Hallo,
nachdem ich in Eurem Forum schon viel nützliches gelesen habe, hoffe ich nun auch auf Eure Unterstützung.
Hier meine Geschichte in Kurzform:
Auf Grund einer neuen Festanstellung nach vorheriger Selbstständigkeit wurde vom Jugendamt der Unterhalt für die beiden Töchter meines Partners neu berechnet, natürlich mit höheren Sätzen.
Trotz unseres Einwandes, dass es sich hier um eine Anstellung noch in der Probezeit handelt, wurde mein Partner zur Unterschrift der Titel vor dem Jugendamt gedrängt.
Dummerweise wurde einen Tag später das Probearbeitsverhältnis beendet.
Sofort haben wir das Jugendamt Informiert und um Neuberechnung gebeten, da der Unterhalt nun viel zu hoch für uns war.
Das Jugendamt hat bisher alle Schreiben, auch Einschreibebriefe, Ignoriert.
Was können wir nun tun um eine Neuberechnung zu bewirken?? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht??
Diese Ignoranz des Jugendamtes zu unseren Lasten kann doch nicht rechtens sein oder? 😡
Ich freue mich auf Eure Tipps.
Hallo Rudi Ratlos,
da hilft euch wohl nur eine Abänderungsklage...denn solange dieser Titel besteht ist er pfändbar... es nützt euch jetzt zwar nicht mehr sehr viel aber er hätte diesen Titel nicht unterzeichnen müssen..von daher nützt jetzt ein hätte wenn und aber niht mehr viel. Trotzdem solltet ihr gegen den zuständigen Mitarbeiter vorgehen sofern ihr irgenwelche Beweise dafür habt das ihr diesen die probezeit mitgeteilt habt.ob es erfolgreich sein wird wäre wieder eine andere Frage. Auch ob es rechtens ist oder nicht kann ich dir nicht sagen...mein gesunder Menschenverstand würde da eher nein sagen. zu meinem Glück hatte ich noch nie etwas mit dem JA zu tun.
LG Susi
Hi Rudi Ratlos (komischer weibl. Name :puzz:)
Herzlich Willkommen
Da sich UH, also auch KU, nach den Einkommensverhältnissen der letzten 12 MMonate richtet (gemäss Rechtssprechung bei Unselbstständigen) hat er erstens einen bescheuerten Fehler begannen, zweitens kann er bei entsprechenden Voraussetzungen sofort Abänderungsklage einreichen. Grundlage hierfür ist, dass seine EK-Situation der letzten 12 Monate weniger als 10% sind, als wie für die KU-Berechnung berücksichtigt wurden. Mach es einfach und stelle die Zahlen hier ein, dann kann rüber geschaut werden. Ebenso von Bedeutung sind dabei alle notwendigen Angaben zur Bereinigung des EK - die da wären private Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen bzw. Fahrtkosten zur Arbeit etc..
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
vielen Dank für Eure schnelle Rückinfoś. Toll- das baut richtig auf.
Schöne Osterfeiertage
Jetzt hätte ich nochmal eine Frage an die Spezialisten unter Euch:
Wir haben einen Dynamischen Tytel unterschrieben. Die Tochter wird im Dezember 18 Jahre alt, was passiert dann??
Erlischt der zur Zeit berechnete KU oder kann des Jugendamt endlos weiterr Ansprüche geltend machen?
So wie es aussieht, ist keine Lehrstelle in Sicht und die Tochter wird dann halt weiterhin zur Schule gehen- Papa zahlt`s ja.
Ich habe im Forum gefunden, dass dann der Unterhalt, falls welcher zu bezahlen ist, von beiden Elternteilen entsprechend des Einkommens zu bestreiten ist, das würde doch automatisch den derzeitigen Titel außer Kraft setzen oder?? :question: :question:
Ich hoffe, ich nerve Euch nicht alle mit meinen Fragen, aber hier blicke ich alleine einfach nicht mehr durch.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Bis Bald.
Liebe Grüße
RudiRatlos(weiblich*grins*) 😉
Hallo Rudi Ratlos!
1. Dynamischer Titel bedeutet lediglich, dass sich die Zahlungen entsprechend den Änderungen in der DDT ändern bzw. die "Sprünge" in den Altersstufen mitmachen.
2. Der Titel verliert seine Gültigkeit nur, wenn er bis zum 18. Geburtstag begrenzt ist. Dein LG muss den Titel dann fordern, bzw. auf Herausgabe klagen. Der KU ist ab sofort auf das Konto des Kindes direkt zu zahlen, allerdings müsste er auch neu berechnet werden. I. d. R. sollte der Vater das Kind vorher anschreiben, um ein persönliches Gespräch bitten (Café oder so) und um Angabe einer eigenen Kontoverbindung, sowie Schulbescheinigung und Vorlage des Ausbildungsvertrages bitten.
3. Automatisch tritt nichts außer Kraft, es sei denn die schon benannte Begrenzung ist im Titel enthalten.
Frage: Arbeitet KM? Wenn Dein LG - aus welchen Gründen auch immer - den KU allein weiterbedienen muss, darf er dann aber das VOLLE KG in Abzug bringen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin RR,
damit der Titel mit Eintritt der Volljährigkeit "automatisch" endet, muss eine entsprechende Befristung expressis verbis drinstehen ("die Unterhaltspflicht endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres am @Datum"). Ansonsten kann aus diesem Titel munter gepfändet werden, auch nach dem 18. Geburtstag. Theoretisch müsste Dir der Titel freiwillig ausgehändigt werden; falls nicht, musst Du ihn "herausklagen".
Mit der Volljährigkeit werden beide Eltern "automatisch" barunterhaltspflichtig; der Unterhalt fliesst dann direkt ans "Kind". Voraussetzung ist natürlich, dass ein unterhaltsauslösender Sachverhalt vorliegt (Ausbildung, Schule etc.), den das "Kind" nachweisen muss. Auch Herumbummeln ist nicht statthaft; die Ausbildung muss zielgerichtet und zügig erfolgen.
Grüssles
Martin
(der ganz sicher ist, dass im Familienrecht nichts "automatisch" geht, wenn der theoretisch Begünstigte ein Vater ist...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo LBM, Hallo Martin,
vielen Dank für Eure Info. :thumbup:
Wir werden uns dann schon mal mit der KM in Verbindung setzten und Ihr mitteilen- dass ab Dezember auch Sie sich am Unterhalt beteiligen darf. Das dürfte den Bemühungen um eine Lehrstelle sicherlich einen ganz neuen Antrieb versetzen.
Zum Wochenende kommen uns die Töchter für zwei tage besuchen, dann können wir schon mal Besprechen, wie das ab Dezember laufen wird.
Bin mal gespannt auf die Reaktionen seitens der KM. :rofl2:
Ich werde weiter berichten und danke nochmals für Eure Unterstützung. :ausgezeichnet:
Lieben Gruß
RudiRatlos
hallo weiblicherRabe,
darf ich dir noch einen persönlichen Rat geben.
Wir haben einen Dynamischen Tytel unterschrieben
Wir werden uns dann schon mal mit der KM in Verbindung setzten und Ihr mitteilen
Dein LG ist ein eigenständiger Mensch und er ist für die Tochter zuständig, nicht ihr, nicht du. Lass ihn das mal selber regeln. Ich gehe mal davon aus das nur er den Titel unterschrieben hat 😉 und er daher auch den Rest klären muß.
Bei der EX und auch dem Kind kommt es sicher besser an, wenn er das reegelt und die "Gegenseite" nicht einer "Wir-Front" gegenüber steht, bei der ein Teil schlicht und einfach in der Angelegenheit nix zu sagen hat, da nicht beteiligt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Du hast natürlich recht. Mein Partner hat den Titel unterschrieben und nicht wir. Blöde Formulierung :redhead:
Da ich jedoch etwas mehr Zeit habe als er, versuche ich eben Ihn in diesem Fall zu unterstützen, den Kontakt zu seinen Kindern zu halten und wenigstens gelegentliche Besuche der beiden zu arrangieren.So kann er jetzt am Wochenende auch mit seiner Tochter reden, weil Sie keine Lust hat sich um eine Lehrstelle zu bewerben. Sein Angebot, mit Ihm gemeinsam die Bewerbungsunterlagen durchzusehen und Bewerbungen zu schreiben, hat sie ja leider nie angenommen.
Beim Zurückbringen der Kinder sehe ich dann seine Ex und beim kurzen Tratsch werde ich Sie eben daran erinnern, dass auch seitens der Tochter eine Verpflichtung besteht sich um Ihre Berufliche Zukunft zu kümmern.
Diese Situation gefällt mit so auch nicht, aber wenn es zum Ergebnis der Kosteneinsparung führen kann- dann bringt es doch auch was oder?
Danke nochmals für deinen Rat.
LG Jutta(RudiRatlos)I
Hi Jutta,
Beim Zurückbringen der Kinder sehe ich dann seine Ex und beim kurzen Tratsch werde ich Sie eben daran erinnern, dass auch seitens der Tochter eine Verpflichtung besteht sich um Ihre Berufliche Zukunft zu kümmern.
Weißt Du, ich halte mich selber für einen recht toleranten Menschen, aber wenn die Next meines Exes mich auf der Ebene ansprechen würde, würde ich ihr freundlich mitteilen, dass sie das nix angeht und ich das mit dem Kind bzw. mit dem Kind und seinem Vater kläre und garantiert nicht mit ihr.
Ich würde Dir wirklich dringend raten, Dir Einmischungen welcher Art auch immer zu verkneifen. Du klingelst doch auch nicht bei der Nachbarin und weist die darauf hin, dass ihre Tochter aber auch gewisse Pflichten hat?
Ich verstehe ja, dass Du Dich davon betroffen fühlst, aber diese Betroffenheit ist ein Fakt, der sich in Gesprächen zwischen Dir und Deinem LG abspielen müssen. Und selbst dort hast Du m. E. nicht mehr Recht, als Deine Meinung zu dem Thema zu haben, aber wie er das managt, ist allein SEINE Angelegenheit.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."