Hallo,
habe hier schon mal vor ca. 1 Jahr geschrieben….naja jetzt ist Eheberatung angesagt….habe aber nicht mehr so viel Lust ehrlich gesagt.
Wäre da nicht unser erst dreijähriger Sohn wäre die Entscheidung wohl leichter.
Eine Tochter ist auch noch da, ist aber bereits 12 und das wäre in meinen Augen nicht mehr so tragisch.
Auf die Probleme möchte ich nicht näher eingehen. Das übliche Gezeter nach 20 Jähriger Beziehung.
Mir geht es hier hauptsächlich darum was ich an Alimenten zahlen müsste.
Ich möchte noch dieses Jahr mein Elternhaus übernehmen und meine Geschwister auszahlen.
Wüsste daher gern was denn so auf mich zukommt-
• Nicht verheiratet/20Jahre zusammen
• Verdiene 3600 brutto/2200 netto (dies aber 13,5x)
• Frau arbeitet 40% mit ca. 700-800netto
• Frau ist noch selbständig mit (geschätzt) 400-600€ Monat
• 1 Kind 3 Jahre alt
• 1 Kind 12 Jahre alt
Ich habe schon verschiedene Programme im Internet ausprobiert und komme je nachdem auf 500-700€ Unterhalt.
Kann das so stimmen?
Im Voraus vielen Dank
PS: das ganze hört sich jetzt vielleicht ein wenig Kapitallastig an....aber bin hier in der Firma und kann keine Romane schreiben....
Klar ist geld nur ein Aspekt unter sehr vielen emotionalen.....aber lebensnotwendig ist es halt.... danke
Hallo
wenn deine EX weiter 40% Arbeitet+Selbst. könnte deine Rechnung klar gehen!!!da würdest du grob bei 650 KU liegen.
Sollte deine EX aber ihrer Selbst.+40 %Stelle nicht mehr nachkommen schaut die Sache nicht mehr so gut aus.
In diesem Fall müßtest du für deine Ex aufkommen, aber ich hoffe ihr bekommt das so hin.
viel Glück Guru
Hi greatplains
Zuerst wäre zu unterscheiden das Trennungsjahr von dem nachehelichen Verhältnissen. Im Trennungjahr können oftmals sämtliche eheüblichen Ausgaben/Schulden bei der Bereinigung des Netto-Einkommens berücksichtigt werden. Nach der Scheidung sieht das anders aus. Dann gehen i.d.R. lediglich berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder Einzelnachweise je nach OLG) und priv. Altersvorsorge, ebenso Umgangskosten wären möglich.
Insgesamt bist Du 3 Personen zu UH verpflichtet. Dadurch kann in der DT eine Stufe nach unten gruppiert werden. Dein durchschnittlicher Monatsnetto wäre 2200 * 13,5 / 12 = 2475€. nach der Bereinigung liegst Du vermutlich zw. 1900€ und 2300€. Das wäre Stufe 3 (DT), eine Stufe runter dann die Stufe 2.
Kind 3J: 241€
Kind 1J: 356€
macht zusammen an KU: 597€
Bei der TU-Berechnung sind aber nunmal genaue Angaben von Dir notwendig, um die Ansprüche Deiner Frau zu ermitteln. Jedenfall wird der KU zuerst von Deinem Bereinigten netto abgezogen, danach nach z.B. der 3/7-Rechnung (oder auch der Differenzmethode) ihr Bedarf und daraus ihr konkreter Anspruch berechnet. Das gilt aber nur, wenn sie auch Ansprüche geltend macht. Andernfalls erfolgt auch beim KU keine Tiefergruppierung in der DT und der Ku steigt auf 257€/377€. Falls der Kleine in eine KiTa geht können/werden auch noch KiTa-Kosten auf Dich zukommen.
Wie soll es denn mit den Kindern dann geregelt werden, Wechselmodell?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
HI
Beitrag gelöscht, bis auf
Wat denn nu???
Auf jedenfall nicht in fremden Threads Dein persönliches Anliegen diskutieren -> Forenregeln. Gruss oldie
• Nicht verheiratet/20Jahre zusammen
der Opener war nicht mit seiner DEF verheiratet und das jüngere Kind ist 3 Jahre alt; insofern stellt sich die TU/EU/BU-Problematik nicht
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, erstmal Danke für die Antworten.
Habe sie alle nicht so ganz verstanden 😉
Weiß nicht was DEF bedeutet noch was TU/EU/BU ist....
Richtig ist das wir nicht verheiratet sind ! Das dürfte doch dann auf keinen Unterhalt für die Ex hinauslaufen,oder?
Was ein Wechselmodel ist weiß ich auch nicht, ihr seht ich bin da recht uninformiert.
Ich denke die Kinder würden bei Ihr leben und mich nur "besuchen"
Würde mir eigentlich das Haus auf das Einkommen eingerechnet ?
Ich müsste ja die nächsten 15-20 Jahre ca 600-700€ Kredit abbezahlen, dazu ca.650 Unterhalt und noch die Nebenkosten...da bliebe nicht viel zum Leben.
Oder Haus am besten gleich vergessen?
Gruß&Dank
Servus greatplains!
DEF=DemnächstExFrau
TU=TrennungsUnterhalt
BU=BetreuungsUnterhalt
EU=EhegattenUnterhalt
WM: beide Elternteile betreuen zu gleichen Teilen (also hälftig) die gemeinsamen Kinder. der KindesUnterhalt würde dann im Verhältnis der Einkommen gequotelt werden. Betreut KM die Kids zu 51% und sie will kein WM, bist Du sofort der Zahlpapa und musst KU in voller Höhe leisten!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
DEF = Demnächst ExFrau
TU = Trennungsunterhalt (im Trennungsjahr bei Verheirateten)
EU = Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
BU = Betreuungsunterhalt bei Kindern unter 3
Wechselmodell: Die Kinder leben zu gleichen Teilen bei den Eltern. Im wöchentlichem Wechsel o.ä.
Was den BU für deine Ex angeht. Eigentlich ist Schluß, wenn das Kind 3 Jahre alt ist, es sei denn es gibt Gründe, die beim Kind liegen, die es weiterhin zulassen BU zu verlangen.
ALlerdings ward ihr sehr lange zusammen. Da könnte es trotzdem sein, das ihr noch für eine Weile BU zugebilligt wird, wenn euer Leben so eignerichtet war, das sie wegen der Kidner mehr zuhause geblieben ist, als gearbeitet hat.
Das Haus ist belastet. DIr kann zwar ein Wohnwertvorteil angerechnet werden, aber dafür müssen dann auch die Lasten, sprich die Hypothek dagegengerechnet werden. Was meist auf ein Nullsummenspiel hinausläuft.
Was die Dauer des KU (Kindesunterhalts) angeht, muß man ein wenig spekulieren. Mit Sicherheit bis zum 18. Lebensjahr. Ab 18 wären dann beide Elternteil Barunterhaltspflichtig. Wenn das Kind eine Ausbildung beginnt wäre bis 18 etwa die Hälfte, ab 18 fast gas gesamte Ausblidungsgehalt auf den BEdarf angerechnet. Studiert das Kind muß es vorrangig Bafög beantragen. Also zahlen wirst du die nachsten vielen Jahre, nur die Höhe wird immer unterschiedlich sein. erst wird es mehr, dann wieder weniger 😉
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Greatplains,
Weiß nicht was DEF bedeutet noch was TU/EU/BU ist....
Richtig ist das wir nicht verheiratet sind ! Das dürfte doch dann auf keinen Unterhalt für die Ex hinauslaufen,oder?
DEF = "Demnächst-Exfrau", bzw. in deinem Fall eher "Demnächst-Exfreundin"
TU = "Trennungsunterhalt", EU = "Ehegattenunterhalt" - mit beidem hast du nichts zu tun, da nicht verheiratet gewesen
BU = "Betreuungsunterhalt"
Das sind die Unterhaltszahlungen, die du an die Mutter für die Betreuung eines Kindes zahlst, d.h. zusätzlich zum Kindesunterhalt - und das kann dir auch blühen, ohne dass du mit der Kindesmutter verheiratet gewesen bist. In der Theorie trifft dich das zwar nicht mehr, da das jüngste Kind bereits den dritten Geburtstag hinter sich hat; in der Praxis allerdings sind Mütter und ihre Anwälte ziemlich kreativ im Erfinden von Gründen, warum du trotzdem BU zahlen sollst, und Deutschlands Familienrichter sind derart feministisch verseucht, dass sie diese Art von Rechtsbeugung nur all zu gerne durchwinken. In deinem Fall halte ich das Risiko allerdings für einigermaßen überschaubar, da die Frau Mama ja offensichlich in erheblichem Umfang selbst arbeitet.
Was dir allerdings schon noch blühen kann, zusätzlich zum Kindesunterhalt, ist eine Beteilung an den Kindergartenkosten für das jüngere Kind. Das dreckige BGH-Justizfeminat hat nämlich vor einiger Zeit entschieden, dass du als Mann der Mutter die Betreuungsleistung für die Kinder mindestens zweimal vergüten musst, weil das so pädagogisch wertvoll ist ...
Ich denke die Kinder würden bei Ihr leben und mich nur "besuchen"
Warum? Was spricht dagegen, dass die Kinder zu dir kommen und Mutti "nur" das Besuchselternteil ist? Oder, als die m.E. beste Alternative von allen - was spricht gegen ein Wechselmodell:
Was ein Wechselmodel ist weiß ich auch nicht, ihr seht ich bin da recht uninformiert.
Mit Wechselmodell meinen wir: Die Kinder sind abwechselnd bei Mutti und Vati, und zwar exakt zur Hälfte der Zeit (z.B. im wöchentlichen Wechsel). In diesem Modell bleiben den Kindern beide Elternteile bestmöglich erhalten; leider ist dieses menschenfreundliche Modell in unserer menschenverachtenden Justiz nicht vorgesehen, deswegen geht das nur dann, wenn auch Mutti damit einverstanden ist.
Wechselmodell bedeutet übrigens auch: Es fließt kein Kindesunterhalt, wenn beide Elternteile ungefähr gleich viel verdienen (schließlich leistet jeder genau die Hälfte der Betreuungsarbeit und trägt genau die Kosten, die in seiner eigenen Hälfte der Zeit für die Kinder anfallen); bzw. es fließt nur ein stark reduzierter Kindesunterhalt als Ausgleichszahlung vom besser verdienenden zum schlechter verdienenden Elternteil. Meines Erachtens ist genau das ein wesentlicher Grund, warum sich verhältnismäßig wenig Mütter für dieses Modell erwärmen können ... ;-(
Würde mir eigentlich das Haus auf das Einkommen eingerechnet ?
Ich müsste ja die nächsten 15-20 Jahre ca 600-700€ Kredit abbezahlen, dazu ca.650 Unterhalt und noch die Nebenkosten...da bliebe nicht viel zum Leben.
Für eine selbstgenutzte Immobilie kann dir ein sogenannter Wohnvorteil angerechnet werden, d.h. die ersparte Miete wird dir zum Zwecke der Unterhaltsberechnung auf dein tatsächliches Einkommen draufgeschlagen. Beispiel: Wenn du 2.200 Euro netto hast und die ersparte Miete 500 Euro ausmacht, dann wirst du unterhaltsrechtlich so gestellt, als hättest du ein Einkommen von 2.700 Euro. Allerdings, von der ersparten Miete kannst du vorab noch deine Zinskosten abziehen. Um im genannten Beispiel zu bleiben: Wenn der ersparten Miete von 500 Euro eine Zinsbelastung von 400 Euro gegenübersteht, dann beträgt dein unterhaltsrelevantes Einkommen halt 2.200 Euro plus 500 Euro minus 400 Euro gleich 2.300 Euro. Achtung: Einen "negativen Wohnvorteil" kriegst du nicht durch, d.h. wenn die Zinsbelastung höher ist als die ersparte Miete, wird von deinem Einkommen nix abgezogen, sondern der Wohnvorteil ist plus/minus Null. Im Beispiel bliebe dein unterhaltsrelevantes Einkommen bei 2.200 Euro; dass du fürs Wohneigentum mehr zahlst als ein Mieter, ist somit dein Privatvergnügen.
Tilgungsleistungen kannst du für die Unterhaltsberechnung als "zusätzliche Altersvorsorge" geltend machen, allerdings werden alle Zusatzmaßnahmen zur Altersvorsorge zusammengerrechnet und mit maximal 4% deines Bruttoeinkommens berücksichtigt. In deinem Fall könntest du also maximal 3.600 Euro mal 13,5 mal 4% gleich 1.944 Euro jährlich, d.h. 162 Euro monatlich von deinem Nettoeinkommen für Altersvorsorge abziehen, bevor der Unterhalt berechnet wird. Deine Immobilienfinanzierung sollte sich natürlich nicht in erster Linie danach richten, was unterhaltsrechtlich "geht", aber es ist nicht verkehrt, dabei auch diesen Aspekt im Auge zu behalten.
Allerdings: Für den KU sind die Auswirkungen halb so wild. Als grobe Faustregel kannst du mal annehmen: Wenn sich dein rechnerisches Einkommen um 400 Euro ändert (das entspricht einer Zeile höher oder tiefer in der Düsseldorfer Tabelle), dann ändert sich der Unterhalt pro Kind um ca. zwanzig Euro. Für den BU wären die Auswirkungen u.U. deutlich größer, aber im Moment solltest du gegenüber der Ex gar nicht erst über die Höhe des BU diskutieren, sondern besser auf dem Standpunkt stehen, dass sie sich BU an die Backe schmieren kann ...
Oder Haus am besten gleich vergessen?
Zumindest solltest du mir sehr spitzem Bleistift rechnen, bevor du dich in die Übernahme des Hauses reinschmeißt. Im übrigen: Was willst du eigentlich mit einem kompletten Haus, wenn die Kinder eh' bei Mutti bleiben sollen?!?
An deiner Stelle würde ich mich jedenfalls umhören, ob nicht lieber eines deiner Geschwister das Haus übernehmen möchte, bzw. ob nicht ein Verkauf des Hauses die bessere Alternative wäre. Wie du selbst schon gemerkt hast: Du wirst auf absehbare Zeit ziemlich heftige finanzielle Verpflichtungen namens Kindesunterhalt haben, und eine eigene Immobilie ist etwas, was dir in Unterhaltsfragen im Zweifelsfall eher schadet als nützt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
at @
vielen Dank für die zahlreichen, kompetenten Antworten.
Bin zur Zeit beruflich weg und konnte nicht Antworten.
Ich finde das Forum hier wirklich gut und das soviel Menschen die man nicht persönlich kennt sich soviel Zeit nehmen ist wirklich Bewundernswert!!!
Nochmal vielen Dank an alle!!
Da ich gerade nicht Zuhause bin ist das Verhältniss ganz entspannt 😉
Wegen dem Haus, naja, ist eigentlcih eines der Hauptprobleme...
Wohnen da seit 10 Jahren aber meiner Frau hat es noch nie wirklich behagt trotz zahlreicher Vorteile.
(Kinderbetreuung/Miete sparen usw.)
Versteh ich ja schon, wir haben auch oft eine Lösung gesucht (Haus kaufen) aber wegen fehlender Interresse meiner Frau
(wer saß bei der Bank wg. Kredit?/wer schaut Häuser an? usw)
habe ich es dann aufgegeben.....wenn Ihr ein Haus gepasst hat war es viel zu teuer oder blöd geschnitten.
Ich dachte so oft: schalt mal Dein Gehirn ein!
Alles musste ich zig mal erklären. Zinsen, Dauer, unser Alter...Sie ist einfach kpl. blauäugig und nicht ernsthaft dabei...
Irgendwann sagte ich dann "Schluß, Ich habe ein Haus. Das meiner Eltern. Basta!"
Habe auch keine Lust bis 70 abzuzahlen und bis dahin kein Geld mehr zu haben.
Das möchte sie nun aber auch verhindern.
Alternative ? Fehlanzeige! Einfach alles schleifen lassen...weiter wie gehabt.....
Ich habe Ihr bereits vor 6 Jahren gesagt:
Wenn wir ein Haus kaufen wollen brauchen wir Kapital!
Also wenn unsere Tochter in die 5 Klasse kommt (zwei Jahre her) können wir ausziehen.
In diesen 4 Jahre sparst Du um mir zu zeigen das Du motiviert bist.
Nach 4 Jahren war sie (ohne mich) 3 Monate in Australien & Thailand. Und nochmal 2 Monate in Thailand.
Klavier hat sie auch gekauft (spielt aber nicht!!)
Und wer hat gespart ? Ich!
So und und nun möchte ich das Haus übernehmen. Würde mich gerade maö 600€ Rate kosten, also auch nicht mehr als eine Mietwohnung (auch wenn wir uns trennen müßte ich mit ca. 400-600 Miete rechnen)
Naja, lange Geschichte, sind nicht unsere einzigen Differenzen. Eigentlcih scheint sie gegen alles zu sein was ich will.
Erziehung, Lebensstill etc. immer Contra.
Keine Interressen, keine Hobbys. Alles ungern machen vom Kochen bis zum Bumsen....keine Liebe in der Beziehung...iht kennt das vermutlich...
Im Mai beginnen wir nun eine Paartherapie.
Ich habe Ihr aber schon klipp und klar gesagt: wenn unser Sohn älter wäre könntest Du sofort ausziehen.
Ich habs echt satt. Ständig Problemem wegen nichts.....
So, ist nun ein wenig off topic, sorry.
Gruß
GP
Moin GP,
nach Deiner Beschreibung hast Du diese Beziehung bereits abgehakt. Was auch irgendwie verständlich ist; Liebe und Zuneigung kann man nun einmal nicht herbeitherapieren. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Was das Haus angeht: Das ist Deines und nicht Eures; insofern: Wen interessiert, was Madame will? Hauptsache, sie zieht aus.
Unterhaltstechnisch ist das Ganze auch nicht sonderlich kompliziert: Nimm die >>>Düsseldorfer Tabelle<<<, such anhand Deines Netto-Einkommens die Unterhaltsbeträge, tituliere die - und fertig. Da Ihr nicht verheiratet wart, kann es Dir prinzipiell egal sein, wovon Madame in Zukunft lebt; Du bist nicht für sie verantwortlich. Aber vielleicht kannst Du ihr die eigene Berufstätigkeit durch ein Wechselmodell oder eine andere Form der Kinderbetreuung erleichtern...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.