Unterhalt bei weche...
 
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Unterhalt bei wecheselndem Einkommen

 
(@Joerg Kilian)

Wer hat Erfahrung mit wechselndem Einkommen bei der Bereichnung des Trennungsunterhaltes?
In den 12 Monaten, bevor ich mich von meiner Frau getrennt habe, habe ich leider doppelt so viel verdient wie vorher. Seitdem hat sich mein Gehalt wieder auf den alten Wert eingependelt.

Ich zahle derzeit den Durchschnitt der letzten 5 Jahre, so dass das außergewöhnliche Jahr mit 20 % gewertet wird.

Wenn das letzte Jahr als Grundlage genommen wird, muss ich mehr bezahlen, als ich verdiene. Muß ich jetzt in der Fußgängerzone singen? Dabei kann ich gar nicht singen...

Erschwerende kommt hinzu, dass meine Kinder mich seit 5 Monaten nicht mehr sehen wollen (auf unterschwelligem Druck meiner Frau)

Zitat
Geschrieben : 28.11.2004 01:48
(@romyh)
Registriert

Hallo Joerg,

bislang dachte ich immer, dass immer nur ein Jahr als Berechnungsgrundlage genommen wird...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2004 03:37
(@lisbeth)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Joerg,

mein Ex ist selbständig und berechnet den KU für die beiden Kinder immer anhand der STeuererklärungen der letzten drei Jahre.
Der Rechtsanwalt hat das damals so gesagt und ich bin immer davon ausgegangen, dass das stimmt.

Gruß
Lisbeth

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2004 13:06
(@Joerg Kilian)

Hallo Joerg,

bislang dachte ich immer, dass immer nur ein Jahr als Berechnungsgrundlage genommen wird...

GENAU DAS IST JA MEIN PROBLEM. ICH HABE JA NUR IN DEM BERECHNUNGSJAHR SO VIEL VERDIENT!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2004 13:45
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo

habe das mal hierher verschoben. Da ist es wohl richtiger aufgehoben.

Lieben Gruß

Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2004 14:11
(@romyh)
Registriert

Hallo Joerg,

aber es ist doch normal, dass das Einkommen schwanken kann, z.b. Beförderung oder Degradierung oder oder oder.

Ich weiß ja ned welches Jahr es bei Dir war, aber sagen wir mal 2003, dann ist 2004 bald vorüber und Du kannst neu berechnen lassen.

U-abänderungsklage und dann mal weitersehen.

Oder was meint der EU-erfahrene Rest hier?

Mit EU bzw. TU kenne' ich mich ned aus...

Grüßle, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 01:46
(@skipper)
Rege dabei Registriert

Hi Joerg,

der Unterhalt wird in Deinem Fall (nehme mal an, dass Du selbstständig bist) anhand der letzten 3 Jahre berechnet, wie es oben schon richtig geschrieben wurde.
Vielleicht ein kleiner Trost für Dich: 2003 war bei mir auch super gut, wesentlich besser als die zwei Jahre davor und einiges besser als dieses Jahr. Insofern haut das mit 33,3 Prozent Gewichtung schon ganz schön rein.
Würde in Deinem Fall auch raten so schnell als möglich das Jahr 2004 abzuschliessen und dann den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Mein Anwalt sagte mir ganz am Anfang, dass zu viel gezahlter Unterhalt weg ist und nicht mehr "zurückgeklagt" werden kann. Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt und werde den Unterhalt neu berechnen lassen, denn ich zahle im Moment auch einiges zu viel.
Grüsse
Skipper

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 02:30