Unterhalt bei Vollj...
 
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Unterhalt bei Volljährigkeit und Beginn eines Studiums

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(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @feger-aus-berlin

bei mir kam gestern eine WhatsApp meiner Ex Frau an. Diese ist gerade mit meiner Tochter und Familie im Urlaub auf Mallorca. Meine Tochter hat meiner Ex erzählt das ich nur noch 1x Unterhalt zahlen werde, bzw. evtl. 2x. Je nachdem wann ihre erste Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Nun fragt sie „ Wieso das ? Der Unterhalt muss von dir weiter gezahlt werden bis längstens zum 25. Lebensjahr wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium ohne Unterbrechung macht…..wusstest du das nicht ?“

Geschrieben von: @annasophie

Und du sie deswegen bittest dich in Bezug auf solche Fragen nicht mehr anzuschreiben, da eure Tochter dies zu klären hat.

Man darf trotz der Volljährigkeit der Tochter noch mit der Mutter kommunizieren.

Ich würde der Mutter eine kurze WhatsApp mit den Leitlinien des zuständigen OLG senden und ihr einen schönen Urlaub auf Mallorca wünschen. 

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Geschrieben : 18.08.2023 08:49
(@feger-aus-berlin)
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@82marco wir haben zu diesem Thema ja eine Unterhaltung geführt. Da hab ich Ihr dann auch erklärt das aufgrund ihres Einkommens kein Unterhalt mehr zu zahlen ist.

 

Meinee Ex passt das natürlich nicht, ist doch bequem wenn sowohl Vater Staat als auch der Ex für einen aufkommen. 

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2023 09:18
(@feger-aus-berlin)
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@tacheles wo finde ich diese ? Steht es da auch so beschrieben das es verständlich ist ? Ah gefunden, ich lese mir das mal durch. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Feger aus Berlin
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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2023 09:44
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@feger-aus-berlin 

In den Leitlinien steht (fast) alles drin, was zur Unterhaltsberechnung benötigt wird. Du müsstest als Unterhaltspflichtiger die Leitlinien eigentlich schon seit Jahren kennen. Ich würde die PDF-Datei kommentarlos an die Mutter senden (oder verlinken), also ohne jegliche Erklärung dazu. Sie kann doch lesen. Dann ist es ihr am Pool nicht so langweilig. 😉 

Und du bist dir ganz sicher, dass es in all den Jahren nicht zu einer Titulierung des Kindesunterhalts gekommen ist? Auch keine Scheidungsfolgenvereinbarung oder irgendetwas anderes in die Richtung? Wer hat eigentlich in all den Jahren die Neuberechnungen vorgenommen? Jugendämter verlangen in der Regel einen Titel.

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Geschrieben : 18.08.2023 10:02
Brave, Brave and Brave reacted
(@feger-aus-berlin)
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@tacheles ich bin mir ganz sicher das es keinen Titel gibt. Ihr Anwalt hat das damals angefordert, das Jugendamt hat lapidar gesagt das ich doch bezahle und sie da keine Notwendigkeit erkennen. 

Eine Scheidungsfolgevereinbarung gibt es, dort wurde aber lediglich der Nacheheliche Unterhalt für die Ex thematisiert. 
Berechnet wurde der Unterhalt nicht. Ich wurde jedesmal wenn das Kind in eine höhere Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle rutschte daran erinnert das mehr Geld fällig wird. Zuletzt hab ich ohne da groß zu diskutieren 375€ an die Ex und 70€ Taschengeld an die Tochter überwiesen.

 

Darauf hatten wir uns mal in einem Gespräch geeinigt. Festgeschrieben wurde das nirgendwo.

Ich hab mich mit den Leitlinien nie befasst. 

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2023 10:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und dass du keiner Unterhaltsverpflichtung mehr unterliegst heißt ja auch nicht, dass du deiner Tochter nicht ab und zu einen Fuffi zustecken kannst. Das Schöne ist, man kann, man muss nicht. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.08.2023 10:54
(@feger-aus-berlin)
Zeigt sich öfters Registriert

So die Sache mit dem Unterhalt wäre dann auch geregelt. Meine Tochter hat mir vorhin per WhatsApp mitgeteilt das Sie sich das alles durchgelesen hat und sie dann auch erkannt hat das es keinen Unterhalt mehr geben wird. 

Nur mal so am Rande, sie hat mich gefragt ob ich ihr dann während des Studiums weiterhin ein Taschengeld zahlen würde. Ich bin da etwas hin und hergerissen. Einerseits gibt man ja gerne was an sein Kind, andererseits denke ich mir das man doch mit 1050€ Brutto x 13,5 und dem Kindergeld ( was bestimmt die Mutter einkassiert) klar kommen sollte. 

ich hab jetzt erstmal darum gebeten das wir das unter 4 Augen besprechen und nicht per WhatsApp.

 

Wie seht ihr das ? 

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2023 18:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde mal ergrbnisoffen in das Gespräch gehen.

ggf. Gemeinsame Kurzurlaube vorschlagen, die du finanzierst. Bargeld ggf. Nur falls sie noch keinen Führerschein hat.

 

Oder ihr vorschlagen, dass du später für die erste eigene Wohnung einen Zuschuss zur Ausstattung gibst. 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2023 19:14
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