Unterhalt für 2 Kin...
 
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Unterhalt für 2 Kinder??

 
(@hessepower)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Also meine Geschichte ist das ich einen Sohn von 3 Jahren habe und auch für
ihn Unterhalt zahle.Mein neue Lebenspartnerin seit 1 1/2 Jahren erwartet im
März unseren Sohn.Meine Frage ist, da ich nur 1200 Euro verdiene  ob ich für
meinen anderen Sohn weiterhin Unterhalt zahlen muss.Meine jetzige Partnerin
erhält 1000 Euro Elterngeld.Wird das mit angerechnet um für den ersten Sohn
Unterhalt zu zahlen.Jeder sagt was anderes.Wäre nett wenn jemand seine
Erfahrung gemacht hat.Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 19:32
(@turtle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also für deinen 1. Sohn, denke ich, mußt Du auf jeden Fall weiterzahlen...aber ich denke das Elterngeld von deiner Freundin bleibt dabei unberücksichtigt. Evtl. wird der KU an Sohn 1 weniger, weil Du ab März ja zudem  den kleinen und evtl. auch  deine Freundin "füttern" musst.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 19:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ohne Hinzutreten weiterer Umstände bist Du ab Geburt des gemeinsamen Sohnes Mangelfall, was bedeutet, dass die Verteilungsmasse auf die beiden Kinder verteilt wird. Da beide Kinder in der ersten Altersstufe stehen, kommt - ganz, ganz grob gerechnet - für jedes Kind ca. 150€ bei raus. Die jetzige Lebensgefährtin wird nicht berücksichtigt, da sie im 2. Rang steht und von den 1000€ Elterngeld auch 700€ als ihr Einkommen angerechnet werden, vgl. § 11 BEEG. Auf die Berechnung des Unterhalts für die zwei Kinder hat das Elterngeld keinen Einfluss.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 20:05
(@hessepower)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Wie kommt man auf 150Euro wie hoch ist denn der Selbstbehalt dachte immer 1000 Euro???
Es besteht auch eine Insolvenz.Der Berater sagte das es 1000 Euro wären und wenn keine
Insolvenz wäre dann 900 Euro.Ich dachte das dann 200 Euro übrig blieben und dann jedes
Kind 100 Euro zu zahlen sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 21:26
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

der Selbstbehalt nach Unterhaltsrecht beträgt 900€. Mir ist keine Vorschrift in den unterhaltsrechtlichen Leitlinen oder der Insolvenzordnung bekannt, die einen SB von 1000€ gegenüber minderjährigen Kinder vorgibt, zumal das Insolvenzverfahren die Unterhaltspflicht nicht berührt.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 21:41