Moin Lübecker,
Ich werde warten, was da kommt.
Es könnte auch sein, dass da garnichts mehr kommt. Falls nämlich deine Tochter in wirklichkeit doch kein unbezahltes Praktikum macht, sondern doch ein FSJ. Dann hat sie nämlich keinen Vertrag über ein unbezahltes Praktikum, den sie dir vorlegen können...
und das hier:
Jetzt mach sie auf einmal ein Praktikum
Dort bekommt sie Kein Geld, Wow........
könnte dann einfach ein Versuch sein nach dem Motto: "Probieren kann man es ja mal, vielleicht fällt er drauf rein"
Falls DAS aber wirklich der Fall sein sollte, gäbe es von mir freiwillig garnichts mehr
Also, bleib ganz entspannt und wenn wirklich was kommen sollte, fragst du halt hier wieder. Bevor du irgendwas tust oder irgendwas zahlst.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin luebecker,
Eine Nacht ist rum, aktuell keine Infos mehr bekommen, also mal abwarten was da kommt.
Ich bin nach wie vor bereit natürlich unterhalt zu Zahlen, aber dann bitte zu einem Betrag der auch gerechtfertigt ist. :yltype:
Es ist nicht Deine Aufgabe, die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen, sondern Töchterleins Job, Dir ungefragt zu belegen, warum (Schule, Ausbildung, Studium) sie ausserstande sein soll, als junge Erwachsene ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Diese Eigen-Verantwortung gehört nämlich auch zum Volljährig-Sein.
Solange sie keine Belege beibringt, lehnst Du Dich entspannt zurück. Du wirst nicht einfach überraschend vor Gericht gestellt und dort zu irgendwelchen Zahlungen verknackt. Du musst da also auch nichts vermeiden, indem Du freiwillig irgendwas bezahlst. Und selbst Anwaltsbriefe sind im Zweifelsfall nicht mehr als - dumme Anwaltsbriefe eben, die nichts bewirken.
Wir schreiben nur Peer E-Mail.
An einem Tisch würde ich mich sehr gerne mal setzen -> Es kam nur ein NEIN.
Tel. geht leider überhaupt nicht.
naja, das war bisher so; deshalb schrieb ich ja:
ich plädiere immer wieder mal dafür, die Volljährigkeit von Kindern und die damit einhergehenden Änderungen beim Unterhalt zum Anlass zu nehmen, die Fehler der Vergangenheit (die nicht selten der Loyalität zum anderen Elternteil oder den von diesem verbreiteten Legenden geschuldet waren) zu begraben und auf der Basis "wir sind beide erwachsen" neu anzufangen.
Aber natürlich musst Du sowas aktiv vorschlagen; nicht nur sagen "das klappt ja sowieso nicht" oder "das haben wir ja noch nie gemacht". Man kann anderen nicht vorwerfen, nichts zu ändern, solange man nicht selbst dazu bereit ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo @all 🙂
Seid 18 Jahren, habe ich durch den Unterhalt sehr Heftige Probleme gehabt "Arbeitslos -> weiter gez.". u.s.w.
Sein Anderes Kind Keine Geschenke kaufen Können (Geb.) -> vor lauter Angst da kommt gleich wieder von der anderen Seite Post (J-Amt)
Die Post ist dann auch immer gleich gekommen...... ufff :gunman:
u.s.w. u.s.w. u.s.w.
Oft gefragt oft versucht (J-Amt) Angeschrieben, Angerufen und viel mehr.......... "Wurde mir untersagt". 😡
Keine Kraft mehr gehabt, also brav weiter Zahlen dann habe Ruhe. ;(
Ich war damals auch nicht so schlau wie heute........... :knockout:
Ich werde mit Angst im Hinterkopf warten.
"Ein Gedanke habe ich doch immer noch der mich etwas verunsichert" :question:
Muss ich den Unterhalt nachzahlen, den ich jetzt eingestellt habe? :question:
Gruß
Luebecker
Moin Lübecker,
Ich werde mit Angst im Hinterkopf warten.
Versuche deine Angst abzulegen und das hier von @beppo zu verinnerlichen:
Wenn sie was von dir will, muss sie etwas liefern.
Entweder
A. ein Gesprächsangebot um dich um etwas zu bitten oder
B. vollständige Unterlagen um etwas zu verlangen.
Du musst vor nichts Angst haben. Was soll dir passieren? Auch vor Anwaltsbriefen brauchst du keine Angst haben. Anwälte schreiben manchmal sehr frech und fordernd, trotzdem muss das was der Anwalt deiner Tochter schreibt, nicht wahr sein. Das läuft dann wieder unter: "Man kann es ja mal versuchen..."
Muss ich den Unterhalt nachzahlen, den ich jetzt eingestellt habe?
Da der Titel abgelaufen ist: Definitiv Nein!
Die Unterhaltspflicht kann erst wieder aufleben, wenn du wirksam in Verzug gesetzt wurdest, z.B. durch die schriftliche Aufforderung zur Einkommensauskunft. E-Mail reicht da nicht. Und danach müsste erst mal abgeklärt werden, ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht (Vorlage der Unterlagen, haben wir dir oben schon erklärt) und in welcher Höhe. Die Mutter ist dann aber mit im Boot.
Und nein, auch wenn der RA deiner Tochter behaupten sollte, du musst ab sofort und auch rückwirkend bezahlen, sonst passiert was ganz Schlimmes, dann stimmt das auf keinen Fall.
Gruß vom Krümelmonster (der dir deutlich mehr Gelassenheit wünscht; iss mal ein paar Kekse, das hilft)
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Luebecker,
Muss ich den Unterhalt nachzahlen, den ich jetzt eingestellt habe?
Wenn ich´s richtig verstehe, hast Du den Unterhalt diesen Monat eingestellt !?
Also praktisch hat sie Dich in Verzug gesetzt (und es könnte ab diesem Monat auch rückwirkend gefordert werden ... ob ein Richter diese Inverzugsetzung als "wirksam" betrachten würde, steht auf einem anderen Blatt.
Aber eines möchte ich an dieser Stelle gerne noch einmal wiederholen:
Wenn ein berechtigter Anspruch besteht, dann wird dieser auf jeden Fall geringer sein als die bis dato gezahlten 360 EUR.
Deine Große steht in der Unterhaltsschlange hinter Deiner 15jährigen und auch hinter Deiner Frau.
Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1.200 EUR. Da bleibt bei Deinem Einkommen nicht viel (wenn nicht sogar gar nichts).
Gruß
United
Hallllllooo 🙂
Post bekommen.
Nicht vom Anwalt sondern Peer Post, von ihr.
----------------------
Kind macht im Verein ein unentgeltliches Praktikum "Naturkindergarten", sie Arbeitet bis zum 31.07.14 dort.
ALG2
Mutter 234,00+Ihren Freund 234,00
Bedarf Unterkunft und Heizung 300,00
Gesamt=768,00 (Sind Verlobt)
Im Schreiben Steht auch:
"Bitte beachten Sie:
Laut Rücksprache mit Fr.xxxxxxx J-Amt wurde der Unterhalt Ihrer Tochter bis Sep. 2013 durch den Kindesvater an das J-Amt gezahlt.
Das J-Amt hat den Unterhalt von 360,00€ entsprechend an Sie Überwiesen.
Ab Okt.2013 zahlt der Kindesvater den Unterhalt aufgrund der Volljährigkeit laut Fr.xxx (J-Amt) direkt an ihre Tochter.
Somit ist der Bedarf Ihrer Tochter weiterhin abgedeckt und wird hier im Leistungsbescheid nicht aufgeführt
Sie haben den Antrag gestellt. Daher wird vermutet, dass Sie die Bedarfsgemeinschaft vertreten.
Dies gilt nur, solange andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ihre Interessen nicht selbst wahrnehemen und diese auch gegenüber der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter xxxx Schriftlich erklären (§ 38 SGB 2).
----------------------
Meine Daten.
Steuerpfl. Brutto 2628,20€
Verh. 1 Kind 15 Jahre
Mehr Unterlagen habe ich von Ihr nicht bekommen.
Bitte ich benötige eure Hilfe zum berechnen.
DANKE 🙂
Gruß
Luebecker
Hallo,
du hast Post von der KM bekommen?
Ist das Praktikum für eine anschließende Ausbildung oder Studium zwingend vorgeschrieben?
In meinen Augen müsste deine Tochter dir den Praktikumsvertrag vorlegen. Gut, die Mutter scheint nicht leistungsfähig zu sein. Aber das Kind rutscht - sofern es überhaupt unterhaltsberechtigt ist hinter dein minderjähriges Kind und deine Frau. Und bekommt nur etwas, wenn du noch leistungsfähig bist. Sollte das der Fall sein, so kann das ganze Kindergeld in Abzug gebracht werden.
Aber ich würde bezweifeln dass sie während des Praktikums überhaupt unterhaltsberechtigt ist.
Sophie
Moin Luebecker,
offensichtlich ein Leistungsbescheid von der Arge (adressiert an die Mutter).
Die 234 EUR Mutter + Partner irritieren mich zwar, aber sei´s drum.
Eines ist jedenfalls ersichtlich:
Ihren kompletten Bedarf wirst Du nicht abdecken können und sie wird zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sein (bzw. einen Job neben dem Praktikum machen müssen).
Alles was Du ihr an Zahlungen anbietest, wird auf etwaige Leistungen angerechnet.
Es macht keinen Sinn, ihr etwas anzubieten, weil das Jobcenter anschliessend ohnehin auf Deiner Matte steht und Dich ausfragen wird ...
... vor diesem Hintergrund kannst Du ihr lediglich nahelegen, sich an das Jobcenter zu wenden.
Ohne Kenntnis des kompletten Werdegangs ist es schwierig eine Prognose hinsichtlich ihrer Anspruchsvoraussetzungen - in Bezug auf Unterhalt von Dir - zu geben.
So sie beispielsweise mit zahlreichen Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz als Erzieherin gescheitert ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Praktikum, welches ihre Chancen erhöht, als Anspruchsgrund dienen kann ...
... so sie die Schule mit 15 abgebrochen hat und drei Jahre auf der faulen Haut lag, eher nicht.
Für eine Berechnung, was an Unterhalt auf Dich zukommen könnte, wäre noch relevant:
- Zuständiges Oberlandesgericht
- Steuerklasse
- ggf. Steuererstattungen
- etwaige Sonderzahlungen
- Altersvorsorge
- Berufsbedingter Aufwand
- Wohneigentum ?
- optional: Einkommen Deiner Frau (um eine etwaigen UH-Pflicht ihr gegenüber zu ermitteln)
Ganz grob vorab:
2.628 EUR Brutto
1.700 EUR Netto (bei Stkl 4)
------------
85 EUR - Berufsbedingter Aufwand (5% vom Netto - pauschal)
100 EUR - Altervorsorge (so vorhanden, bis zu 4% vom Brutto)
------------
1.515 EUR - Bereinigtes Netto
334 EUR - Mindestunterhalt Kind 15
------------
1.181 EUR -> unterhalb Selbstbehalt, d.h. kein Unterhalt an die Große
Gruß
United
Moin luebecker,
nochmal: Du musst schon die richtige Reihenfolge einhalten; sonst wird das nix. Das Kind ist dann (und nur dann!) unterhaltsberechtigt, wenn es ausserstande ist, sich als erwachsener Mensch - notfalls durch Putzjobs oder Äpfelpflücken - selbst zu unterhalten. Als Anhaltspunkte hierfür gelten: Schulbesuch (einer allgemeinbildenden Schule), Ausbildung oder Studium. Von diesen Sachverhalten ist vorliegend keiner erfüllt. "Mein Vater verdient gut" oder "in der Vergangenheit hat er immer gezahlt" sind ausdrücklich keine unterhaltsauslösenden Sachverhalte.
Es KANN sein, das für irgendeine Ausbildung, die Deine Tochter machen möchte, ein Praktikum erforderlich (!) ist, das dann ebenfalls unter "Ausbildung" fällt. Es ist aber nicht Deine Aufgabe, diese Notwendigkeit in Erfahrung zu bringen, sondern Töchterleins Job, Dir diese Informationen über ihren geplanten Ausbildungsweg ungefragt (!) und vollständig vorzulegen. Solange sie das nicht tut, tust Du eben auch nichts. Und verdammt nochmal: Lass das Jugendamt oder Jobcenter doch irgendwelche blöden Briefe schreiben; das ist Papier, mehr nicht. Eine Entscheidung über eine Fortsetzung Deiner Unterhaltspflicht könnte sowieso nur ein Familiengericht treffen; alle anderen haben NICHTS zu melden, auch wenn sie sich noch so wichtig machen. Mach Dir doch nicht ständig einen Flecken in die Hose, nur weil Post kommen könnte. Du steigst doch auch nicht jedes Mal zitternd in Dein Auto, weil Du einen Unfall haben könntest.
Du hast offenbar schon in der Vergangenheit aus lauter Schiss vor Behördenbriefen Fehler gemacht. Es steht nirgends, dass Du diese jetzt wiederholen musst. Abgesehen davon gibt Dein Einkommen bei vernünftiger Berechnung - siehe @United - vermutlich sowieso keinen Unterhalt an das Dämchen her, selbst wenn sie dem Grunde nach UH-berechtigt wäre.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Lübecker,
In meinen Augen müsste deine Tochter dir den Praktikumsvertrag vorlegen.
... und zwar nicht per e-mail, peer mail, whatsapp oder anderen Blödsinn, sondern auf die gute alte Art, als Fotokopie.
Das wäre dann der erste Schritt.
Ansonsten ist in dieser Sache von Brille und United alles super erklärt. Wenn die KM Hartzerin ist, kann deine große Tochter wieder in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden und bekommt von dort Geld. Und ja, die ARGE wird dann auf dich zukommen, und dir mitteilen dass du unterhaltspflichtig bist. Und auch dass muss dann nicht stimmen. Jedenfalls müssen dir auch dort erst alle Unterlagen vorgelegt werden, und dann muss eine saubere Berechnung erfolgen. Das hab ich vor kurzem bei meinem Sohn durch. Nach der Berechnung von @United bist du eh nicht leistungsfähig, also sollte dann auch bei der ARGE rauskommen, dass du nicht zahlen musst.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Guten Morgen.
Danke für eure Infos die ich bekommen habe. 🙂
Ich werde meine Tochter Anschreiben, sie möchte sich ein Job suchen oder zur Arge gehen.
Gruß
Luebecker
NEIN!
Schreib ihr freundlich, dass du dich gerne mit ihr an einen Tisch setzt, um euch über ihre Zukunft zu unterhalten!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin luebecker,
Schreib ihr freundlich, dass du dich gerne mit ihr an einen Tisch setzt, um euch über ihre Zukunft zu unterhalten!
Richtig! Das ist die einzige Alternative dazu, überhaupt nicht zu antworten (was Du ja auch folgenlos tun könntest). Mit Deiner Gesprächsbereitschaft nimmst Du ihr auch juristisch den Wind aus den Segeln.
Abgesehen davon: Du hast Deiner Tochter nichts getan; ihre Kontaktverweigerung beruht einzig auf den Dingen, die andere ihr über Dich erzählt haben. Sie allein entscheidet, ob sie den Blödsinn beendet oder weitermacht. Früher gab's mal einen Spruch: "Wer p.oppen will, muss freundlich sein". Man kann "p.oppen" auch durch "Kohle" ersetzen. Wie @Beppo sinngemäss zu sagen pflegt: Über Bitten kann man reden; Forderungen werden nur erfüllt, wenn sie eine juristische Grundlage haben.
Und vor allem: Tu Dir im Interesse Deiner eigenen Lebensqualität selbst den Gefallen, nicht schlecht zu schlafen, nur weil andere Menschen mit Forderungen an Dich herantreten könnten. Wenn Du Pech hast, behauptet morgen auch jemand, Du hättest ihn mit dem Auto von der Strasse abgedrängt oder ihm die Handtasche weggenommen, ohne dass Dir diese Möglichkeit das den Schlaf raubt.
Mehr als Gesprächsangebote brauchst Du im Moment wirklich nicht zu machen. Und niemand kann Dir einfach so ins Portemonnaie greifen, nur weil er behauptet, er hätte das Recht dazu.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo @all 🙂
Endlich mal Schönes Wetter (Muß auch mal gesagt werden) :bicycle:
Ja es ist so, Tochter hat sich nach einem Brief von meiner Seite aus gemeldet.
Ich habe ein Sehr langen netten Brief geschrieben, mit der Info über die Aktuelle Lage u.s.w.
Was wir ja hier oft schon ausgetauscht hatten.
Es kam nach 2 Std gleich eine Atwort,
Hiermit breche ich den Kontakt ab. Möchte nichts mehr wissen von euch.
So hab ich mit den Kontakt mit meinen Erzeuger nicht vorgestellt!
Gruß
Luebecker
Moin Luebecker,
Sie allein entscheidet, ob sie den Blödsinn beendet oder weitermacht.
Sie hat entschieden.
Das ist zwar doof, tut vielleicht auch kurz weh, ist aber keine große Veränderung zum vorherigen Zustand (und folglich kein Beinbruch).
Lehn Dich entspannt zurück und denke nicht mal daran, eine Antwort zu schicken.
Bei vorhersehbarem Posteingang weißt Du, wo Dir geholfen wird ...
Gruß
United
Was hast du ihr denn geschrieben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
jetzt nochmal kurz zurück:
Kind macht im Verein ein unentgeltliches Praktikum "Naturkindergarten", sie Arbeitet bis zum 31.07.14 dort.
Hat sie dir eine Kopie des Vertrags geschickt? Oder nur mitgeteilt, dass sie dort Praktikum macht?
Ohne Zusammenhang zu einem angestrebten Beruf löst das Praktikum ja erstmal keine Unterhaltspflicht aus. Aber das würde ich sie selbst rausfinden lassen.
Wer mit seinem Vater nichts zu tun haben will, sollte weder auf Entgegenkommen, noch auf Großzügigkeit hoffen. Ehrlich gesagt würde ich von jungen Erwachsenen, die mit ihren Eltern nichts zu tun haben wollen, so viel Stolz und Rückgrat erwarten, dass sie in diesem Fall auch auf das Geld verzichten
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Guten Morgen 🙂
"Kind macht im Verein ein unentgeltliches Praktikum "Naturkindergarten", sie Arbeitet bis zum 31.07.14 dort."
-> Nur eine Bescheinigung, "keine Kopie vom Vertrag". 😡
"Was hast du ihr denn geschrieben?"
-> Freundlich aber auch direkt. Kurze kleine Info über meine Finanzen, Auswertung und das ich unter 1200€ bin :note:
"Lehn Dich entspannt zurück und denke nicht mal daran, eine Antwort zu schicken."
-> Ich habe auch kein Bock mehr solche Frechheiten, wie sie mir geschrieben hat weiter an zu hören.
Wenn sie was möchte soll sie mich Anschreiben. :gunman:
Ich bin gestern mit meiner Kleinen Fam. schön Essen gewesen und wir haben den Rest des Tages genossen.
Meine Frau sagt auch gleich Mann hast du gute Laune.
Richtig, die habe ich aktuell. 🙂
Gruß
Luebecker
Na dann ist die Reaktion deiner Tochter auch kein Wunder. :thumbdown:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Lübecker,
du hast also mit Macht das Falsche getan.
@Forum: Wir müssen dem Lübecker immer genau sagen, was er in einer Situation tun soll- und was nicht.
Du solltest entweder
a) gar keinen Brief schreiben oder
b) einen Brief schreiben, in dem du zeigst, dass du dich für deine Tochter interessierst und etwas über dich erzählst - was du so die letzten 18 Jahre gemacht hast z.B. und dass man sich mal auf einen Kaffee treffen kann. Öffentlicher Raum, dadurch Fluchtmöglichkeiten und so....
Nicht schreiben solltest du: "Ich hab soviel Kohle, soviel Kinder, soviel Frau - und für dich ist eh nix übrig" Das sollte sie wenn überhaupt, dann von der Arge bekommen!
Als Tochter hätte ich dann für dich auch nix übrig. Wenn das der erste Kontakt seit vielen Jahren wäre. Zu dem mir mein Dad erklärt, dass ich nix bekomme von seinem vielen schönen Brutto-Lohn.
Es scheint, als ob du immernoch in vorauseilendem Gehorsam mit vollem Eifer ins offene Messer läufst. Du scheinst doch ganz intelligent zu sein!
Mann-mann-mann. :knockout:
Sorry - aber das mußte nach dem Lesen der letzten Beiträge jetzt mal raus!