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Unterhalt einstellen

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(@luebecker42)

Hallo.

Ich benötige eure Hilfe mal.

Tochter 18 1/2 Jahre macht gerade ein FSJ, bekommt 360€ von mir.
Den Titel vom J-Amt Unterhalt bis einschl. 18J. "Von 1998"
Wenn ich das richtig sehe und gelesen habe kann ich doch die Zahlung einstellen.

Sie macht ein FSJ, in Kindergarten, Leider kein Kontakt gewünscht. Mehr Auskunft habe ich leider nicht ."alles versucht".
Mein Verdienst ist ohne Zulagen 1650€
Ich bin Verh. und 1 Kind von 15J.

Gruß

Lübecker

Gruß

Lübecker

Zitat
Geschrieben : 07.03.2014 09:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn der Titel bis zum 18ten Lebensjahr befristet ist, dann kannst Du die Unterhaltszahlung ohne Ankündigung einstellen.

Wenn sich Töchterchen nicht einmal meldet, würde ich das sogar tun.

.. und dran denken, wenn dann die Wünsche für die Ausbildung kommen, dass die KM mit im Boot sitzt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 10:02
(@luebecker42)

Hallo  🙂

Tochter hat sich gleich gemeldet.

Wenn das Geld nicht gleich gez. wird schalten wir ein Anwalt ein.

WoW dachte ich...

Ich habe natürch nett zurück geschrieben "Nicht Frech".

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 12:27
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Wenn das Geld nicht gleich gez. wird schalten wir ein Anwalt ein.

Durch das "wir" hört es sich schwer danach an, das KM die Aussage vorgegeben hat.

Geht KM arbeiten? Weißt du was sie verdient?
Ist KM klar, dass sie sich auch am Unterhalt der gemeinsamen Tochter beteiligen darf?

Ist deiner Tochter klar, dass sie den Anwalt beauftragen muss?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 12:36
(@luebecker42)

Hallo. Cheers  🙂

Das denke ich auch (Mutter) macht das schon.

Genaue Daten der KM habe ich nicht Arbeiten geht sie "Verdienst?".
Sie Drohen mir, ohne mal nachzudenken. mann mann mann. 😡

"Titel vom JA ist bis zum 18J." Also eingestellt. (März)

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 12:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin luebecker,

zum Erwachsenwerden gehört auch, sich gelegentlich eine blutige Nase zu holen. Wenn Deine Tochter also einen Anwalt einschalten (und bezahlen) möchte: Soll sie. Wenn dieser Dir irgendwelche Briefe schreibt: Ignoriere sie. Reagieren musst Du frühestens auf gerichtliche Schreiben wie eine Klage. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass es soweit kommt, solange Töchterlein Dir noch nicht einmal ihre Ausbildungspläne und die Einkommensunterlagen ihrer Mutter vorgelegt hat.

Insofern muss man jemand, der Drohungen wie "tu, was ich will, sonst verklag ich dich!" ausstösst, einfach die Gelegenheit geben, sie auch einmal in die Tat umzusetzen und die eigenen Grenzen zu erkennen. Schlimmstenfalls hast Du auch weiterhin keinen Kontakt zu Deiner Tochter wie bisher; bestenfalls kommt sie irgendwann und fragt "können wir mal vernünftig miteinander reden?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 13:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luebecker,

in Ergänzung zu Martin´s Ausführungen:
1. Zunächst muss Töchting seine Bedürftigkeit nachweisen (und während eines FSJ ist die Auskunft "ich brauch das Geld" nicht ausreichend).
2. Dann kann sie Dich zur EK-Auskunft auffordern (darauf hat sie im Falle der Bedürftigkeit einen Anspruch).
3. Dann kann sie Unterhalt fordern (damit Du die Forderung prüfen kannst, muss sie hier Auskunft über die EK-Situation der Mutter erteilen).

Bei Berücksichtigung 1.650 EUR netto, weiterer vorrangiger UH-Pflichten und einem Selbstbehalt von 1.200 EUR dürfte ohnehin nicht viel zu holen sein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 13:46
(@luebecker42)

Hallo Danke an euch. 🙂

Schön das ich Hilfe von euch bekomme. "Großes Lob". :thumbup:

Jetzt habe auf einmal wieder eine E-Mail bekommen.

Jetzt mach sie auf einmal ein Praktikum  :question: :question: :question:
Dort bekommt sie Kein Geld, Wow........

Ich weiß mit den Anwalt zu drohen ist nicht nett, aber ich habe auch am Freitag gefragt wie das aussieht mit Geld und ich bekam keine Antwort/ Erklärung. Ich bin wirklich auf das Geld angewiesen, weil wie gesagt ich verdiene im Praktikum nichts.

Von meinem iPhone gesendet

Jetzt habe ich null durchblick...... :question: :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 15:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kein Problem, für den Durchblick muss Töchting sorgen.

Antwort:

"Liebes Töchterchen,

gut du möchtest eine Erklärung. Dann gebe ich sie dir. Der Unterhaltstitel war auf deinen 18. Geburtstag begrenzt, danach verlor erseine Gültigkeit. Ich zahle dir gerne weiterhin Unterhalt, wenn du diesen benötigst. Um das zu prüfen übersende mir bitte folgende Unterlagen:

1. Den Vertrag aus dem hervorgeht, dass du ein nichtbezahltes Praktikum absolvierst und nicht wie vorher behauptet ein FSJ
2. Die Einkommensverhältnisse deiner Mutter, da sie ja nun dir ggü. auch zu Barunterhalt verpflichtet ist.

Im Gegenzug werde ich dir meine Unterlagen und eine Berechnung der Haftungsquote zukommen lassen, sobald ich die Unterlagen von dir erhalten und geprüft habe.

Gruß Papa"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 15:35
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Lübecker,

dem guten Vorschlag von @midnightwish könne man höchstens noch sowas hinzufügen wie: "... wir können uns auch gerne bei einem Kaffee treffen und darüber reden, das wäre mir noch lieber. Wenn du das auch möchtest, schlag einfach vor wann und wo. Die Unterlagen kannst du dann ja auch mitbringen!..."

Viel Erfolg!

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 15:45




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin luebecker,

ich plädiere immer wieder mal dafür, die Volljährigkeit von Kindern und die damit einhergehenden Änderungen beim Unterhalt zum Anlass zu nehmen, die Fehler der Vergangenheit (die nicht selten der Loyalität zum anderen Elternteil oder den von diesem verbreiteten Legenden geschuldet waren) zu begraben und auf der Basis "wir sind beide erwachsen" neu anzufangen.

Insofern würde meine Antwort sinngemäs heissen:

Liebes Töchterlein,

bei Unterhaltsfragen geht es nicht um Nettigkeiten, sondern um Notwendigkeiten. Letztere sind im Moment erst einmal entfallen; eventuelle Unterhaltspflichten liegen jetzt gleichermassen bei Deiner Mutter und mir, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das alles würde Dir auch ein Anwalt sagen; der nimmt - im Gegensatz zu mir - allerdings Geld für diese Auskunft. Und erschrecken kann man mich mit diesem Berufsstand auch nicht. Ich lade Dich allerdings gerne ein, mir bei einem leckeren Abendessen Deine Berufs- und Praktikumspläne zu erläutern; dann werden wir sehen, was ich dabei für Dich tun kann und wobei auch Deine Mutter Dich unterstützen kann. Sag mir einfach, wann es Dir am besten passt.

Herzlichst Dein Paps

Und dann sieht man ja, welche Reaktionen kommen. Ein FSJ mal flugs zum Praktikum umzudeklarieren wäre eine ziemlich blöde Idee, die mich ganz sicher nicht dazu veranlassen würde, das Portemonnaie zu öffnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 15:53
(@luebecker42)

Danke an euch, für die schnelle Antwort. 🙂

Nach 20 Zigaretten 3 Tassen Kaffee, habe ich jetzt meine Panikattacke halbwegs wieder im Griff.
Kreislauf ist wieder halbwegs ok. "Kein Schnack". mir geht es geade nicht so gut. ;( ;( ;( ;( ;(

Ich habe die Antworten meiner Tochter geschrieben "Vorschläge von euch"....... danke 🙂

Mal sehen was da jetzt kommt. :question:

Gruß

Lübecker

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 16:15
(@luebecker42)

Hallo,

Die Unterlagen werden wir dir denn zuschicken lassen, obwohl es schon das Jugendamt gemacht und geregelt hatte.

Von meinem iPhone gesendet

Ahhh lebenzeichen. :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 17:39
(@luebecker42)

Ich muß dazu sagen ich hatte KEINERLEI Unterlagen bekommen. 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 17:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Die Unterlagen werden wir dir denn zuschicken lassen, obwohl es schon das Jugendamt gemacht und geregelt hatte.

... nach der Lektion "keine Angst vor Anwälten" sei Dir zusätzlich die Lektion "keine Angst vorm Jugendamt" beigebracht.
Bei Volljährigen übernimmt dieses (wenn überhaupt) nur noch eine beratende Funktion ein ("regeln" können die nichts mehr).

Warte die Unterlagen ab und dann schaust Du (gelassen) weiter.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 17:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin luebecker,

Die Unterlagen werden wir dir denn zuschicken lassen, obwohl es schon das Jugendamt gemacht und geregelt hatte.

ich nehme an, das war ein Zitat aus einer SMS Deiner Tochter an Dich.

Zum einen gibt es da nichts, was das Jugendamt machen oder gar regeln könnte (ausser "beraten" dürfen die nämlich nix); zum zweiten sind SMS, WhatsApp, Facebook und Co denkbar schlechte Medien, um solche Themen zu diskutieren. Am besten setzt man sich (samt Unterlagen) an einen Tisch; am zweitbesten telefoniert man miteinander.

Und: Töchterlein kann sich nicht aussuchen, von welchem Elternteil sie Unterhalt haben möchte; da sind immer beide im Boot. "Mama hat doch nix" ist übrigens so wenig eine Einkommensauskunft wie "ich hab hier nur eine einzige Monatsabrechnung von Muddi.

Aber wie gesagt: Bevor Geld von irgendwem in Töchterleins Richtung fliesst, müssen sowieso erst einmal die Anspruchsvoraussetzungen für Unterhalt belegt werden. FSJ ist keine; ein Praktikum dann, wenn es im ursächlichen Zusammenhang zu einer direkt anschliessenden Ausbildung steht. Ansonsten gilt: 18-jährige junge Erwachsene sind zunächst einmal für sich selbst verantwortlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 17:57
(@luebecker42)

Hallo.  🙂

Eine Nacht ist rum, aktuell keine Infos mehr bekommen, also mal abwarten was da kommt.
Ich bin nach wie vor bereit natürlich unterhalt zu Zahlen, aber dann bitte zu einem Betrag der auch gerechtfertigt ist. :yltype:

@brille007
Wir schreiben nur Peer E-Mail.
An einem Tisch würde ich mich sehr gerne mal setzen -> Es kam nur ein NEIN.
Tel. geht leider überhaupt nicht.

Gruß

Luebecker

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2014 10:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich muß dazu sagen ich hatte KEINERLEI Unterlagen bekommen. 😡

An einem Tisch würde ich mich sehr gerne mal setzen -> Es kam nur ein NEIN.

Du hast es noch nicht verstanden.

Nicht du musst sie um Unterlagen und ein Gespräch bitten, sondern sie dich.

Wenn sie was von dir will, muss sie etwas liefern.

Entweder
A. ein Gesprächsangebot um dich um etwas zu bitten oder
B. vollständige Unterlagen um etwas zu verlangen.

Du musst nichts als abwarten.
Das einzige, was du ihr vielleicht noch sagen könntest ist, dass A. evtl. erfolgreicher und einfacher sein könnte als B.
Aber auch für diese Botschaft musst du ihr nicht nachlaufen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2014 10:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus luebecker!

Wir schreiben nur Peer E-Mail.

Nun ja, Du musst ja auch nicht auf jeden Posteingang reagieren.
Meine Antwort wäre wie oben bereits schon angedeutet: es gibt zwei Möglichkeiten: wir setzen uns zusammen und versuchen gemeinsam und frielich, eine Lösung zu finden oder
sie wird erst mal belegen müssen, dass ihr Anspruch gerechtfertigt ist.

Im zweiten Fall wäre mein freiwilliger Beitrag zu was auch immer in Sachen KU gegen 0 tendieren...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2014 10:38
(@luebecker42)

Guten Morgen Beppo  🙂
Guten Morgen 82Marco 🙂

Ich werde warten, was da kommt. "Ich befolge euren Rat".

Gruß

Luebecker

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2014 10:42




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