Hallo,
ich denke gerade über das Wechselmodell nach. 1 Woche wären die Kinder bei mir, 1 Woche bei der Mutter. Wie wird dann der Unterhalt berechnet und welche Kosten kommen auf mich zu? Kann das nur ein Anwalt berechnen oder gibt es da Erfahrungswerte?
Gruß
Christian.
Hallo,
als erstes können sich Eltern immer einigen wieviel Unterhalt an wen zuzahlen ist. Das funktioniert nur dann nicht, wenn öffentliche Gelder oder Ämter in Anspruch genommen werden.
Alles, was mit der Berechnung des Unterhalts zu tun hat ist geregelt in Gesetzen, den Unterhaltsleitlinien und der DDT.
Auch die Berechnung eines Anwalts stellt keine gerichtsfeste Berechnung dar, das kann nur ein Gericht.
Beim Wechselmodell sind beide Eltern barunterhaltspflichtig und deshalb berechnet sich der Unterhaltsbedarf des Kindes aus dem addierten Einkommen der Eltern und ggf. aus dem Wechselmodell resultierender Mehrkosten (<a href="https://www.scheidung.de/wechselmodell.html#echtes-wechselmodell-unterhalt-berechnen>Wechselmodell</a>)"
Das Einkommen von Vater und Mutter ist zu bereinigen und dann zu addieren und der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Alterstufe und dem addierten Einkommen der DDT. Dazu werden dann ggf. die Mehrkosten addiert = Z Euro Bedarf des Kindes. Anschliessend werden die Haftungsanteile bestimmt. Dazu wird von beiden Einkommen der notwendige Selbstbehalt 1080 Euro abgzogen und dann aufgeteilt
KM: X -1080 = XM, KV: Y - 1080 = YV, Bedarf Z
Anteile KM: XM*Z/(XM+YV), KV: YV*Z/(XM+YV)
Wenn der Anteil des KV größer ist als der der KM, dann hat der KV die Differenz an die KM zu zahlen (ansonsten umgekehrt, bei etwas gleich kann man sich auch auf Null einigen).
Das KG wird geteilt.
Zusätzlich wäre Mehrbedarf/Sonderbedarf nach dem Einkommen der Eltern und dem angemessen Selbstbehaltvon 1300 Euro zu quoteln.
VG Susi