Hallo Zusammen,
mein Sohn ist volljährig und beginnt im Oktober ein duales Studium, bei dem er eine Ausbildungsvergütung in Höhe von ca. 600 Euro verdient. Die Studiengebühren selbst übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Mein Sohn wohnt während dieser Zeit zuhause bei der Mutter.
Meine Fragen:
- Wie hoch ist der monatliche Unterhaltsanspruch meines Sohnes und woraus setzt sich dieser genau zusammen?
- Muss die Mutter bei Volljährigkeit auch Unterhalt zahlen oder nur, wenn das Kind nicht mehr bei ihr wohnt?
- Was muss von der Ausbildungsvergütung in Abzug gebracht werden (Fahrtkosten usw.)?
- Wird in diesem Fall überhaupt noch die Düsseldorfer Tabelle herangezogen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Hallo,
vom Einkommen des Sohnes werden 100€ als Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
der Unterhalt für Junior wird nach dem Einkommen der Eltern berechnet und geqoutelt. Ausgehend vom angemessenen selbstbehalt der Eltern.
von diesem Betrag wird das komplette Kindergeld sowie das Nettoeinkommen abzüglich der Pauschale abgezogen. Der Rest wird dann bei den Eltern geqoutelt. Es hat allerdings kein Elternteil mehr zu zahlen als er nach seinem alleinigen Einkommen zu zahlen hat.
ich meine, dass solange er noch zu Hause wohnt die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle gilt. Wohnt er nicht mehr zu Hause sind es die 930€? Die Studierenden zustehen.
sophie
Servus ErWillsWissen,
offensichtlich ist Euer Sohn nicht an Euch hinsichtlich UH-Anspruch herangetreten, oder?
Unabhängig davon dass Du natürlich mit einem Taschengeld oder dergl unterstützen könntest/wolltest muss ER zunächst seinen Anspruch auf KU belegen, Sprich seine Zahlen offenlegen und auch das Einkommen der Mutter bekanntgeben, damit eine etwaige Quotelung ermittelt werden kann.
Bei Volljährigen-UH steigt auch Deine SB.
KM könnte z.B. in Form von "Kost und Logis" Ihren Anteil erfüllen; wie sich Sohnemann und sie sich einigen liegt nicht in Deinem Einfluss-/Entscheidungsbereich.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Falls sich die Eltern mit dem Sohn über die Höhe des Unterhalts bzw. der Haftungsanteile nicht einig werden, sollten sich zunächst mal alle drei mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG befassen. Und falls ein Titel besteht (wenn ja, welcher?), der auch über die Volljährigkeit des Sohnes hinaus Gültigkeit hat, sollte man sich besonders gut im Forum informieren, denn sonst kann das ziemlich teuer werden...
Vielen Dank für die Antworten. Leider komme ich damit nicht klar.
Ein Titel besteht nicht und Sohnemann ist auch nicht an mich herangetreten ... ich möchte einfach nur wissen, ob ihm noch Unterhalt meinerseits zusteht?
Es muss doch hier eine Richtlinie geben.
Was ich herausgelesen habe: Von seinem Nettoverdienst werden 100 Euro als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und das volle Kindergeld angerechnet. Dabei kommt eine Summe X heraus.
Frage: Woher weiß ich nun, ob ich bei dieser Summe X noch zusätzlich unterstützen muss?
Vielen Dank.
Woher weiß ich nun, ob ich bei dieser Summe X noch zusätzlich unterstützen muss?
Ich verweise beispielhaft auf die SüdL (unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken).
Du musst also zunächst den BEDARF des Kindes ermitteln (Punkt 13.1.1) und davon seine anrechenbaren Einkünfte abziehen (13.2). Der Rest ist entsprechend zu quoteln (13.3).
Hallo ErWillsWissen,
bei einem eigenen Einkommen des Kindes von 600 Euro brauchen wir es, denke ich, nicht komplizierter zu machen als nötig. Daher, ein Beispiel:
Ich nehme zunächst mal an, dass die Mutter überhaupt nicht leistungsfähig für Unterhalt wäre, was umgekehrt gesagt der für dich teuerste Fall wäre. Außerdem nehme ich für diese Beispielrechnung an, dass du ein recht ordentliches Monats-Netto von 4.000 Euro hättest (im Durchschnitt, d.h. jährliche Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt).
Es gibt ein paar Posten, um die du dein Netto für die Unterhaltsberechnung bereinigen darfst; nehmen wir mal an, es wären fünf Prozent, also 200 Euro als Abzüge möglich, dann hättest du ein bereinigtes Netto von 3.800 Euro monatlich. Mit diesem Betrag schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, das wäre also Zeile 6. In der Spalte "ab 18" findest du den Unterhaltsbedarf für einen Volljährigen, das wären dann also 804 Euro.
Das Kindergeld wird bei volljährigen Kindern vollständig auf diesen Bedarf angerechnet, also kannst du 250 Euro gleich wieder abziehen. Es bleiben noch 554 Euro (und wenn du im Anhang der Düsseldorfer Tabelle nach den Zahlbeträgen schaust, dann findest du diese 554 Euro dort auch direkt).
Nun verdient der Junior 600 Euro; davon bleiben 100 Euro anrechnungsfrei, aber im Umfang von 500 Euro kann er für den so ermittelten Bedarf selber aufkommen - nur der Rest bleibt als Unterhaltspflicht übrig. Somit reduziert sich der von dir noch zu zahlende Unterhalt auf 54 Euro. Dies, wie gesagt, bereits unter der Annahme, dass bei der Frau Mama gar nichts zu holen ist.
Die Unterhaltsberechnung, wenn beide Elternteile leistungsfähig sind, ist kompliziert und enthält ein paar den Unterhalt steigernde Kapriolen, aber du brauchst niemals mehr zu zahlen, als wenn du alleine für den Unterhalt aufkommen müsstest. Falls die Dame nicht gerade Krösus heißt, dann würde es für dich zumindest in diesem Beispiel vsl. nicht wirklich billiger werden. Allerdings ist bei der ursprünglichen Annahme eines Nettoeinkommens von 4.000 Euro ein Unterhaltszahlbetrag in der Gegend von fünfzig Euro nun auch nichts, was einem den Hals brechen würde.
Wenn du mir bis hierhin bei diesem Beispiel gefolgt bist, dann hier die naheliegende Methode, wie du den maximal von dir aufzubringenden Unterhalt leicht aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen kannst: Ermittle dein bereinigtes Einkommen, und nimm im "Anhang: Tabelle Zahlbeträge" auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle die entsprechende Einkommens-Zeile, sowie den Zahlbetrag aus der Spalte "ab 18". Hier ist das Kindergeld bereits berücksichtigt, d.h. du brauchst nur noch die 500 Euro anrechenbares Einkommen des Juniors abzuziehen, und du weißt, was schlimmstenfalls auf dich zukommt.
Wenn du's genauer wissen willst, brauchen wir die Zahlen zu deinem Einkommen und deinen Möglichkeiten zur Bereinigung des Nettoeinkommens, sowie auch die gleichen Daten für die Mutter.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank Malachit, jetzt wird mir das Ganze klar ... 😊
Du hast die Situation schon recht gut beschrieben; allerdings ist auch die Mutter leistungsfähig. Habe aber gelesen, dass Ihre Unterhaltspflicht meist mit Kost und Logis abgegolten ist, wenn Sohnemann während der Ausbildung bei ihr wohnt.
Noch eine Frage: Das künftige Einkommen meines Sohnes in Höhe von ca. 600 Euro ist ja ein Bruttogehalt. Müsste ich jetzt nicht von den 545 Euro (lt. Tabelle) den Nettoverdienst vom Sohnemann, also entsprechend weniger als 500 Euro, abziehen?
Liebe Grüße
... meinte natürlich 554 Euro (lt. Tabelle)!
Habe aber gelesen, dass Ihre Unterhaltspflicht meist mit Kost und Logis abgegolten ist, wenn Sohnemann während der Ausbildung bei ihr wohnt.
Ja, Kost und Logis kann verrechnet werden. In welcher Höhe, das machen die beiden unter sich aus.
Es muss doch hier eine Richtlinie geben.
Wie gesagt, für alle Oberlandesgerichte existieren unterhaltsrechtliche Leitlinien. In Punkt 10. geht es um die Bereinigung des (Brutto-)Einkommens (Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen etc).
vom Einkommen des Sohnes werden 100€ als Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
Deckt das die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb?
Deckt das die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb?
Korrektur: Deckt das die gesamten berufsbedingten Aufwendungen?
Hallo ErWillsWissen,
Noch eine Frage: Das künftige Einkommen meines Sohnes in Höhe von ca. 600 Euro ist ja ein Bruttogehalt. Müsste ich jetzt nicht von den 545 Euro (lt. Tabelle) den Nettoverdienst vom Sohnemann, also entsprechend weniger als 500 Euro, abziehen?
Richtig, Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen des Sohnes, d.h. Brutto abzüglich Steuern und Sozialversicherung. Mit Steuern haben wir es bei 600 Euro / Monat noch nicht zu tun, und auch wenn ich mich damit nicht auskenne - es dürfte sich um einen Midijob handeln, wo die Sozialversicherung zu einem großen Teil vom Arbeitgeber getragen wird.
Wenn ich https://n-heydorn.de/gleitzonenrechner.html richtig verstehe, dann dürften bei deinem Sohn ca. 22 Euro an Beiträgen zur Sozialversicherung abgezogen werden, den Rest trägt der Arbeitgeber. Aus den 600 Euro brutto dürften daher m.E. 578 Euro netto werden. Die 100 Euro für ausbildungsbedingten Mehrbedarf (siehe Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 8) kann er abziehen, und für dich bedeutet das: Du ziehst vom Zahlbetrag laut Tabelle 478 Euro ab.
Wie gesagt, das ist jetzt nur meine Vermutung. Ist das Verhältnis vom Sohnemann von der Art, dass du ihn einfach fragen kannst, was er selbst hier als Nettoeinkommen erwartet? Oder halt einfach bis zur ersten Lohnabrechnung warten.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nochmals vielen Dank!
Ja, wir haben ein sehr gutes Verhältnis und ich denke offen und klar darüber zu reden sollte KEIN Problem darstellen. Allerdings möchte ich ihm halt gerne "richtige Fakten" (belegt anhand von Zahlen) vorlegen, damit wir beide fair diskutieren können ...
Hallo tacheles,
im Grunde ist eine tägliche Strecke von ca. 25 km (einfach) zum Ausbildungsbetrieb zurückzulegen. Vermutlich mit dem Auto.
Für die Zeiten in der Uni kann auf die Bahn (45 Euro Ticket) zurückgegriffen werden.
Evtl. fallen aber auch noch Vergütungen vom Arbeitgeber an; ist jedoch noch nicht restlich geklärt!
Hallo ErWillsWissen,
Nachtrag, hinsichtlich der Fahrtkosten - Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 8 im vollständigen Wortlaut:
Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 100 EUR zu kürzen.
Von einer Anrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten steht dort und in den benachbarten Anmerkungen nichts, diese müssten also mit der Pauschale bereits abgegolten sein. Vergleiche z.B. die Regelung bezüglich der Studiengebühren in Anmerkung 9: Diese könnte er laut Anmerkung 9 noch zusätzlich abziehen, was in deinem Fall aber irrelevant ist, da die Studiengebühren ja vom Ausbildungsbetrieb gezahlt werden, also nicht von deinem Sohn. Eine vergleichbare Aussage über Fahrtkosten gibt es an dieser Stelle in der Düsseldorfer Tabelle aber nicht.
Wenn die Juristen allerdings, wie hier, die Formulierung "in der Regel" verwenden, dann kann es Ausnahmen von dieser 100-Euro-Pauschalregelung geben, die dann aber im Einzelfall begründet werden müssen, und über die man sich ewig und vor allem kostenpflichtig vor Gericht streiten könnte - nur dürfte es für den Herrn Studenten schwierig werden, mit ungewöhnlich hohen Fahrtkosten zu argumentieren, da es derzeit das Deutschlandticket zum Schleuderpreis von 49 Euro gibt.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Allerdings möchte ich ihm halt gerne "richtige Fakten" (belegt anhand von Zahlen) vorlegen, damit wir beide fair diskutieren können ...
👍 👍 👍
Studenten finden Studis Online sehr informativ.
Die Leitlinien des zuständigen OLG würde ich ihm gleichzeitig als PDF-Datei senden.
Hallo ,
und dann noch dieses hier:
Du hast die Situation schon recht gut beschrieben; allerdings ist auch die Mutter leistungsfähig.
Ich hatte schon geschrieben, dass die Berechnung kompliziert ist (gestern hatte AnnaSophie in ihrer Antwort das Verfahren bereits skizziert), und dass dies gerne zu "seltsamen" Ergebnissen führt. Dafür sind im Wesentlichen zwei Dinge verantwortlich:
- Die Einkommen von Vater und Mutter werden addiert, damit geht es etliche Zeilen aufwärts in der Düsseldorfer Tabelle, und entsprechend ist der Unterhaltsbedarf massiv höher.
- Für die Ermittlung des Anteils, den Vater und Mutter zahlen müssen, wird von deren jeweiligem Netto vorab der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1.600 Euro abgezogen. Das sorgt dafür, dass der Besserverdienende weit überproportional zur Kasse gebeten wird.
Im Extremfall verdient der Vater z.B. bereinigt 3.800 Euro im Monat (Zeile 6, Unterhaltsbedarf 804 Euro) und die Mutter genau diese 1.600 Euro (ebenfalls bereinigt). Beide Einkommen zusammen sind 5.400 Euro, also ist das Zeile 10 mit einem Unterhaltsbedarf von 1.005 Euro. Für die Berechnung des Anteils von Vater und Mutter wird vom bereinigen Netto vorab je 1.600 Euro abgezogen - also Vater 2.200 Euro vs. Mutter 0 Euro, was bedeutet, dass der Vater 100% zahlen müsste.
An dieser Stelle greift dann die bereits erwähnte Regel, dass bei so einer Quoten-Berechnung niemand mehr zahlen muss, als wenn er allein unterhaltspflichtig wäre: Es gilt für den Vater also nicht der Bedarf von 1.005 Euro, den er zu 100% zu bedienen hätte, als Ausgangspunkt für das Abziehen von Kindergeld usw., sondern es bleibt bei den 804 Euro, die sich aus (nur) seinem eigenen Einkommen ergeben.
Die Rechnerei lohnt sich für dich also nur, wenn die Mutter deutlich mehr als 1.600 Euro verdient. Hast du eine Ahnung, wie viel es tatsächlich ist? Falls nicht - es ist Aufgabe des Sohnes, diese Daten zu beschaffen, weil nur so eine korrekte Unterhaltsberechnung erfolgen kann. Umgekehrt muss der Sohn natürlich auch deine Daten erfragen und sie der Mutter zur Verfügung stellen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Von einer Anrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten steht dort und in den benachbarten Anmerkungen nichts, diese müssten also mit der Pauschale bereits abgegolten sein.
Diverse Leitlinien sind an der Stelle ziemlich schlampig.
Aber schau bitte mal nach Köln, Frankfurt, Dresden und Berlin.
Besonders krasser Fall (Fahrtkosten Azubi):
Hallo,
wenn Junior zu den 100€ noch Fahrtkosten geltend machen will würde ich a) eine Bestätigung fordern, dass die Uni über die semesterbeiträge keine studi-Ticket zur Verfügung stellt und b) einen Nachweis fordern warum das 49€ Ticket bzw, ein evtl. Gesponsertes jobticket bzw. Deutschlandjobticket nicht vom Arbeitergeber gestellt wird. Bei uns auf der Arbeit kostet das Deutschland jobticket dank arbeitgeberzuschuss 26€ monatlich.
und wenn das nachgewiesen wird, erklären lassen, warum das dann anstelle des Autos genutzt wird. Und auch schauen wo der Arbeitgeber und wo die Uni ist. Denn meistens wird in der Uni in 4-6 Wochen Blöcken unterrichtet und die gleiche Zeit ist man beim Arbeitgeber, immer im Wechsel.
sophie