Unterhalt einstelle...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt einstellen / reduzieren, es geht weiter

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

ich bin aufgrund der von Gamsi geschilderten Einkommenssituation der Dame auch davon ausgegangen, dass PKH für sie in unerreichbarer Ferne liegt. Wenn selbst ein Brutto von 3 Mille im Monat noch eine PKH-Berechtigung zur Folge hat, müssen vermutlich nur die Zumwinkels der Nation ihre Anwälte selber bezahlen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 20:01
 elwu
(@elwu)

echt ? bei 1813.- netto bekommt man PKH ??? wo ist denn da die Grenze ?

Hallo,

die Grenze ist fliessend und hängt nicht nur vom Einkommen ab sondern von den Abzügen, die der Richter anerkennt. Die meisten Richter lassen bei Frauen sehr viele Abzüge durchgehen... Meine Ex bekam PKH bei über 2.000€ an Einkünften (eigener Verdienst + KU + KG + TU).

Wie gesagt, einfach die Füße strikt stillhalten, ab April keinen EU mehr zahlen, und abwarten ob und was da kömmt an Klagen von der Ex.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 23:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Ex bekam PKH bei über 2.000€ an Einkünften (eigener Verdienst + KU + KG + TU).

Sorry elwu,  das alles als Einkünfte einer DEF zu interpretieren ist ja nun reichlich abstrakt.

Hier aber als Betroffener einfach den Mund zu halten - ok.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 01:05
 elwu
(@elwu)

Sorry elwu,  das alles als Einkünfte einer DEF zu interpretieren ist ja nun reichlich abstrakt.

Hallo,

na wenn du meinst, du scheinst ein Wissender zu sein, auch was PKH-Gewährungskriterien betrifft. Meinethalben rate Gamsi weiter zu, irgendwelche Infos an Heiligabend an die Ex zu schreiben, nur zu.

/elwu,

endgültig raus aus dem Thread. Das Geschwätz, sorry, wird mir zu blöd.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 01:21
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten abend,

@elwu
man ich kenn dich zwar nicht, aber........ - wie bist du denn drauf.....

endgültig raus aus dem Thread. Das Geschwätz, sorry, wird mir zu blöd.

Ein feiner Umgsngston  - ehrlich gesagt, finde ich deine Beiträge auch a bisserl kontraproduktiv. Nur Eskalation ist nicht immer der beste Weg.

Trotzdem nen schönen Abend

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 01:38
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Hier aber als Betroffener einfach den Mund zu halten - ok.

@elwu

Im Grundsatz hat oldie dir sogar Recht gegeben. Keine Ahnung, was dieser:

na wenn du meinst, du scheinst ein Wissender zu sein, auch was PKH-Gewährungskriterien betrifft. Meinethalben rate Gamsi weiter zu, irgendwelche Infos an Heiligabend an die Ex zu schreiben, nur zu.

Unfug von dir soll.

Ebenso ist dieser Satz von dir:

schon mal daran gedacht, dass die Dame mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit PKH bekommen wird?

schlicht nicht haltbar und nein, ich bin kein "Wissender", aber ich kann lesen, was für Voraussetzungen die Gesetze fordern, um PKH zu gewähren und diese sagen eindeutig aus, dass Gamsis EX keine PKH bekommt.

LG Jemmy

*edit:
Solltest du das Pech gehabt haben, an einen Richter zu geraten, welcher mal wieder seine eigenen Gesetze bastelt, tut mir das leid für dich, doch es macht es nicht allgemeingültig.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 02:37
(@heijip)
Schon was gesagt Registriert

Ratschläge sind gut, können dich auch "erschlagen"  also noch meine(n)  Erfahrung (Ratschlag) dazu
Sicherheit geht vor - Anwältin - nehmen, klingt komisch aber sie müssen bzw. wollen sich in einer "Männerwelt" durchsetzen; wenn´s auch erstmal Gelg kostet.
Eigene Entscheidungen - Kürzung, Aussetzung oder gar EINSTELLUNG von Unterhaltszahlungen können  s e h r  teuer werden.  eindeutig  Finger  w e g  und du darfst weiter leben, ansonsten kann dir deine EX das Leben zur Hölle machen.
Das ist nun mal in diesem S.... so.  Du hast  P F L I C H T E N  aber  (kaum)  K E I N E    R E C H T E

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 08:14
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

also momentan werde ich mir sicher keinen RA holen, dazu warte ich ab, ob Exe tatsächlich klagt, dann kann man immer noch einen dazuholen...

ich halte es nach all den Tips tatsächlich für das beste, nix zu schreiben und dann, wie angekündigt, einzustellen. Wenn nicht jetzt, wann denn dann...

egal was ich mache, sie wird sowieso versuchen, ne auseinandersetzung daraus zu kreieren...

Nochmal zu Vorschlag Nummer 2 des Vergleichs: Die Freistellung von Ihr vom Unterhalt ab 18 beinhaltet im Innenverhältnis dass ich den Unterhalt für den Bub ab 18 komplett übernehmen soll...
aber was würde in so einem Fall passieren, wenn ich nicht leistungsfähig bin ? Ich denke schon, dass sie sich hier selber ins Knie geschossen hat...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 10:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

egal was ich mache, sie wird sowieso versuchen, ne auseinandersetzung daraus zu kreieren...

Möglich ist das.

Die Freistellung von Ihr vom Unterhalt ab 18 beinhaltet im Innenverhältnis dass ich den Unterhalt für den Bub ab 18 komplett übernehmen soll...

Dieser Vertrag wäre nichtig. Du kannst nicht einen Vertrag schließen, der ein Kind benachteiligt zu einem Zeitpunkt, zu dem es seine Rechte selbst wahrzunehmen hat. Übertrieben ausgedrückt: Es käme einer in der Zukunft wirkenden Entmündigung gleich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 10:54
(@gamsi)
Schon was gesagt Registriert

und das ist es was ich nicht versteh:

sie wechselt die anwältin, geht zu ner "kapazität" die auch den ochsenknecht-sohn vertreten hat, und die empfiehlt/schreibt so was glatteisiges ?

aber egal....jetzt hab ich bis April erstmal meine Ruhe und dann schau mer mal...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 11:42




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gamsi,

und das ist es was ich nicht versteh:

sie wechselt die anwältin, geht zu ner "kapazität" die auch den ochsenknecht-sohn vertreten hat, und die empfiehlt/schreibt so was glatteisiges ?

Du musst da unterscheiden zwischen aussergerichtlichem Geplänkel und den tatsächlichen Inhalten von Schriftsätzen. Ein pfiffiger Anwalt klopft frühzeitig auf den Busch, indem er absichtlich den Eindruck erweckt, seine aussergerichtlichen Forderungen seien das, wozu die Gegenseite später auch verurteilt wird und dass es besser und billiger sei, gleich darauf einzugehen. Das ist auch wichtig für die Show gegenüber dem eigenen Mandanten.

Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, kann im Schriftsatz was ganz anderes stehen.

Aber Du hast ja jetzt Deine Strategie: Weiterzahlen bis zum angekündigten Ende; dann UH einstellen und abwarten. Falls die Gegenseite dann herumzickt: vs.de gibt's auch im April 2009 noch...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 14:34
Seite 2 / 2