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Unterhalt /Eigenbedarf

 
(@salagiluco)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Heiße Sanni und bin 22 Jahre alt und studiere Germanistik und geschichte. Mein LG ist 29 jahre alt, hat seine Umschulung jetzt beendet und wird nun arbeiten. er hat eine 4jährige Tochter, die er noch nie gesehen hat. Bei seiner neuen Arbeit wird er ungefähr 950,- verdienen, er benötigt allerdings ca. 400,- für die Wohnung und 120,- als Fahrgeld um zu seiner Arbeitsstelle zu kommen. Wie hoch wäre der Unterhalt für seine Tochter in diesem Fall?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 10:58
(@taccina)
Registriert

Hallo,

und willkommen bei VS, das Forum auch für angehende Gemanisten  😉

Also sein Selbstbehalt liegt bei 890€.
Davon muss er alles bestreiten können.

HAt er bis jetzt KU bezahlt?

Warum hat er keinen Kontakt zu seinem Kind?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 11:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vom Netto würden, je nach unterhaltsrechtlicher Leitlinie des zuständigen OLG (>hier<), um die berufsbedingten Aufwendungen reduziert. Rechne der Einfachheit halber mit 5%, also 940 € - 47 = 893 €.

Der SB in den alten Bundesländern beträgt 890 €, in den neuen Bundesländern 820 €. Die Differenz 893 zum SB ist der zu zahlende KU.

Soweit der Rechenweg.

Die Rechtsrealität sieht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vor. Das Gericht könnte im Zweifelsfall ein fiktives Nebeneinkommen anrechnen. Siehe hierzu auch das Urteil des BVerfG (>hier<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 11:55