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Unterhalt / Betreuungskosten

 
(@martin-s)
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Hallo,

mit der Suche wäre ich sicher fündig geworden, aber mir rennt gerade die Zeit davon, da ein kurzfristiger Termin ansteht
und die Fälle nicht unbedingt immer vergleichbr sind... daher vorab schon mal Entschuldigung, daß ich die Suche nicht
ausgiebig benutzt habe.

Folgende Situation:

Mutter & Kind leben seit Mitte letzten Jahres getrennt von mir.
Unterhalt habe ich bislang gemäß der Düsseldorfer Tabelle gezahlt.

Da jetzt ihr neuer Freund bei ihr eingezogen ist, werden wohl die Betreuungskosten nicht mehr
vom Staat finanziert und sie hat mir sicherheitshalber schon mal eine Rechnung aufgemacht.
Die Höhe steht noch nicht fest.

Meine Tochter ist 22 Monate alt.

Zu meiner persönlichen Situation:
Nettoverdienst 1741€ netto + 40€VL
241€ Unterhalt
Baufinanzierung 505€ (falls es eine Rolle spielt, vor Geburt der Tochter aufgenommen)
Miete derzeit keine, da im Haus der Eltern, Mietvertrag wäre kein Problem...
Riesterrente ca. 120€
Kombi-Versicherung Berufsunfähigkeit 54€
Bausparvertrag 45€
Haftpflict 40€
Finanzierung Auto 104€
===============
632€ wovon ich noch die Lebensmittel, Telefon, Sprit, etc.. bezahlen muss.
Tatsächlich laufe ich regelmäßig eher ins Minus, obwohl ich so sparsam wie nur  möglich lebe...

1. Frage: Habe ich Betreuungskosten und oder Verpflegungskosten überhaupt zu zahlen?
2. Frage: Vermutlich ist die o.g. Rechnung falsch oder auch unvollständig. Was ist da zu korrigieren?

Vielen Dank,
Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 20:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich versuchs mal:

Nettoverdienst 1741€ netto + (40€VL?)
241€ Unterhalt
Baufinanzierung 505€ (falls es eine Rolle spielt, vor Geburt der Tochter aufgenommen)
Miete derzeit keine, da im Haus der Eltern, Mietvertrag wäre kein Problem...
Riesterrente ca. 120€
Kombi-Versicherung Berufsunfähigkeit 54€
Bausparvertrag 45€
Haftpflict 40€
Finanzierung Auto 104€
5% berufsbedingte Aufwendungen.
===============
632€
Ca. 1.300,-
1. Frage: Habe ich Betreuungskosten und oder Verpflegungskosten überhaupt zu zahlen? Ja
2. Frage: Vermutlich ist die o.g. Rechnung falsch oder auch unvollständig. Was ist da zu korrigieren?

Bei 1.300,- bereinigtem Netto solltest du mit 250,-€ BU rechnen.
Zumindest als grobe Idee.
Kann aber auch ganz anders kommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 20:43
(@martin-s)
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Hallo Beppo.

danke für die schnelle Antwort!

Ich denke mit "könnte auch ganz anders kommen" meinst du im negativen Sinne für meine Finanzen?!

Dann werde ich meinen Bausparer dann erst mal auf Eis legen, soweit möglich.
Haftpflicht? Ohne wäre schon ziemlich fahrlässig.
Autofinanzierung und Baudarlehn kann ich nicht umgehen.

Gibt es denn auch einen Anteil, den sie tragen muss? Oder lastet das komplett auf meinen Schultern?
Logischerweise geht sie arbeiten und hat auch ein Einkommen, daher auch die Betreuungskosten...

Irgendwie wundere ich mich schon über unsere Gesetzeslage, daß ich erst dann zahlen muss, wenn ein
Mann in ihr Haus einzieht? Ist mir echt ein Rätsel...

Viele Grüße,
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Irgendwie wundere ich mich schon über unsere Gesetzeslage, daß ich erst dann zahlen muss, wenn ein
Mann in ihr Haus einzieht? Ist mir echt ein Rätsel...

nee, das ist ein Irrtum: Nach Gesetzeslage wärst Du ihr bereits seit 8 Wochen vor der Geburt und mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zum Unterhalt (oder besser: Zum Schadenersatz für durch das Kind ausfallendes eigenes Einkommen) verpflichtet. So gesehen hattest Du jetzt 24 Monate ( 2 Jahre lang) Glück und dadurch bereits einen Haufen Kohle gespart. Die restlichen 14 Monate wird es jetzt halt etwas eng - aber das hat nichts mit dem neuen Lebenspartner zu tun. Oder bist Du der Ansicht, dass Männer für Frauen bezahlen sollten, nur weil sie zusammen wohnen? 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 21:01
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Da jetzt ihr neuer Freund bei ihr eingezogen ist, werden wohl die Betreuungskosten nicht mehr
vom Staat finanziert und sie hat mir sicherheitshalber schon mal eine Rechnung aufgemacht.

Was meinst Du mit vom Staat finanziert? Soweit es ALG II ist, sind die Ansprüche Deiner Ex nach § 33 Abs. 1 SGB II auf den Leistungsträger übergegangen. Dieser macht die Ansprüche dann Dir gegenüber geltend. Es würde mich überraschen, wenn sie keine Rechtswahrungsanzeige geschickt haben.

Riesterrente ca. 120€

Ist jetzt penibel, aber die Riester-Rente wird nur bis max. 4 % Deines Bruttoeinkommens anerkannt. Bei einem Brutto von 2.720 EUR (ausgehend von Deinem Nettoeinkommen, Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträgen ohne Kirchensteuer) wären das nicht ganz 120 EUR, sondern 108,80 EUR.

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 21:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Haftpflicht? Ohne wäre schon ziemlich fahrlässig.
Autofinanzierung und Baudarlehn kann ich nicht umgehen.

Gibt es denn auch einen Anteil, den sie tragen muss? Oder lastet das komplett auf meinen Schultern?

Kann sein.
Das ist aber dein Problem und von deinem Selbstbehalt von 950,-€ zu tragen.

Und sie muss ihren Bedarf eben von ihrem Teil tragen, was von 250,-€ deutlich schwieriger ist, als von 950,-.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 21:12
(@martin-s)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

kommt mir langsam auch alles sehr komisch vor?!
Ex geht arbeiten und das schon länger. Wieviel sie verdient weiß ich nicht,
aber es reicht auf jedenfall um sich ein Haus zu kaufen.

Post habe ich keine bekommen. Sie hat mir selbst gesagt, daß die Kosten
bei mir nicht anfallen werden, da sie alleinerziehend ist. Das habe ich von
anderer Stelle auch schon gehört.

Deswegen habe ich mich darüber auch so gewundert, daß ich jetzt zahlen muss,
weil ihr Neuer eingezogen ist. Ist ja in diesem Zusammenhang wirklich nicht zu
erklären.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, wenn ich für meine Tochter aufkomme,
aber ihr Haus will ich dann doch nicht abzahlen...

Gruß,

Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 21:29
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kann es sein, dass Du die KiTa-Betreuungskosten meinst?
Ich verstehe das so, dass KM aufgrund dessen, dass sie allein war keine Kosten hatten, evtl. hat das JA das übernommen.
Nun werden die Kosten nicht mehr übernommen.
Grundsätzlich sind die KiTa-Kosten von beiden Eltern gehaltsabhängig zu tragen, Essensgeld zählt nicht, da mit dem KU abgegolten.
Da Du anscheinend keinen BU zahlst (psst, wecke mal keine schalfenden Hunde) solltest Du Dich an den Betreuungskosten beteiligen. Umwelche Höhe geht es denn hier?
LG
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 22:34
(@martin-s)
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Hallo,

es geht um die Betreuungskosten für eine Tagesmutter, eben damit sie mehr arbeiten gehen kann.
Finanziell scheint bei ihr der Schuh zu drücken, ist ja auch kein Wunder, wenn man sich als "Kleinverdiener"
ein Haus kauft. In 1 1/2 Monaten läuft das Elterngeld übrigens aus.

Es kann sein, daß diese Kosten bislang vom JA getragen wurden und das habe ich dunkel in Erinnerung,
jedoch ohne Gewähr.

Viele Grüße,
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 22:48
(@martin-s)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

jetzt merke ich gerade erstmal mein Brett vorm Kopf!!!

BU = Zahlung an Mutter, also Differenz zum vorhergehenden Netto-Gehalt

Tagesmutter = Gehaltsabhängig und wird Anteilmäßig verteilt, richtig?

Kann mir das jemand so bestätigen?

Viele Grüße,
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 23:10




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fast richtig.

Kindergarten wird gequotelt, weil pädagogisch wertvoll.
Tagesmutter zahlt Mutter alleine, weil reine Verwahranstalt.

In deinem Fall könnte es aber durchaus Sinn machen, die TaMu zu bezahlen, damit Muttern ihren Job nicht hinschmeißt und BU von dir fordert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 23:14
(@martin-s)
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Hallo,

den Job wird sie ganz sicher nicht hinschmeissen. Sie muss doch ein
Haus abzahlen.

Also könnte es passieren, daß ich den Netto-Ausgleich zu zahlen habe und
da mache ich mir eigentlich gar keine Sorgen drüber. Bevor sie mich
kennen lernte hat sie recht wenig verdient. Heute kann es nur mehr sein.

Viele Grüße,

Martin

P.S.: Ich habe nicht vor sie abzuzocken, aber wie gesagt habe ich nicht vor ihr Haus abzuzahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 23:25
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Tagesmutter zahlt Mutter alleine, weil reine Verwahranstalt.

Muss sie die Tagesmutter wirklich alleine zahlen? Meines Erachtens werden die Betreuungskosten doch nach den Leitlinien vom Einkommen abgezogen - zumindest in den SüdL ist es so. In dieser Höhe würde doch dann ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt entstehen - außer, die KM verdient so viel, dass ihr - nach Abzug der Betreuungskosten noch mehr Einkommen bleibt, als Sie Bedarf nach früherem Einkommen hat?

Kindergarten wird gequotelt, weil pädagogisch wertvoll.

Er hat ja geschrieben, die Tochter ist 22 Monate alt. Dann dürfte es Kinderkrippe statt Kindergarten sein.

Es wird soweit ich das gelesen habe wird hier im Forum überwiegend davon ausgegangen, dass der BGH auch Kinderkrippenkosten früher oder später als Mehrbedarf einordnet.

Allerdings gibt es zu dieser Frage ein Rechtsgutachten vom DIJuF (21.01.2011, veröffentlicht in JAmt 2011, 88). In dieses Institut können sich die Beistände vom Jugendamt wenden, wenn sie selbst nicht weiter wissen, was nun richtig ist. In dem Gutachten wird sinngemäß ausgeführt, dass es zum jetzigen Stand schwer fällt, die BGH Entscheidung auch auf die Kinderkrippe, also für Kinder unter drei Jahren, anzuwenden (BGH Urteil hat auch "Kinderkrippe" erwähnt, aber da ging es soweit ich mich erinnere um die Schweiz und da heißen Kindergärten auch für größere Kinder "Kinderkrippe").

Ist es kein Mehrbedarf des Kindes (Quotelung) müsste es doch dann wiederum auch dem Betreuungsunterhalt der Mutter zuzuordnen sein, oder? Bin mir nicht sicher, ob hier dann der höhere Selbstbehalt greift (1.050 gegenüber KM statt 950 EUR gegenüber Kind). Falls ja, würde die Argumenation Dir 100 EUR mehr zum Leben lassen. Sorry, bin durcheinander gekommen, das würde nur greifen, wenn die Kinderkrippe zur Diskussion stehen würde.

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2011 00:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann kennst du die Diskussion ja schon recht gut.

Der BGH-Argumentation folgend, würde ich eher sagen Krippe ja, aber TaMu, Hort oder Oma nein.

Einfach deswegen, weil der BGH eben die pädagogische Bedeutung des Kiga hervorgehoben hat,und nicht die reine Aufbewahrung, weil Muttern arbeiten muss.
Deswegen gilt es ja auch als Bedarf des Kindes.
Reine Betreuung wäre ja alleinige Aufgabe der Mutter, da sie dafür ja extra vom KU befreit ist.

Das was der BGH sich in Zukunft noch an Schwachsinn zusammendichtet, muss uns heute ja noch nicht jucken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2011 00:27
(@martin-s)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

hab heute noch ganz kurz mit meinem Anwalt telefoniert.
Er sagte, daß es fallabhängig beurteilt wird, ich aber max 50% zahlen muss.
Es hängt unter anderem davon ab, ob sie arbeiten geht oder nicht.

hmm, viele Meinungen und ich bin wieder am Anfang angekommen.

Viele Grüße,
Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2011 19:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich aber max 50% zahlen muss.

Kann Dein RA dies auch schwarz auf weiss belegen? Ich kenne jedenfalls nichts von einer Beschränkung, sondern nur eine Quotelung anhand der Einkommensverteilung. Und wenn ein ET nicht, der andere aber sehr wohl leistungsfähig ist, dann zahlt letzterer eben alles. Dafür gibt es einige Urteile.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2011 20:02