Hallo alle!
erstmal die Kurzbio: bin amerikanischer Staatsbürger, lebe seit 2002 in Berlin. Freundin in 2003 gefunden, Kind in 2004 gehabt, Trennung in 2006. Wir waren nicht verheiratet und ich bin (wie viele) einfach davon ausgegangen dass ich beim Abgabe der Vaterschaftserklärung auch das geteilte Sorgerecht erhalten habe. Fehlanzeige. I love Germany! :knockout: :knockout: Seitdem praktizieren wir ein Wechselmodell im 2-2-3 Tage Rhythmus. Unsere Tochter kommt damit sehr gut zurecht, geht jetzt in die Grundschule, liebt uns beide, hat Spaß mit uns beiden, möchte natürlich dass wir wieder zusammenkommen aber ist mit der jetzigen Situation soweit ich es beurteilen kann zufrieden. Ich eigentlich auch (wobei ich natürlich gerne das GSR haben wurde, will die KM aber aus unerklärlichen Gründen trotz 4 jährigem Wechselmodell ohne großen Probleme nicht mit mir teilen).
Jetzt zur Sache: Vor zwei Jahren hat das Jugendamt mich wegen Unterhaltsvorschusszahlungen angeklagt, die Klage wurde jedoch zurückgezogen und das Gericht hat bestätigt "Aufgrund des unstreitig praktizierten Wechselmodells bestand eine Unterhaltspflicht im streitgegenständlichen Zeitraum nicht."
Jetzt zwei Jahre später habe ich Post vom Jobcenter bekommen. Die KM ist nämlich, sag ich mal, "dauerarbeitslos" und jetzt soll ich deswegen, trotz Wechselmodell, für unsere Tochter Unterhalt an die KM bezahlen. Ist das rechtens? Es steht nämlich im BGB:
“Soweit ein Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es in der Regel durch die Erziehung und Pflege des Kindes seine Unterhaltspflicht, der andere Elternteil schuldet dann Barunterhalt.”
Hier erfüllen wir beide diese Pflicht durch Erziehung und Pflege, weshalb wir m.E. beide nicht barunterhaltspflichtig sind. Oder sind wir beide doch barunterhaltspflichtig? Weil in dem Fall:
“Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles ihm Zumutbare tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger kann sich nur dann mit Erfolg auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, wenn er nach Kräften einen Arbeitsplatz sucht; gefordert werden in der Regel 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat.”
Weil diese ganze Geschichte nur vom Jobcenter kommt, und nicht von der KM (wir haben uns darauf geeinigt das jeder für das bezahlt was gebraucht wird während wir unsere Tochter haben, und große Anschaffungen wie Klamotten, Schülbucher, Ranzen, usw. teilen wir bzw. bezahle ich einfach), finde ich es einfach krank das anstatt die KM zu verpflichten irgendein Job anzunehmen, wird versucht mich als Zahl- und Erziehungsesel auszuquetschen! Und sobald die KM einen Job hat, wäre sie nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen, und dieses Thema wäre vom Tisch. Einfach krank was die Ämter machen.
Jedenfalls wurde ich gerne wissen wie ich dagegen vorgehen kann, weil ich einfach aus Prinzip nie Unterhalt bezahlen werde. Wir haben als geteilt, und es ist nicht mein Problem das die KM nicht arbeitet und Vater Staat sie gerne jahrelang versorgen möchte! Unsere Tochter fehlt es an rein garnichts, im Gegenteil, sie hat eigentlich alles doppelt und wenn sie auch sieht dass es bei mir ipad und viele Bücher und Bio-Essen gibt und bei Mama nicht dann soll sie auch lernen dass man arbeiten muss wenn man etwas haben will! Ich bin nicht einer diesen kranken Amis die jeden die Krankenversicherung wegnehmen will, aber verdammt die Bürokratie und das Sozialsystem hier ist einfach zum Kotzen! /rant :gunman: :gunman:
Jedenfalls war meine Idee das ganze umzudrehen und aufgrund der regelmäßigen Urlaube die ich alleine mit der Tochter mache (drei Wochen USA und auch eine Woche Föhr im Jahr) so zu plädieren dass unser Wechselmodell eigentlich gar keins ist, ich habe die Tochter eigentlich mehr als die Hälfte der Zeit und somit habe eigentlich Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt von der KM! Dann würde ich einfach sagen dass ich auf beides verzichte und die jetzige Regelungen so beibehalten möchte wenn das Gericht beschließt die Barverpflichtungen aufgrund dessen gegeneinander aufzuheben. Am I living in fantasyland?? :knockout:
Sollte ich einfach den Mund halten und Unterhalt bezahlen?? Ist das Eure Meinung nach fair? Rechtens? Hat jemand da ähnliche Erfahrungen gemacht?
Du kannst keinesfalls erwarten, von der deutschen Familienmafia fair oder gerecht behandelt zu werden.
Der gesamt Justizapparat ist darauf geeicht, so viel Geld wie möglich aus dir raus zu pressen und dich von deinem Kind fern zu halten.
Einer der perfidesten Hebel dafür, ist das Urteil des BGH, dass du auch dann zu 100% KU verpflichtet bist, wenn du 49% der Betreuung samt den dran hängenden Kosten leistest.
Und die Arge wird die Mutter sicher dazu auffordern, wenn sie schon nicht arbeitet, euer Kind zu mindestens 51% zu betreuen, wenn sie weiterhin Unterstützung kassieren möchte.
Das hat natürlich nichts mit dem Kindeswohl oder gar deinen Rechten als Vater zu tun, sondern einzig damit, dass es für diese Schergen, erheblich einfacher ist, Unterhalt aus dir raus zu pressen, als die Mutter zum Arbeiten zu bringen.
Und da du kein Sorgerecht hast, kannst du auch nichts dagegen tun.
Daraus folgt allerdings nicht, dass du etwas tun könntest, wenn du das Sorgerecht hättest.
Dann wird einfach ein anderer Knüppel genommen um auf dich einzudreschen.
Z.B. dass dir das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über den regelmäßigen Aufenthalt entzogen, bzw. gar nicht erst gewährt wird.
Vermutlich ist es am einfachsten, du einigst dich mit der Mutter auf einen "freiwilligen" Unterhalt in Höhe des ALG2 Satzes für Kinder.
Vielleicht lässt sich die ARGE auf diese Art abschütteln.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Americandad!
Vermutlich ist es am einfachsten, du einigst dich mit der Mutter auf einen "freiwilligen" Unterhalt in Höhe des ALG2 Satzes für Kinder.
Noch besser ist es, wenn Du und KM Euch geeinigt habt, Eure Tochter aus Bedarfsgemeinschaft zu nehmen (da sie über eigene "Einkünfte" verfügt, damit seitens der ARGE keine Möglichkeit zur Aufrechnung besteht).
Damit wäre m.E. auch die ganze AlgII-Angelegenheit bestens "bereinigt".
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
Jedenfalls war meine Idee das ganze umzudrehen und aufgrund der regelmäßigen Urlaube die ich alleine mit der Tochter mache (drei Wochen USA und auch eine Woche Föhr im Jahr) so zu plädieren dass unser Wechselmodell eigentlich gar keins ist, ich habe die Tochter eigentlich mehr als die Hälfte der Zeit und somit habe eigentlich Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt von der KM! Dann würde ich einfach sagen dass ich auf beides verzichte und die jetzige Regelungen so beibehalten möchte wenn das Gericht beschließt die Barverpflichtungen aufgrund dessen gegeneinander aufzuheben. Am I living in fantasyland??
Das hier ist eigentlich eine gute Idee, wenn ihr Euch einig seid. Du brauchst das GSR. Du meldest Dein Kind bei Dir an und gibst an, dass Du überwiegend das Kind betreust (was ja auch stimmt nach Deinen Angaben). Das Kindergeld teilt ihr Euch oder wie auch immer. Theoretisch müsste die ARGE dann die KM verfolgen, Dir KU zu zahlen, also sie in Arbeit zu bringen.
Da Dein Kind aber über 3 Jahre alt ist, besteht gegenüber der KM sowieso keine Unterhaltspflicht. Geht es hier nur um KU?
LG,
Mux
Danke an alle erstmal für die Info!
Das hier ist eigentlich eine gute Idee, wenn ihr Euch einig seid.
Ich glaube da werde ich ohne die Zustimmung der Mutter vorgehen müssen, da es wiederum heißt letztendlich dass sie weniger Geld vom Jobcenter bekommen wird...was natürlich nicht im Ihrem Sinne ist...wie stehen da meine Chancen? Beppo hat mir da wenig Mut gemacht von dem Familiengericht überhaupt Verständnis und Unterstützung zu finden...
Noch besser ist es, wenn Du und KM Euch geeinigt habt, Eure Tochter aus Bedarfsgemeinschaft zu nehmen (da sie über eigene "Einkünfte" verfügt, damit seitens der ARGE keine Möglichkeit zur Aufrechnung besteht).
Damit wäre m.E. auch die ganze AlgII-Angelegenheit bestens "bereinigt".
Scheint für mich die einfachste Möglichkeit. Ich übernehme sozusagen einfach das was das Jobcenter jetzt für meine Tochter an die KM zahlt. Wahrscheinlich bei meinem Einkommen wäre die Unterhaltszahlung sowieso höher. Weiß jemand ungefähr wie hoch dieser Betrag ist (also die Leistung vom Jobcenter Berlin für ein sechsjähriges Kind)?
Da Dein Kind aber über 3 Jahre alt ist, besteht gegenüber der KM sowieso keine Unterhaltspflicht. Geht es hier nur um KU?
Soweit ich beurteilen kann, ja.
Letztendlich scheint die Bearbeiterin beim Jobcenter das fair angehen zu wollen, zumindest hat sie geschrieben dass sie auch mein Verzicht auf Kindergeld und eben das Wechselmodell (in ihren Wörtern "ausgedehnte Betreuung" oder s.ä) irgendwie in Ihre Kalkulation einfließen lassen wird, aber zuerst muss sie wissen wie viel ich verdiene um überhaupt eine Berechnungsbasis zu haben. Darf sie dass überhaupt? Sind nicht die Familiengerichte die einzigen die KU festsetzen können?
moin, americandad,
hast du dem jobcenter das schreiben vom gericht mit dem '... unstreitig praktizierten Wechselmodell ohne Unterhaltspflicht ...' schon mal gezeigt?
und - reaktion??
gruß
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Der BU ist mindestens 3 Jahre zu zahlen. Endet allerdings in der Regel nach dieser Zeit, so nicht
besondere Umstände vorliegen, die eine weitere Unterhaltspflicht rechtfertigen. Diese Gründe sind Einzel-
fall abhängig und müssen kindesbezogen sein. Im vorliegenden Fall sind diese aber nicht zu sehen.
LG,
Mux
Es geht ein für allemal definitiv um KU, nicht BU.
hast du dem jobcenter das schreiben vom gericht mit dem '... unstreitig praktizierten Wechselmodell ohne Unterhaltspflicht ...' schon mal gezeigt?
und - reaktion??
Ja, klar, war meine erste Reaktion. Da hat sie geschrieben:
"in dem von Ihnen angeführten Verfahren ging es um die Rückforderung des gezahlten Unterhaltsvorschusses (UHV). Gemäß §1 Abs. 1 Nr. 2 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) besteht nur dann Anspruch auf UHV, wenn das Kind bei einem seiner Elternteile lebt. Aufgrund des von Ihnen praktizierten Wechselmodells ist dies bei Ihnen nicht der Fall, demnach bestand hier anscheinend lt. Beschluss keine Auskunftspflicht...
Das Jobcenter ist gem. §33 II Sozialgesetzbuch hier Anspruchinhaber, da Ihre Tochter Leistungen nach dem SGB II bezieht. Ich prüfe, sozusagen als Vertreterin der Kindesmutter, den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch, den Ihre Tochter gegen Sie hat. Es besteht trotz Wechselmodell eine Auskunftspflicht, da Ihr Kind gegen jeden der Elternteile einen Barunterhaltsanspruch hat. Bei Leistungsunfähigkeit des einen Elternteils haftet der leistungsfähige Elternteil.
Bei der Berechnung werden von mir natürlich auch die Kosten berücksichtigt, die Sie infolge der Verpflegung und Unterbringung Ihres Kindes haben."
Hi
Die Aussage der Arge zum WM
... da Ihr Kind gegen jeden der Elternteile einen Barunterhaltsanspruch hat.
stehen weder im Gesetz noch geht das deutlich aus der Rechtssprechung hervor. Denn danach stimmt das nur, wenn das Kind bei keinem seiner ET lebt (z.B. Internat, Grosseltern, Pflegeeltern). Das WM gibt es im Gesetz nicht, und daher auch keine definitiven Regelungen. Wenn das Kind Leistungen von der Arge bezieht hat diese aber einen Auskunftsanspruch.
Allerdings bin ich sehr neugierig auf deren Berechnung. Theoretisch dürfte hier nur der halbe SGB2-Bedarfssatz herauskommen, welche das Kind max. haben würde. Das Kindergeld wäre sogar nur zu einem Viertel zu berücksichtigen, da Du ja wegen halber Betreuung und vollem Barunterhalt dann auf 3/4 Anspruch hättest. Theoretisch steht der von Dir zu leistende Betrag längst fest. Warum sie den nicht nennen? Es ist eben die Arge, die können scheinbar nicht anders.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
also wurdest du empfehlen erstmal doch die erbetene Auskunft zu erteilen?
Ich verstehe auch nicht ganz wie du darauf kommst, dass
nur der halbe SGB2-Bedarfssatz herauskommen
sollte...
Ich würde mich insgesamt über etwas mehr Info hier freuen.
Für mich scheint die ganze Sache nirgendwo festgelegt zu sein, was natürlich alles noch erschwert.
Gibt es hier schon ähnliche Fälle? Meine Recherche im Netz haben nur widersprüchliches ergeben.
Danke im Voraus,
Hallo Americandad
Bei uns hat die Arge der Mutter (ohne Arbeit) für die Kinder den halben Bedarfsbetrag zugesprochen, da sie ja auch nur den halben Monat bei ihr gelebt haben. Unterlagen hierzu waren von mir nie nötig, da die Mutter von vorneherein deutlich erklärt hat, dass das Wechselmodell 50:50 besteht. Hat das Deine Ex auch so angegeben oder gibt es da noch Klärungsbedarf?
LG feuerfliege
Hi feuerfliege -
Hat das Deine Ex auch so angegeben oder gibt es da noch Klärungsbedarf?
Nicht nur die Ex sondern ich auch (einfach mal den ganzen Thread durchlesen, steht nämlich alles schon drin).
Es geht jetzt genau um diese halbe SGB2-Satz die sie für das Kind noch bekommt. Das Jobcenter will damit erreichen, dass sie zumindest für die Tochter nichts bezahlen müssen (natürlich auf meine Kosten, egal wie unsere Lebenssituation aussieht).
Es hat aber gut 2 Jahre gedauert bevor ich ein Schreiben erhalten habe...
Hi
Ich verstehe auch nicht ganz wie du darauf kommst, dass ...
Da die KM nicht genug EK hat, entstehen für das Kind in der Zeit, wo es bei der KM lebt, ungedeckte Kosten. Diese werden derzeit durch die Arge bestritten. Laut Gesetz haben nun mal die Eltern die Pflicht, für ihre Kinder aufzukommen. Was ist daran nicht zu verstehen? Den halben Bedarfssatz habe ich wegen dem WM angesetzt und diese Rechnung - wenn Du denn für den UH-Bedarf des Kindes herangezogen wirst - gleich noch auf das KG ausgedehnt.
also wurdest du empfehlen erstmal doch die erbetene Auskunft zu erteilen?
Wenn Du nicht freiwillig für den UH-Bedarf aufkommen willst und die Arge hier in Vorleistung geht - ja. Andernfalls kannst Du da gezwungen werden.
Es ist ein Irrtum zu glauben, bei einem WM fällt die Barunterhaltspflicht weg. Richtig wäre aber, dass sich die Bar-UH-Leistung entsprechend der EK-Unterschiede quotelt. Das kann sogar dazu führen, dass ein ET, nämlich Du, den gesamten Bar-UH aufbringen muss, voraus gesetzt: Du bist leistungsfähig.
Denn was sollte denn sonst passieren? Wer sollte sonst für den UH-Bedarf des Kindes, der nunmal unbestritten vorliegt, aufkommen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.