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Unterhalt einstellen / reduzieren, es geht weiter

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(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nachdem ich im Thread "Unterhalt einstellen / reduzieren, brauche Rat " bereits von Brille recht beruhigende Tips bekommen habe, war am Samstag ein Schreiben im Briefkasten.
Exe hat die Anwältin gewechselt und plädiert nun auf Aufstockungsunterhalt statt "Verlängerung" des Betreuungsunterhalts.
Dazu nochmal kurz die Zahlen:
Gesamtbrutto während letzten gemeinsamen Ehejahres (1998): 90.000 .- DM
Brutto der Exe heute: 36.000.- Euro
Trennung 1999, Scheidung 2003, seit dem EU bis heute.

Anwältin argumentiert nun, dass Exe ihre 24 Stunden Beschäftigung nur durch eine Vollzeit ersetzen kann die ihrem erlernten Beruf (PTA Apotheke) entspricht, und da würde sie sogar weniger verdienen als jetzt im aktuellen Job (PTA in Pharmaindustrie). Also wäre Vollzeit unsinnig, und Vollzeit in ihrem jetzigen Beruf wäre nicht möglich (da bin ich anderer Meinung, sie ist Abteilungsleiterin)

Jetzt kommen 3 indiskutable Vergleichsvorschläge:
1. 2 Jahre lang noch 400.- monatlich
2. ein Jahr 300.- monatlich und Freistellung der Exe von Unterhaltszahlungen an unseren Sohn wenn er 18 ist (er studiert möglicherweise)
3. Einmalzahlung von 8000.-  und Ruh ist

So, was soll ich davon halten ? Sind die Vergleichsvorschläge schon ein Eingeständniss ihrer erfolglosen Klageaussichten ?

Bitte um kurzes Statement

Danke schonma

Gamsi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 11:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gamsi,

natürlich ist ein Theman wie Aufstockungsunterhalt immer ein bisserl Lottery - da kommt es unter anderem darauf an, wie der Richter gerade drauf ist. Andererseits bestätigen gerade die Vergleichsvorschläge Deiner Ex, dass es nicht um Bedürftigkeit geht, sondern darum, 5 Jahre nach der Scheidung einfach nochmal ein bisserl Kohle aus dem Ex herauszuholen. Denn mit einem monatlichen Brutto von 3 Mille ist man nicht bedürftig. Und wie ich Dir im anderen Thread schon schrieb: Verheiratet gewesen zu sein löst keine Behinderung oder Erwerbsminderung aus. Und nachdem sie schon zu Ehezeiten gearbeitet hat, kann sie nicht einmal ehebedingte Nachteile einwenden.

Ich persönlich würde es bei diesen Rahmenbedingungen kalt lächelnd auf eine Klage ankommen lassen; schon aus Prinzip. Dabei würde ich die Ex auch in das Messer laufen lassen, die Dir gemachten Vergleichsvorschläge schriftsätzlich vorzutragen: Wenn jemand es für sein "Recht" hält, sich aus eigenen Unterhaltsverpflichtungen für das gemeinsame Kind herausklagen zu wollen, stellt das seine eigenen Absichten in ein recht unvorteilhaftes Licht. Überdies würde ich klarstellen, dass an dem Tag, an dem die Klage eintrudelt, die (freiwilligen!) EU-Zahlungen eingestellt werden.

Ich halte diese Vergleichsvorschläge nicht für ein Eingeständnis, sondern für eine Pistole, die sie Dir an die Schläfe halten lässt - in der Annahme, Du würdest beim Wort "Klage" ängstlich zusammenzucken und ihre Forderungen erfüllen. Nachdem Du aber weisst, dass es sich nur um eine Wasserpistole handelt...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 11:51
 elwu
(@elwu)

So, was soll ich davon halten ? Sind die Vergleichsvorschläge schon ein Eingeständniss ihrer erfolglosen Klageaussichten ?

Hallo,

der zweite Vorschlag ist besonders grotesk, wie sollst du für einen Volljährigen auf ihm zustehenden Unterhalt verzichten? Und die anderen beiden sind ebenso indiskutabel. Ich würde auf den Murks gar nicht erst antworten, auch auf weitere Schreiben der Gegenseite nicht. Sondern schlicht und einfach zum März den Unterhalt für Madame einstellen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 12:07
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi gamsi,

wie lange ward ihr denn verheiratet?? Die Ehedauer findet im Bereich Aufstockungsunterhalt doch mitunter erhebliche Berücksichtigung.

Und - hat die Anwältin die Höhe ihrer Forderung durch eine Berechnung untermauert?? - Sonst würde ich einfach mal nachfragen, wie sie auf die Zahlen kommt....

Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 12:09
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das beruhigt mich dann schon wieder.

Ist es schädlich, wenn ich jetzt ab Januar den Unterhalt um 200.- reduziere (wegen dem Verschweigen von 10.000.- Bruttomehr seit 2007) und dann die Zahlungen ab Februar von der weiteren Entwicklung abhängig mache ? Ursprünglich hatte ich ja im September erklärt, ab April die Zahlungen einzustellen.

Das die Vergleichsvorschläge bei Gericht eher ungünstig sind, hatte ich schon geahnt.

Derweil ist die neue Anwältin scheinbar eine ganz besondere die sogar im Bayrischen Rundfunk schon interviewt wurde zum neuen Unterhaltsrecht, ne Promovierte...

Wobei ich noch nicht weiss, warum sie die Anwältin gewechselt hat...

Wir haben 1992 geheiratet, 1995 kam der Bub zu Welt, Januar 1999 Trennung, also jetzt dann 10 Jahre TU/EU, 2003 Scheidung

Die Zahlen sind nicht belegt, die Anwältin meint, Exe hätte noch 4 - 5 Jahre Anrecht auf Aufstockungsunterhalt.

Soll ich nicht antworten ? Derweil hab ich so nen schöönen langen Brief verfaßt

Bin ich froh dass ich Euch hab  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 12:15
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo gamsi,

ich habe gerade deinen anderen Thread durchgeschaut....

Also: 7 Jahre verheiratet, 5 Jahre TU, 5 Jahre EU - da sollte nicht mehr viel Platz für weitere Zahlungen sein.

Ich sehe allerdings einen Pferdefuß, der dir zum Nachteil gereichen könnte. Du hast die Unterhaltszahlungen nicht von Anfang an befristet. Deswegen kann argumentiert werden, dass deine Ex nach Treu und Glauben davon ausgegangen ist, dass sie diese unbefristet erhält - nach 10 Jahren Unterhalt könnte eine Übergangsfrist von 6 Monaten als sehr kurz angesehen werden, um sich auf veränderte Bedingungen einzustellen.

Zumindest hat mich meine Anwältin schon sehr frühzeitig vor so einem Szenario gewarnt und mir empfohlen schon sehr frühzeitig auf die Eigenverantwortung hinzuweisen.

Eigentlich sprechen alle Fakten für dich - meiner Meinung nach könnte dir allerdings nach so langer Unterhaltszahlung deine selbstgesetzte Übergangsfrist zu kurz sein.

Wie brille schon sagte - ist ein Lotteriespiel
Grüße

galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 12:31
 elwu
(@elwu)

Ist es schädlich, wenn ich jetzt ab Januar den Unterhalt um 200.- reduziere (wegen dem Verschweigen von 10.000.- Bruttomehr seit 2007) und dann die Zahlungen ab Februar von der weiteren Entwicklung abhängig mache ? Ursprünglich hatte ich ja im September erklärt, ab April die Zahlungen einzustellen.

Hallo,

das mit der stufenweisen Reduzierung würde ich nicht machen. Denn für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung brauchst du noch Munition, und das Verschweigen so hoher Zusatzeinnahmen der Unterhaltsempfängerin ist ein großes Kaliber. Heb' dir das lieber auf. Zahle weiter bis März wie bisher, danach nichts mehr. Und vor allem schreib' der Gegenseite nichts, keine Silbe, denn damit kannst du dich in die größten Probleme reiten! Warte in Ruhe ab, ob die es nach der Zahlungseisntellung auf einen Prozess ankommen lassen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 12:36
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

nochmals Danke.

nachdem sie aber seit 2007 400.- mehr verdient ohne nich zu informieren, hat sie sich eh schon auf die geänderten Verhältnisse eingestellt, oder nicht  😉

In keinem der Schreiben der diversen Rechtsanwältinnen wurde jedoch der zu kurze Zeitraum bemängelt.

Zudem bin ich der Meinung, dass sie als Abteilungsleiterin in einem Pharmabetrieb durchaus in der Position sein sollte, ihre Arbeitszeit von 24 auf 30 Stunden zu erhöhen um erst recht weit über 2000.- Euro netto zu erwirtschaften. Deswegen hatte ich über die 6 Monate gar nicht nachgedacht...

kann das tatsächlich zum Pferdefuß werden ? auch wenn bisher niemand über die 6 Monate gemeckert hat ?

Ich nehme an, solang ich bis März voll bezahle, kann die Klage nicht vor Einstellung der Zahlung eingereicht werden ? Oder kann sie schon prophylaktisch Klagen, allein auf mein Ansinnen hin, den Unterhalt einzustellen ?

Elwu, ich nehme Deinen Rat natürlich an und lass mein Schreiben unausgedruckt im PC und zahle bis März den bisherigen Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 12:41
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi gamsi,

indirekt meckert die Anwältin doch über die zu kurze Frist.

Sie sagt ja nicht, dass deine Ex bis ultimo Zahlungen erhalten soll, sondern noch für 2 weitere Jahre, was ja de facto einer Verlängerung deiner Frist entspricht.

Du hast viele Trümphe in der Hand - wann und wie du sie ausspielt, bleibt dir überlassen.
Im übrigen ist bei so einem Vergleichsangebot immer ein Spielraum nach unten......

Desweiteren, wenn die Anwältin für weitere 2 Jahre 400 Euro fordert, ist doch klar, dass du ab sofort ihren Wünschen entsprichst und nur maximal 400 euro im Monat bezahlst. alles andere wäre doch blöd - oder???  Zu viel bezahlter Unterhalt ist dann einfach futsch..... (Im anderen Thread stand doch, dass du mehr als 500 zahlst)

dann muss halt noch über die dauer, aber nicht über die höhe gestritten werden.

Kleine Nebenfrage - deine gegenerische Anwältin heißt nicht zufällig: Frau Dr. H.-H.

Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 12:54
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

bisher zahle ich 415.- EU und bis September zahlte ich 360.- KU, den habe ich nachträglich erhöht auf 420.- und ab Januar 415.- Dies wurde von der vorherigen Anwältin unstrittig berechnet. In gleichem Schreiben wurde damals die 542.- EU gefordert, habe ich aber abgelehnt.

Ok, dann zahl ich ab Januar 400.- bis März.

Klar, die 24 x 400.- sind eine Verlängerung, aber gleichzeitig ist sie scheinbar mit einer Höhe von 300.- für 12 Monate auch zufrieden (unter der unsinnigen Bedingung bezüglich KU ab 18), und ich könnte auch auf 300 reduzieren wie im Vergleich 2 angeboten ? Das Freistellen der KM von KU ab 18 ist doch eh unmoralisch...also scheinen die 300.- für das eine Jahr sowieso zu reichen ?

Ich will unter der momentanen Schikane echt kein Geld an die KM verschenken....

Die Anwältin heisst Dr. U. K. aus München (auch Buchautorin)

Möcht nur wissen, warum sie die Anwältin gewechselt hat. Die erste wollte BU, hab ich widerlegt. Die neue jetzt AU (bestreitet gleichzeitig die Notwendigkeit von zusätzlichem Betreuungsaufwand), aber mit Vergleichsangebot, dass eher schädlich für die KM ist....darf sowas einer "Qualitätsanwältin" passieren ?
Ob da nicht noch irgendwo ne Teufelei dahintersteckt die ich bisher übersehen hab ?

Bin schon wieder froh Euch zu haben   🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 13:09




 elwu
(@elwu)

Hallo,

da du offenbar die Vergleichsvorschläge der RAin erwägst zeigst du, dass sie die Regisseurin des Films in deinem Kopf ist. So etwas darf man niemals zulassen. Und wenn du ab Januar statt 415€ die 400€ zahlst gehst du implizit auf ihren Vergleichsvorschlag ein. Warum? Mach strikt  dein Ding, und wenn nicht, wundere dich nicht, dass du dir damit Probleme einkaufst. Nun ist es aber gut von meiner Seite.

/elwu,

I rest my case.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 13:38
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

stimmt auch wieder...

ok...dann die 415 wie bsiher bis März und keine fremdbestimmten Handlungen zulassen 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gamsi,

ok...dann die 415 wie bsiher bis März und keine fremdbestimmten Handlungen zulassen 😉

genau so und nicht anders. Du hast Deine Schritte angekündigt; "überraschende, unvorhersehbare Engpässe" kann also niemand einwenden. Überdies ist das neue Unterhaltsrecht auf Deiner Seite - möglicherweise ein Grund, warum Madame jetzt schnell noch einmal ein bisschen in Deine Tasche fassen will.

Es ist wie elwu schreibt: DU bestimmst das Verfahren; nicht die Gegenseite. Das signalisierst Du am besten, indem Du einfach DEIN Ding durchziehst und auf irgendwelchen Käse, mit dem irgendwer zu drohen versucht, gar nicht eingehst. Vermeintliche Verhandlungsbereitschaft wird ansonsten gerne als Unsicherheit ausgelegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 14:39
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

ist ja auch kein Wunder dass man verunsichert ist, wenn die Briefe der RAs immer am Samtag früh im Kasten liegen und man das ganze Wochenende am grübel ist....ist das beabsichtigt ?

Danke euch allen, ich halte euch auf dem laufenden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 15:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Gamsi!
Anwaltspost am Wochenende kann hat in der Regel nix Gutes bedeuten; deshalb versuche erst mal, das Kuvert bis Monatg Morgen ungeöffnet liegen zu lassen.
Damit hast Du evtl. ein "ungestörteres" WE   😉 und über den unsinnigen Inhalt kannst Dich früh genug aufregen, oder auch nicht!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gamsi,

ist ja auch kein Wunder dass man verunsichert ist, wenn die Briefe der RAs immer am Samtag früh im Kasten liegen und man das ganze Wochenende am grübel ist....ist das beabsichtigt ?

Da man a.) davon ausgehen kann, dass Anwälte nicht nur am Freitag arbeiten und b.) solche Fälle hier oft berichtet werden, kann man sicher ein strategisches System dahinter vermuten: Wenn der Adressat solcher Anwaltspost erst einmal ein Wochenende lang weichgekocht wurde (beispielweise, weil es mindestens bin Montag dauert, bis er seinen eigenen Anwalt erreichen kann), ist er möglicherweise zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. Du siehst doch an Dir selbst, welche Verunsicherung schon allein die Androhung einer Klage bei Dir auslöst.

Glücklicherweise sind Foren wie vatersein.de rund um die Uhr geöffnet. Und hier erfährt man auch, dass eine Klage nicht gleichbedeutend ist mit "verurteilt werden", "ins Gefängnis müssen", "pleite gehen" oder "vorbestraft sein". Eine Klage ist eine Klage, und beantragen kann ein Kläger zunächst einmal, was er will. Ob er damit Erfolg haben wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Allein deshalb sollte man eine Klagedrohung nicht so behandeln, als wäre man bereits verurteilt worden. Speziell in Fällen wie Deinem (u. a. Trennungszeit schon länger als Ehedauer) empfiehlt sich ein lässiges "Dann mach das eben". Vielleicht garniert mit einem Ausdruck aus unserem Prozesskostenrechner links:

Streitwert:     9.600,00 €
1. Instanz, zwei Anwälte
____________________________________

Anwaltsgebühren     2.430,00 €
Auslagenpauschalen        40,00 €
MWSt 19%               469,30 €
Gerichtsgebühren       588,00 €
---------------
Gesamtkosten         3.527,30 €

Will heissen: Wenn Exchen mit ihrer Klage auf die Nase fällt, bezahlt sie diesen Betrag aus dem eigenen Portemonnaie. Und weil ihre tolle Anwältin ihr das vermutlich noch nicht verraten hat, kannst Du es notfalls selbst tun. Weil Du halt ein netter Kerl bist und ihr überflüssige Ausgaben ersparen möchtest... 😉

Grüsles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 16:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gamsi

Und weil ihre tolle Anwältin ihr das vermutlich noch nicht verraten hat, kannst Du es notfalls selbst tun. Weil Du halt ein netter Kerl bist und ihr überflüssige Ausgaben ersparen möchtest...

Eben, daher beeilst Du Dich und lässt ihr Deine Info Heiligabend zukommen, so als kleine Überraschung in einem netten weihnachtlichen Umschlag. (Man bin ich heute fies.)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 16:52
 elwu
(@elwu)

Hallo,

schon mal daran gedacht, dass die Dame mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit PKH bekommen wird? Dann zahlt sie nicht nur ihre Anwältin nicht. Sondern Gamsi darf seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen, wenn er das Verfahren gewinnt. Darauf braucht sie nicht auch noch aufmerksam gemacht werden, und das wird sie, wenn Gamsi ihr so eine 'Info' schickt. Und er schiesst sich damit selbst ins Knie. Also einfach strikt die Klappe halten, das wird doch wohl nicht so furchtbar schwer sein?

Wie bereits zwei mal gesagt: er soll keine Silbe dazu von sich aus schreiben oder sagen, und auch keine Antwort auf Schreiben der Gegenseite geben. Nichts, gar nichts mitteilen. Bis März zahlen, dann einstellen (dass er das dann tun wird hat er ja bereits mitgeteilt, zu mehr ist er nicht verpflichtet) und abwarten was denn da kommt.

/elwu,

also manchmal...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 19:08
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

echt ? bei 1813.- netto bekommt man PKH ??? wo ist denn da die Grenze ?

ich machs so, wie elwu rät...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2008 19:25
(@jemmy)
Registriert

Hallo

echt ? bei 1813.- netto bekommt man PKH ???

Nein, bekommt sie nicht. Nach den bisherigen Schilderungen nicht einmal auf Ratenbasis.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 19:51




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