Hallo Forum
folgender Sachverhalt, vor 5 Jahren geschieden 1 Kind mit 12 Jahren aus der Ehe. Jetzt in einer Lebensgemeinschaft mit einem 2 Kind von 18 Monaten. Gehalt 1500 Netto. Wie ist Unterhalt zu berechnen. Das Jugendamt versucht mit seltsamen Berechnungen den Unterhaltszahler über den Tisch zu ziehen.
Viele Grüße
Hallo @kasawumbu,
der Tenor der Fragestellung:
Das Jugendamt versucht mit seltsamen Berechnungen den Unterhaltszahler über den Tisch zu ziehen
ist seltsam...
wer ist "den"? Wie sehen die sog. "seltsamen Berechnungen" aus?
Sind die 1500,- € bereinigtes Nettoeinkommen? So wie es aussieht, läuft es auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Das bedeutet, dass die Maßstäbe für Anerkennung von - normalerweise - abzugsfähigen Positionen beim Einkommen des UET kritischer hinterfragt werden.
Nichtdestotrotz sollte die Berechnung auf Maßstab von 3 Unterhaltsberechtigten (2 Kinder und die KM des Jüngsten Sprosses) ausgehen, wobei die KM hier wohl auf/ in jeden Fall leer ausgehen wird...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Kakadu59 hat völlig recht. Du bist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet 2 Kinder und der Mutter des jüngsten Kindes zumindest bis das Kind 3 Jahre alt ist. Damit würde es in der DDT eine Stufe herunter gehen, da Du aber mit 1500 Netto aber schon in der niedrigsten Stufe bist geht es nicht weiter herunter.
Unterhalt für 1 Kind 12 ab 1.1.2022 sind 423,50 Euro Zahlbetrag,
Unterhalt für 1 Kind bis einschliesslich 5 Jahre sind 286,50 Euro Zahlbetrag.
Summe 700 Euro. Dafür bist Du nicht leistungsfähig, da Du mit ca. verbleibenden 800 Euro weit unter dem Selbstbehalt liegst und ein Mangelfall bist. Die Mutter des jüngsten Kindes geht leer aus, da kein Geld vorhanden.
Das JA ist bestrebt den Mindestunterhalt zu sichern und deshalb gibt es im Mangelfall verschiedene Möglichkeiten Dein Einkommen zu erhöhen:
1. Berücksichtigung des Zusammenlebens mit einem leistungsfähigen Dritten (Unterhaltsleitlinien 21.5.3). Kann in Deinem Fall abgewehrt werden, da die Mutter des jüngsten Kindes selbst unterhaltsberechtigt ist.
2. (Fiktive) Anrechnung eines Nebenjobs. Du kannst verpflichtet werden einen Nebenjob aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit anzunehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist aber auf 48 Stunden gedeckelt. Fiktive Anrechnung bedeutet, dass auch wenn Du keinen Nebenjob hast Dir einer angerechnet wird.
3. Es besteht die Möglichkeit die berufsbedingten Aufwendungen zu kürzen indem auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen wird. Hier könnte mit der Verkehrsanbindung dagegen argumentiert werden.
Sollte durch keine dieser Möglichkeiten der Mindestunterhalt gesichert werden können, dann wäre das für den Unterhalt verfügbare Einkommen auf beide Kinder anteilsmäßig zu verteilen. Zu prüfen wäre auch, ob Du zumindest einen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuß von 314 Euro für das ältere Kind zu zahlen in der Lage ist bist und die KM dieses Kindes das akzeptiert.
Schöner wird es leider nicht.
VG Susi
Hallo
danke für die Antworten. Die neue "vorläufige Berechnung" sah vor das der Unterhalt von derzeit 200 Euro auf 350 Euro steigt. Die Berechnung geht aber nur von dem einen Kind aus, die anderen Unterhaltsberechtigten werden gewissentlich ignoriert. Es wurde jetzt mal ein entsprechendes Schreiben aufgestzt und auf die Reise geschickt, mal sehen was da kommt. Übrigens das Jugendamt kommt so alle 6 bis 9 Monate und will eine neue Verdienstauskunft, dürfen die das ??. Ich habe hier schon öfters gelesen das einmal alle 2 Jahre erfolgen sollte.
Viele Grüße
Auskunft alle 2 Jahre, ausser die sind überzeugt das sich dein Einkommen erhöht hat
Hallo,
im Regelfall kann aller 2 Jahre eine Auskunft verlangt werden. Im konkreten Fall handelt es sich aber um eine Mangelfallberechnung. In diesem Fall kann auch öfters nachgefragt werden, ob sich die Leistungsfähigkeit verbessert hat.
VG Susi
Hallo @ruffys,
das Problem hier ist - wieder mal -, dass die Infos nur kleckerweise kommen...
Das hier:
Die neue "vorläufige Berechnung" sah vor das der Unterhalt von derzeit 200 Euro auf 350 Euro steigt.
deutet darauf hin, dass dem JA die neue Situation des UET (hier 1 weiteres Kind plus unterhaltsberechtigte KM des 2. Kindes) nicht bekannt waren. Dem JA hätte im Grunde sofort - nach der Geburt die Geburt des neuen Kindes angezeigt werden müssen und auf eine Neuberechnung des Unterhaltes gedrängt werden sollen...
Wenn ein JA diese Infos nicht hat, kann man ihm schwer vorwerfen, dass es "seltsame Berechnungen" "abliefert"...
Und nein, ich bin kein wirklicher Freund der Instutition Jugendamt....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Forum
nach einem etwas harten Brief an das Jugendamt kam gestern die Antwort das alles so bleibt wie es ist, und das sie die neuen Daten endlich erfasst haben . Aber im September wollen sie wieder eine Gehaltsauskunft.