Hallo zusammen,
es ist nichts Dramatisches, aber dennoch ärgerlich und daher unsere Frage:
Die Ex hat einen zuckersüßen Brief geschrieben, in dem sie formlos freundlich um die Rückerstattung des Ausgleichsanspruch wegen der Unterhaltszahlungen an sie von 2012 bittet. Es wäre allzu freundlich von ihrem Ex-Mann, wenn er ihr den Betrag in Höhe XX doch bitte auf das bekannte Konto überweisen möchte.
2012 hat er noch nachehelichen Unterhalt an sie gezahlt. Ist das also rechtens? Braucht er nicht zumindest einen entsprechenden Nachweis von ihr, dass es wirklich der genannte Betrag ist?
Entspannte Grüße
NmF
Hallo NextmF,
ärgerlich muss daran eigentlich gar nix sein. Dein Partner hat offenbar seine Zahlungen an Ehegattenunterhalt steuerlich geltend gemacht (Anlage U). Er ist damit auch verpflichtet, der Unterhaltsempfängerin steuerliche Nachteile zu erstatten, die daraus resultieren, dass sie die Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern muss.
Einen Nachweis dafür sollte sie allerdings schon vorlegen. Finanzämter sind in der Regel bereit, die Einkommensteuer mit und ohne nachehelichen Unterhalt zu berechnen, sodass der zum Nachteilsausgleich verpflichtete Unterhaltspflichtigte den geforderten Betrag nachvollziehen kann.
Also:in einem ebenso zuckersüßen Brief die entsprechenden Belege fordern.
Gruß
E.
... und unbedingt darauf achten das es wirklich Originalbelege sind.
Meine hExe hat auch mal versucht mit einem selber geschriebenen "Steuerbescheid" Steuernachteile geltend zu machen.
Ganz aus versehen war dieser Betrag dann zufälligerweise 50% höher als das was das FA dann berechnet hat ...
Hallo ihr Zwei,
herzlichen Dank für eure Antworten - dann wissen wir mehr! Mein LG ist auch an keiner größeren Auseinandersetzung deswegen interessiert, von daher wird er mit seinem Steuerberater nochmals kurz sprechen und dann entsprechende Nachweise von ihr fordern.
LG
NmF