauft werden,da mit dem potentiellen Verkaufserlös nicht einmal ein Drittel der Kredite gedeckt werden könnte,außerdem darf es nicht verkauft werden,da das Finanzierungprojekt nur als Vermietung vom FA akzeptiert wurde,alles andere würde unweigerlich in den Liebhaberei-Vorwurf führen, der mir endgültig das Genick brechen würde.Kredit-Daten kommen unten

4 Kinder.geboren 1994,95,96,96

Ok mal Zahlen:Scheidung Okt.2006,
Kinder waren damals 12,11,2x9 nach der Unterhaltsformel kamen damals 46% des Netto als KU heraus,2009 waren sie 15,14,13,13,ergab ebenfalls 46%,für 2010 mit 16,15,14,14, ergeben sich 48%,Zahlen wurden vom Gericht und meinem Anwalt bestätigt.Der Streit ist also ums Netto

Meine Einkünfte im 3-Jahresdurchnitt waren 2003-2005 :brutto 120 000 p.Jahr,Verlust durch Vermietung ca 23 000p.a.,ESt ca 40 000 p.a.(Netto also 57 000pa/4750pM)
                                                              2006-2008  Brutto 123 000p.a.,Verlust aus V&V ca 37 000 p.a.,Est ca 33 000 p.a.(netto 53000 p.a./4417 p.M)

Fixkosten,die nicht unterhaltswirksam sind:Kredit-Tilgungsträger:1400 p.M.

2006 einigten wir uns auf 1000 als EU wertgesichert(wobei bestimmter Eingenverdienst der Ex anzurechnen ist und von mir vorfinanzierte Wohnkosten zu refundieren sind,damit ein minus von 500 die mir zurückzuerstatten wären) und 2200 als KU für 2 Jahre einmal,das ergab 1700 p.M. was ich tatsächlich überweisen muß,damit blieben mir 4750-1700-1400= 1650 zum Leben.

Im jetzigen Schreiben sagt der gegnerische RA,daß er von einem Netto von mindestens 7000 p.M.ausgeht,und rechnet dann 4xPlayboy-Grenze ab 2009,macht 10000 NZ für 2009 und 3200 ab  sofort als KU.

Mein "wahrer" Netto liegt aber wie oben ersichtlich bei 4417 p.M.im Durchschnitt 2005-08.Aber eben mit den Verlusten aus V&V.angesichts der Kredit -Tilgungen für das Miethaus,die ja ohnehin nicht unterhaltsrelevant sind von 1400 p.M.ergäbe das 4417-1400-3200=minus 186 p.M.....

Noch Details zum Miethaus:Generalsanierung 1997;Anschaffungskosten ca 200 000,Sanierungskosten  ca 593 000 Euro
Kredit finanzierungen:Tilgungsdarlehen in Euro bis 2013 mit mtl Kosten v.1378,CHF-Kredite endfällig 2021 iH.v.ca 414 000 Euro(622 000 CHF)
Die Verluste ergeben sich aus den Zinsen und Rückzahlungen (Tilgung der CHF Kredite natürlich nicht eingerechnet),diversen r
Reparaturen und Wohnungssanierungsmaßnahmen,Leerstände abzgl Mieteinnahmen.

danke für weitere Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 16:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kresileriana,

wenn ich es richtig sehe, lebst Du in Österreich. Wir können Dir hier aber nur die deutschen Regelungen mitteilen; die Feinheiten des österreichischen Familienrechts sind hier kaum bekannt. Mit deutschen Regelungen und Rechenwegen wirst Du bei österreichischen Anwälten und Gerichten aber kaum punkten können...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 16:57
(@kresileriana)
Schon was gesagt Registriert

natürlich,aber was ich so herumgelesen habe,sind die Entscheidungen der Gerichte da und dort der Grenze fast ident,es geht ja hier nicht darum,dass ich mit Euren Tips zum Gericht gehe,sondern um eine Entscheidungshilfe für mich,was Erfahrene zu dem Pronblem generell meinen,wie gesagt,das österreichische und deutsche Recht ist bei Unterhaltsfragen wenn es um Allgemeine Entscheidungen geht nicht sehr unterschiedlich was ich bisher eruiert habe.
Grüße aus Österreich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kresileriana,

gerade die Details mit den kleinen Unterschieden sind oft die entscheidenden. Im Übrigen unterscheidet sich die Rechtsprechung in AT und D in erheblich mehr Punkten als der Laie allgemein glaubt. Die Hinweise, die wir Dir hier geben können, sind daher nicht verlässlicher als eine Wettervorhersage mit dem Inhalt: "Morgen scheint die Sonne; es könnte aber auch sein, dass es regnet".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.04.2010 17:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich kann mir vorstellen, dass das bei den 24%, die ein Selbständiger für Altersvorsorge rechnen darf, ähnlich läuft.

ja, in Deutschland ist das so. Aber wie es in Österreich ist, weiss hier niemand verbindlich. Deshalb hatte ich weiter oben ja meine Fragezeichen gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 20:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@pappasorglos,

sorry, ich hatte aus Versehen statt auf "Zitieren" auf "Ändern" geklickt und Dein Posting damit zerschossen. Sowas passiert selbst alten Hasen 🙁

Kannst Du es nochmal reinstellen? Dann bringe ich es in Ordnung.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 21:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weiß auch,Vermögensaufbau ist nicht geltend zu machen.

Sicher?

Ich hatte die Tage in einem ähnlichenFall geschrieben:

Aber selbst wenn nicht müsste man das Ding ja komplett fiktiv rausrechnen, und dann hättest Du ja fiktiv Lohnsteuer und 24% Altersvorsorge

Bei der "kleinen Variante", den 4% zusätzliche private Altersvorsorge für gesetzlich versicherte Angestellte, akzeptieren die GErichte mittlerweile alles, was irgendwie nachAltersvorsorge aussieht, also auch Immobilien. Ich kann mir vorstellen, dass das bei den 24%, die ein Selbständiger für Altersvorsorge rechnen darf, genauso ist.

Und 37k€ von 123k€ sind 30%, soweit ist das ja von den 24% nicht weg.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 21:39




(@kresileriana)
Schon was gesagt Registriert

Spannend,da muss ich nochmal nachlesen von 24% für den Unterhalt anrechenbarer Altersvorsorge hat mir noch kein Anwalt was gesagt.
danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 21:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Spannend,da muss ich nochmal nachlesen von 24% für den Unterhalt anrechenbarer Altersvorsorge hat mir noch kein Anwalt was gesagt.

Steht z.B. in den Süddeutschen Leitlinien ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1837.html ) unter Punkt 10.1

24% sind der gesetzliche Rentenversicheungsbeitrag für Angestellte (ca 10% Arbeitnehmeranteil + 10% Arbeitgeberanteil ) plus die 4%, die ein Angestellter zusätzlich privat vorsorgen kann/soll/darf/muss/sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 22:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
noch ein Nachklapp:

Tilgung ist nicht nur als Altersvorsorge zulässig, sondern auch als Ersatz für die sonst nicht zugelassene AfA
(Absetzung für Abnutzung, oder wie auch immer das in ÖReich heißen mag.)

Im übrigen scheint das Haus und die damit einhergehenden Belastungen ja eheprägend gewesen zu sein. Also kann man das nach der Ehe nicht einfach unterschlagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 12:01