Unterhalt. E-Mail d...
 
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Unterhalt. E-Mail des Jugendamtes

 
(@maximal)
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Liebe Gemeinde,

gestern habe ich folgende Nachricht von JA erhalten:

"Sehr geehrter Herr M..,
wenn Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachkommen können, besteht die Möglichkeit, diese neu zu berechnen.
Das Jugendamt kann die Berechnung nur für den Elternteil vornehmen, bei dem das unterhaltsberechtigte Kind lebt. Wenn Ihr Sohn bei der Mutter lebt, müssten Sie sich entweder mit der Mutter einigen, oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Die Mutter könnte im Rahmen einer Beratung oder Beistandschaft eine Neuberechnung vom Jugendamt erhalten. Daran wird sie jedoch kein Interesse haben, wenn sie damit rechnen muss, dass sich der Unterhaltsbetrag verringert".

Fakten sind: Ich bin Kleinunternehmer, KiMu ist eine Beamtin. Die Eltern sind miteinander nicht verhairatet. Mein Sohn 13 J.j. Unterhaltsurkunde des Jugendamtes parat. Unterhalt bis heute (-2) immer gezahlt.

Die "Finanzlage" hat sich insgesamt wirklich verschlechtert. Momentan geht es um meine Existenz..

Wenn zwei Monate - nicht in Folge (April und Juli) - Unterhalt nicht bezahlt wird, hat die Kindesmutter nämlich das Recht auf eine Klage? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Was kann ich tun?

Ich nahm Konkakt mit dem JA wegen einer Nachricht der Kindesmutter. Madade schrieb: "Frist 31.08. Kann ich bis dahin keine Eingänge feststellen, muss ich meine Anwaltskanzlei einschalten". Tja...

Ich bitte euch um Hilfe. Danke!

LG, Maxim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2019 16:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da ein Titel besteht kann ab sofort gepfändet werden (Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850d.html>§" 850d ZPO</a> ist es dem Unterhaltsgläubiger möglich, Pfändungen in das Einkommen derart vorzunehmen, dass dem Schuldner nur noch der Sozialhilfesatz verbleibt.). Die KM könnte Dich verklagen, das bringt aber nichts. Es ist aber so, dass ab sofort Unterhaltschulden auflaufen, die gepfändet werden können und die Du zu begleichen hast. Auch bei einer Privatinsovenz werden Unterhaltsschulden nicht unbedingt gelöscht!

Eine Berechnung bei einem Selbständigen ist immer komplizierter als bei einem Arbeitnehmer. Ob das JA richtig rechnet ist in komplizierteren Fällen auch nicht klar.
Keine Berechnung, egal ob nun privat, vom Anwalt oder vom JA ist rechtlich endgültig, da der Unterhalt endgültig nur vom Familiengericht festgelegt werden kann. In Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang.

Wenn Du nicht in der Lage bist den Titel bedienen zu können, dann musst Du Dich mit der KM einigen. Du solltest also aktiv werden und ein Angebot machen wieviel Unterhalt Du zahlen willst und wie lange Du weniger als den Mindestunterhalt (?) bzw. weniger als den titulierten Unterhalt zahlen wirst.

Wenn die KM unwillig ist, dann bleibt Dir nur eine Abänderungsklage vor dem Familiengericht und darum solltest Du Dich dann auch umgehend kümmern. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 17:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn die KM Beamtin ist dann solltest Du mal herausfinden, in welcher Besoldungsstufe sie sich befindet. Dann kann man, mit dem Familienzuschlag, ausrechnen, wie hoch ihr Netto ist. Da Beamte regelmäßig am Hungertuch nagen, könnte man aber feststellen, dass sie das zwei bis dreifache Netto von Dir zur Verfügung hat und damit "evtl." Du von der Barunterhaltspflicht befreit bist.

Damit würde ich auf die KM zugehen, mit ihr das Gespräch suchen und ihr vielleicht eine wesentlich geringere Summe anbieten, unter der Maßgabe das sie den Titel herausgibt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 17:33
(@maximal)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch ganz herzlich für Eure Unterstützung.

KM ist eine Grundschullehrerin, sie verdient gut.

Das Problem ist die mangelnde Kommunikation. Auch ist ein Vier-Augen-Gespräch kaum möglich. Daher habe ich mir überlegt, was ich konkret schreiben sollte. Sie mauert immer. Die Beratung des Jugendamt wäre ja eine große Hilfe gewesen.

VG, Maxim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2019 18:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe mal Grundschullehrer Einkommen gegoogelt und das <a href="https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/grundschullehrer/>hier</a>" gefunden. Selbst wenn es für das 3-fache nicht reicht, sollte es möglich sein, dass Du weniger Unterhalt zahlen kannst.

Das ist aber kein Selbstläufer. Insbesondere ist unklar, was ein Gericht als Dein Einkommen ansetzt!! Wenn die KM besser verdient als Du, dann wäre zumindest ein Beteiligung am Unterhalt möglich. Versuche mit dieser <a href="https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/>" Seite </a> eine Verhandlungsbasis zu schaffen und mache einen Vorschlag wieviel Du zahlen kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 20:02
(@maximal)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank, Susi.

LG, Maxim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2019 17:31
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

ich habe mal Grundschullehrer Einkommen gegoogelt und das <a href="https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/grundschullehrer/>hier</a>" gefunden. Selbst wenn es für das 3-fache nicht reicht, sollte es möglich sein, dass Du weniger Unterhalt zahlen kannst.

Unabhängig davon, dass da scheinbar bei allen Berufen die gleichen Beträge stehen (zumindest bei den 4 die ich ausprobiert habe), sind das ja Bruttoeinkommen. Wenn man den Mittelwert bei mittlerer Berufserfahrung nimmt kommt man auf ein Netto das sicherlich nicht dazu führt, den Unterhalt des Barunterhaltspflichtigen zu minimieren.

Im Zweifelsfall wird sich der TO daran messen lassen müssen, was er verdienen würde, wenn er abhängig beschäftigt wäre.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2019 18:31