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Unterhalt erstes Kind

 
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu, kann hier vielleicht einer helfen? Es geht darum, dass mein Bruder dieses Jahr im März zum zweiten Mal Vater geworden ist. Kind eins ist im Juni 2006 geboren. Er muss laut Urteil jetzt 346€ zahlen, hat allerdings im neuen Job nur 1100€ raus.

Er schickte mir eine Tabelle der Verdienste der letzten zwei Jahre. Es geht um ein realistisches Angebot an die Kindesmutter.

Die Angaben sind ab Juni 14.  Die hinteren Zahlen sind im Juni 14- August 14 sind die nettoeinnahmen aus der nunmehr angemeldeten Selbstständigkeit. August 14- Dezember 15 war er angestellt. Hat dann für Dezember 15 285,12€ Rest alg I und für Juni 16 noch 129,60 € Alg I neben 960,33€ Gehalt.

                        230,53 €
                        102,63 €
307,33 €.                30,72 €
1.206,15 €
1.426,18 €
1.378,44 €
668,84 €
846,31 €
1.319,79 €
1.464,55 €
1.281,18 €
1.299,65 €
1.360,57 €
1.408,29 €
1.341,47 €
1.398,75 €
1.503,72 €
1.368,50 €
879,09 €                   285,12 €
                          777,60 €
                          777,60 €
                          777,60 €
                          777,60 €
                          777,60 €
960,33 €                   129,60 €

A life lived in fear is a life half lived

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2016 11:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

er ist also gekündigt worden und hat einen neuen Job angenommen?

Wenn er berufstätig ist, hat er einen Selbstbehalt von 1.080 €.
Lebt er mit der Mutter des 2. Kindes zusammen?

Auf jeden Fall ist er jetzt 3 Personen unterhaltspflichtig: K1, Baby und KM von Baby.

Kann er mit der Mutter von K1 sprechen?
Ansonsten müsste er versuchen dieses Urteil ändern zu lassen aufgrund der Tatsache, dass nun zwei neue Unterhaltspflichtige dazugekommen sind.

Was hat er für berufsbedingte Aufwendungen?
Steuererstattung?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2016 14:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Urteil = Titel ist zu bedienen. Offensichtlich kann er das aber nicht. Eine Mangelfallberechnung würde 2 Kinder berücksichtigen, für die Ehefrau ist kein Geld da. Eine Absenkung des Selbstbehalt ist nur möglich, wenn die Ehefrau leistungsfähig ist. Dann könnten 10%-20 % abgezogen werden und ca. 100 Euro  könnten pro Kind zur Verfügung stehen. Es könnte auch mit fiktivem Einkommen = Nebenjob wegen erhöhter Erwerbsobliegenheit argumentiert werden.

Als erstes muss der Titel abgeändert werden. Da es ein Urteil ist glaube ich nicht an den guten Willen der KM, aber versuchen kann man es trotzdem ob sie mit 50 Euro einverstanden ist und einen Vollstreckungsverzicht erklärt.
Wenn das nicht funktioniert bleibt nur die Unterhaltsabänderung durch das Gericht mit schwer vorhersehbarem Ausgang.
Weiterhin wird er um aufstockendes H4 nicht umhin kommen. Der Antrag umfasst dann auch die titulierten Unterhaltsansprüche.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2016 15:58