Unterhalt direkt an...
 
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Unterhalt direkt an das minderjährige Kind überweisen?

 
(@the-poooh)
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Hallo ins Forum,

gibt es Fallstricke, wenn man den Unterhalt direkt auf das Konto des minderjährigen Kindes überweist?
(Wohnhaft bei der Mutter, aber inzwischen mit eigenem Konto versehen)

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 10:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, wenn die KM damit nicht einverstanden ist. Sie könnte dann den KU noch einmal fordern.
Siehe auch <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-ich-den-Kindesunterhalt-direkt-dem-17Jaehrigen-ueberweisen-oder-muss-ich-es-der-Mutter-ueberweisen---f27536.html>hier</a>."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 10:22
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Die KM ist einverstanden.
Reicht es, wenn man ein kleines Schriftstück in der Schublade hat, in dem sie selbst darum bittet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 10:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Reicht es, wenn man ein kleines Schriftstück in der Schublade hat, in dem sie selbst darum bittet?

Ein großes Schriftstück ist besser ... Sie (die KM) soll Dir schriftlich das Konto benennen, auf die der KU gehen soll (welches Konto dies letztendlich ist, ist dann ja auch egal). Und dieses Schriftstück bewahrst Du bitte besonders gut auf ... Nur für den Fall das Fragen kommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 10:47
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Vorsicht. Beim mir im alten Titel stand "zu Händen der Kindesmutter". Wenn dort sowas steht, geht es nicht über Dritte oder ein anderes Konto.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 13:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

normalerweise erfolgt die Überweisung des Unterhalts ERST ab dem 18. Lebensjahr auf das Konto des Kindes. Wenn ihr ein unkritisches Elternteil-Verhältnis habt, sicherlich
alles kein Problem.

Ansonsten würde ich davon Abstand nehmen, da einer "bauernschlauen KM" hier vielfältige Möglichkeiten offen stehen, Dich trotz Zahlung an das Kind in Verzug zu setzen.

Wenn Du soetwas machst, ordentlicher Verwendungszweck, NUR Überweisung (keine Barauszahlung), Aufheben sämtlicher Kontoauszüge. Ich schreibe es so, da aus der Forenerfahrung
oftmals genau andersherum gehandelt wurde ("ach, macht doch nix, ich geb das meinem Kind bar ohne Nachweis..Unterlagen brauch ich doch nicht...") und nachher das böse Erwachen kommt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist so wie Kasper sagt. Die KM hat dir ein Konto genannt, auf welches der KU überwiesen werden soll.

Und erst wenn sie dir nachweislich ein anderes Konto nennt, überweist du auf dieses.

Alles Andere ist eine Überweisung nach Griechenland.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 00:21