Unterhalt bei Vollj...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung

 
(@erwillswissen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich bräuchte bitte zur Klärung einiger Fragen eure Hilfe.

Mein Sohn (volljährig) hat vor Kurzem mit einer Ausbildung begonnen und bekommt ca. 550,- Euro netto ausgezahlt. Er lebt bei der Kindsmutter, die für Wohnung und Verpflegung aufkommt. Ein Titel oder dergleichen besteht nicht.

Meine Fragen:

1) Hat die Kindsmutter überhaupt das Recht dazu, bzgl. Kindesunterhalt an mich heranzutreten oder kann das (wegen Volljährigkeit) nur der Sohn machen?

2) Meine Ex möchte gerne, dass ich ein Schreiben zum unterhaltsrelevantem Einkommen (Geldeinnahmen, Bereinigung des Einkommens, Berechnung Gesamteinkommen) ausfülle. Hat sie die Möglichkeit dazu?

3) Die Kindsmutter vertritt die Ansicht, dass der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, keinen Unterhalt zu zahlen braucht, wenn er Naturalunterhalt und Miete zahlt. Ist dem wirklich so?

4) Müssen nicht beide Elternteile ihre Einkünfte offenlegen?

 

Vielen lieben Dank schon mal vorab.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2024 10:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

als erstes…existiert ein unterhaltstitel?

also ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und das komplette Kindergeld wird vom Bedarf abgezogen.

ab 18 muss Junior seine Interessen selbst vertreten. 
das ausbildungsgehalt wird um 100€ bereinigt und dann voll auf den Bedarf angerechnet.

 

Ich würde der Mutter schriftlich mitteilen, dass Junior nun diese Sachen selbst übernehmen muss. Und das das Kindergeld und seine Einkünfte bis auf 100€ voll angerechnet werden. Und beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

wieviel Unterhalt zahlst du derzeit? 

wie ist der Kontakt zujubelt? Wenn er gut ist, würde ich das Gespräch mit ihm suchen. Wenn nicht würde ich Junior mitteilen, dass er seine Bedürftigkeit nachweisen muss sowie zur Berechnung seines Unterhaltsanspruchs zum Jugendamt gehen kann und dort kostenlos beraten wird.

 

und ich hoffe du hast ein Schreiben von Junior, dass der Unterhalt auf ein bestimmtes Konto gehen soll. Denn ab 18 hat Junior die Verfügungsgewalt über seinen Unterhalt.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2024 12:41
(@erwillswissen)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Sophie,

zunächst mal vielen Dank für deine Mühe.

Wie ich geschrieben habe, besteht KEIN Titel!

 

Wenn ich deine Aussagen also richtig verstehe, dann hat die KM nicht das Recht mich aufzufordern, ein Schreiben zum unterhaltsrelevantem Einkommen auszufüllen? Vielmehr müsste sie ja dasselbe tun, um den Unterhalt, den wir zusammen unserem Sohn schulden, korrekt zu berechnen, richtig?

Aber dieser Anstoß darf NUR vom Sohnemann kommen, stimmt das so?

Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu unserem Sohn.

 

Viele Grüße

 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2024 12:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

das hast du gut erfasst.

insofern würde ich an deiner Stelle mit Junior sprechen. Würde ihm deine Unterlagen geben und ggf. Gemeinsam berechnen ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, oder ob man sich die Rechnerei gleich sparen kann.

 

denn wenn die Einkommen beider Eltern bereinigt sind werden diese addiert und dann schaut man in die Düsseldorfer Tabelle. Unter Berücksichtigung des angemessenen selbstbehaltes wird dann nach Einkommen geqoutelt, aber bei dem Gehalt von Junior und dem Kindergeld dürfte da nicht mehr viel an Unterhalt übrig bleiben.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2024 14:07
(@erwillswissen)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @annasophie

Hallo,

 

das hast du gut erfasst.

insofern würde ich an deiner Stelle mit Junior sprechen. Würde ihm deine Unterlagen geben und ggf. Gemeinsam berechnen ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, oder ob man sich die Rechnerei gleich sparen kann.

 

denn wenn die Einkommen beider Eltern bereinigt sind werden diese addiert und dann schaut man in die Düsseldorfer Tabelle. Unter Berücksichtigung des angemessenen selbstbehaltes wird dann nach Einkommen geqoutelt, aber bei dem Gehalt von Junior und dem Kindergeld dürfte da nicht mehr viel an Unterhalt übrig bleiben.

 

sophie

Super, vielen Dank!

Wie sieht es mit Naturalunterhalt und Miete aus, wenn Junior noch bei der KM lebt - kann diese hier von ihrem zu zahlenden Unterhalt etwas in Abzug bringen? 🤔 

VG

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2024 14:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, 

natürlich kann die Mutter ihr Vorstellungen einbringen. Ist immer die Frage, wie hoch das wird.

das muss Junior aber mit seiner Mutter aushandeln. Denn sein zimmer heizt sich nicht umsonst und auch die Miete berücksichtigt ja seine qm. Und Wasser, Internet und Kühlschrankinhalt muss ja auch gezahlt werden.

ich hatte damals meinem Kind gezeigt wie hoch die Miete, Nebenkosten und Lebensmittel im Monat waren. Dann das auch die qm geteilt, mit den qm ihres Zimmers multipliziert. Das allein war in Berlin schon höher als mein Unterhaltsanteil und Kindergeld. Mehr wollte ich nicht von ihr. Der restliche Unterhalt vom Vater ging komplett auf ihr Konto. Davon musste sie sich natürlich Klamotten, Monatskarte, handykosten etc. Finanzieren.

mir war es wichtig dass die Kids lernen mit Geld umzugehen. Deshalb haben sie schon mit 16 ihr klamottengeld zusätzlich zum Taschengeld auf ihr Konto bekommen. Vorgabe war nur, dass warme Schuhe und eine warme jacke für den Winter vorhanden sind. Wenn sie sparsam mit dem klamottengeld umgegangen sind hatten sie mehr für ihre anderen Bedürfnisse.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2024 15:49
(@erwillswissen)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank Sophie!

Das heißt, KM muss ebenfalls Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Und wie die beiden das dann intern verrechnen geht mich nichts an, bzw. ist deren Sache, richtig?

Schlimmstenfalls fließt dann halt vom Unterhalt für Sohnemann wieder etwas zurück zur KM für Wohn- u. Essensgeld.

Herzlichen Dank, nun sehe ich klarer ...

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2024 16:40
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@erwillswissen nicht vergessen, ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2024 17:44
(@erwillswissen)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @der-frosch

@erwillswissen nicht vergessen, ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet.

Ja, danke! 👍 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2024 17:56