Unterhalt berechnen
 
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Unterhalt berechnen

 
(@papakind)
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Hallo,

darf ich die Spezialisten hier einmal um Unterstützung bitten?

Meine Daten der Abrechnung:

Gehalt Brutto                                  3.300,00
Altersvorsorge Zusatzleistung:            200,00
Dienstwagen:                                    224,00
Dienstwagen (KM):                              26,64
Dienstwagen KM pauschal AG:              54,00

ergibt Gesamtbrutto:                      3,604,64

abzgl. steuerrechtl. Abzüge:                698,27
abzgl. sozialversichrechtl. Abzüge:      716,34

ergibt Nettoentgelt Zwischensumme: 2.190.03

abzgl. Dienstwagen:                          224,00
abzgl. Dienstwagen (KM)                      26,64
abzgl. Dienstwagen KM pauschal AG      54,00

ergibt Summe Abzüge                        304,64
Auszahlungsbetrag                          1885,39

Der Dienstwagen wird derweil mit 150 EUR Vorteil in Ansatz gebracht.
Ich habe einen Sohn, 3 Jahre alt und bin gegenüber DEF Trennungsunterhaltspflichtig.

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich mit meinem Anwalt neu berechnen werde.
Mich interessiert vorher eine "eigene" Rechnung, mit Eurer Unterstützung, damit ich vorbereitet bin.
Unsicherheiten stellen hier für mich der Grundbetrag dar, nachdem ich gemäß Düsseldorfer Tabelle eingestuft werde.
Ich hätte gerne einmal so einen Grundrechenschritt, auch hinsichtlich der Berücksichtigung betriebl. Altersvorsorge und PKW (1% Regelung).

Gruß und vielen Dank für Eure Unterstützung,

Gruß,
Papakind

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 09:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wieso rechnest du den Dienstwagen deiner Ex mit ein?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 09:30
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Moin Beppo,

das ist mein Dienstwagen.
Die Zahlen entsprechen 1:1 meiner Gehaltsabrechnung.
Mein Dienstwagen wird jedoch aktuell mit 150 Euro geldwerter Vorteil meinerseits berücksichtigt.
Ich hoffe ich hab mich nicht irgendwo unklar ausgedrückt.

Nun verstehe ich:
KM heißt hier nicht Kindesmutter, sondern Kilometer.

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 09:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Achso.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 09:44
(@Inselreif)

Mein Dienstwagen wird jedoch aktuell mit 150 Euro geldwerter Vorteil meinerseits berücksichtigt.

Bitte gewöhne Dir an, von einem Firmenwagen zu reden. Das ist präziser.
Die Frage ist zunächst, ob diese 150 Euro den tatsächlichen geldwerten Vorteil treffen und allseits anerkannt sind?

Was ist mit beruflichen Aufwendungen (Wege zur Arbeit), private Altersvorsorge, sonst etwas zu berücksichtigen?
Welches OLG ist zuständig?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 10:55
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Die Frage ist zunächst, ob diese 150 Euro den tatsächlichen geldwerten Vorteil treffen und allseits anerkannt sind?

Was ist mit beruflichen Aufwendungen (Wege zur Arbeit), private Altersvorsorge, sonst etwas zu berücksichtigen?
Welches OLG ist zuständig?

Gruss von der Insel

Mein Anwalt hat vor ca. 1,5 Jahren einmal eine Berechnung angestellt, und hierbei den Firmenwagen mit 150 EUR geldwerten Vorteil in Ansatz gebracht.

Zum Hintergrund meiner Frage:
Ich hatte zuletzt Termin bei meinem Anwalt. Es ging unter anderem darum, dass ich von DEF langsam erwarten wollte, arbeiten zu gehen.
Mein Sohn ist seit Oktober 3 Jahre alt, geht quasi "gegen meinen Willen" noch nicht in den Kindergarten.
Grund hierfür ist, dass der Kiga nicht ihren Vorstellungen entspricht, es muss eine Waldordeinrichtung sein.

Jedenfalls hatte mein Anwalt dann unter Berücksichtigung des letzten Einkommens der DEF vor Ehe / Kind den Unterhalt berechnet.
Hierbei zeigt sich, dass seine Erstberechnung fehlerhaft gewesen ist, ich also seit langer Zeit ca. 200 Euro zu wenig zahle.
Da ich nach Auffassung des Anwalts jedoch sehr gut fahre (der jetzige Zahlbetrag liegt im Bereich dessen, was ich zahlen müsste unter der Annahme sie arbeitet halbtags), haben wir die Sache auf sich beruhen lassen.

Aus diesem Hintergrund suche ich hier die neutrale Berechnung.
- Eine private Altersvorsorge habe ich nicht, es gibt "nur" der betriebliche.
- Zuständiges Oberlandesgericht ist Frankfurt.
- Weg zur Arbeit sind 10 km, die ich jedoch mit dem Firmenwagen zurück lege

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:10
(@Inselreif)

Hi pk,

ob die 150 Euro von Deinem Anwalt so durchgehen, bleibt die Frage. Bei Firmenwagen gibt es tausend verschiedene Möglichkeiten zu rechnen und auch einen hohen Neidfaktor bei Richtern. Grundsätzlich gut ist dabei immer, die private Nutzung in der Überlassungsvereinbarung auf eine gewisse jährliche Fahrleistung zu beschränken ((ob das dann penibel kontrolliert wird, ist eine andere Frage)).

Da Du gar keine beruflichen Aufwendungen hast (kein Eigenanteil beim Firmenwagen), gibt es dafür auch keine pauschalen Abzüge. Von daher schaut die Rechnung so aus:

Gehalt Brutto                                  3.300,00
abzgl. steuerrechtl. Abzüge:                698,27 (inkl. Steuern auf den steuerlichen gwV vom Firmenwagen)
abzgl. sozialversichrechtl. Abzüge:      716,34 (dito)
Nettogehalt                                    1.885,39 (wenn kein 13. Monatsgehalt etc. gezahlt wird)

gwV Firmenwagen                              150,00
gwV Altersvorsorge                              68,00 (der 4% des Bruttos übersteigende Teil)

ergibt bereinigtes Netto                  2.103,39

Was den KU betrifft, liegt das mitten in der Tabellenstufe. Man braucht weder "spitz" zu rechnen noch Schiss zu haben, wenn der Firmenwagen jetzt doch 100 Euro höher angesetzt wird.

Skeptisch wäre ich eher bezüglich dem letzten Einkommen der Ex "vor Kind". Selbst wenn eine Ganztagsbetreuung sichergestellt wäre, ist durch die Kinderpause ein gewisser Abschlag gerechtfertigt. Leider wissen wir nicht, um welche Dimensionen es hier geht. Da ergibt sich aber sicher viel mehr Abweichungspotential als bei Deinem bereinigten Netto.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 12:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

ganz grundsätzlich: Wenn ein Firmenwagen mit lediglich 150 EUR pro Monat an geldwertem Vorteil in die Einkommensberechnung eingestellt wird, sollte man darüber kein weiteres Wort verlieren und sich das Grinsen verkneifen. Für diesen Betrag kannst Du KEIN privates Fahrzeug - und sei es noch so klein - unterhalten.

Wir hatten hier vor Jahren schon einen User, dem für einen popeligen VW Polo 450 EUR auf sein Einkommen aufgeschlagen wurden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 13:09
(@psoidonuem)
Registriert

Ich meine meine RAin hätte mir mal gesagt, dass am OLG F gerne einfach das eine % aus der Gehaltsabrechnung genommen wird. Die Gründe lägen auf der Hand. UNd MMn fährt man auch damit immer noch ganz gut, denn dadurch dass das Netto ja gesunken ist (das 1% hat man ja versteuert) ergibt sich eine Erhöhung des Einkommens nur um den Teil "geldwerter Vorteil" ./. "Steuer auf geldwerter Vorteil". Ich weiß nicht ob ich mich verständlich ausdrücke.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 13:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Ich weiß nicht ob ich mich verständlich ausdrücke.

nein, nicht wirklich. Aber wenn jemand wissen möchte, ob er sich mit einem Firmenwagen steuerlich und vor allem unterhaltstechnisch besser oder schlechter stellt als ohne, hilft eine einfache Vergleichsrechnung - eben das bereits erwähnte "was würden mich Anschaffung und Unterhalt eines eigenen Fahrzeugs privat kosten?" Wobei hierbei natürlich einige Zusatzfaktoren mitspielen; beispielsweise:

- würde ich privat in vergleichbares Fahrzeug anschaffen oder würde mir auch ein kleineres/weniger repräsentatives genügen?
- wieviele Kilometer fahre ich effektiv privat pro Monat?
- ist der Umfang der privaten Nutzung irgendwie begrenzt?
- kann ich - auch für die private Nutzung - auf Firmenkosten tanken?

Unterm Strich kann man mit 150 EUR im Monat nicht einmal den laufenden Unterhalt für einen Smart (ohne Anschaffungskosten/Wertverlust) bezahlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 14:19




(@psoidonuem)
Registriert

In der Tat. Ich wundere mich auch immer über Leute, die keinen Firmenwagen nehmen, weil der sie ja wenn sie ihn versteuern 400 oder 500 € kostet - obwohl schon allein der Wertverlust eines Golfs höher ist, die Unterhaltskosten gar nicht gerechnet. Ich würde auch die 150 akzeptieren und einfach die Klappe halten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 16:00