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Unterhalt Coronabonus

 
(@mad15)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, hab eine Frage zum Coronabonus.
Ich bezahle meinen Unterhalt ans Jugendamt. Habe meinen Titel aber noch nicht unterschrieben.
Das Jugendamt hat mich nicht drauf aufmerksam gemacht, dass ich den Bonus hälftig abziehen kann. In einem Schreiben vom August wurde ich nur drauf aufmerksam gemacht, dass mein Kind in die nächste Alterstufe im September kommt und ein Betrag X fällig ist. Von dem abzugsfähigen Bonus wird nichts erwähnt.
Als ich dem Jugendamt sagte, dass ich es mit dem Novemberunterhalt verrechnen will, drohte mir der Mitarbeiter mit rechtlichen Konsequenzen. Es sei meine Aufgabe, nachzufragen was abzugsfähig sei.
Kann mir jemand sagen, ob das alles rechtlich richtig ist?
Ich finde es eine Frechheit, dass nur bei Erhöhungen drauf hin gewiesen wird und nicht wenn was abzugsfähig ist.
Vielen Dank für euere Hilfe.
Gruß, MAD15

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2020 13:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja, man kann es als Frechheit empfinden. Allerdings ist es rechtlich korrekt, dass eine rückwirkende Aufrechnung nicht erlaubt ist und dem mit einer Pfändung begegnet werden kann.
Man kann argumentieren, dass dies hinreichend in den Medien diskutiert wurde und jeder selbst dafür verantwortlich ist, sich diese Informationen zu holen. Da die Beistandschaft normalerweise für das Kind da ist, ist es auch nicht ihre Aufgabe, auf abzugsfähige Postionen hinzuweisen. Ich weiß, dass es eine unbefriedigende Aussage ist.

Es gäbe eine Möglichkeit die Hälfte rückwirkend von der KM zu fordern. Dies würde aber u.u. bedeuten, dass eine Klage gegen diese geführt werden müsste und dann könnte sie sich auch auf "Verbraucht" berufen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 13:54
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

naja, nicht geltend gemacht, muss also nicht beachtet werden stimmt nicht so ganz:

https://openjur.de/u/2301683.html

Tendenziell wird das ein rechtlicher Graubereich bleiben, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt. Dass das Verhalten des Jugendamts asozial ist, darüber braucht man wohl eher nicht zu diskutieren. Ich vermute sogar, dass die eine Falschauskunft erteilt haben, oder wie war der genaue Wortlaut des Briefes? Aber egal: das Jugendamt arbeitet für das Kind, es kann auch Fehler zu Gunsten des Kindes machen ohne rechtliche Konsequenzen. Das Risiko einer Klage musst du selbst abwägen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 14:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Corona-Bonus in den Monaten September und Oktober mit dem Kindergeld ausgezahlt wurde und sich deshalb in diesen Monaten der zu zahlende Unterhaltsbetrag entsprechend reduziert.
Tritt eine Überzahlung des KU ein, so gilt mehr gezahlter Unterhalt als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden.

Für den Monat November gilt wieder der normale Betrag, so wie es auch im von MaxMustermann verlinkten Urteil steht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2020 11:17
(@mad15)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für euere Antworten. Ich habe den Bonus für November abgezogen, werde ihn aber heute noch nachreichen. Habe keine Lust auf streit mit dem Jugendamt.
Gruß, MAD15

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2020 12:05