Hallo,
meine EU Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beträgt 1.210,00 Euro netto.
Reichtümer habe ich nicht.
Tochter ist 17 Jahre alt. Sie wird im März 18 Jahre. Sie geht noch zur Schule. Sie wohnt bei der Mutter.
Welchen Unterhalt muss ich aufbringen ?
Ohne Anwalt und ohne Gericht.
Gruss aus Westfalen
Hallo,
das kann man so nicht beantworten, da bei Volljährigen prinzipiell beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und sich der Unterhaltsbedarf aus dem addierten Einkommen der Eltern ergibt und dann nach Einkommen gequotelt wird.
Prinzipiell muss aber keiner mehr zahlen als alleine. Dein Selbstbehalt sind 960 Euro damit stünden für den Unterhalt maximal 1210 - 960 = 250 Euro zur Verfügung. Wie gesagt ohne das Einkommen der KM zu kennen ist auch nicht klar wie eine Mangelfallberechnung aussehen würde.
Anders wird es erst, wenn die Tochter nicht mehr zur Schule geht, dann bist Du schlicht leistungsunfähig da der Selbstbehalt sind dann 1400 Euro und Dein Einkommen liegt klar darunter. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es dann nicht mehr und Du musst nichts mehr zahlen.
VG Susi
Vielen Dank für die Info.
Die hilft mir weiter...
Hallo,
das Kind ist aber noch nicht 18. Und Susi schrieb ja, dass eine Mangelfallberechnung anders aussehen könnte. Du könntest dort auch aufgefordert werden dir einen Nebenjob zu suchen. Und dann wären 395 EUR Mindestunterhalt fällig.
Danke für den Hinweis