Hallo zusammen,
mein Mann hat zwei Kinder: einen 19-jährigen Sohn aus erster Ehe, der dieses Jahr sein Studium beginnt und einen eigenen Haushalt hat und eine 9-jährige Tochter aus zweiter Ehe. Nun geht es um die Berechnung des Unterhaltes für den 19-jährigen Sohn. Wir sind uns nicht sicher, welche Beträge wir vom Nettogehalt abziehen können, um auf das bereinigte Nettogehalt zu errechnen. Könnt Ihr uns BITTE HELFEN?? Bisher haben wir folgende Rechnung angestellt und möchten gerne wissen, ob das richtig ist:
Gesetzliches Netto
./. Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung
./. Arbeitnehmeranteil private Krankeversicherung
./. Beitrag Pflegeversicherung
./. Unterhalt für das Kind aus zweiter Ehe
./. 1.100 € Selbstbehalt
= Bereinigtes Nettogehalt zur Berechnung des anteiligen Unterhalt Vater
Als Unterhalt wird doch 640 € abzüglich 154 € Kindergeld für den Sohn angesetzt, richtig?
Könnt Ihr uns bitte sagen, ob unsere Rechnung so stimmt? Ihr würdet uns sehr helfen!
Herzlichen Dank Euch allen schon mal im voraus!!!! 🙂
Hallo,
5% Arbeitsmittel fehlen noch.
Übrigens wenn der Sohn nicht mehr daheim wohnt, ist die Mutter auch zu Unterhalt verpflichtet und diese 640 Euro werden durch 2 geteilt.
Da sollte mal geprüft werden, in wie weit die Mutter Unterhalt leisten kann.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Hilfe! 🙂
Kann man den die 5% Arbeitsmittel pauschal abrechnen, ohne im einzelnen zu belegen, wofür genau?
Bei einer Sache sind wir uns total unsicher, nämlich, ob man den Kindesunterhalt für das minderjährige Kind aus der zweiten Ehe vom Nettogehalt abrechnen darf, das zur Berechnung des Unterhaltes des volljährigen Sohnes herangezogen wird. Schmälert man damit nicht ungerechtfertigterweise die Unterhaltsleistung des Vaters? Ich glaube, man sagt dazu "unbilliges" Ergebnis? Oder haben minderjährige Kinder Vorrang? Egal aus welcher Ehe? 🙁
Wie, 640 Euro wird durch zwei geteilt? Wird das nicht anteilig, im Verhältnis des bereinigten Nettogehaltes Vater/Mutter gerechnet? So dachte ich immer!! Bitte klärt mich diesbezüglich auf...
Noch etwas am Rande, weiß jemand, ob man Schulden für die Abzahlung eines Hauses irgendwie anrechnen kann ? Alles, was man darüber liest, ist irgendwie schwammig.
Tausend Dank an alle!!
[Editiert am 20/7/2005 von Apollo]
Ja es wird natürlich soweit aufgeteilt, wie man leistungsfähig ist.
Blöd is es, wenn die Mutter kein Einkommen hat.
Mein Onkel zb drückt für die bummelnde Tochter das volle Geld ab.
Arbeitsmittel: Kleidung, Fahrtkosten. Literatur....muß man nicht aufführen, kann man pauschal ansetzen.
Ob das minderjährige Kind vor dem erwachsenen Kind gestellt wird, weiß ich im Moment nicht.
Sky müßte das wissen.
Lg
Melly
Hallo Apollo,
erstmal muss das Kind BaföG beantragen, welches Einkommen des Kindes ist und vom Bedarf (640€ West) abgezogen wird.
Das Kindergeld steht den Eltern je zur Hälfte zu, wird aber an den Elternteil ausgezahlt, der den höheren Unterhalt zahlt (der andere ET zieht die Hälfte einfach vom Zahlbetrag ab). Das minderjährige Kind ist dem studierenden Kind vorrangig, deshalb ist das Einkommen um den entsprechenden Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes zu kürzen. Berufsbedingte Aufwendungen werden bei den OLG etwas unterschiedlich gehandhabt. Nimmt man OLG Düsseldorf, sind die 5% korrekt. Sonst einfach mal in die Tabellen/Leitlinien unter >HIER< schauen.
Vom bereinigten Einkommen der Eltern wird der Selbstbehalt abgezogen, dann wird gequotelt.
Bei weiteren Fragen einfach noch mal melden.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
besten Dank für Deine Antwort.
Also 5% Arbeitsmittel pauschal können wir nicht abziehen. LG Köln ist zuständig und die wollen, lt. Leitlinien, Belege für die Kosten. Danke für den Link!
Doch nochmal eine Frage zu dem minderjährigen Sohn:
Kann man wirklich den Unterhalt für das minderjährige Kind abziehen?
Schließlich ist das minderjährige Kind nicht aus der gleichen Ehe wie das volljährige Kind. Könnte das volljährige Kind aus erster sich denn nicht darauf berufen, dass es mit dem minderjährigen Kind aus zweiter Ehe nichts zu tun hat? Oder gilt das nur für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes?
Möchte nicht nerven, aber das ist wirklich der Knackpunkt. Die Mutter des volljährigen Kindes behauptet steif und fest, dass Unterhalt für das Kind aus zweiter Ehe nicht anzurechnen ist.
Nochmals besten Dank und herzliche Grüße!!
hallo apollo,
vollkommen egal aus welcher ehe oder so ein kind ist. unterhaltstechnisch stehen sich alle kinder gleich und in dem fall kommt das minderjährige vor dem volljährigen in der berechnung, wie sky schon sagte.
gruß,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hi,
hmm, je länger ich darüber nachdenke......
Ich meine, der Vorwegabzug kann unterbleibt, wenn dieser zu einem unbilligen Ergebnis führt.
Würde denn für das studierende Kind nichts, bzw. deutlich weniger bei der Berechnung rauskommen?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Seht Ihr, Ihr Lieben, so geht es mit diesem Thema.
Genau über diesen Passus, Sky, bin ich auch gestolpert und genau deshalb bohre ich ja auch so nach, ob jemand von Euch das vielleicht weiß, was "unbillig" den wohl sein mag. Das macht für die Unterhaltszahlung meines Mannes an des Volljährigen ca. 50 € weniger aus in der Summe (die ja dann die Ex übernehmen müsste, deshalb ja das vehemente Bestreiten der Tatsache...)
Aber 50€ ist ja relativ... Ich denke, 50€ ist relativ wenig und bestimmt kein unbilliges Ergebnis, wenn mein Mann nach Abzug des Unterhaltes für das kleine Kind sonst ca. 400 € zahlen würde (Ex zahlt dann etwa 30 (!)€)! Ich denke, unbillig heißt, dass man dann gar nichts mehr zahlen könne oder eine unverhältnismäßig gerige Summe. Aber wissen weiß ich es eben nicht.
Aber als Studi sind 50€ 'ne ganze Menge, wenn man eine eigene Wohnung hat, Bücher kaufen muss, etc.
Wie auch immer, ich fürchte, entweder lässt sich die Exfrau darauf ein, dass man den Unterhalb fürs kleine Kind abziet oder man muss wirklich leider einen Anwalt bemühen. Da zahlt man die 50 Euro doch schon fast lieber freiwillig mehr...600€ im Jahr, 4600€ in 7 Jahren... :gunman:
Danke Euch für Eure Ratschläge!!