Hallo ihr lieben,
ich war lange nicht hier, da es alles recht gut lief. Leider konnte ich mich auf meinen alten Namen (JP) nicht mehr anmelden desshalb ein neues PRofil!
Vielleicht könnt ihr euch ja trotzdem einlesen.
Km wurde per Versäumniccbeschluss 2010 zum KU verurteilt.
2012 hat sie eine Umschulung angefangen jedoch bald wieder abgerochen um zu ihrem Lebensabschnittsgefährten zu ziehen!
Die ganze Soße ging wieder in die Hose, so zog sie wieder mietfrei zu ihren Eltern und hat wieder die selbe Umschulung begonnen! Nun zahlt sie seid März keinen KU mehr! GV hat Eidesstaatliche meinen Anwalt zugeschickt und Konto is ein P-Konto! Mein Anwalt meinte heute man könne verschärft pfänden! Ich solle zu einem Termin vorbei kommen!
So nun meine Fragen: PKH würde ich ja nicht bekommen da es ja nicht vor Gericht geht, aber wie sieht es mit Beratungshilfe aus, würde dass eventuell die Kosten decken?
Gelten da andere Grenzen da es ja von Seiten des Kindes aus geht, denn ich müsste knapp drüber liegen da meine Frau momentan Elterngeld bekommt!?!
Und sie bekommt etwa 900 Euro vom AA+ Fahrtgeld in Höhe von 200 wäre das Fahrtgeld auch Pfändbar?
Schon mal lieen Dank für die Antworten und solltet ihr Fragen haben einfach melden
JP