Hallo, ich weiss nicht, ob ich hier in der richtigen Rubrik gelandet bin!?
Mir wird das Gehalt auf ca. 930,- Euro gepfändet. Da mein Sohn bei mir lebt habe ich Wohngeld beantragt und auch bekommen.
Ursprünglich bekam ich 230,- Euro, da der per Urteil und Pfändung erhobene Betrag des TU (ca. 700,- Euro) voll angerechnet wurde.
Nun wurde dieses Urteil korrigiert aufgrund einer Steuerlast und auf 245,- reduziert. Das Problem ist, dass sich finanziell nichts verändert aber die Berechnung des Wohngeldes nun noch 30,- Euro ergibt.
Warum?
Vorher
Einkommen 1.400,-
abzüglich KU 199,-
abzüglich TU 700,-
= 500,- als Berechnungsgrundlage
Jetzt
Einkommen 1.400,-
abzüglich KU 199,-
abzüglich TU 245,-
= 950,- als Berechnungsgrundlage
Finanziell bekam ich also vorher 930,- Euro Gehalt und 230,- Wohngeld... jetzt nur noch 30,- Euro obwohl sich die finanzielle Situation für mich natürlich nicht ändert. Um ehrlich zu sein weiss ich nicht wie ich von dem Geld mit meinem Sohn alle Kosten begleichen soll!?
Ich wäre für Hilfe und Tipps dankbar.
Liebe Grüsse aus Hamburg
Hallo,
Dein Sohn lebt bei Dir und Du zahlst KU oder bekommst du KU...???
Des Weiteren, du zahlst jetzt weniger TU...damit veringert sich natürlich auch das Wohngeld.
Wie alt ist Dein Sohn...mich wundert es das du überhaupt TU zahlst...wenn Dein Sohn klein ist, dann müßte Dein Einkommen doch als überogligatorisch gelten.
Irgendwie sehe ich da nicht ganz durch :puzz:
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
mein sohn lebt nur ca. einen halben monat bei mir.
natürlich zahle ich weniger TU, aber da ich auch diesen nicht vollständig zahlen kann wird mein einkommen gepfändet.
es bleibt mir also nie mehr als 930,- euro übrig...egal ob TU 245,- oder 700,- euro beträgt.
der TU verändert sich nur auf dem papier.
Hallo MR Trusme,
also wie das da genau ineinader hängt kanni ch Dir nicht sagen.
Ich selber hatte aber auch mal so nen komplizierten Fall.
Es war zu der Zeit als ich noch TU meines Ex Gatten bzog. Er zahlte mir den laufenden Unterhalt und zusätzlich 200€monatlich an Unterhaltsrückstände, die ich aber dann gleich an das Sozialamt weiter überweisen mußte, weil die ja dafür in Vorleistung getreten sind.
Also konnte man dieses nicht als Einkommen rechnen, da ich von dem Geld selber ja nichts hatte. Es war nur Durchflußgeld.....konnte ich anhand von Briefen des Sozialamtes und durch Kontoauszüge belegen.
Aber all das kümmerte die Wohngeldstelle nicht...
Die Rechnen nur was rein kommt....was rasu geht, das ist Dein Problem.....
Die sehen nur das Netto "Einkommen"
Vielleicht fragts Du das mal nach, ob das bei Dir auch der Fall so ist.
Wenn ja, kann ich DIr nur Reten s schnell wie möglich einen Antrag auf austockendes ALG2 zu machen. Der Stichtag ist nämlich nicht Rückwirkend machbar...ALG2 bekommst Du erst ab dem Tag, an dem Du Deinen Antrag abholst
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
mein sohn lebt nur ca. einen halben monat bei mir.
Seit einem halben Monat und in Zukunft?
Oder für einen halben Monat, den Rest des Jahres nicht?
Oder von jedem Monat die Hälfte?
Hallo MrTrustme,
mir geht es genauso wie Papa 74, hab da irgendwie keinen Durchblick :question:
Nach den 199€ KU zu vermuten ist dein Kind relativ jung.
Dein Selbstbehalt (Pfändungsgrenze als Singel berufstätig) liegt bei 890€, wenn du ein Kind bei dir hast, sind es etwa 200€ mehr. Was ist mit dem Kindergeld, wenn das Kind bei dir ist müßtest du ja auch KG bekommen??
Zahlst du mit der Pfändung einen gegen dich bestehend Unterhaltstitel zurück?
Und warum?
Wenn du (vermute ich mal) arbeitslos warst liegt dein Selbstbehalt als Arbeitsloser bei 770€. da kann keiner dran!!!
Alles was drübergeht wird vom Jugendamt(Unterhaltsvorschußleistung) bis zur Höchstgrenze des zu zahlenden KU eingezogen(weiß ich aus eigener Erfahrung).
Wenn deine EX ALG2 bezieht, prüft das Amt deine Finanzen, kann dich aber auch nur bis max. 770€ Selbstbehalt zur Kasse bitten.
Und da der KU immer Vorang hat, könnten sie dir gar nichts nehmen.
Weshalb dann der Titel mit Pfändung und warum der TU???
Gruß Kitchenman