Moin allerseits,
soweit ich weiß muß ich den KU solange an die KM überweisen, bis das Kind volljährig ist. Ich möchte aber zukünftig den Unterhalt direkt an meine bei der KM lebenden Tochter überweisen, wenn sie demnächst 16 wird. Der Sinn dahinter ist, dass sie einen vernünftigen Umgang mit Geld lernen soll. Habe ich damit eine Chance, falls die KM sich quer stellt?
Danke schonmal für eure Antworten und
nordische Grüße von der Ostsee, Martin
Moin,
soweit ich weiß muß ich den KU solange an die KM überweisen, bis das Kind volljährig ist. Ich möchte aber zukünftig den Unterhalt direkt an meine bei der KM lebenden Tochter überweisen, wenn sie demnächst 16 wird. Der Sinn dahinter ist, dass sie einen vernünftigen Umgang mit Geld lernen soll. Habe ich damit eine Chance, falls die KM sich quer stellt?
kurze Antwort: Nein. Die Tochter ist mit 16 noch nicht voll geschäftsfähig; die Entgegennahme der Unterhaltszahlungen obliegt daher ihrer Mutter, die von sich aus entscheiden kann, wie sie der Tochter den Umgang mit Geld beibringt.
Es gibt auch keine Möglichkeit, die Direktzahlung an die Tochter einzuklagen. Solltest Du den UH trotzdem an die Tochter überweisen, gilt er im Zweifelsfall einfach als "nicht bezahlt" und kann ein zweites Mal gefordert werden.
Grüssles
Martin
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