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Unterhalt es geht wieder los

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

ich dacht mein Weg ist gefunden und alles kommt zum guten. Leider geirrt. Nach 5 Jahren geht es wieder los.

Evtl. komme ich diesmal ohne Gerichte aus, ohne Anwälte wird schwierig.

Situation:

Ich
netto 4375,-
Sie 620,- Elterngeld noch 2 Jahre

Unterhalt für drei Kinder

Ex Ehefrau
1x Kind 9 Jahre zur Zeit 381,-€

Ex Partnerin
1x Kind 2 Jahre
1x Kind 7 Monate
1x Kind nicht von mir 16.5 Jahre

Unterhalt 1. Ex Ehefrau (im Januar erst neu verhandelt) 345,- bis Kind 12 Jahre wird dann geht es wieder vor Gericht.

Unterhalt 2. Ex Partnerin nicht verheiratet mit den Kindern 1 und 2 Jahre alt, Sie bekommt noch zwei Jahre 620,- Elterngeld und wird dann als Kindererzieherin in Ihren Job zurückgehen können/wollen. Beide Kinder bekommen dort auch einen kostenlosen Vollzeitplatz.

Aktuell gehört uns zusammen ein Haus mit 50/50 dort zahle ich 500,- Kredit (wir haften beiden zu 50/50)und ich werde auch dort Wohnen bleiben wenn möglich.
Dazu kommen noch ein Kredit über 495,- € (50/50) was wir noch investieren wollten.
Davon sind noch 41000,-€ vorhanden. Diesen will Ex übernehmen (wenn Bank mit macht, was ich kaum glaube) um "ihren neu Start" zu finanzieren.

Weiter habe ich noch aus dem Letzen Prozess und alte Verbindlichkeiten noch 3 Jahre 560,- zu bezahlen.

Dazu kommt 150,-BU und die kosten für die Unterhaltung vom Haus.

Das Haus würde dann auf mich komplett Überschrieben werden.

Was muss ich meiner Ex an Unterhalt anbieten? Ich denke Sie ist bereit auf Gerichtsverfahren usw. zu verzichten.

Was hatte ich Ihr Angeboten:

Ich übernehme alle Schulden zahle Ihr 10.000,-€ für den Start zusätzlich Kindesunterhalt (ist ja selbstverständlich). Und nach 10 Jahren dann sind 1,5 Kredite bezahlt bekommt sie von mir 65.000,-€ in der Zeit behält sie ihre 50% vom Haus.

Dazu muss ich sagen das wir auch 36.000,- Baukindergeld bekommen was dann wegfallen würde. Wenn es so läuft wie oben beschrieben.

Diesen Vorschlag will sie nicht, da sie ein Cut haben will, über Besuchsrecht wollte jetzt schon ablehnen (gemeinsames Sorgerecht)

Danke für Eure Gedanken und Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2019 12:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist eine komplizierte Sache.

Das erste Problem ist die Bereinigung Deines Einkommens.
M.M.n. kann auch der andere Kredit berücksichtigt werden.

Dann hast Du 3 Kinder und 2 Ex = 5 unterhaltsberechtigte Personen, damit könnte es in der DDT 4 Stufen herunter gehen, aber nicht unter den Mindestunterhalt.
Wenn die Unterhaltszahlungen an die Kinder nicht zur Diskussion stehen, dann sind sie vom bereinigten Einkommen abzuziehen

Einkommen 4375 Euro
               + 1/12 Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
               + Wohnvorteil
               -  248 Euro Investitionskredit (50%)
               -  Unterhaltung Haus
               -  Zinsen Haus
               -  max. 4% nachgewiesene Altersvorsorge (z.B. Tilgung Haus)
               -  berufsbedingte Aufwendungen

= bereinigtes Einkommen

in DDT Stufe gemäß bereinigtem Einkommen und 4 Stufen herunter, aber nicht unter Mindestunterhalt.
Oder tatsächlicher Unterhalt für die 3 Kinder, da KU vorrangig ist.

Danach kommt der Unterhalt für die Mutter der Kinder unter 3. Vom Elterngeld werden nur 320 Euro angerechnet (300 Euro sind anrechnungsfrei). Grundlage wäre das Einkommen vor der Geburt des Kindes minus 320 Euro. Dabei bleibt Dir ein Selbstbehalt von 1200 Euro bis das jüngste Kind 3 wird. Danach entfällt in aller Regel der Betreuungsunterhalt.

Dabei ist der Unterhalt für Deine Ex-Frau gleichrangig zum BU für Deine Partnerin, wenn er wegen Betreuung des Kindes gezahlt wird. Ansonsten wäre er nachrangig.

Es wäre also zu prüfen wieviel Geld für BU überhaupt vorhanden ist: bereinigtes Einkommen minus KU - 1200 Euro (Dein Selbstbehalt). Gegen zurechnen wäre die Forderung Deiner Ex-Partnerin auf der Bais des Einkommen vor der Geburt der Kinder minus 320 Euro und der BU für Deine Ex-Frau.

Dein Angebot passt nicht in dieses Schema.
Aus meiner Sicht solltest Du Dir anschauen wie hoch das Einkommen Deiner Partnerin vor der Geburt der Kinder war, davon 320 Euro abziehen und schauen ob Du das zahlen kannst. Wenn ja, dann solltest Du ihr dies monatlich zahlen und nicht 10000 Euro sofort. Das Problem ist, wenn Du den Unterhalt überzahlst, dann kann es passieren, dass alles auf einmal verbraucht wird und Du dann zusätzlich weiter Unterhalt zahlen must.

Hinsichtlich des Hauses möchtest Du das Haus behalten, Deine Partnerin aber erst in 10 Jahren ausbezahlen. Auch hier wäre zu prüfen ob es nicht sinnvoller wäre im Anschluss an den BU ratenweise Deine Ex-Partnerin auszubezahlen.
Der Grund ist einfach, solange ihr 50% gehören kann sie immer stören, umso weniger ihr gehört umso freier wirst Du.
Es wäre auch möglich die 10000 sofort für das Haus zu zahlen und dann in Raten. Vielleicht ist sie damit einverstanden.

VG Susi

               

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 13:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... über Besuchsrecht wollte jetzt schon ablehnen (gemeinsames Sorgerecht)

Ergänzend zu Susis Ausführungen, würde bei diesem Satz alle Alarmleuchten anspringen.

Da Du soviel Kindern und Frauen zum Unterhalt verpflichtet bist, kann deine zweite Ex dir über die Finanzen viel Ärger bereiten und damit auch den Umgang massiv einschränken. Da kann soweit gehen, dass Du kein Geld mehr hast, irgendwas zu machen und sie zieht dann weg... schon hat sich alles erledigt.

Daher, versuche jetzt alles schon zu klären und auch, wenn möglich notariell zu vereinbaren. Zum Thema Haus: deine Ex hat nicht mal annähernd das Einkommen um dieses zu halten, Du wirst vermutlich bald auch nicht mehr und er Lage sein, ein Haus zu unterhalten. Denn alle Vereinbarungen gehen baden, wenn die 2te Ex öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen muss (ARGE), was ich bei dem Einkommen stark vermute. Dann wird alles gegengerechnet, und es kann auch passieren, dass Kredite nicht berücksichtigt werden, da dann gesagt wird, das Du eine privat Insolvenz vornehmen musst. Denn Unterhalt ist immer vor der Insolventzmasse zu zahlen. Also löse Dich von dem Haus.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 14:34
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Erstmal Danke.

Letzter Stand ist das Sie den Kredit aktuell noch (39.000,- nicht verbraucht) komplett  übernehmen möchte.
Und ich den Kredit für das komplett übernehme und das Haus auf mich umgeschrieben wird.

Dann wäre das erstmal bereinigt.

Dann wäre die Basis geklärt.

Ich hätte dann die 495,-€ plus 560,-€ an offen Verbindlichkeiten zu zahlen. Mehr offene Posten gibt es nicht.
Bei meinem Netto war das 13 plus Bonus und 300,-€ Dienstwagen bereits enthalten.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2019 16:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hört sich finanziell erst einmal gut an.

Beim Unterhalt wird Dir aber auch ein Wohnvorteil angerechnet, ist der auch berücksichtigt? Der Wohnvorteil ist nicht unbedingt durch den KU (s.u.) gefährlich sondern für den BU, dann dann steht noch mehr Geld für BU zur Debatte, dass Du nicht hast!

Wenn ich die Kredite vom Netto abziehe komme ich auf 3320 Euro und das wäre die 5. Stufe der DDT, nach Du z.Z. auch den Unterhalt für das 9jährige Kind zahlst (386 Euro sollten das sein). Bei 5 unterhaltsberechtigten Personen ist das eigentlich zu hoch.

Da ich nicht weiss wie hoch der Wohnvorteil ist, gehe ich mal davon aus, dass Du nach Runterstufung in der DDT in der 2. Stufe landest. Das wären für das 9jährige Kind 325 Euro, für die beiden andern Kinder unter 5 jeweils 270 Euro (in Stufe 5 sind es 323 Euro), in der 2. Stufe wären also alle KU-Ansprüche zusammen 865 Euro (in Stufe 5 wären es 1032 Euro)

Damit verblieben 2288 - 2455 Euro minus 345 Euro (Ex-Ehefrau) = 1943 - 2110 Euro, es stehen also 743 bis 990 Euro für BU für die Ex-Partnerin zur Verfügung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2019 18:23
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antworten.

Ist es richtig das ich vom Netto

Erst die 5% abziehe dann die Gemeinsamen Schulden
dann den KU abziehe dann den BU Ex Frau dann meinen Selbstbehalt und die Differenz davor steht als BU für Ex Partnerin zu Verfügung?

Wohnvorteil kann ich nicht sagen. Hier auf dem Land bekommt man für so ein Haus (noch nicht richtig fertig) Max 500,-€ Kaltmiete.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 07:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ihe euch auf den Wohnvorteil einigen könnt wäre das schon in Ordnung.
Wohnvorteil: anzusetzen ist der objektiv zu erzielende Mietwert, nur wenn es Dir nicht zuzumuten ist die Wohnung/das Haus zu vermieten kann der Wohnvorteil niedriger angesetzt werden. Abziehen kannst Du Instandhaltungskosten und Kosten die nicht der Mieter sondern der Vermieter trägt.

Das Vorgehen ist normalerweise so, dass
1. das Einkommen bereinigt wird (anerkennungswürdige Schulden (hier würde ich erst einmal den Investitionskredit nehmen + Zinsen Haus), nachgewiesene Altersvorsorge = 5% vom Brutto für Tilgung, weiterhin so vorhanden berufsbedingte Aufwendungen)

2. Berechnung KU auf der Basis des bereinigten Einkommens und der DDT unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Du 5 unterhaltsberechtigte Personen hast, geht es 4 Stufen runter (DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt), aber nicht unter Mindestunterhalt. Problem: Wenn der KU für das 9jährige Kind tituliert ist, kannst Du den nicht einfach ändern, auch wenn eigentlich der KU für alle Kinder gemäß der gleichen Zeile der DDT (aber in unterschiedlichen Alterstufen) gezahlt werden müsste.

3. Im Unterhaltsrecht gibt es eine Rangfolge (§ 1609 BGB): 1. Rang: minderjährige Kinder, 2. Rang: Mütter (Väter), die aufgrund der Betreuung von minderjährigen Kindern unterhaltsberechtigt sind, 3. sonstige Ehegatten und geschiedene Ehegatten, 4. Rang volljährige (nicht privilegierte) Kinder

Deshalb wird nun der KU von dem bereinigten Einkommen abgezogen. Weiterhin sind die Unterhaltsansprüche Deiner Ex-Frau und Deiner Ex-Partnerin gleichrangig.
Deshalb müsste zum einen das für Unterhalt der Exen vorhandene Einkommen (bereinigtes Netto - KU - 1200 Euro Selbstbehalt) mit den Ansprüchen von beiden verglichen werden. Reicht das Geld nicht um beide Ansprüche zu bedienen, dann müssten beide Ansprüche gleichmäßg gekürzt werden.
Beispiel: Du kannst nur 90% der summierten Ansprüche bedienen, dann erhält Deine Ex-Frau nur 90% ihrer Ansprüche und auch die Ex-Partnerin erhält nur 90% ihrer Ansprüche.

Das Problem hier dürfte die Durchsetzbarkeit der Kürzung bei Deiner Ex-Frau sein.

Im Moment kannst Du Deiner Ex-Partnerin nur bereinigtes Einkommen - KU - 1200 Euro - BU Ex-Frau anbieten. U.U. reicht das ja um die Ansprüche zu befriedigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 09:54
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieben Dank Susi,

wenn ich das grob Überschlage bekommt Ex Partnerin ca. 250-260,-€ plus 514,-€ für die Kinder.

Ex Frau bekommt die 345,- plus 386,- (Titel)

Mir sollten dann die 1200,- Selbstbehalt bleiben.

Jetzt müssen nur die Banken mitspielen und den Haus Kredit 500,- plus den Invest. Kredit allein auf mich umschreiben. Damit das Haus zu 100% mir gehört.

Da wird Ex Part. nicht mitspielen, mal sehen was die nächste Tage an Forderungen kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 11:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Ex braucht dringend eine neutrale Person, die ihr erklärt, dass sie nur zwei Möglichkeiten hat: Kooperieren und schuldenfrei sein, sich bockig wie ein Kleinkind anstellen und Schulden behalten. Aber dass sie auf keinen Fall schuldenfrei und mit einem Batzen Kohle in der Tasche neu startet.

Du kannst ihr ja mal vorschlagen, dass sie den letzten Kredit übernimmt und du ihr die verbrauchte Differenz auszahlst. Dann muss sie eben dafür auch abtragen. Wetten, sie wird empört sein?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 12:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei den ganzen richtigen Beiträgen sollte der ExPartnerin auch klar gemacht werden, dass wenn ein Streit um das Haus losgeht (das gilt auch für Dich), dass ihr dann als Vermögend geltet. Das heißt, das Haus geht in die Berechnung von VKH rein, dazu zählen auch die 39.000 Euro die die Ex haben will, und davon muss dann erst einmal der Anwalt und evtl. Gutachter bezahlt werden. Da Vermögen vorhanden ist, gibt es da keine VKH und alles muss selber bezahlt werden. Das gilt übrigens auch für ALG II Leistungen, da bis zu einem geringen Freibetrag erst einmal das Vermögen aufgebraucht werden muss.

Also, wenn die ExPartnerin etwas Verstand hat, dann setzt ihr Euch an einen Tisch und einigt euch. Dazu könnte auch zählen, dass die Ex schon vor den drei Jahren wieder anfängt zu arbeiten. Das ganze kann man auch in einer notariellen Trennungsvereinbarung festhalten.

Alles andere wird für beide Seiten teuer und ihr geht mit nichts raus.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 13:43




(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, weiß auch nicht was Sie denkt. Sie will den Kredit übernehmen und dann auch von was auch immer abbezahlen. (Denke sie bekommt Unterstützung von Familie). Habe auch gesagt dann soll sie mit der Bank reden das er auf Sie überschrieben wird.

Na mal sehen was jetzt passiert, bisher wollte Sie keinen Anwalt und Gericht. Aber das ändert sich ja meisten wenn die ersten auf Sie einreden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 15:47