Hallo, da ich irgendwie glaube, dass ich mit meinem selbst gerechneten Unterhalt zuviel bezahle (das schließe ich daraus, dass hEXe zwar ständig sagt, ich bezahle zuwenig, aber andererseits kein so lautendes Schreiben von ihrer Anwältin kommt), wollte ich dann jetzt doch mal jemanden fragen, der was davon versteht.
Wie folgt:
ich sie Monatliches Netto 7.261,16 500,00 Summe1 = tatsächliches Einkommen 4.653,89 612,41 Pauschale 5% Aufwand (hypothetisch) -150,00 -50,00 Summe2 = hypothetisches Einkommen 4.503,89 1.262,41 Unterhalt Kind (15) -488,00 Summe3 = Basis für Ehegattenunterhalt 3.190,89 1.262,41 Ehegattenunterhalt ( Hälfte der Differenz der beiden Summe 4) -794,53 794,53 |
Konkret frage ich mich, ob ich beim Wohnwert des Hauses falsch liege, auch wenn ihr die Hälfte des Hauses gehört, ist der Wohnwert ja doch eher das ganze Haus?
Außerdem zahle ich in Wahrheit ihre LV iHv 51,13, sowie weitere Umlagen für das Haus (Strom, Wasser usw., Telefon, Hausversicherung, Grundsteuer) 362,45 sowie Sportvereine und die Fahrkarten für die Kinder zur Schule ca. 127,05 sowie deren Taschengeld 37,-. Dabei wohnt nur eine bei mir. Ziehe ich das oben ab, vor Berechnung des Unterhalts, oder erst hinterher? Alles was ich ihr nicht oben sondern hinterher abziehe, ist ja besser für mich an sich.
Was braucht ihr noch so für Infos?
Moin Psoidonuem,
ich gehe davon aus, es geht noch um Trennungsunterhalt ?
Welches OLG ?
Ein paar Kleinigkeiten, die mir daran auffallen:
1. Die Lebensversicherung für DEF setzt Du bei ihr EK-bereinigend an, obgleich Du sie bezahlst ... wenn dann müsstest Du es bei Dir abziehen. Ferner liegt das oberhalb der 4% vom Brutto.
2. Sparpläne der Kinder sind nicht einkommensbereinigend abzuziehen.
3. Miete ETW ist nach meinem Verständnis Dein Wohnvorteil (welche Schulden gehören dazu, nehme an Wohnung I ... ob der negative Wohnvorteil durchgehen würde ist fraglich).
4. Kredit Targobank - wofür ist der ? Die Anerkennung von Schulden ist immer ein zwiespaltiges Thema.
5. Pauschale 5 % ist gegen das Netto zu rechnen (nicht gegen das bereinigende EK).
6. Wohnwert Frau ist theoretisch 100%, da Ihr noch in Trennungsphase aber vermutlich eher "angemessen" anzusetzen, insofern könnten die 700 EUR auch zu hoch sein.
7. Worauf hast Du den Erwerbsanreiz gerechnet (1/7) ?
8. Nebenkosten für´s Haus kannst/solltest Du m.E. bei Dir (vorab) absetzen. Da Ihr gesamtschuldnerisch haftet, ist das solange Haus nicht geregelt, der bessere Weg als es rauszulassen (Nachzahlungen sind allerdings auch noch ein Risiko) und durch Ex zahlen zu lassen.
9. Sportverein/Taschengeld ist analog Sparverträge Kids zu sehen (eigentlich Bestandteil KU).
10. Fahrtkosten Kids je nach Höhe ggf. als Mehrbedarf (analog PKH) vorab abziehbar (eigentlich Bestandteil KU).
DDT-Einstufung hast Du basierend auf Deinen Berechnungen korrekt vorgenommen (Stufe 9 herabgestuft auf 7).
Die angesetzen Kindes-Mehrbedarfe könnten ggf. gesplittet werden. Da das aber mehr oder minder linke-Tasche-rechte-Tasche bedeutet (Auswirkung auf TU-Höhe), ist das m.E. Pipifax.
In Anbetracht der Verhältnisse sind das eher Kleinigkeiten, Du kannst ja nochmal Kontrollrechnen.
So denn die Scheidung in absehbarer Zeit ansteht, solltest Du hier aber keinen Streit vom Zaun brechen (dafür ist zuviel Ermessenspotenzial gegeben).
Höheren Fokus solltest Du m.E. nach auf das Hauseigentum richten.
Besten Gruß
United
PS: Off-Topic - Angesichts Deiner ansehnlichen Ernährer-Eignung solltest Du durchaus kritisch bei jüngeren Verehrerinnen sein (ohne jetzt zu sehr irgendwelche Klischees zu verfallen) ...
Danke erstmal 🙂
Ergänzende Infos ... die Wohnung ist vermietet, diese Miete kommt extern rein und der Kredit gehört zu dieser Wohnung.
Den Kredit targobank vergessen wir einfach, der läuft jetzt eh aus.
Den Erwerbsanreiz habe ich hoffentlich aufs Erwerbseinkommen gerechnet.
Wenn ich 2. 9. und 10. rausnehme zahle ich aber tendenziell mehr TU. Ex ist übrigens nicht der Meinung, dass Fahrkarten und Urlaub usw vom KU gedeckt sind. Die glaubt angesichts ihres jahrelangen verwöhnten Lebens, ich bezahle aber auch alles. So wie bisher ^^
Was das Hauseigentum angeht, will sie sich nicht aus dem Haus "ekeln" lassen. Ihr Vorschlag, mich auszuzahlen ist aber mangels Finanzierung geplatzt. Mein Vorschlag, sie auszuzahlen ist aber leider eine Unverschämtheit von mir, ebenso wie die Anmerkung, dass es ja dann früher oder später zur Zwangsversteigerung kommt. Das ist eine "gemeine Drohung". Ihr schwebt vor, das Haus (und die Wohnung!) gegen Unterhaltsverzicht überschrieben zu bekommen. Was aber angesichts der 150.000 die sie mir geboten hat und nicht finanzieren kann und des nach meiner Meinung noch höheren Verkehrswertes so gar nicht passt. Ich werde ja wohl kaum zu 15 - 20 Jahren Unterhalt verknackt werden. Ehezeit beträgt 18 Jahre.
Meine jüngere Verehrerin hat keinen Schimmer über meine finanziellen Verhältnisse. Ich glaube ich habe noch keinen Menschen getroffen, den Geld weniger interessiert.
Moin nochmal,
Ergänzende Infos ... die Wohnung ist vermietet, diese Miete kommt extern rein und der Kredit gehört zu dieser Wohnung.
Theoretisch wäre dann auch der Steuervorteil aus den Verlusten zu berücksichtigen.
OLG / Scheidung ?
Ich will Dir ja keinen Schrecken einjagen, aber ...
Ich werde ja wohl kaum zu 15 - 20 Jahren Unterhalt verknackt werden. Ehezeit beträgt 18 Jahre.
... angesichts der Ehedauer ist das zumindest nicht ausgeschlossen.
Selbst bei 7 Jahren Aufstockung (Euer jüngstes Kind ist 3 ...) in Größenordnung der derzeitigen Zahlungen kommt man überschlagsmäßig auf 70 kEUR, insofern würde ich Ihr Angebot ...
Ihr schwebt vor, das Haus (und die Wohnung!) gegen Unterhaltsverzicht überschrieben zu bekommen.
... zumindest als Verhandlungsbasis nicht von vornherein als "völlig utopisch" abschlagen (zumal eine Zugewinnauseinandersetzung und/oder Teilungsversteigerung auch nicht zum Nulltarif zu haben sind).
Meine jüngere Verehrerin hat keinen Schimmer über meine finanziellen Verhältnisse. Ich glaube ich habe noch keinen Menschen getroffen, den Geld weniger interessiert.
Dazu sei Dir dann in doppelter Hinsicht nochmal gratuliert 🙂
Gruß
United
Das OLG ist Frankfurt und die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Ich kann übrigens mit Sicherheit sagen ,dass der Richter (wir sind wegen ABR vor Gericht) bereits jetzt maximal genervt von meiner Frau ist. Unter anderem weil sie trotz ihres Vermögens und meiner Zahlungen und Zuwendungen von ca. 2500 monatlich bei miet- und umlagenfreier Wohnung PKH beantragt hat, anstatt sich mal um eigentliche Probleme zu kümmern.
Naja, die 70K sind aber himmelweit weg von den mindestens 200K oder mehr, die das Paket (1/2 Haus und 1/2 Wohnnung) mMn tatsächlich wert ist.
Moin nochmal,
Theoretisch wäre dann auch der Steuervorteil aus den Verlusten zu berücksichtigen.
Gewinne, die Rate beinhaltet 3% Tilgung.
Moin,
Das OLG ist Frankfurt
Frankfurt lässt in der Tat nur max. 150 EUR pauschal als berufsbedingten Aufwand durchgehen.
Den Erwerbsanreiz habe ich hoffentlich aufs Erwerbseinkommen gerechnet.
Lässt man Targo-Kredit (läuft aus) und Wohnung aus der Berechnung raus, komme ich beim Anreizsiebtel eher in die Region 570 EUR ...
Gewinne, die Rate beinhaltet 3% Tilgung.
Dann kannst Du die darauf zu entrichtende Steuer ebenfalls absetzen.
Die 3% Tilgung separat als Altersvorsorge.
Naja, die 70K sind aber himmelweit weg von den mindestens 200K oder mehr, die das Paket (1/2 Haus und 1/2 Wohnnung) mMn tatsächlich wert ist.
Über die Wohnung hatten wir ja noch nicht gesprochen (will sie die auch ... oder war die im gleichen Haus ?).
Vermögen sollte man aber in der Tat ganzheitlich betrachten (das was es Deines Erachtens mehr wert ist, wäre im Zugewinn ja zu teilen).
Gruß
United
Beim Erwerbsanreiz war ein Wurm drin...
Also die ominöse Wohnung ist gaanz woanders und kann von keinem von uns beiden genutzt werden. Ich habe ihr jetzt einen Vorschlag gemacht, sie einen Gegenvorschlag, und jetzt wird es knifflig.
Ich soll ihr für Haus plus Wohnung 220000 bezahlen oder sie zahlt mir für das Haus 130000 plus Wohnung. Auf den ersten Blick sieht das blöd für mich aus, aber ich spare ja - möglicherweise Unmengen an Unterhalt. Aber halt nur möglicherweise, nämlich nur dann, wenn ich zur Miete wohnen bleibe. Wenn sich hingegen wechselweise jeder wiederum eine andere Immobilie zulegt, haben ja beide Wohnvorteil drin. Das ist mir alles zu kompliziert.
Egal, zu welcher Option es hier kommt, das mache ich eh nur, wenn wir den Zugewinn als geregelt vereinbaren. Weil, wenn ich den Zugewinn offen lasse, dann kann ich mir später holen, wenn sie mir in Variante 2 zuwenig zahlt, das wäre irgendwie hinterfotzig, oder? Will ich nicht.
Moin Psoidonuem,
Weil, wenn ich den Zugewinn offen lasse, dann kann ich mir später holen, wenn sie mir in Variante 2 zuwenig zahlt, das wäre irgendwie hinterfotzig, oder? Will ich nicht.
Wenn Ihr eine Eigentumsübertragung (egal was zu wem) vereinbart und dabei Werte festlegt, dann wird es zumindest schwierig in einem Zugewinnausgleichsverfahren, einfach mal höhere Werte zu behaupten.
Ferner: Wenn diese Eigentumsübertragung mit einer entsprechenden Geldbewegung einhergeht, dann ist das zunächst einmal insgesamt zugewinnneutral (es verschwindet ja kein Vermögen aus dem Endvermögen, es wechselt lediglich die Seiten).
Beispielrechnung - ausgehend davon, dass Du beides gegen eine Zahlung von 110 kEUR (sprich: hälftigen Wert) übernimmst:
Vor Übertragung: Endvermögen (Du) 110.000 (1/2 von beidem), (sie) 110.000 (dto.)
Nach Übertragung (beides): (Du) 220.000 ./. 110.000 (Zahlung an Ex) = 110.000, (sie) 110.000 (Zahlung von Dir)
Egal, zu welcher Option es hier kommt, das mache ich eh nur, wenn wir den Zugewinn als geregelt vereinbaren.
Macht Sinn.
Dafür sollte man allerdings alles Vermögen (auch Nicht-Wohneigentum) mit stichtagsbezogenem Anfangs-/Endvermögen betrachten.
Gruß
United
Und nicht vergessen:
Den Zugewinn kann man nicht außergerichtlich regeln.
Zumindest nicht, solange die Zugewinngemeinschaft noch läuft.
Wenn man sich privat auf etwas einigt, muss man beim Notar das Ende der Zugewinngemeinschaft erklären.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OK, danke. Umso mehr bietet sich das ja an, wenn man wegen des Hauskaufs eh schon dort ist.
Jetzt hat sie mir ein Dokument geschickt unter der Überschrift "Trennungsvereinbarung". Enthalten aber nur die Betreuungszeiten für die Kinder.
Man könne doch eins nach dem anderen machen, und es sei das beste für das Kindeswohl, mit den Kindern anzufangen. Genau. Dann muss ich nämlich meinen Antrag auf ABR zurückziehen und sie kann mich am langen Arm verhungern lassen. Und jetzt lese ich auch noch, dass sie eine Zwangsversteigerung wegen "Kindeswohl" bis zu 5 Jahre rauszögern kann.
Hallo, ist es richtig, dass bei einer Eigentumsübertragung unter Ehegatten keine Grunderwerbssteuer anfällt?
Einen Notar brauche ich in jedem Fall?
Servus psoidonuem!
Grunderwerbssteuer: meines Wissens fällt keine an.
Notar: brauchst Du, weil nur er die Änderung im Grundbuch veranlassen kann.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Psoidonuem,
in Unterstützung zu Marco´s Aussage:
Auszug aus dem Grunderwerbsteuergesetz:
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Besteuerung sind ausgenommen: [...]
4. der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
5. der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der
Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
Gruß
United
Danke!