Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben folgende Probleme, Fragen:
Also, mein Mann und ich erwarten in ca. 2 Wochen Nachwuchs, haben vor einem Monat geheiratet.
Mein Mann hat mit seiner Ex-Freundin (sie haben nicht zusammen gewohnt) einen Jungen mit jetzt 6 Jahren. Er zahlt immer pünktlich den Unterhalt von 249 Euro an seinen Sohn.
Problem an der ganzen Geschichte ist seit ca nem halben Jahr, daß mein Mann den Sohn nicht mehr sieht, weil die Streitereien zwischen ihm und seiner Ex so heftig sind. Dem Kurzen wurde jetzt aber über 3 Jahre eingetrichtert, daß nur die Mama gut ist...
Folge dessen, will der Sohn jetzt nicht mit dem Papa mitgehen (hat es noch nie getan, seit der Trennung) und da der Junge sich zwar freut, wenn Papa gekommen ist, allerdings durch die Gehirnwäsche der Mutter nur an deren Rockzipfel hing und so ein Besuch dann ziemlich demütigend für meinen Mann war, hat er dies abgebrochen und leidet aber sehr darunter...
Das Jugentamt tut nicht wirklich etwas, ist nur auf der Seite der Mutter und das finde ich sehr unfair.
Viele Frauen würden sich so einen Vater wünschen, der sich immer, auch auf Abruf sofort um sein kind kümmern würde, oder sehe ich das sooo falsch???
Mein Mann ist extrem gekränkt und die Mutter hilft auch nicht dabei, daß der Junge mal mit meinem Mann etwas ohne die Mutter unternehmen kann...
Was kann man denn da noch machen??? Hat vielleicht jemand die gleichen Erfahrungen oder ähnliche, die er mir berichten kann???
Ich möchte meinem Mann soo gerne helfen, weiß aber nicht wie.
Dann habe ich noch die Frage mit dem Unterhalt:
Wir erwarten ja jetzt auch ein Kind. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt von seinem ersten Kind aus. Wird unser Kind irgentwie auf den Unterhalt angerechnet und der UH gekürzt oder was passiert da??? Ich kenn mich da nämlich nicht aus.
Is ein bisschen lang geworden, hoffe aber, mir kann trotzdem jemand einige Tipps geben?!
Liebe Grüße,
Simone
Hallo simone77,
zunächst meine besten Wünsche für die bevorstehende Geburt. Es wird bestimmt alles ganz prima verlaufen.
Dein Mann muss beim zuständigen JA um ein Vermittlungsgespräch bitten. Teilzunehmen hat hierbei auch die KM. Es ist zu klären, wie der Umgang weiterhin gestaltet werden soll. Wenn es notwendig erscheint, dann zunächst eine Anbahnung auf neutralem Boden über begleiteten Umgang. Dieses aber max. 3 Mal, dann stundenweise alleine mit dem Kind, anschließend in den "Normalzustand" übergleiten.
Sollte das Gespräch beim JA nichts bringen, ist Umgangsklage einzureichen. Es kann dabei notwendig sein, ein psychiatrisches Gutachten über das Kind anzufordern, um dem Grund der Verweigerung zu klären. Jaja, wir wissen es, aber der Richter halt nicht. Dein Mann soll konsequent und stetig den Umgang einfordern. Dummerweise hat er wohl kein GSR, kann sich also über Schule, Ärzte, Sportvereine nicht über die Entwicklung seines Sohnes informieren.
Unterhaltsmäßig wirkt sich euer gemeinsames Kind u.U. aus, auch, dass er dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Hier wäre dann ggf. Unterhaltsabänderungklage einzureichen.
DeeoThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Simone,
Hi Deepthought
Sorry, aber ich muß Dir einen ganz anderen Rat geben, als Deepthought. Und ich spreche aus Erfahrung. Mein Rat ist:
Gehe nicht zum Jugendamt! Sondern gehe gleich zu einem Fachanwalt! Dieser sollte EINEN, und zwar NUR EINEN Brief an seine Ex schreiben. In diesem Brief wird die Gewährung eines Umgangsrechts gefordert, wobei die Gestaltung in Kooperation mit der entsprechenden Stelle am Jugendamt angeregt wird. Dieser Brief enthält selbstverständlich eine Fristsetzung, und zwar eine, die zwei Wochen über das voraussichtliche Datum des Empfangs nicht hinausgeht! Um diesem Schreiben "Nachdruck" zu verleihen, wird Bezug genommen auf zahlreiche Versuche persönlich/mündlich/telefonisch in der Sache an die Ex heranzutreten, was selbstverständlich immer in Unflätigkeiten, Beleidigungen und Bedrohungen mündete.
Eine Kopie dieses Schreibens geht "zur Information" an die zuständige Stelle beim Jugendamt.
Wird auf diesen Brief nicht (rechtzeitig) reagiert oder aber das Anliegen abgelehnt, ergeht sofort Klage am Familiengericht. Im Rahmen der Klageschrift und im Rahmen der Klageerwiderung hat nun auch seine Ex genug Möglichkeit, sich zu äußern. Durch das "komprimierte" Vorgehen wird außerdem das Jugendamt gezwungen, sich mit dem Vorgang zu beschäftigen. Die Sache wird kurz und bündig und das kommt bei Richter(i)n(nen) gut an.
Bei einem zu zaghaften Vorgehen kann folgendes passieren:
Ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt ist eine REIN FREIWILLIGE Angelegenheit. Es bringt Dir nicht einmal einen taktisch-psychologischen Vorteil, wenn die Ex das ablehnt, da es im allgemeinen dann vor Gericht nicht mal Erwähnung findet. Außerdem wird sie zuviel Zeit haben, "warm zu laufen" und wird das Podium, das man ihr bietet, für verleumderische Behauptungen benutzen. Dies gilt sowohl für die Verzögerung durch das Jugendamt als auch für zuviel Anwaltskorrespondenz.
Das Jugendamt wird sich mit ihr in Verbindung setzen, mit ihr reden, usw. und sich ein zwangsläufig einseitiges Bild machen. Bedenke: Es handelt sich dabei meist um Sozpäds und Psychlogen Mitte 40. Beim Gegenüber handelt es sich um eine Frau. Das Verhältnis von Sozpäds und Psychologen Mitte 40 zu Frauen: Da wurden schon Bücher drüber geschrieben. Obendrein handelt es sich um Kommunalbeamte, die sparen sich gerne mal ein bischen "Arbeit".
Wenn es dann soweit ist und die Gerichtsverhandlung steht vor der Tür wird das Jugendamt eine 0/8/15-Empfehlung abgeben, womöglich in Form eines "Gutachtens", bei dem gerademal die Namen der Beteiligten eingetragen wurden (schon erlebt).
Und letztendlich: Erwarte nicht zuviel. Vor einem deutschen Gericht wirst Du niemals mehr erwarten können als einen zivilisatorischen Minimalstandard.
beste Grüße,
Stefanos
Moin stefanos,
yep, wir diskutieren hier über Erfahrungen. Wäre die Rechtsprechung verlässlich, könnten wir uns viele Prozesse sparen.
Dass du mit deinem Vorgehen erfolg hattest, freut mich. Nach meinen Erfahrungen sehen es die Richter nicht gern, wenn gleich nach dem Gericht gerufen wird. Richter sehen die Aufgabe des JA in der Vermittlung und Anbahnung. Wird die Reihenfolge "erst JA - dann Gericht" nicht befolgt, kann es zur Abweisung des Verfahrens führen oder im Verfahren selbst wird dies auferlegt. Also spart man eine Menge Zeit, wenn man vorher das JA ins Boot holt.
Wenn seitens eines RA der Vorstoß kommt, wirkt dies eskalierend und erweckt den Anschein, der Umgangselternteil könne nicht mit dem Betreuungselternteil reden.
Wie gesagt, ich bin für die etwas softere, aber zielgesetzte Art.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deepthought,
Man kann natürlich mit dem Jugendamt sprechen. In dem Sinne, daß man sich mit dem JA "bekannt macht".
Ich denke aber, bei einem Fall, wo durchaus noch ein gewisser Kontakt (und der scheint ja da zu sein, sonst kanns ja nicht zu Streitereien kommen) besteht, kann das JA auch zu einer überflüssigen Verzögerung führen: Sprich die "Sozialpsychlogische Stelle" macht nur Termine aus, die mindestens 4 Wochen in der Zukunft liegen und die Ex sagt zweimal ab. Schon sind 3 Monate ins Land gegangen. Das Jugendamt kann dann sich sogar ziemlich verarscht fühlen. Für die Situation ändert das nichts. Das ist meine Erfahrung.
Stefanos
Und genau das, stefanos, ist der riesige Vorteil einer Site wie dieser. Hier treffen so manigfaltige Erfahrungen aufeinander und geben so dem Leser die Möglichkeit der Abwägung, auch im Hinblick auf die in seinem Leben handelnden Personen.
DeepThought
[Editiert am 27/5/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Simone,
Du sagst das das Kind von seiner Ex-Freundin ist. Also ist es ein unehelicherSohn!? Und das Besuchsrecht war bisher in Absprache. Nun ändert sich die Situation.
Zuerst denke ich mir, war die Eifersucht auf Deine Person im Spiel. Die Frage der Mutter war, welchen Einfluß hattest Du wenn Dein Mann ( vielleicht mit Dir ?? ) mit dem Jungen zusammen war??! Nun kam der Nachswuchs bei euch ( Glückwunsch ) und größere Zweifel kommen auf.
Da ist es naheliegend von der EX ihren ganzen Frust auf das Kind zu übertragen.
Das bei Streitigkeiten der " Erwachsenen " die Kinder leiden müssen ist schon traurig genug.
Doch kann ich aus Erfahrung in der Familie sagen, das das JA sich wenig kümmert. Fakt ist,
die Mutter hat das Sorgerecht.....!!
Das JA hat heute nur noch eine beratendde Funktion und ist somit von Entscheidungen entbunden. Wieso sollen sich diese Psycho-Heinis noch rumärgern, wo doch so viele Kinder in Wohnungen verhungern ehe sie eingreifen.
Geht zu einem Anwalt, oder versucht doch ansatzweise mit der Mutter zu reden, das Euer Vorhaben des Besuchtsrecht nicht auf eine Entfremdung des Kindes zu seiner Mutter führen soll.
Viel Glück Michael
Krankenvorsorgeunterhalt nach § 1587 ! Wer wurde schon mal damit konfrontiert ? Gibt es Urteile darüber oder weiss jemand wann dieser greifen kann ?